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hmm nun ja zur not hat man ja ien Originalen 8)
aber rechtens willen sach ich mal ja zu Xenosch :lol: |
Servus,
ohne jetzt wieder Endlosdiskussionen anzuheizen, war dieser Scheinwerfer wie Knut ihn jetzt hat bei mir eingetragen. Da dieser Scheinwerfer als 1 Scheinwerfer gilt und nicht als 2 ist es kein Problem den zu fahren. Bei den Neuen ist die Glasscheibe getrennt, also 1 Scheinwerfer für Abblendlicht und 1 Scheinwerfer als Fernlicht. |
Den bekommst du ja auch eingetragen....wenn er für Abblendlicht zugelassen ist.
Ist er aber ohne HCR-Kennung nicht. Ausser du hast einen sehr kulanten(blinden? :lol: )Prüfer. Das Problem ist ja nicht die Anzahl der Scheinwerfer... |
mist.
woher weißt n das? würdest du/ihr den trotzdem verbauen!? |
Zitat:
Zitat:
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Servus,
darum gibt es ja nur noch die Neuen Scheinwerfer, bei denen die Bezeichnungen drauf sind für Abblend- und Fernlicht. |
Zitat:
bin da jetzt leicht verunsichert. |
jupp, also wenn dir einer den einträgt "würde ich versuchen" dann ist das gut, und wenn nicht kannst ihn an mcih ja verkaufen ich brauch kein Tüv, hatte ja lange sogar kein lappen :lol:
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