Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Standlicht vorgeschrieben?
In Flames
16.05.2006, 07:17:47
Hab grad wieder einen Scheinwerfer Thread gelesen, wos drum geht dass viele Zusatzscheinwerfer kein Abblendlicht haben. Wenn der Zusatzscheinwerfer nun aber Fern- UND Abblendlicht hat, aber kein Standlicht? Ist das zulässig? Meiner Meinung nach macht das Standlicht beim Motorrad keinen Sinn, wenn ich fahre ist immer das Abblendlicht eingeschalten. Beim Auto lass ichs noch alls Parklicht gelten
Drunken Master
16.05.2006, 07:47:13
Standlicht ist beim Motorrad nicht vorgeschrieben, wenns allerdings dran ist muss es auch funktionieren !
MarkusN
16.05.2006, 07:48:38
Standlicht ist beim Motorrad nicht vorgeschrieben, wenns allerdings dran ist muss es auch funktionieren !
Wie interpretiert man "dran ist"? Zählt die Parkstellung am Zündschloss schon?
Drunken Master
16.05.2006, 07:50:23
ich meinte wenn der scheinwerfer über standlicht verfügt, muss es funktionieren, abklemmen is also nich !
AmigaHarry
16.05.2006, 07:57:21
Standlicht ist beim Motorrad nicht vorgeschrieben, wenns allerdings dran ist muss es auch funktionieren !
Das ist mir neu! Soviel ich weis müssen 2-Räder über 100kg EGW ein Standlicht haben, welches mit dem Abblendlicht brennen muß - zumindest ist das in Österreich (und früher auch in Deutschland) so. Wurde das geändert?
In Flames
16.05.2006, 07:59:17
@AmigaHarry
Bist du sicher dass es in Österreich so ist? Weil darauf kommt es mir ja eigentlich an. Vielleicht kannst du mir dabei auch noch gleich den "Sinn" hinter dieser Aktion erklären
Drunken Master
16.05.2006, 08:21:35
also ich bin mir fast 100%ig sicher dass bei einspurigen Fahrzeugen nach StVZO kein Standlicht vorgeschrieben ist !
In Flames
16.05.2006, 08:27:41
Beim Auto ist es doch so, dass, sollte das Abblendlicht mal ausfallen2, man aufgrund des Standlichts immer noch erkennen kann dass es ein mehrspuriges Fahrzeug ist (von der weite). Manche werden jetzt sagen, dass wenn beim Motorrad das Abblendlicht ausfallen sollte, dieses kaum noch im Strassenverkehr zu erkennen ist..........
In Österreich IST es Pflicht: http://www.ubs.sbg.ac.at/people/moto_txt.htm#Bel
ZRX-Man
16.05.2006, 08:49:26
Und ich würd' mich mal svo anschliessen....
Aber vielleicht findet ja jemand was beim Googlen.....
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16.05.2006, 08:51:02
sehr guter Link, Danke
Bin grad draufgekommen dass sogar Ochsenaugenblinker verboten wären (Vorgeschrieben sind: 2 Blinker auf jeder Seite :evil: )
MarkusN
16.05.2006, 08:53:53
sehr guter Link, Danke
Bin grad draufgekommen dass sogar Ochsenaugenblinker verboten wären (Vorgeschrieben sind: 2 Blinker auf jeder Seite :evil: )
Verboten nicht. Einfach nicht als einzige Richtungsanzeige nach hinten.
Drunken Master
16.05.2006, 08:55:27
StVZO §51 :
Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen
dürfen, nicht müssen !!
ZRX-Man
16.05.2006, 09:26:59
Das mit den Ochsenaugen als alleinige Blinker ist in D bei neueren Moppeds (EZ '91?) auch nicht mehr erlaubt. Die nach hinten gerichteten Blinker dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein.
Gar nicht mehr.... Siehe auch "beweglich", ich meine, ein Lenker sollte schon etwas beweglich sein.... :wink: :wink: :wink:
ZRX-Man
16.05.2006, 10:00:57
Da gabs mal 'ne Änderung...
