Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geblitzt
Hallo!
Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen.
Drin steht, dass ich außerorts mit meinem Motorrad mit 35 zu schnell
(wo 50 erlaubt waren) geblitzt worden bin. Ich hatte eine Sturmhaube
und einen Helm auf, kann mir also nicht vorstellen, dass man mich auf dem
Photo erkennt.
Bin noch in der Probezeit.
Was soll ich machen?
MfG, Werwolf
Bluebyrd
09.02.2005, 14:15:11
Anwalt, Foto anfordern..so mal als erste Maßnahmen...
Cherry
09.02.2005, 14:15:38
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/
Cherry
Fahrereigenschaft - Anhörungsbogen
Der Hauptschwachpunkt der meisten Ermittlungen in Ordnungswidrigkeitensachen (also auch bei Rotlicht- und Abstandsverstößen, aber nicht bei Parkverstößen!) ist der Fahrerbeweis. Denn außer bei Lasermessungen und dem Provida-System, bei denen im Normalfall gleich angehalten wird, existiert als einziges Beweismittel für die Fahrereigenschaft das Frontfoto. Nur wenn man a. halbwegs sicher zu erkennen ist und b. die einen überhaupt finden (bei fremdem Fahrzeug), ist damit ein Beweis möglich. Der Schluß Fahrer = Halter ist nach st. Rspr. nicht zulässig, der Fahrer muß also in jedem Fall positiv festgestellt werden.
Dazu wird dem Halter i.d.R. ein Anhörungsbogen (oder bei geringeren Verstößen ein Verwarnungsgeldangebot) zugesandt. Das Verwarnungsgeldangebot sollte man natürlich i.d.R. annehmen, da 20 – 75,-- wohl kaum jemand weh tun und die Angelegenheit nach Bezahlung erledigt ist, d.h. es erfolgt keine Eintragung in irgendwelche Register. In der Anhörung sollte man keine Angaben zur Sache machen und sich statt dessen a. auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter berufen (sofern man selbst beschuldigt wird) und b. auf die stetige Rechtsprechung, daß weder ein Schluß Fahrer = Halter zulässig ist, noch aus der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechtes irgendwelche Schlüsse gezogen werden können. Ein Anwalt wird Euch das natürlich i.a.R. weit professioneller und ausführlicher formulieren. Es kann auch angegeben werden, man könne sich nicht mehr erinnern, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, insb. wenn die Anhörung erst mehr als 2 Wochen nach dem Verstoß eintrifft (z. Thema Fahrtenbuch s.u. 4.). Davon, reale Personen zu bezichtigen, die den Verstoß nicht begangen haben, ist aber abzuraten, da dies den Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung" erfüllen kann, selbst wenn der Bezichtigte damit einverstanden ist.
Wichtig ist jedoch in jedem Fall, daß man schon in der Anhörungsphase den Verstoß zurückweist, da ansonsten i.a.R. sofort ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Erfahrungsgemäß wird aber eher nach einer Anhörung das Verfahren eingestellt, als auf einen Einspruch auf einen Bußgeldbescheid hin.
frantiC
09.02.2005, 14:22:01
:lol:
timgoe
09.02.2005, 14:31:06
Wie ham se dich denn geblitzt, dass die Dir den Bogen überhaupt zusenden konnten?
Du hast doch vorne keine Nummernschilder :D
Hier bei mir in der Ecke hab ich bisher nur Frontalblitzer gesehen!
Ich denke geblitzt und Nummer notiert
ricky2000
09.02.2005, 14:46:08
Ich würde sagen: leider Pech gehabt.
Servus, ist mir auch passiert.
hab gar nicht drauf geantwortet, weil da steht, dass Sie dann das Foto mit dem Führerschein-Foto vergleichen.
Kam auch nix mehr. War im August 2004...
wenn man JA ankreuzt ist man der Depp und NEIN wäre gelogen, daher hab ich nix gemacht und die Fotos vergleichen lassen...
frantiC
09.02.2005, 16:13:47
nix machen und verjähren lassen,
immer dieser aufstand......
mit meinen Felgen + Reifen wäre das nicht passiert :lol:
nilsHH
09.02.2005, 16:15:16
Ich habe außerorts mit 32 zu viel 100,60 € zahlen müssen und hab 3 Punkte bekommmen...
Saugwurmmensch
09.02.2005, 16:19:10
Mich hamse letzte Saison mit 37 zu viel außerorts gelasert...
da hamse mich rausgewunken und wer steht da?!
ein guter Freund meines Vaters und schwupp war die Anzeige an der Radarpistole wieder auf 0 :twisted:
tja, Vitamin B
wann verjährt denn so ein "delikt"?
wir(12 Motorräder) wurden auch mal geblitzt, das sah aus wie in der Disco :)
Aber bei so vielen Mopeds kann er sich ja nicht jede Nr aufschreiben obwohl das auch über 80 im Ort waren - naja ist halt ein Motorrad :)
frantiC
09.02.2005, 17:13:59
3 monate
also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?
frantiC
09.02.2005, 17:19:54
wenn du post kriegs reagier ned drauf ! die melden sich schon wenn sie wirklich an deine wäsche wollen
nilsHH
09.02.2005, 17:26:49
also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?
