Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich such was [Edit (KM)] Scheinwerferbilder
Tach ich brauch mal bilder von verschiedenen gs mit diesem scheinwerfer:
http://i12.ebayimg.com/01/i/01/61/32/e6_2.JPG
am besten wären bilder mit dem eckigen scheinwerfer und dann von vorne
wäre cool wenn ihr mir da helfen könntet
DANKE
Native Chick
13.05.2006, 16:09:05
Geh am besten mal unter Persönliche Gallerie und schau mal nach der GS von Duke, ich meine der hat den eckigen Scheinwerfer.
Saugwurmmensch
13.05.2006, 17:16:25
Die Scheinwerfer auf dem Bild sind aber allesamt nicht als alleinige Scheinwerfer an der GS zugelassen.
wieso, die nicht eckigen sieht man doch öfter mal verbaut
Saugwurmmensch
13.05.2006, 17:49:44
Die Teile sind aber nu als Nebelscheinwerfer oder Fernlicht geprüft.
Da ist weder Abblendlicht noch Standlicht drin.
Klar haben das einige verbaut, aber es fahren ja auch viele mit unzulässigen Anbauteilen herum.
Aber gerade beim Licht würde ich keine schick/legal-Kompromisse eingehen.
...Unzulässige Anbauteile!?Würde ich ja nie tun :wink:
bombo
13.05.2006, 19:27:10
...Unzulässige Anbauteile!?Würde ich ja nie tun :wink:
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
ich auch nicht
Herzog
14.05.2006, 14:05:25
Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:
Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....
Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:
Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....
Na super, was bringt es dir wenn die teile eingetragen sind?
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst und die netten Herren deine Maschine kontrollieren sehen sie doch das nicht das Passende E Prüfzeichen drauf ist!Also bekommst du mit denen ärger...
Also nochmal:
Auf dem Scheinwerfer müssen entsprechende E Prüfzeichen vorhanden sein damit diese im öffentlichen Strassenverkehr leuchten dürfen, wenn diese nicht vorhanden sind bringt es auch nichts wenn der Scheinwerfer eingetragen ist!
Ausserdem haben die Teile so was von wenig Licht ausbeute...
So dann lasst mal eure kommentare hören :D
Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:
Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....
Hallo,
der Eintrag ist voll für den Arsch! Das Geld hättest Du dir sparen können für einen richtigen Scheinwerfer.
Und daß die dinger genauso hell sein sollen wie DE Scheinwerfer stimmt auch nicht!
KriegsJunkie
15.05.2006, 00:05:09
ich hätte hier noch den Eckigen in Weiß rumliegen.
Wenn du willst mach ich mal Fotos
Eagle
15.05.2006, 09:18:44
Na super, was bringt es dir wenn die teile eingetragen sind?
Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst und die netten Herren deine Maschine kontrollieren sehen sie doch das nicht das Passende E Prüfzeichen drauf ist!Also bekommst du mit denen ärger...
Also nochmal:
Auf dem Scheinwerfer müssen entsprechende E Prüfzeichen vorhanden sein damit diese im öffentlichen Strassenverkehr leuchten dürfen, wenn diese nicht vorhanden sind bringt es auch nichts wenn der Scheinwerfer eingetragen ist!
Man kann schon Scheinwerfer ohne E-Zeichen eintragen lassen. Gibt dafür extra eine Ausnahmegenehmigung vom jeweiligen Regierungspräsidenten. Hab ich am Auto auch für alle Beleuchtungseinrichtungen, die Gurte und die Scheiben, da ohne E-Zeichen. Da gibt's auch keine Probleme mit der Rennleitung.
Allerdings wird das normalerweise ausschließlich bei Importfahrzeugen gemacht, wenn diese nicht umrüstbar sind. Bei 'nem Motorrad ist das allerdings normalerweise nicht der Fall.
Gruß Uwe
Drunken Master
15.05.2006, 09:23:59
das Problem ist aber ja dass es nunmal kein Abblendlicht ist, und ein TÜVer kann nichts eintragen was gegen die STVzO verstößt, und wenn ers doch tut ist die eintragung nix wert !
Eagle
15.05.2006, 09:26:39
das Problem ist aber ja dass es nunmal kein Abblendlicht ist, und ein TÜVer kann nichts eintragen was gegen die STVzO verstößt, und wenn ers doch tut ist die eintragung nix wert !
Das würde auch kein Prüfer eintragen.
Abblendlicht ohne E-Zeichen mit Glück ja. Aber gar kein Abblendlicht 8O - den Prüfer möchte ich sehen, der das einträgt.
Gruß Uwe
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