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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GS entdrosselt, was nun?


skittles
16.03.2005, 13:46:44
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

Lax
16.03.2005, 13:49:33
ca 30€ tüv

ca 10€ neuer fz-schein am amt

chris
16.03.2005, 16:26:02
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

8O darfst du doch noch gar nicht??!!

i.doc
16.03.2005, 16:53:12
Lass ihn - solange er eine Finanzkräftige Großfamilie hat, die ihm die monatlichen 20.000,- gibt, die er im Höchstfall zahlen darf, wenn er ohne Versicherungsschutz jmd zum Krüppel fährt..

Der Jung is nu 19 Jahre alt und ich kann nur hoffen, dass wenn er einen baut, er zivilrechtlich nicht mehr bei Jugendstrafe eingegliedert wird..


In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt ;)

verdi
16.03.2005, 16:57:15
die nächste verkehrskontrolle nimmt ihm dann eh den schein ab wenn ers auchnoch eintragen lässt :wink:

Fenris
16.03.2005, 17:56:36
Zur Verteidung, vielleicht wird er ja MORGEN 20...
Wenn nicht selbst schuld. :D

chris
16.03.2005, 19:07:12
Zur Verteidung, vielleicht wird er ja MORGEN 20...
Wenn nicht selbst schuld. :D

erst im juni!! ist halt wieder mal einer mehr der die grünen nur schärfer macht, ähnlich wie die ganzen rollerfahrer/tuner. wirkt sich halt alles nachteilig auf den rest der zweiradfahrer aus!

Fenris
16.03.2005, 19:37:00
Na dann kann ich nur noch sagen:
....
ach ne ich sage da lieber nix zu...gibt sonst nur böses blut.
mach was du willst :roll:

16.03.2005, 20:56:12
Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?

Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen.

chris
16.03.2005, 21:01:18
[quote="Carsten"]Meine GS ist defintiv gedrosselt. Aber der Spaß ist nicht eingetragen. Stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich doch mal anhalten. Ist da für die Frage, ob ich meine GS fahren darf der Ist-Zustand oder der eingetragene Zustand entscheidend?

Und angenommen ich gehe zum TÜV, wieviel Zeit hab ich denn dann um das eintragen zu lassen? Will nämlich auch noch SBK Lenker machen und hab keine Lust in 4 Wochen 2 mal 10 Öcken aufm Amt liegen zu lassen.[/quote

1. tüver finden ders ohne einbaubestätigung einträgt(drossel)

2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)

3. beeil dich halt mit´m lenkerumbau :arrow: die saison hat begonnen!!!! :D

17.03.2005, 00:05:05
Will demnächst meine auch als offen abnehmen lassen (Ja ich darf das! Bin schon groß :lol: ...und darf offen fahren). Muß die entdrosselung nicht auch im Brief eingetragen werden? Kostet das was?

Grüße. :twisted:

Lax
17.03.2005, 08:11:05
änderungen im brief darf der tüv vornehmen, das ist also schon in der abnahme mit drin

Pyromaniac
17.03.2005, 10:38:18
Hab meine GS entdrosselt, was kostet mich jetzt der TÜV und das Landratsamt?

MFG

8O darfst du doch noch gar nicht??!!

Lass ihn - solange er eine Finanzkräftige Großfamilie hat, die ihm die monatlichen 20.000,- gibt, die er im Höchstfall zahlen darf, wenn er ohne Versicherungsschutz jmd zum Krüppel fährt..

Der Jung is nu 19 Jahre alt und ich kann nur hoffen, dass wenn er einen baut, er zivilrechtlich nicht mehr bei Jugendstrafe eingegliedert wird..


In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt ;)

langsam jungs, vielleicht will er sie ja auch verkaufen!

skittles
17.03.2005, 11:26:24
Danke Pyromaniac,

also das trifft sowieso alles erst im Juni ein, wollte mich doch nur mal
vorab informieren was das so kostet und wie man unschwer an meinem
Geburtsdatum erkennen kann is ab da auch alles im grünen Bereich.

Außerdem will der TÜV mein Mopped sowieso im Juni mal wieder mit nem
kleinen hässlichen Aufkleber bekleben. :mrgreen:

Danke aber für eure raschen Antworten.

MFG Skittles

17.03.2005, 14:50:29
Servus.

So ich war heut aufm LRA. Also die Änderung im Brief machen die, nicht der TUEFF-Mann. Das kostet hier im LK-Meißen 10,70 Euro. Dazu kommt bei mir noch neuer Schein für ebenfalls 10,70 Euro. Naja und die Abnahme kostet ca. 35 Euro. Also x=35+(2*10,70), x=56,40 Euro. Na toll. Geht noch finde ich.


