Nestea
21.08.2014, 18:00:22
Moin,
hab mal ne Frage bezüglich meiner Rückleuchte.
Hab diese verbaut (vom Vorbesitzer) und würde evtl gerne das originale wiederhaben da ich das Heck so optisch nicht so geil finde... Da ich aber die LED-dinger aufgrund der Helligkeit gern hab ist die Frage jetzt ob es möglich und StVZO-mäßig erlaubt ist die rote Kappe vom originalen Rücklicht einfach über das Led-Rücklicht zu setzen. Also das Innenleben (Fassungen und so) aus dem Originalen ausbauen und dann Original über Led "stülpen".
Danke schonmal für Lesen und Antworten ;)
MfG Nestea :apl:
hab mal ne Frage bezüglich meiner Rückleuchte.
Hab diese verbaut (vom Vorbesitzer) und würde evtl gerne das originale wiederhaben da ich das Heck so optisch nicht so geil finde... Da ich aber die LED-dinger aufgrund der Helligkeit gern hab ist die Frage jetzt ob es möglich und StVZO-mäßig erlaubt ist die rote Kappe vom originalen Rücklicht einfach über das Led-Rücklicht zu setzen. Also das Innenleben (Fassungen und so) aus dem Originalen ausbauen und dann Original über Led "stülpen".
Danke schonmal für Lesen und Antworten ;)
MfG Nestea :apl: