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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifenbindung irrelevant


GS_Philipp
09.01.2025, 17:20:59
Guten Abend,

nachdem am 01.01.25 die Übergangsfrist ja vorbei ist, bei der eine Freigabe des Reifenherstellers reicht zwecks "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Habe ich mich heute mal auf denn Weg gemacht zu meinem Suzuki Vertragshändler des Vertrauens.
Habe ich mir dann das Teilegutachten Typ/950166 von diesem beglaubigen lassen, wie es von Suzuki in der eMail gesagt wurde.
Damit bin ich dann zur GTÜ Prüfstelle und wollte nachfragen zwecks der Austragung dieses dämlichen Satzes.

Da wurde dann praktisch nochmal im System nach der Betriebserlaubnis der GS geschaut. Wie zu erwarten stand da natürlich kein Fabrikat drin.
Mir wurde dann auch nochmal bestätigt dass das damals bei der Umstellung vom Fahrzeugschein/-brief auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Gerne mal dieser Satz, so eingetragen wurde. Obwohl es nicht zutrifft.

Zusammengefasst die Aussage des GTÜ Prüfers: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, zählt in diesem Fall ja als Betriebserlaubnis. In dieser steht ja bei mir nur dieser Typische Satz drin und die normale Reifengröße ohne Herstellerangabe. Dadurch brauch ich mir weiter hin keine sorgen machen. Ich sollte nur die "Reifen ABE" des Reifenherstellers mitnehmen, dann ist alles in Ordnung. Ich soll bloß NICHT das oben genannte Teilegutachten mitführen, denn damit wird es in einer Kontrolle Stress geben.


Zwei Finger zum Gruß
Philipp

Jim Knopf
09.01.2025, 18:42:37
Da hat der GTÜ Mann mal Recht. Lass den Wisch in der Schublade.