Nee, drei Monate nach der Tat bis der Brief kommt. Sobald sie den Fall bearbeiten nix mehr mit Verjährung
]...wir(12 Motorräder) wurden auch mal geblitzt, das sah aus wie in der Disco :)
http://www.cheesebuerger.net/images/midi/froehlich/a055.gif
Das ist gut - das will ich auch mal ausprobieren... :lol:
ja, ich wusste gar nicht, das das ding so schnell nacheinander blitzen kann
hehe ... man müsste mal so nen stationären Fotoautomaten füllen, also in Kolonne den Film verknipsen :wink:
0,3 Seks schaffen die wohl, wenn es gute Blitzer sind.
Und wenn kein Foto auf dem Bescheid ist oder nix zu erkennen ist, einfach sagen, du bist nicht gefahren...sollen die dir doch das Gegenteil beweisen...
Cherry
09.02.2005, 18:48:29
nix machen und verjähren lassen,
immer dieser aufstand.....
Sorry, aber das ist Käse. Solange die das bearbeiten, ist die Verjährungsfrist ausgesetzt. 3 Monate lang so tun, als ob man keine Briefe bekommen hätte und dann sagen: 'Hähä, ihr könnt mich mal!' klappt so nicht.
Und wenn er jetzt auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, kommt demnächst der Bußgeldbescheid, und der ist nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn innerhalb der Zeit kein Widerspruch eingelegt wurde. Und dann ist Schicht im Schacht. Rechtskräftige Bußgeldbescheide wieder zu beeinspruchen ist schwierig.
Cherry
i.doc
09.02.2005, 19:17:17
Wie schon geschrieben einfach auf Dein Zeugnissverweigerungsrecht verweisen und abwarten.
Bei mir sind die zweimal vom Ordnungsamt nach Hause zu meinen Eltern gekommen (ist mein 2. Wohnsitz, worüber auch meine GS läuft) und wollten mich sprechen (->mich als den auf dem Foto identifizieren). Meine Eltern dann jeweils ganz trocken: "der is nicht da, is arbeiten.. ..zu dem Photo möchte ich nichts sagen" ->Zeugnissverweigerungsrecht bzgl Angehöriger) nach dem zweiten Besuch hab ich nix mehr von denen Gehört 8)
Wenn man scheiße baut bzw. sich dabei erwischen läßt, muss man auch dazu stehen... :meinung:
Cherry
09.02.2005, 20:36:29
Ja, aber in der Probezeit ist das schon hart. Da kann ich schon verstehen, daß man da um die Nachschulung kommen will.
Meine hab ich ja glücklicherweise mit 5 Tage nach dem 18. Geburtstag schon hinter mir gehabt :-)
Cherry
DR.BOOM
09.02.2005, 20:40:45
Sag doch einfach, du wolltest deine Maschine verkaufen.
Es hat jemand eine Probefahrt damit gemacht,
doch du weisst nicht mehr den Namen des Interessenten,
oder du weisst nur noch den Vornamen.
Da er seinen Helm vergessen hatte,
hast du ihm für die Probefahrt deinen Helm geliehen.
Nach der Probefahrt hast du niemehr von ihm gehört.
King Madness
10.02.2005, 00:36:47
Wenn man scheiße baut bzw. sich dabei erwischen läßt, muss man auch dazu stehen... :meinung: :meinung:
Ja, aber in der Probezeit ist das schon hart.Cherry,
dann lass ich mir in der Probezeit aber keine + 35 km/h an die Backe kleben.
Diese Probezeit ist doch nur, weil einige es übertreiben müssen und gemessene 88 km/h (- 3 km/h Messabweichung) in der 50er Zone ist meiner Meinung nach hart.
Immerhin sind das satte 76% zu schnell.
jepp
recht hast du!
ich hab mich als anfänger immer am riemen gerissen nicht in die punkte zu kommen und jetzt fahre ich immer so das es nicht zu fahrverbot kommt
wer mehr macht muss riskieren das er bestraft wird
3 monate
Meiner Meinung nach aber auf das Monatsende hingesehen.
Z.B
Geblitzt am 16.01.05
Verjährt dann am
01.05.05
Lieg ich da falsch?
King Madness
10.02.2005, 00:56:50
3 monate
Meiner Meinung nach aber auf das Monatsende hingesehen.
Z.B
Geblitzt am 16.01.05
Verjährt dann am
01.05.05
Lieg ich da falsch?Wenn nicht ein Bußgeldbescheid eintrudelt, ja.
In dem Moment wo ein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen eintrifft wird die Verjährung ausser Kraft gesetzt.
Wenn man die passende Rechnung nicht bezahlt, Verjährt diese nach 3 Jahren (sofern keine Mahnungen oder ... wie heißen die Dinger vom Gericht ... ich komm nicht drauf ... kommen)
Diese Probezeit ist doch nur, weil einige es übertreiben müssen und gemessene 88 km/h (- 3 km/h Messabweichung) in der 50er Zone ist meiner Meinung nach hart.
Immerhin sind das satte 76% zu schnell
Das war keine 50er Zone, sondern außerorts.
Innerorts fahr' ich auch immer ordentlich, aber dort kenne ich die Strecke, es geht lange geradeaus und es ist nie irgendjemand in Sicht.
Ich hätte nie gedacht, dass ich dort mal geblitzt werde, weil es dort
(dachte ich) keinen Menschen interessiert.