Es müssen jetzt auch an älteren Baujahren hintere Blinker verbaut werden, da es zu viele Unfälle mit den Ochsenaugen gab... :cry:
sehr guter Link, Danke
Bin grad draufgekommen dass sogar Ochsenaugenblinker verboten wären (Vorgeschrieben sind: 2 Blinker auf jeder Seite :evil: )
Bin von der Seite auch recht angetan, wird regelmäßig aktualisiert, und hat alle interessanten Themen kompakt gesammelt. Aber nur, um nochmal deutlich darauf hinzuweisen, für Österreich :!:
Und was sind eigentlich Ochsaugenblinker :?:
MarkusN
16.05.2006, 10:11:59
Lenkerendblinker.
Zum Thema Standlicht, habe grade mal mit dem TÜV telefoniert, Motorräder die noch nach deutscher Norm zugelassen wurden benötigen kein Standlicht.
Möps die schon mit einer EG Betriebserlaubnis zugelassen worden sind, müssen zwingend ein Standlicht haben.
Also kann man es nicht am Baujahr festmachen, sondern muß in seinen Fahrzeugbrief schauen.
Danke Goose, hab soeben auch mit dem TÜV telefoniert, der meinte man braucht unbedingt ein Standlicht.
Wo kann ich ersehen wie mein Möp zugelasssen ist???
Ich hab diesen ganz neuen FZ-Schein steht vorn Europäische Gemeinschaft drauf. ist es das??
marcel
Das heißt es steht gar nicht im Schein nur im Brief.
Muss ich halt dann zuhause mal schauen.
marcel
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16.05.2006, 11:50:30
@goose und mm991
Danke für eure Recherchen. Dann werd ich in meinem Fahrzeugschein mal nachsehen, und eventuell bei uns mal anfragen.
Aber gewissermassen hängt es dann ja doch vom Baujahr ab, oder denkst du dass wenn ich ein 20-jahre altes Motorrad kaufe, und das neu anmelde, es dann nach dem neuen EG-Recht Standard gemacht wird?
aber gehen wir davon aus das du ein Standlicht brauchst.
Ich will nämlich auch einen anderen Scheinwerfer.
Dann baust du die einfach ein externes dran.
Sowas hier http://people.freenet.de/KUL/Honda/SC23/Standlicht.jpg
marcel
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16.05.2006, 12:17:01
ja an einem externen Standlich solls ja nicht scheitern
@goose und mm991
Danke für eure Recherchen. Dann werd ich in meinem Fahrzeugschein mal nachsehen, und eventuell bei uns mal anfragen.
Aber gewissermassen hängt es dann ja doch vom Baujahr ab, oder denkst du dass wenn ich ein 20-jahre altes Motorrad kaufe, und das neu anmelde, es dann nach dem neuen EG-Recht Standard gemacht wird?
Ich dachte, du bist aus Dornbirn? Oder ist dein Motorrad in D zugelassen?
In Flames
16.05.2006, 13:55:26
Bin ich ja auch
Aber das hat mich auf die Idee gebracht dass ich mal bei unserm Tüff nachfragen könnt
Wohnst du eigentlich weit über der Grenze?
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16.05.2006, 13:59:18
Sorry, hab grad auf map24.de geschaut
aus einem mir unerklärlichen Grund hab ich gedacht du bist ein Schweizer :oops:
AmigaHarry
16.05.2006, 15:59:05
@AmigaHarry
Bist du sicher dass es in Österreich so ist? Weil darauf kommt es mir ja eigentlich an. Vielleicht kannst du mir dabei auch noch gleich den "Sinn" hinter dieser Aktion erklären
Weis eigendlich den genauen Grund auch nicht mehr (jaja, die Führerscheinprüfung ist schon lange her.....) ausser dem, daß neben dem Abblendlicht bei dessen Ausfall das Fahrzeug noch an den Begrenzungslichtern (Standlicht) erkennbar sein muß...
