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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand


Stilo8
05.05.2009, 21:54:30
Hallo, war nun heut zum TÜV und musste nach 6 jähriger Pause jetzt ne
vollabnahme haben. Der TÜV Mann hat mich über die Vorgehensweise aufgeklärt,
bei der rauskam, dass der Gesetzgeber nach erner 23 monatigen Stillstand verlangt das
Bike nach 4 Wochen erneut vorzuführen....Kennt ihr das?
Der TÜV hat mir angeboten es gleich zu machen (also auf dem Papier) ...
Natürlich bezahlt man auch entsprechend....da kam ne Menge zusammen...
Was ich nun wissen will, ist das wirlich so oder haben die mich verarsch...?

Igi
05.05.2009, 22:35:28
ja wenn tüv abgelaufen ist wird er ja rückwirkend datiert

also in HH hatte ich das nicht und im Saarland soll das wohl auch nicht sein

macht jedes Bundesland wie es will

wobei ich das auch blödsinn finde
wenn man in der Scheune nen Oldtimer entdeckt und nach zig Jahre wieder anmeldet,
klar dass da ne grosse abnahme fällig ist, aber doch nicht 2 mal, das find ich nicht ganz korrekt.

aber na ja

tarpan89
05.05.2009, 22:44:43
in niedersachsen ist das net so

Saugwurmmensch
05.05.2009, 22:53:09
Wenn die Maschine zwischendrin offiziell stillgelegt war, ist nur eine Abnahme fällig.
Die Vollabnahme musste man bis vor wenigen Jahren noch nach 24 Monaten Stillegung machen, mittlerweile sind das 6 Jahre.

Hatte dieses Thema mal mit meinem Graukittel besprochen. Wenn die Maschine nicht abgemeldet war, kann der ganze Rückdatierungsquatsch mehr Geld kosten.
Der günstigste Weg (sofern die Kiste nicht abgemeldet ist/war) ist, sie beim Straßenverkehrsamt stillzulegen (ca 11€), dann normal die HU zu machen und wieder zuzulassen (einmalige, normale HU bei <6 Jahren Stilllegung).
Ich glaub so war das.

verbali
05.05.2009, 22:53:44
@ Tarpan: Oh, doch, ist bundeseinheitlich :wink:

tarpan89
06.05.2009, 08:51:44
Mein Dekra Mensch hat meine nur normal abgenommen....und die war 3 Jahre abgemeldet...bzw Tüv abgelaufen......ob das normal ist oder nicht weis ich nicht :anbet:

verbali
06.05.2009, 08:57:55
edit

mohpet50
06.05.2009, 21:00:43
Ob der Vorschlag von SWM wirklich günstig ist, bezweifele ich.
Die Abmeldung kostet (in Nds.) nur 5,50€, aber die Anmeldung schlägt
mit ca. 50€ zu Buche.
Ich will morgen mit meiner alten Honda CM 250 zur HU. Regulär hätte ich
sie im Mai 2008 vorführen müssen, habe das aber "vergessen" und bin auch nicht
gefahren. Im November habe ich sie ab- und meine GS angemeldet.
Nun wollte ich die Streifrage klären, ob ich den Stempel für ein oder für zwei Jahre
bekomme. Die Antwort eines Dekra-Ing. war folgende:
Wenn sie abegemeldet ist, bekomme ich die Plakette für zwei Jahre. Wäre sie zugelassen,
würde die Plakette für zwei Jahre ab Fälligkeit der HU geklebt (also bis 5/2010).

Saugwurmmensch
06.05.2009, 23:02:36
Stilllegen ist nicht abmelden.
Die Wiederinbetriebnahme ist entsprechend günstiger als eine Neuanmeldung.
Dafür gibt es sowas ja.
Hatte mal ne GS zur Wartung, die hatte von jedem Jahr 2 Stempel...einen für die Stilllegung und einen für die Inbetriebnahme...vermutlich wusste der Vorbesitzer nix von Saisonkennzeichen...

sickboy
01.07.2009, 23:47:59
Die Antwort eines Dekra-Ing. war folgende:
Wenn sie abgemeldet ist, bekomme ich die Plakette für zwei Jahre. Wäre sie zugelassen, würde die Plakette für zwei Jahre ab Fälligkeit der HU geklebt (also bis 5/2010).

Ja, genau so ist es leider. Ich war jetzt auch gerade beim TÜV, die GS war 5/07 fällig, war die ganze Zeit über angemeldet, und daher durfte ich einmal 56 EUR für den Zeitraum bis 5/09 zahlen, und dann direkt nochmal 56 EUR bis 5/11. Die Freude war unermesslich, kann ich bestätigen...