Papabär
10.02.2005, 08:03:27
king hat völlig recht. die dreimonatige verjährungsfrist kommt nur dann zum tragen, wenn nach der "tat" eben 3 monate nix kommt. da aber schon ein anhörungsbogen da ist, haben die mühlen des gesetzes schon zu mahlen begonnen. also, angaben zur person auf dem anhörungsbogen, das wars. aussageverweigerungsrecht greifen lassen. keine angaben zur sache, da dich niemand zwingen kann, einen "verwandten" zu belasten. dann müssen sie zu dir kommen, bzw. dir beweisen, daß du gefahren bist. mit helm und haube sehr schwierig.....
Wenn die zu dir kommen, ist ein zweiter Helm sehr Praktisch. ;)
timgoe
10.02.2005, 08:36:48
Oder immer mit Strumhabe fahren, die nur zwei Löcher für die Augen hat...!
Das soll mal jemand auf SW-Fotos beweisen, dass das meine Augen sind...!
UNd als Helm nix aussergewöhnliches tragen, sondern dat ding vonna Stange nehmen in rot, schwarz, etc...!
Ich hab zum Glück noch keine Punkte (dies Jahr ist meine 1.Saison auf zwei Rädern!) in den zehn Autojahren.
Mit der Probezeit hab ich zum GLück auch nix mehr am Hut.
einfach nichts machen, glaub mir.
die können dir nichts!
bin vor ca. 3-4monaten mit um die 200 auf der bahn geblitzt worden, wo 100 war. mit ner sonnenbrille auf (und natürlich nem helm) haben die schon zu wenig anhaltspunkte für eine sichere identifikation des fahrers.
wenn du ne sturmhaube auf gehabt hast können die dir noch weniger.
uns bikern kann man halt eigentlich nur wirklich was, wenn die uns direkt anhlaten (deswegen machen die das in der eifel ja auch immer).
Drunken Master
10.02.2005, 09:15:03
also alles was noch ohne Punkte und Fahrverbot kommt bezahl ich auch , wenn ich dann irgendwann wirklich mal erheblich zu schnell sein sollte bin ich dann wenigstens noch nich negativ aufgefallen !
Sag doch einfach, du wolltest deine Maschine verkaufen.
Es hat jemand eine Probefahrt damit gemacht,
doch du weisst nicht mehr den Namen des Interessenten,
oder du weisst nur noch den Vornamen.
Da er seinen Helm vergessen hatte,
hast du ihm für die Probefahrt deinen Helm geliehen.
Nach der Probefahrt hast du niemehr von ihm gehört.
bzw. leihe dir die kompletten Klamotten von nem Kumpel, dann ist die Geschichte noch n bissel besser.
ricky2000
10.02.2005, 10:49:07
Ich weiss nicht, ob man damit wirklich aus dem Schneider ist, wenn man einfach so tut, als ob man nicht wüsste wer mit seinem Mopped gefahren ist. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist und 2. Wollen die gerne eine Medaille in Form von Punkten verteilen und die sollen eben ihren rechtmäßigen Besitzer finden ;). Deshalb glaube ich nicht, dass die sich so einfach abwimmeln lassen.
Drunken Master
10.02.2005, 10:55:31
naja, wenn man das nich mehrmals hintereinander macht kommt man damit wohl mal durch !
i.doc
10.02.2005, 12:17:36
.. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist ..
Das ist so nicht ganz korrekt. Man ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem TÜV-konformen Zustand auf der Strasse rollt. Desweiteren kann man den Fahrer haftbar machen, wenn sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die das Fahrzeug nicht führen darf.
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann.
ricky2000
10.02.2005, 12:21:45
.. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist ..
Das ist so nicht ganz korrekt. Man ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem TÜV-konformen Zustand auf der Strasse rollt. Desweiteren kann man den Fahrer haftbar machen, wenn sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die das Fahrzeug nicht führen darf.
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann.
Hallo!
So direkt meinte ich das auch nicht. Aber man hat dennoch so eine Art Aufsichtspflicht oder wie auch immer man das in diesem Fall nennen kann. Das heisst, man muss wissen, wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist etc. Deshalb werden bei solchen Sachen den Haltern manchmal ja auch Fahrtenbücher aufgebrummt, damit so etwas nicht mehr vokommen kann.
Saugwurmmensch
10.02.2005, 12:26:12
Doof is nur wenn man ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt...da muss man dann Datum und Strecke und so eintragen (Bei jeder Fahrt) und das muss man dann alle paar monate vorzeigen...
Dann lieber mal 2-3 Punkte in Kauf nehmen (in der Probezeit halt Pech)
Wie lange muss man denn eigentlich Fahrtenbuch schreiben?
Is das Personen-, Fahrzeug- oder Zeitbezogen?
verdi
10.02.2005, 13:19:59
Wie lange muss man denn eigentlich Fahrtenbuch schreiben?
Is das Personen-, Fahrzeug- oder Zeitbezogen?
fahrzeugbezogen & personenbezogen
einfacher weg rauszukommen:
verkauf dein mopped an nen kumpel dann is das fahrtenbuch weg da er ja nix gemacht hat. dann kaufste es zurück. schon haste nen mopped ohne fahrtenbuch :)
haha - dafür kannst du dann aber schön zwei mal an und abmelden bezahlen.
Und im Brief sind zwei Besitzer mehr drin...
Riotmaker
10.02.2005, 14:12:21
Ich habe außerorts mit 32 zu viel 100,60 € zahlen müssen und hab 3 Punkte bekommmen...
