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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto schubst roller-> roller fällt auf mein auto!


bigimotik1988
06.10.2011, 17:43:20
so eben is mein nachbar gegen einen roller gefahren, der vor meinem auto stand. dieser is dann auf mein autogekippt und hat ne delle und 2 kratzer in der motorhaube hinterlassen. die stoßstänge hängt ebenfalls auf einer seite.

der nachbar streitet nichts ab, aber als ich dann vom gutachter angefangen habe, ist der wuterfüllt reingegangen, und wollte nicht weiterreden.

wie geh ich da jetzt am besten vor? zum gutachter bringen? wer trägt die kosten? was ist die beste lösung?

den schaden will ich wahrscheinlich nicht reparieren lassen.

gsmattis
06.10.2011, 18:03:43
Wenn du den Schaden nicht reparieren lassen willst, warum dann ein Gutachter?
Melde es deiner Versicherung, er meldet es seiner und dann gibts vlt bissle Kohle

bigimotik1988
06.10.2011, 18:06:23
na weils ein kleiner schaden ist, und ich das nicht so schlimm finde. muss nicht unbedingt behoben werden. aber ist ja trotzdem eine wertminderung, wieso soll ich auf den kosten sitzen bleiben wenn das nicht selbst verschuldet war?

Bukanier
06.10.2011, 18:18:56
Du musst den Schaden seiner Versicherung melden.Die schickt dir dann einen Sachverständigen.Der berechnet den Schaden und du lässt es in der Werkstatt reparieren.Wenn du es so lassen willst oder selbst beheben willst,rechnet der Sachverständige 19% Mwst. runter und die Restsumme wird dir ausgezahlt.In HH ca. innerhalb 4 Wochen.

bigimotik1988
06.10.2011, 18:22:53
hab grad nochmal ruhig mit ihm gesprochen. er will mir das jetz bar auszahlen.
ich soll mich erkundigen, und dann ist zahltag. aber ich muss den schaden doch nicht beheben lassen oder?

Bukanier
06.10.2011, 18:46:45
Nö :no:

tomcat
07.10.2011, 09:38:45
So wie du es jetzt beschreibst, verstehst du dich ja mit deinem Nachbarn recht gut. Also ge in die Werkstatt und bitte um einen Kostenvoranschlag. Diesen gibst du deinem Nachbarn und bittest um begleichung, sollte er dann seine Meinung ändern (nicht erst einmal erlebt) bleibt dir immernoch der weg über seine Versicherung! Wichtig wenn es über seine Vers. läuft suchst DU den Gutachter aus, der von der Gegnerischen Vers. wird immer zu gunsten der Vers. begutachten. Kosten trägt die Gegnerische Vers.

Reparieren musst du nichts lassen, jedoch wie Buki schon richtig sagte wird dir eine Vers. die Mwst. nur auszahlen, wenn du nachweist MwSt. Pflichtig zu sein (Sprich eine Rechnung vorlegen kannst)

Suzius
12.10.2011, 11:07:41
entweder man einigt sich auf Bar, oder man macht es über die Versicherung.
Bei Barzahlung, kommt dein Nachbar am günstigsten weg
Bei Versicherung bekommst du wohl das max. an Kohle.

Da er der Unfallverursacher ist, muss er den Schaden seiner Versicherung melden.
Diese nimmt dann Kontakt mit dir auf und möchte einen eigenen Gutachter vorbeischicken. Hier am besten absagen und zu einem unabhängigen Fahren, ist dein Gutes RECHT!
Dieser Beziffert dann den Schaden. Lässt du den Schaden nicht Reparieren, bekommst du die Summe ohne MwSt ausgezahlt.
Solltest dir Unsicher sein, kannst du dir auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen...

LG

bigimotik1988
12.10.2011, 14:26:46
hey danke für die ausführlichen antworten.

war letztens in der werkstatt und hab mir einen kostenvoranschlag geben lassen. bin damit dann zum nachbar. der hat so eine hohe summe wohl nicht erwartet. jetzt machen wir es doch über seine versicherung. er meinte ich soll mir einen gutachter suchen. kann ich das machen bevor sich seine vers. bei mir meldet?

naja ich warts mal ab.

Suzius
12.10.2011, 15:20:40
wenn er seinen Schaden gemeldet hat, soll er dir einfach die Schadensnummer geben.
Mit dieser gehst du dann zum UNABHÄNGIGEN Gutachter.

LG

bigimotik1988
21.10.2011, 11:30:34
so ok, hab jetzt eine schadensnummer von der versicherung bekommen. in dem schreiben steht, es reichen vllt auch fotos. soll ich mir trotzdem ein gutachter suchen. dachte eigentlich schon, sonst geben die mir 10€ und gut.

hab grad mal bisschen gegoogelt. kennt einer von euch ein guten gutachter in hamburg? ansonstn such ich mir irgendein raus.



"Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen.
Wenn Sie unverschuldet in diesen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 700 Euro liegen. Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.
Für diese Schäden bieten wir Ihnen ein kostengünstiges Bagatellschadengutachten an. Sollten die Kosten dafür von der gegnerischen Vericherung einmal nicht erstattet werden, ist es für Sie kostenlos.
"
hab das grad gefunden, in einer lackierwerkstatt hatte ich ein mündlichen kostenvoranschlag von 600€ bekommen. wie ist das mit der 700€ grenze?

bigimotik1988
28.10.2011, 14:27:45
ok der gutachter war hier, der schaden liegt unter 700€. der gutachter wird also nichts weiter bearbeiten. er hat die arbeit eingestellt. jetzt soll ich das selber regeln. kann ich einfach einen kostenvoranschlag von einer werkstatt an die versicherung schicken?