Grüße. Lux 8)

Saugwurmmensch
17.03.2005, 15:08:28
Ick war heut beim Suzuki-Abzocka und hab da 115er Hauptdüsen bestellt und wollte so`n Gutachten zum Entdrosseln haben...da hat der mich dumm angeglotzt und meinte, dasse dit nich aus der Hand geben und ooch nur wenn die das zeug alles selbst eingebaut haben 8O
Woher bekomm ich denn nu den Wisch, wo draufsteht, was ich eingebaut habe und was daraus resultiert?
Wollte dit nächste Woche eintragen lassen und mein Tüva besteht dummer weise auf den zettel :evil:
hat da zufällig einer ne brauchbare kopie/scan davon (baujahr 1998)
Kann doch nicht angehen, dass man das in der Wekrstatt machen lassen MUSS :cry:

Lax
17.03.2005, 15:12:40
mail doch mal suzuki an

Saugwurmmensch
17.03.2005, 15:15:05
mail doch mal suzuki an
Suzuki verweist doch nur noch auf die Händler vor Ort :?
Suzuki Deutschland gibt`s scheinbar ooch nicht mehr, oder hat da jemand ne Adresse?
is doch allet Grütze!

Mick81
17.03.2005, 15:15:38
Kuck mal hier (http://www.gs-500.de/index.php?page=4&action=category&cat_id=4) rein.

Saugwurmmensch
17.03.2005, 15:18:09
Kuck mal hier (http://www.gs-500.de/index.php?page=4&action=category&cat_id=4) rein.
Danke, habick aber schon...ich weiß nicht ob mir die Gutachten bis 1993 was bringen :cry:

Mick81
17.03.2005, 15:30:23
dann hier (http://www.gs-500.de/index.php?page=3&smartor_mode=album_showpage&pic_id=1355)

Saugwurmmensch
17.03.2005, 15:34:39
Aaaaah, ausgezeichnet!
bistn Held !
Vielen Dank...habick trotz suchen echt nich gefunden :oops:
dann kann mein suche-thread wohl geschlossen werden :D

skittles
17.03.2005, 17:41:31
wie sieht das dann bei mir aus Zwegs Gutachten für den TÜV???

Hatte zwei Scheiben im Ansaugstutzen BJ. 95

Mick81
17.03.2005, 18:24:48
Den Schein kriegste normalerweise auch beim freundlichen Suzihändler...

17.03.2005, 19:31:14
wie sieht das dann bei mir aus Zwegs Gutachten für den TÜV???

Hatte zwei Scheiben im Ansaugstutzen BJ. 95

Hi
Das 95er Gutachten gibts hier auch noch irgendwo im Forum. Du hast aber wahrscheinlch die AlphaTechnik drossel gehabt. Orig. sind das nämlcih keine Scheiben, sondern verengte Ansaugstutzen mit 135er Düsen.

17.03.2005, 20:17:39
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)


Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.

chris
17.03.2005, 20:21:33
2. der eingetragene zustand ist entscheidend(hab´s dem bullen gleich gesagt das die drossel noch nicht eingetragen ist und hab den wisch vom tüv mit ausfüllen lassen)


Wenn ich aber meine Maschine entdrossele und trags nicht ein, ist für die auf einmal der verbaute Zustand entscheidend.

naja mein prob war ja das ich klasse a beschränkt hab! deswegen wärs für die polizei interessanter gewesen was im schein steht und nicht das die drossel eingebaut ist!

17.03.2005, 21:34:13
ich habe meine beim suzukihändler entdrosseln lassen und der hat es auch gleich alles eintragen lassen.

ricky2000
18.03.2005, 01:09:58
Also wenn die Drossel de facto eingebaut ist, aber (noch) nicht eingetragen ist, kann einem das doch wohl keiner einen Strick draus drehen.
Dann sollen sie das Mopped halt zum Gutachter schicken.
Sobald die Drossel bei mir drin ist, werd ich damit fahren, auch wenn ich vielleicht noch nen Tag auf nen TÜV-Termin warten muss.
Und mit der Bescheinigung vom TÜV (noch) ohne geänderten Fahrzeugschein sollten sie genau so zufrieden sein.
Wenn natürlich nix eingetragen ist UND auch wirklich keine Drossel drin ist, dann ist das natürlich tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, das kann man drehen und wenden wie man will.

Seh ich das richtig?

verdi
18.03.2005, 01:15:51
die können dir aus allem nen strick drehen was nicht ordnungsgemäss eingetragen ist.

Saugwurmmensch
18.03.2005, 09:40:25
Mit etwas Pech drehen die Grünen dir sogar aus nem Teil mit ABE nen strick :roll:

ricky2000
18.03.2005, 11:15:04
*grmpf*, Mist!

Edit: andererseits: solange ich wirklich beweisen kann, dass sie gedrosselt ist... naja

skittles
18.03.2005, 13:05:58
Benötige ich denn jetzt echt ne Bescheinigung für den Ausbau?

:wut: SCHIEß Bürokratie :wut:

killed2
18.03.2005, 13:10:26
Benötige ich denn jetzt echt ne Bescheinigung für den Ausbau?
War deine schon mal offen? Also steht im Brief die offene Leistung drin?
Dann nimmste den Brief mit und der TÜVer schreibt es ab.

skittles
18.03.2005, 13:11:00
Noch ne Frage nach der Entdrosslung (Auch zwei scheiben im
Ansaugstutzen) von meinem Kumpel :roll: seiner GS kann er sie nicht
ausfahren. Woran könnte das denn liegen?

Der Werkstattmensch meint es würde warscheinlich an den Membranen
liegen. Was haltet ihr denn davon?

MFG

skittles
18.03.2005, 13:15:39
Sie war mal offen, aber was im Brief steht weiß ich nicht.

muss mal schau.

DANKE