Das is in der probezeit eben kagge, das es bei nem punkt ab zur nachschulung geht, was eben gut geld kostet. bei uns im LK hammse ein gerät, das von vorne UND hinten blitzt und auf der gegenüberliegenden seite von vorne. Bin ja auch mit 85 oder knappen 90 in ner 70ger geblitzt worden, war wohl aber en "normales" blitzdings. uns selbste wenn, ich war zu 100% keine 21 km/h zu schnell, dann isses ja wurst.
und selbst wenn sie was schicken würde, bekommt das erst mal mein Vadder, da die auf den angemeldet ist. Der hat aber keinen Moppedführerschein. Könnte der im Falle eines Falles dann tortzdem die Pkt nehmen?
i.doc
10.02.2005, 14:49:45
Wie ist das eigentlich mit den Fahrtenbüchern..
Beispiel:
Mein Vater hat drei Fahrzeuge auf seinen Namen stehen, mit einem wurde "Schabernack" getrieben und da der Halter Gebrauch von seinem Zeugnissverweigerungsrecht gemacht hat wird ihm ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Muss er nun lediglich über das eine Auto, mit dem "Schabbernack" getrieben wurde, oder über alle Autos Fahrtenbuch führen?
ich bin mir 99%ig sicher dass die frist bei 6 monaten liegt. und die behörden lassen sich auch gerne zeit mit sowas.
abwarten und nichts tun würd ich nicht, dann melden die sich noch ein paar mal und irgendwann stehen 2 grüne vor der tür und wollen sich mit dir unterhalten.
wenn man abstreitet selbst gefahren zu sein kann der halter unter umständen führung eines fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen. wenn du das vermeiden willst wäre die optimale lösung jemanden zu finden der das für dich übernimmt. also nen kumpel der die maschine eh noch abgemeldet hat und den ein monat fahrverbot nicht so sehr schmerzen würde.
King Madness
10.02.2005, 17:47:31
Wir hatten doch mal jemanden hier, dessen Mutter beim Strassenverlkehrsamt arbeitete ...
verdi, weißt du noch werd das war und ob der noch aktiv ist ???
King Madness
10.02.2005, 17:54:08
Habs gefunden ... adingo's Mutter arbeitet bei der Führerscheinstelle in Oldenburg.
Die müsste das doch wissen.
Habs gefunden ... adingo's Mutter arbeitet bei der Führerscheinstelle in Oldenburg.
Die müsste das doch wissen.
Und auch noch einiges tun können .... :twisted:
junge junge, erst fragt er und dann glaubt er's nicht.....
guck mal im "fighter" forum, da sind lauter verrückte und der
genannte fall ist dort schon 100000behandelt worden.
KEINER hat etwas bezahlt oder sonstige folgen erfahren.
die MÜSSEN dir zweifelsfrei beweisen das du gefahren bist und das geht mit sturmhaube nicht.......so einfach ist das.......
sorry aber so viel bullshit wie in diesem thread habe ich schon lange nicht gelesen...
jeder weiss es besser.
So siehts rechtlich aus:
StVG § 26
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
StVZO § 31a Fahrtenbuch
(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere
auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines
Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer
Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde
kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein
bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift
einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle
festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit,
für die es geführt werden muß, aufzubewahren.
Also nix mit... "einfach nix tun".... oder "Fahrtenbuch in Kauf nehmen Fahrzeug verkaufen und wiederkaufen dann ist Fahrtenbuch weg...."
Alles klar oder sonst noch fragen...
junge junge, erst fragt er und dann glaubt er's nicht.....
guck mal im "fighter" forum, da sind lauter verrückte und der
genannte fall ist dort schon 100000behandelt worden.
KEINER hat etwas bezahlt oder sonstige folgen erfahren.
die MÜSSEN dir zweifelsfrei beweisen das du gefahren bist und das geht mit sturmhaube nicht.......so einfach ist das.......
1. steht das im "fighter" forum...
2. da kannst du dich leider nicht drauf berufen wenn se dich am arsch packen.
3. ich würde es dennoch nicht darauf anlegen, WENN die Verwaltungsbehörde just for fun mal intensivere ermittlungen anordnet, und das tut sie manchmal...
Also ich hab mir den Thread hier mal durchgelesen...
Ich will mir jetz auch keine Feinde machen, aber da ich selbst noch ziehmlich genau ein Jahr Probezeit habe kann ich zu diesem Thread nur eins sagen:
Wer in der Probezeit mit mehr als 20Km/h zu viel geblitzt wird, der hat das Klischee der rasenden Fahranfänger mal wieder bestätigt. Des weiteren wird durch solche Aktionen auch der Sinn der Probezeit wider verdeutlicht.
Sorry, aber ich halte mich in den 2 Jahren an die Vorschriften... Wer hoch pockert und verliert, sollte auch die vollen Konsequenzen tragen und nicht so tun, als ob die Vorschriften nur zum Ärgern der Fahrer da wären und alles zu tun um drum herum zu kommen...
Drunken Master
13.02.2005, 21:42:08
da stimme ich Snakeskin zu , wer zu schnell fährt sollte sich des Risikos bewusst sein und auch die Konsequenzen tragen !
Wer scheiße baut muss mit den Konsequenzen rechnen. Hast halt Pech gehabt und wirst jetzt dafür bezahlen müssen.
SEI EIN MANN UND STEH ZU DEINEN FEHLERN.
Ende der Durchsage.