Es hatte aber auch noch irgendwas mit der Klassifizierung als Mofa bzw. Mopped im Gegensatz zu Kleinmotorrad und Motorrad zu tun......ich glaube, sobald das Krad für über 40km/h zugelassen war und mehr als 100kg EGW hatte brauchte es dieses Standlicht (zB. 1979: Puch Monza 89kg kein Standlicht, Puch Cobra 6GP, 101kg -> Standlicht.....). Diese Regel ist in Österr. noch immer in Kraft......
Der wahre Sinn der 100kg-Klausel ist mir allerdings auch verborgen geblieben...........
mhh...
der nette Herr vom TÜV meinte wenn das Moto an einer nicht beleuchteten Straße steht muss es mit dem Standlicht gekennzeichnet werden.
In Flames
17.05.2006, 07:04:25
Beim Motorrad gibt es doch die Parkstellung, gleich neben der Lenkradsperre. Dann brennt hinten das Licht (vorne hab ich allerdings noch nie geschaut)
Beim Motorrad gibt es doch die Parkstellung, gleich neben der Lenkradsperre. Dann brennt hinten das Licht (vorne hab ich allerdings noch nie geschaut)
vorne aber auch!!
ZRX-Man
17.05.2006, 08:32:05
Beim Motorrad gibt es doch die Parkstellung, gleich neben der Lenkradsperre. Dann brennt hinten das Licht (vorne hab ich allerdings noch nie geschaut)
vorne aber auch!!
...so man denn eins hat vorne..... :D :D :D
In Flames
17.05.2006, 09:41:22
mir es nur drum nicht aufgefallen weil das Rücklicht ja in voller Pracht leuchtet, und vorne das Standlicht bei schönem Wetter nicht gut zu sehen ist. Naja, ich habs noch nie gebraucht
MarkusN
17.05.2006, 09:58:21
Wenn Du Pech hast, findest Du das unfreiwillig raus. Wenn Du "Lock" einmal überdreht hast und die Batterie nachher platt ist...
Don't ask me how I know... :roll:
Cadfael
17.05.2006, 10:08:25
ich hab noch gar nich gesehen , das mein Zündschloss ne Parklichtstellung hat 8O
Muss ich nacher mal gucken :evil:
Hallöli,
mein Arbeitskollege hat seit 4 Jahren eine GPZ500S.
Ich meinte zu ihm, der zweite Tageskilometerzähler sei super.
Er meinte: "Wieso? Denn kann man doch garnicht verstellen. Der ist doch doof."
Dann habe ich am Knopf gedreht statt zu drücken. 8)
Schwupps, wüsste mein Kollege nach 4 Jahren wieder etwas mehr ... :lol:
Gruß
Andreas
In Flames
17.05.2006, 13:53:07
ich hab noch gar nich gesehen , das mein Zündschloss ne Parklichtstellung hat 8O
Muss ich nacher mal gucken :evil:
das kenn ich nur zu gut, aber zum glück wars schon fast dunkel und ich hab das rote licht gleich gesehen.
Hab schon gedacht ich hab den Bremshebel so fest gedrückt, dass der unten geblieben ist :lol:
In Flames
17.05.2006, 13:54:06
ich hab noch gar nich gesehen , das mein Zündschloss ne Parklichtstellung hat 8O
Muss ich nacher mal gucken :evil:
und hast schon geguckt? Weiss nich ob das Baujahrabhängig ist, aber normalerweise, bei der Lenkradsperre noch ein wenig mehr nach links, müsste mit "Park" angeschrieben sein.
ricky2000
17.05.2006, 13:55:31
Fahrzeuge unter 1m Breite brauchen keine Begrenzungsleuchten. ABär:
Wenn die GS MIT Standlicht in D. zugelassen wurde, kann es trotzdem sein, dass man es nicht so einfach weglassen darf.
Zudem:
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
In Flames
17.05.2006, 14:09:02
Mag jetzt kein Paragraphenreiter sein, aber heisst das streng genommen man müsste das Motorrad auch auf einem Parkplatz beleuchten? Weil in dem Text steht nur "innerhalb von Ortschaften"...........
ZRX-Man
17.05.2006, 14:31:59
Mag jetzt kein Paragraphenreiter sein, aber heisst das streng genommen man müsste das Motorrad auch auf einem Parkplatz beleuchten? Weil in dem Text steht nur "innerhalb von Ortschaften"...........
"...der Fahrbahn zugewandten Seite..."
Was für einen Parkplatz meinst Du? Großparkplatz oder am Strassenrand?
King Madness
17.05.2006, 14:33:01
... immer diese Paragraphenreiter .. :-D jetzt bin ich auch einer. ;-)Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Da Parken und halten zwei verschiedene Paar Schuhe sind, braucht theoretisch KEIN Fahrzeug die Parkleuchte anzumachen.
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
@ In Flames
• Parkplätze (im Sinne eines Platzes, wo mehrere Fahrzeuge abgestellt sind) sind kein öffentlicher Verkehrsraum und somit gilt sie STVO nicht (oder es müsste angeschrieben sein).
• Parkbuchten am Strassenrand sind im Allgemeinen beleuchtet.
• Parkst du auf der Fahrbahn musst du die Parkleuchte einschalten.
Mal davon abgesehen, ich kenne keinen, der das macht, weder als Dose, noch als Moppedfahrer.
ZRX-Man
17.05.2006, 14:37:01
...
• Parkbuchten am Strassenrand sind im Allgemeinen beleuchtet.
...
Und wenn nicht (gekennzeichnet an der Laterne) MUSS das drunter geparkte Fzg beleuchtet sein.....
Wenn keine Beleuchtung, keine Parkung... :evil:
King Madness
17.05.2006, 14:42:22
Ach du meinst diesen weiß-rot-weißen aufkleber ... gibt es die überhaupt noch ???
ricky2000
17.05.2006, 14:47:34
Da Parken und halten zwei verschiedene Paar Schuhe sind, braucht theoretisch KEIN Fahrzeug die Parkleuchte anzumachen.
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Die StVO unterscheidet hier anscheinend nicht zwischen Halten oder Parken :).
Denn ein Anhänger alleine kann ja nur schlecht "halten", also <3min.
Aber da eh alles beleuchtet wird, ist das wie gesagt wurde, ziemlich wurscht.
Bin nur drüber gestolpert und habs mal mit gepostet :).
ZRX-Man
17.05.2006, 15:00:01
Wo wir grade dabei sind:
Wie kann ein Anhänger "selbst beleuchtet" werden???
Im Prinzip müsste dann ja jedes Fahrzeug, dasss keine Park- oder Standleuchte hat, so'n Schild wie LKW oder Hänger haben.... :twisted: :twisted: :twisted:
http://www.adac.de/images/Parkwarntafel_m_tcm8-91710.jpg
Also wad jetzt??
Mit od. Ohne Standlicht??
marcel
In Flames
17.05.2006, 15:21:53
Wo wir grade dabei sind:
Wie kann ein Anhänger "selbst beleuchtet" werden???
Im Prinzip müsste dann ja jedes Fahrzeug, dasss keine Park- oder Standleuchte hat, so'n Schild wie LKW oder Hänger haben.... :twisted: :twisted: :twisted:
http://www.adac.de/images/Parkwarntafel_m_tcm8-91710.jpg
das ist ja das verrückte. Eigentlich müsste man dann ja immer einen Bauarbeiter HalogenStrahler mithaben. Weil Parklicht geht zumindest bei meinem Auto ganz schön auf die Batterie, weil hinten die Lampen praktisch unter "Volllast" laufen
In Flames
17.05.2006, 15:23:35
Abgesehen davon ist es glaub ich nicht gerade ungefährlich ausserhalb einer Ortschaft AUF der Strasse zu parken.
King Madness
17.05.2006, 15:39:30
Abgesehen davon ist es glaub ich nicht gerade ungefährlich ausserhalb einer Ortschaft AUF der Strasse zu parken.
Und auf Hauptstrassen sogar verboten ;-)
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