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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verkauf - was ist mit dem fahrzeugschein?


Lethe
17.11.2009, 20:27:41
Hi leute,
habe meine kleine letztes WE verkauft
das ganze ging cash, ich hab brief usw ausgehändigt

jetzt ruft der typ an, und meint er braucht auch den fahrzeugschein
meines wissens ist nur der brief nötig - der schein muss ja beim neu anmelden auch neu gedruckt werden (steht immerhin nummernschild und name des halters drin)

hab ich da was verpeilt?

grüße
Lethe

Saugwurmmensch
17.11.2009, 20:31:06
Viele Dinge sind nur im Schein eingetragen (Umbauten, Art der Drosselung, ...) und werden dann in den neuen Schein übernommen.
Ohne Schein sind die Eintragungen dann weg.

Aber wo ist das Problem?
Du kannst mit dem Schein eh nichts mehr anfangen.
Gib dem Käufer die Papiere komplett und gut is.

Lethe
17.11.2009, 20:37:00
k thx

Bukanier
17.11.2009, 20:39:24
Der Fahrzeugschein wird zum Ab. bzw. Umelden gebaucht.Und die bestättigung des Vorgangs in Kopie ist für deine Versicherrung zu Abrechnen.

Lethe
17.11.2009, 21:08:30
aso
naja ich hatte sie abgemeldet, also kann mir ja eig. deshalb nichts passieren

Bukanier
17.11.2009, 21:46:30
aso
naja ich hatte sie abgemeldet, also kann mir ja eig. deshalb nichts passieren


jo

Carausius
19.11.2009, 10:45:39
Also ich habe bis jetzt jedes mal wenn ich ein Fahrzeug Abmelde den Schein nicht mehr bekommen. Ist auch richtig so. Das ist ja die Bestätigung das das Fahrzeug angemeldet ist und auf wem !
Und im Fahrzeugbrief müssen jede Anderungen eingetragen sein. Der Schein ist in dem Sinne nur eine Kleine Kopei des Briefs.
Und wenn im Schein was drin ist, im Brief aber nicht, dann hat die Zulassungsstelle das falsch gemacht.
Angenommen man verliert den Schein, dann soll alles weg sein, kann nochmal alle Gutachten bringen oder zum TÜV fahren.

Saugwurmmensch
19.11.2009, 11:39:40
Außer wirklich große Sachen (Radgrößen, Leistung und Co) steht nix zusätzlich im Brief!
Das steht alles nur und ausschließlich im Schein.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Straßenverkehrsamt (bei dem eingetragen wurde) die Daten/Texte gespeichert hat.
Wenn nicht, hat man ja noch die Abnahmebescheinigungen, sodass man das jederzeit wieder eintragen lassen kann (kostet dann eben nen neuen Schein).

Warum sollten die den Schein bei ner Abmeldung einziehen?
Für die Versicherung reicht die Abmeldebescheinigung und die Steuer wird vom Straßenverkehrsamt informiert.

icumblood
19.11.2009, 20:12:29
Ach und im Brief stehen Nummernschild und Anschrift nicht drin ..Das währe mir neu!!

Den alten Schein hab ich bei abmeldung immer wieder bekommen. Der schein wird dann mit einem Stempel als Ungültig abgestempelt ;)
Stehen schließlich alle Umbauten drin die ich mit teuer geld eintragen hab lassen !!!
Wenn du Den Fahrzeugschein nicht mitgeben willst (warum auch immer) geb wenigstens die Tüvberichte von Umbauten ectr mit.

Carausius
20.11.2009, 09:43:23
Ah, evtl. ist das bei enem Motorrad anders. Ich habe noch nie ein Motorrad abgemeldet. Ist meine erste Maschiene und die habe ich beim Händler neu gekauft.

cha0s
20.11.2009, 09:52:27
Wenn nicht, hat man ja noch die Abnahmebescheinigungen.
mag sein dass dies von kreis zu kreis unterschiedlich gehandhabt wird, aber meine abnahmebescheinigungen verblieben beim amt, die hab ich nicht zurück bekommen.

Carausius
20.11.2009, 10:41:57
Die Abnahme von der Gasanlage im Auo habe wieder mit bekommen.

icumblood
20.11.2009, 15:08:47
mag sein dass dies von kreis zu kreis unterschiedlich gehandhabt wird, aber meine abnahmebescheinigungen verblieben beim amt, die hab ich nicht zurück bekommen.

Wenn ich bedenke wieviele Fehler die Zulassungstelle bei meinen Eintragungen schon gemacht hat... bzw es nicht so in den Schein eingetragen haben wie es auf der Abnahmebescheinigung stand. (und das war kein einzelfall)
Hätte man ja nichtmal die Möglichkeit dies abzugleichen.