Gruß SVtreiber 8)
timgoe
14.02.2005, 13:46:04
Lern draus und brems das nächste mal, wenn du nen Blitzer siehst!
Selbst wenn es blitz, wird die Messung durch das Bremsen unbrauchbar, da die Messung zusammenbricht!
Und wenn du die Probezeit ungeblitzt überstehen willst, nutzte die Tipps!
Riotmaker
14.02.2005, 14:00:32
Naja, ich bin auch noch in der Probezeit und guck eben auch das ich nie mehr als 20 zu schnell bin, das wär mir dann doch bisls zu teurer Spass. 85 in der 70er zone gehn dann ja noch :roll:
Black_Mamba
10.06.2005, 14:06:32
da stimme ich Snakeskin zu , wer zu schnell fährt sollte sich des Risikos bewusst sein und auch die Konsequenzen tragen !
Auch meine Meinung, ich bin mit 18 km/h innerorts geblitzt worden und habs bezahlt. Die 35 Euro haben mir verdammt weh getan!!!
Kopf hoch auch wenn der Hals treckig ist!!!
da stimme ich Snakeskin zu , wer zu schnell fährt sollte sich des Risikos bewusst sein und auch die Konsequenzen tragen !
Auch meine Meinung, ich bin mit 18 km/h innerorts geblitzt worden und habs bezahlt. Die 35 Euro haben mir verdammt weh getan!!!
Kopf hoch auch wenn der Hals treckig ist!!!
Das ist jawohl mal absolut kein Vergleich.
Bei ihm geht es um Probezeitverlängerung und Nachschulung, da sind 35€ garnichts.
Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen.
Ich fahre doch nicht erst 35 km/h zu schnell und stelle mich dann freiwillig den Behörden - da kann man sein Geld auch besser verprassen.
i.doc
11.06.2005, 13:49:12
.. da kann man sein Geld auch besser verprassen.
joop - hast Recht. Bei so einer Einstellung kannst dir auch das Geld fürs Moped sparen -> Verantwortunglose und *zensur*, die immer darauf hoffen, dass Papi das schon richten wird, gibbet bereits genügend.
Was hat das bitte mit einander zu tun?
Wenn ich mich versuchen würde vor einer Nachschulung zu drücken überlasse ich die Konsequenzen meines Handelns doch nicht meinen Eltern.
Zumal man meiner Meinung nach auch nicht jedem der mit 35 zuviel geblitzt wird unterstellen kann er handle verantwortungslos.
Solange ich mir sicher bin, dass ich nur mich selber gefährde drehe ich auch mal den Gashahn auf. Steht dann z.b. auf einer total leeren, geraden Strecke ein Blitzer ist das halt Pech.
Trotzdem gebe ich mich dann nicht gleich geschlagen und nehme einen Bußgeldbescheid an, wenn soviel auf dem Spiel steht wie Nachschulung und Probezeit.
Natürlich sollte man sich von vorne herein über die Konsequenzen bewusst sein und als Fahranfänger etwas ruhiger anfangen, aber man wird sich ja noch wehren dürfen.
Wenn ich mir so die Beiträge bezüglich Angstränder etc angucke, verstehe ich nicht warum hier so viele scheinbar keine Skrupel haben Gas zu geben, sich aber ein Busgeld unterjubeln lassen würden.
Nur so nebenbei: Ich wurde in meiner jungen Motorradkarriere noch nicht einmal geblitzt.
Zumal man meiner Meinung nach auch nicht jedem der mit 35 zuviel geblitzt wird unterstellen kann er handle verantwortungslos.
Solange ich mir sicher bin, dass ich nur mich selber gefährde drehe ich auch mal den Gashahn auf. Steht dann z.b. auf einer total leeren, geraden Strecke ein Blitzer ist das halt Pech.
Doch, meiner Meinung nach schon, weil die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ja nicht zum Spass aufgestellt wurden. Sich penibel dran halten ist zwar unmöglich, aber wer halt z.B. 35 zu viel in der Ortschaft, auf der Landstraße oder inner 30er Zone fährt, der handelt nunmal verantwortungslos (Autobahn ist für mich ein anderes Thema).
Und nochwas: Wie kannst du dir sicher sein, dass du niemanden außer dir selbst gefährdest? Woher kannst du wissen, ob nicht ein Kind hinter dem nächsten Auto hervorgerannt kommt? Wenn du mit dem Gewissen leben kannst, jemanden fahrlässig getötet zu haben, bitteschön. Ich könnte es nicht ...
Cherry
11.06.2005, 17:57:49
Naklar, das Kind wieder. Sicher, immer wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, kommen alle 50 m Kinder hinter den dort laufend am Straßenrand parkenden Autos hervorgelaufen.
Komm mal wieder runter.
Cherry
PS: zum Thema Sinnhaftigkeit von Speedlimits sag ich jetzt lieber nix.
Nur ein Beispiel: In Brandenburg gibts viele Allen, dort gehts lange gradeaus und man kann problemlos 100 fahren (das kann ich ja sogar bei viel kurvigeren Strecken hier im Wald). Trotzdem steht da meist ne 80. Wieso? Weil es Deppen gibt, die sich dort mit 200 und mehr um den Baum gewickelt haben. Irgendwelche heldenhaften Verkehrsplaner glauben nun, die Unfallzahlen senken zu können, wenn man die Geschwindigkeit auf 80 senkt. Nur die Leute, die sich vorher schon deutlich nicht an die 100 gehalten haben, werden sich jetzt auch nicht an die 80 halten. Die einzigen, die verarscht werden, sind die Leute, die eigentlich im Rahmen der Limits fahren wollen, und die jetzt weiter eingebremst werden, obwohl sie für die Unfälle in der Regel nicht verantwortlich sind.