Suzius
28.10.2011, 15:05:39
yo kannst du machen...

lg

bigimotik1988
28.10.2011, 18:04:11
das hört sich schonmal gut an. könn die dann nicht sagen, ne wadde wir schicken unseren gutachter. weil der kostenvoranschlag kostet 50€ >.<, also umsonst hab ich das noch nicht gefunden. der eine hat sich sogar aufgeregt über die frage

Bukanier
28.10.2011, 18:26:10
Jede Werkstatt wird Kohle für einen Kostenvoransclag nehmen, wenn du nicht dort reparieren lässt.
Keiner arbeitet oder bringt heute Dienstleistungen umsonst.
Diese Position wäre dir nur erspart geblieben, hättest du von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter genommen und dort abgerechnet. ( allerdings hätte der bestimmt etwas weniger errechnet :grinser: )

bigimotik1988
28.10.2011, 22:15:17
ja und genau deswegen wollte ich den nicht haben. die meinten schick einfach fotos zu, wir können das vllt so beurteilen. das wär ja noch schlimmer gewesen.

ja gut morgen hol ich mir son voranschlag. danke :)

bigimotik1988
28.01.2012, 15:57:12
NOCHMAL WAS ANDERES!

habe mein auto am montag verkauft. lief perfekt. bin davor jeden tag damit zur arbeit gefahren. der käufer hat vorher eine probefahrt gemacht, und war zufrieden. hat es dann mitgenommen. kaufvertrag bla bla. dann rufft er mich gestern an und sagt ers liegen geblieben, motor überhitzt. er:"hallo, ich möchte das auto zurückgeben" dann ich nö
und er ok anwalt.


was kann da jetzt passieren? wer ist im recht? privatverkauf. hab da grad ein bisschen angst. kann mir einen von den juraprofis helfen?

danke schonmal :)

Ghostrider
28.01.2012, 16:13:40
Bin zwar kein Anwalt oder etwas in der Richtung.
Aber wenn es Privatverkauf war und du nichts verschwiegen hast, dann hast du rein gar nichts zu befürchten.
Er ist in der Beweispflicht!
Sprich: Er muss dir nachweisen, dass schon bevor er das Auto gekauft hat, etwas defekt war.
Wenn du das Auto nach besten Gewissen und Wissen beschrieben hast und er dann den Kauf einwilligt, ist der Kaufvertrag (Angebot -> Angenommen) abgeschlossen.

Wenn du alles schriftlich hast (Kaufvertrag), indem er unterschrieben hat, dass dieses Fahrzeug X km runter hat, Y Schäden aufweist und Z sonstige Dinge, dann kann er noch so viel klagen.
Er hat dein Angebot angenommen und die Konditionen waren vorher klar.
Er hat genauso viel gewusst, wie du bezüglich der Schäden.

Könnte ja auch sein, dass er nicht nachm Öl geguckt hat...
oder sonst iwie unsachgemäß mit dem Auto umgegangen ist.
Also das er es zu verschulden hat, dass er liegen geblieben ist.

Kurz: Du hast nichts zu befürchten, wenn du alles sauber und klar beschrieben hast und den Kaufvertrag mit den Unterschriften hast.

bigimotik1988
28.01.2012, 17:45:06
puh, das erleichtert mich ein wenig.

also im kaufvertrag ist angekreuzt: keine sonstigen beschädigungen/keine unfallschaden aufweißt. also zum zeitpunkt des kaufs war es auch so.

ers ja auch noch problemlos 30km nachhause gefahren damit.
versaut mir voll den tag mit der ganzen sache -.-

Ghostrider
28.01.2012, 18:19:03
:up:

Logisch, dass man sich darüber Gedanken macht.
Aber brauchste nicht, wenn du die zwei folgenden Punkte beachtet hast:
1. Nach besten Gewissen und Wissen das Fahrzeug beschrieben - nichts verschwiegen.
2. Unterzeichneter Kaufvertrag beider Partein.

Da kann er noch so viel klagen.
Du hast alles mögliche getan, um ihn über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren - zumindest soweit du das kannst bzw. weißt.
Und er hat es mit seiner Unterschrift akzeptiert.
Fertig!

Ohne wenn und aber!

Er ist wahrscheinlich nur sauer, dass sein "neues" jetzt ne Panne hatte.
Aber dafür kannst du ja nichts.

bigimotik1988
28.01.2012, 18:21:43
danke für die beruhigenden worte :)

natürlich haben wir beide den vertrag unterschrieben!

dann warte ich mal ab

Ghostrider
28.01.2012, 19:09:27
Kein Ding!

Na dann is ja alles im Lot :up:

Wenn er's echt drauf anlegt, dann kommt n netter Brief in dein Haus geflattert von seinem Anwalt.
Auf den brauchst aber nicht antworten oder so.
Erst wenn das Gericht schreibt, musst du antworten.
Es kann sich aber empfehlen, dass dein Anwalt einen Brief an seinen zurückschreibt, vllt wird der Streit dann schon zu Seite gelegt.
Aber naja...

Darüber brauchste dir erst Gedanken machen, wenn du das Schriftstück in den Händen hälst.

Weiterhin alles Gute !