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18.04.2004 10:24:34

hmm nun ja zur not hat man ja ien Originalen 8)

aber rechtens willen sach ich mal ja zu Xenosch :lol:

18.04.2004 11:01:17

Servus,

ohne jetzt wieder Endlosdiskussionen anzuheizen, war dieser Scheinwerfer wie Knut ihn jetzt hat bei mir eingetragen. Da dieser Scheinwerfer als 1 Scheinwerfer gilt und nicht als 2 ist es kein Problem den zu fahren.

Bei den Neuen ist die Glasscheibe getrennt, also 1 Scheinwerfer für Abblendlicht und 1 Scheinwerfer als Fernlicht.

18.04.2004 11:09:47

Den bekommst du ja auch eingetragen....wenn er für Abblendlicht zugelassen ist.
Ist er aber ohne HCR-Kennung nicht.
Ausser du hast einen sehr kulanten(blinden? :lol: )Prüfer.
Das Problem ist ja nicht die Anzahl der Scheinwerfer...

knut 18.04.2004 12:16:51

mist.
woher weißt n das?
würdest du/ihr den trotzdem verbauen!?

18.04.2004 14:51:54

Zitat:

Zitat von knut
mist.
woher weißt n das?

Vom meinem Tüvprüfer...

Zitat:

Zitat von knut
würdest du/ihr den trotzdem verbauen!?

Dazu gebe ich keinen offizielle Kommentar ab. 8) :wink:

18.04.2004 16:23:32

Servus,

darum gibt es ja nur noch die Neuen Scheinwerfer, bei denen die Bezeichnungen drauf sind für Abblend- und Fernlicht.

knut 18.04.2004 21:28:10

Zitat:

Zitat von Jim Knopf
Servus,

ohne jetzt wieder Endlosdiskussionen anzuheizen, war dieser Scheinwerfer wie Knut ihn jetzt hat bei mir eingetragen. Da dieser Scheinwerfer als 1 Scheinwerfer gilt und nicht als 2 ist es kein Problem den zu fahren.

Bei den Neuen ist die Glasscheibe getrennt, also 1 Scheinwerfer für Abblendlicht und 1 Scheinwerfer als Fernlicht.

das heißt also, wenn ich jetzt jemanden finde, der mir den einträgt bekomm ich keine probleme mim tüv ansonsten vor jedem tüv scheinwerferwechsel oder wie? :roll:
bin da jetzt leicht verunsichert.

18.04.2004 21:33:17

jupp, also wenn dir einer den einträgt "würde ich versuchen" dann ist das gut, und wenn nicht kannst ihn an mcih ja verkaufen ich brauch kein Tüv, hatte ja lange sogar kein lappen :lol:


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