Das natürlich dann das 80er Limit von deutlich weniger Leuten eingehalten wird, ist auch klar.
Wie willst du dir sicher sein, dass du die Seife im Bad nicht unglücklich hinlegst und deine Frau beim duschen drauf ausrutscht und gelähmt ist?
Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber man kann die Gefahr minimieren. Wenn ich 35 über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahre (das kommt aber auch wirklich selten vor - normalerweise immer ~20 drüber) dann ist das ganz sicher nicht in der Ortschaft und schon garnicht vor einer Schule oder Bushaltestellen.
Wie ich schon sagte, ich drehe den Gashahn nur dann auf wenn ich a) sicher bin das die Rennleitung keine Zeiten nimmt und b) mir sicher bin das eben keiner über die Straße läuft - und wenn doch, ist bei meiner Fahrweise eigentlich immer noch Reserve da um auszuweichen (auch wenn ich darauf achte das ich diese nicht nutzen muss).
Ich will hier aber auch nicht zum heizen aufrufen, dass muss jeder mit sich selber ausmachen. Ich weiß aber das ich mit meiner Fahrweise und auch den Konsequenzen leben kann bzw es muss wenn etwas schief geht.
Ich würde mich auch nicht vor der Verantwortung drücken, wenn ich wirklich jemanden ins Nirvana schicke (toi toi toi) - aber eine Nachschulung zählt da nicht zu.
Sag Du weisst net wer gefahren ist...
ricky2000
11.06.2005, 19:25:26
So einfach ist das nicht.
Das sollte man sowieso nur probieren, wenn der Lappen auf dem Spiel steht.
Legt man z.B. gegen einen 15€ Verwarngeld Einspruch ein (das tut man ja, wenn man sag, man wäre nicht gefahren), dann wird das automatisch zu einem bösen Bußgeldverfahren. Mit Anhörungsbogen etc. Dann kann man auch ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen und aus 15€ sind plötzlich noch die Verwaltungskosten etc. draufgekommen und es sind 50 oder 80€.
Ausserdem auch wenns um Punkte oder so geht, soll es schon vorgekommen sein, dass sich die Polizei mit dem Blitzerfoto durch die Nachbarschaft gefragt hat oder vor der Tür steht. Für ganz hartnäckige Fälle gibt es sogar Gutachter, die Anhand der Statur, Kleidung... den vermutlichen Fahrer feststellen können.
Und wenn ausser einem selbst eh niemand in der Familie nen Moppedlappen hat, wer soll denn dann noch gefahren sein?
Erwachsen sein zu wollen heißt auch zu seinen Fehlern zu stehen und die Konsequenzen zu tragen.
Fang am besten sofort damit an und überlege dir das nächste mal vorher ob du so schnell sein mußt und ob es dein Geldbeutel zuläßt.
Das du in der Probezeit bist wußtest du auch vorher.
Ich habe letztes Jahr auch mächtig viel Asche wegen Rasen auf der Autobahn gelassen und das tat mächtig weh.
Jedesmal wenn der Bleifuß wieder zuschlagen will denke ich daran und lass es etwas ruhiger angehen ,auch wenn es schwer fällt. :(
Saugwurmmensch
11.06.2005, 19:57:02
Tempolimits schön und gut, aber hier in Brandenburg kann man so gut wie alle Kurven der Landstraßen freihändig fahren. Wenn man da nicht mindestens 20km/h schneller fähr als das Schild einem maximal vorschreibt, benutzt man nur ca 5cm der Reifenbreite...
Auf meiner Hausstrecke sind Kurven die mit 60 begrenzt sind, aber erst Spass machen, wenn man 100 fährt.
In der Stadt hab ich mir das rasen abgewöhnt...man muss ja nicht immer der schnellste sein. Der Gesundheit aller und dem Portemonnaie zuliebe.
Naklar, das Kind wieder. Sicher, immer wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, kommen alle 50 m Kinder hinter den dort laufend am Straßenrand parkenden Autos hervorgelaufen.
Komm mal wieder runter.
Kannst du mir anhand meines oben stehenden Textes deutlich machen, wo ich davon gesprochen habe, dass auf der Landstraße Kinder rumrennen?
Hast du Kinder? Ich frag jetzt mal besser nicht, wie es dir gehen würde, wenn eines umkommt, weil einer seine recht Hand nicht ruhig halten konnte...
Edit: Muss ja kein Kind sein, ein Reh reicht ja. Wenn du so nem Vieh mit 100 statt mit (vorgeschriebenen) 70 reinfährt, kann das schon der kleine Unterschied sein, der dich einen Arm, ein Bein oder dein Leben kostet.
Aber es ist eh müßig, da drüber zu diskutieren, weil es eh Offtopic ist und jeder halt so fährt, wie er es selbst für sich verantworten kann
Cherry
11.06.2005, 21:16:08
Du hast u.a. von verantwortungslos und 35 zu viel auf der Landstraße geschrieben, und dann auch noch das obligatorische Kind ins Spiel gebracht.
Und ich finde 35 zu viel auf der Landstraße eben nicht verantwortungslos, zumindest nicht generell. Aber generalisieren kann/sollte man in dem Fall eh nicht.
