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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede


fischli91
25.05.2009, 14:27:12
Hallo,
hab mir folgende Blinker bei Louis bestellt:
http://www.louis.de/index.php?topic=art ... r=10033593 (http://www.louis.de/index.php?topic=artnr_gr&artnr_gr=10033593)
Größe: 40mm
Meine Suzi ist Erstzulassung 93, also nach STVZO-Recht.
Jetzt hab ich den Tüv angerufen und gefragt ob ich diese Blinker bedenkenlos einbauen kann und er meinte, entweder ganze Beleuchtung nach ST'VZO oder EG-Recht. Mischen dürfte man nicht. Doch wie erkenne ich jetzt, ob meine restliche Beleuchtung nach EG zugelassen ist?
Der EG-Blinkerabstand wäre gegeben, der STVZO nicht.

Gruß Fabian

fischli91
25.05.2009, 14:57:25
also alle Beleuchtungseinrichtungen haben ein E-Prüfzeichen. Doch bedeutet dies automatisch dass es auch nach EG-Recht abgenommen ist?

fischli91
25.05.2009, 15:12:12
da hat er sich selbst geholfen :D :D :D

Hab nomal beim Tüv angerufen und gemeint, dass ja alle für EG-Recht vorschriftsmäßigen Einheiten nach http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer vorhanden sind.

Er meinte nur, na dann schrauben sie's halt hin, wenn der EG-Abstand gewährt ist.

Gruß

Ps: Vielleicht stellt sich ja jemand die gleiche Fragen, ansonsten kann der Thread gelöscht werden.

Saugwurmmensch
25.05.2009, 15:13:10
Dein Baujahr wird vermutlich noch nicht nach EG-Recht zugelassen sein.
Aber die meisten Rennleiter und Graukittel richten sich nach EG-Recht, sodass man da nur selten Probleme bekommt.
Im Zweifelsfall einfach die Beleuchtungseinrichtungen auf EG-Recht umtragen lassen.

fischli91
25.05.2009, 17:06:34
Ne is es tatsächlich ned. Hab den Tüv-Mensch gefragt ob ich ihm des Bike vorbeibringen soll dann meinte er nur, ich solls einfach hinschrauben, fertig.