Das Problem ist einfach, daß viele Tempolimits zu restriktiv gesetzt sind, und dann geradezu zum ignorieren herausfordern. Wenn schon meine (knapp 50jährige) Mutter aufm Weg zur Arbeit die Limits überschreitet, das sagt doch schon alles, oder?
Blöd ist halt, daß es dann auch Limits gibt, wo man nicht unbedingt weit drüber sein sollte, weil sonst z.b. die nächste Kurve arg eng wird, nur daß man das vorher nicht weiß. Und da viele eh dran gewöhnt sind, die Limits zu überschreiten, wird das dann eben auch in dem Fall gemacht, und dann gibts oftmals Beulen im Blech. Und was passiert? Das (eigentlich gerechtfertigte) Limit wird weiter verschärft, damit die Leute auch noch mit Reserve um diese Ecke kommen, und alle fühlen sich wieder bestätigt, daß das Limit an dieser Stelle sinnlos ist.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich kenne auf meiner Hausstrecke Stücke, da kann man völlig gefahrlos 40 und mehr überm Limit sein, einfach weil die Straße übersichtlich, wenig befahren und überrestriktiv beschildert ist.
Wenn du mich jetzt verantwortungslos nennen willst, dann tu das.
Bisher hats mich jedenfalls noch nicht wegen zuviel Speed von der Straße gekegelt (auch wenns grad in der Anfangsphase, als ich noch nicht wirklich fahren konnte, paar enge Situationen gab), und ich fahre lieber etwas schneller (aber dafür voll konzentriert) als im Blümchenpflückermodus auf dem Mopped einzupennen und dann im Graben zu landen (und meine 2 Hoppalas sind genau so passiert).
Cherry
PS: ja, ich hab auch ein Kind. Ich freu mich über jede Minute mit ihm, aber wenn ich Mopped fahre, fahre ich Mopped, und belaste mich nicht mit "was wäre wenn" und "huch, wie gefährlich ist das jetzt alles". Das sind nämlich genau die Dinge, die dann Konzentration kosten und zu Unfällen führen.
Also an alle Moralaposteln: Ich habe weder Kinder totgefahren, noch
sonst jemanden und habe weder mich noch irgendjemanden anders in Gefahr gebracht.
Übrigends auch kein Reh (zur Mittagszeit)....
Dort waren auch keine Autos geparkt und es war außerorts.
Ich hab' lediglich mal kurz am Gashahn gezogen, weil es frei war, und geradeaus ging.
Wer mich kennt, weiß, dass ich eigentlich nie mehr wie 20 über'm Limit
fahre und schon gar nicht innerorts, oder da wo irgendeine Gefahr
entstehen könnte.
Und kann mir einmal einer erklären, warum ich bezahlen sollte auch noch
eine Nachschulung machen und meine Probezeit auch noch verlängern
lassen?
Glaubt ihr wirklich dass ich daraus so viel lerne? Glaubt ihr, dass ich
danach ordentlicher fahre?
Ich glaube nicht. Ich habe aber schon meine Lehre aus diesem Fall
gezogen. Ich werde in Zukunft vorsichtiger sein.
Zahlen kann ich leider nicht mehr, weil die Geschichte inzwischen verjährt
ist. :roll: :)
King Madness
11.06.2005, 22:11:28
Glaubt ihr wirklich dass ich daraus so viel lerne? Glaubt ihr, dass ich danach ordentlicher fahre? Ich glaube nicht. Ich habe aber schon meine Lehre aus diesem Fall gezogen. Ich werde in Zukunft vorsichtiger sein.Nun wiedersprichst du dir selber.
Wenn du doch vorsichtiger fährst, hast du doch was gelernt.
Selbst wenn du nur lernst, nicht schneller zu fahren, als es dein Geldbeutel zulässt.
Wenn jemand so rast, das es ihm egal ist, das er seinen Führerschein aufs Spiel setzt, soll er es tun (solange er keinen Gefärdet, oder schädigt), aber dann nicht auf der anderen Seite rummotzen.
ich hab' damit gemeint, dass ich aus einer Nachschulung nix lernen würde...
Und rumgemotzt hab' ich auch nicht.
Dass ich scheiße gebaut habe weiß ich selber, aber die Lehre daraus kann ich
auch ziehen ohne ca. 400€ loszuwerden.
Oder mal 'ne andere Frage:
Wer würde ehrlich freiwillig ca. 400€ zahlen, eine (meiner Meinung nach)
sinnlose Nachschulung machen und seine Probezeit auf 4 Jahre verlängern,
wenn er das nicht unbedingt müsste?
King Madness
11.06.2005, 23:15:33
Nichts gegen dich persönlich, aber das Problem bei der Sache ist, wenn du um die Zahlung rum kommst, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, das du es wieder versuchst, nach dem Motto "die brauche ich ja doch nicht zu zahlen".
Kann mir auch vorstellen, das man mit 400,- € wesentlich sinnvolleres machen könnte.
Aber die ganze Sache soll ja eine Abschreckung darstellen.
Darum ist die Sache ein heilsamer Schock.
maddihn
12.06.2005, 05:25:06
mal was andres zu blitzern:
wurd am donnerstag vonner mobilen einheit beinahe eingesammelt :) hab die noch grad frueh genug gesehn und bin moeglichst unaufaellig auf 40 runter (inner 30er Zone)
Als ich dann am Polizeiwagen war hat der Kerl nur gegrinst und mich weitergewunken ;)
King Madness
12.06.2005, 05:51:44
;-) Glück gehabt.
Ähnliches ist mir auf einer kurvigen Landstraße passiert. Dort stehen sie seit eh und je immer wieder mal. Mit der Dose fahr ich schon nicht nach der vorgegebenen Geschwindigkeit - macht eigentlich keiner ... - mit dem Moped wurde ich von einem anderen Biker rechtzeitig gewarnt - Glück gehabt. Wäre aber nicht zu teuer ausgefallen, ich hatte ca. 90 drauf, wo 70 erlaubt waren - ich bin einem Bus hinterhergegondelt und konnte nicht überholen..
The_Master
12.06.2005, 15:03:43
Zumal man meiner Meinung nach auch nicht jedem der mit 35 zuviel geblitzt wird unterstellen kann er handle verantwortungslos.
Solange ich mir sicher bin, dass ich nur mich selber gefährde drehe ich auch mal den Gashahn auf. Steht dann z.b. auf einer total leeren, geraden Strecke ein Blitzer ist das halt Pech.
Ich bin sicher niemand der sich an Tempolimits hält, und auch kein Moralapostel, aber wenn die Strecke so frei ist, wie du schreibst, hättest du den Blitzer sehen müssen, oder du fährst nicht aufmerksam genug! Ich werd auf meine Hausstrecke regelmäßig geblitzt, aber es gottseidank ist noch nie was angekommen, wenngleich ich bei ner Verkehrskontrolle schonmal darauf angesprochen wurde. Bei uns stehen die Blitzer immer hinter Kurven, deshalb reichts da meist nichtmehr mit dem Bremen bzw es ist mir egal, da ich mich mehr gefärde wenn ich volle pulle in schräglage in die Eisen steige. Aber ich fahr auch erst so, seitdem meine Probezeit um ist.
Ich bin sicher niemand der sich an Tempolimits hält, und auch kein Moralapostel, aber wenn die Strecke so frei ist, wie du schreibst, hättest du den Blitzer sehen müssen, oder du fährst nicht aufmerksam genug!
Nur so nebenbei: Ich wurde in meiner jungen Motorradkarriere noch nicht einmal geblitzt.
Ich passe also schon auf ;-)
edit:
So freie, gerade Strecken gibt es hier auch eher weniger - zum Glück.
Aber davon mal abgesehen hat die Rennleitung ja auch wieder aufgestockt und kann mitlerweile angeblich über 1km lasern dank neuer Gerätschaften.
Revenge
12.06.2005, 17:13:30
Wie wollen die denn auf einen Kilometer lasern? Da treffen die doch nie das Ziel!? 8O
maddihn
12.06.2005, 17:49:11
Bei uns stehen die Blitzer immer hinter Kurven, deshalb reichts da meist nichtmehr mit dem Bremen
Dann waerst du aber auch zu schnell einem auf der Strasse spielenden Kind auszuweichen ^^... (was auf freier Bahn im Feld echt oft passiert... jahjah)
*moralapostel raushaengen laesst ;)
ha wurde auch geblitz habe aber gerade nach hinten geschaut :lol: mal kucken ob was kommt
aber um 9.00 uhr früh am sonntag die habeecht nichtz zu tun die sind nur noch beschäftigt khle für den staat zu sammeln :x :evil: :x :evil: :x :!:
Titan
12.06.2005, 19:25:31
Bin in den letzten 2 Wochen auch 2x geblitzt worden...
Einmal mit dem Mopped in ner 30er Zone (einsichtig und ohne Kinder :wink: ), da ist einer mit 25 vor mir hergeschlichen und dann haben se mich direkt nach dem überholen mit ca. 45 aus einem Auto raus erwischt (ich glaub aber nicht, dass da was kommt...).
Und das zweite Mal auf dem Fahrrad - da hat mich in einer anderen 30er Zone ein Auto überholt und ich war zufällig direkt zwischen Auto und Blitzer! :lol:
Black_Mamba
14.06.2005, 14:42:21
Hallo, ich habe heute Post von der Ordnungsbehörde (malk wieder) bekommen. Das letztemal musste ich 35 Euros löhnen, weil zu schnell in GeschOrt. Aber diesmal sollte ich 8 km/h zu schnell sein in ner 30iger Zone igendwo in der Pampa wo ich noch nie war!!! Den 35 Euro Knolle hab ich ohne zu murren bezahlt, weil ich das ja war.Aber den, den hab ich mit einer "Verweigerung" zurück geschickt, habe in den Brief geschrieben das ich zu der Zeit (war am 31.05) in der FH war und ich ausserdem kein PKW mit dem Kennzeichen habe, sondern nur ein Motorrad mit dem besagten Kennzeichen. Bei mein 35 Euro Knolle stand ja noch folgendes dabei, ........als Führer des Kraft rades........und Radarmessung mit Frontfoto...und auch die Zeugen. Aber bei dem jetzt stand da......als Führer des PKWs mit dem Kennzeichen......Laserpistole mit Frontfoto und es standen keine Zeugen dabei. Naja ich hab es mal verweigert!!!!
Gruß Torsten
King Madness
14.06.2005, 14:47:11
Wenn du das ja nicht warst, ist das ja korrekt.
Da hat sich wahrscheinlich einer sein Nummernschild verändert.
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