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PEOPLES 16.06.2004 13:59:10

von ner anderen seriös aussehenden seite:

Zitat:

Vorbeischlängeln zwischen Kolonnen ist seit 1998 erlaubt: Laut § 12 Abs. 5 StVO dürfen die "Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge neben oder zwischen den bereits haltenden Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen."
in der stov ist aber was ganz anderes geschrieben, aknns mir auch net vorstellen, das das so klappt, wohl eher wunschdenken, ist übrigens von http://www.actoid.com

16.06.2004 14:28:24

Whois hat ergeben,dass der Seiteninhaber aus Niederöstereich kommt (ja,die sprechen da auch deutsch ;) ).
Also bezieht sich die Änderung auf das bereits bekannte und leider nicht deutschland:)

PEOPLES 16.06.2004 16:53:27

das leuchtet ein, das die öschis sowas dürfen, ts ts

16.06.2004 20:36:59

Wer noch in der Probezeit ist, sollte das mit dem Schlängeln sein lassen:
http://www.vtr-forum.de/vbb/showthread. ... id=3461&s=

16.06.2004 22:24:57

Also alle die sich nun immer noch nicht sicher sind ob sie nun die Gasse nützen sollen oder nicht, hab ich hier die Deutsche StVo! http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht
Sollte da drinnen stehen, gibt sogar einen Link um sich die Bußgelder anzusehen!

Ruhrpott-Biker 17.06.2004 08:45:58

Zitat:

Zitat von Poldi
Wer noch in der Probezeit ist, sollte das mit dem Schlängeln sein lassen:
http://www.vtr-forum.de/vbb/showthread. ... id=3461&s=

Hab das dazu gefunden:

§ 5 - Überholen

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Aber ob das auch für Staus auf Autobahnen gilt?

17.06.2004 08:48:21

Zitat:

Zitat von Ruhrpott-Biker
Aber ob das auch für Staus auf Autobahnen gilt?

Und ob Dir ein Cop glaubt, dass Deine GS ein Mofa ist?

Ruhrpott-Biker 17.06.2004 08:52:33

Das nimmt mir jeder ab :lol:

hansenh 17.06.2004 19:58:57

Zitat:

Zitat von Ruhrpott-Biker
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Aber ob das auch für Staus auf Autobahnen gilt?

AFAIK dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer nicht auf Autobahnen. ;)

Heiko

Mick81 22.06.2004 14:26:13

Mit der GS durch die Gasse?
Na klar! :D Wozu hat man denn so ein kleines, gelenkiges, schmales, zweirädriges Fahrzeug. Ich könnt mich totlachen, wenn ich die ganzen Fazer- und Banditfahrer sehe, wie sie sich im Stadtverkehr hinten anstellen und ich mit meiner *popligen* GS trotzdem eher am Ziel bin. :lol:

22.06.2004 14:56:31

ehm, ich war noch in keiner situation wo ich mit der gs durchgekommen wäre und mit der Z nicht!
diese "lächerlichen" motorradfahrer halten isch einfach nur an die regeln.

22.06.2004 22:22:40

ich guck immer ob irgendwo die grünen stehen...wenn nicht fahr ich rechts vorbei...wieso soll ich nacher riskieren und 10 autos überholen...

Ruhrpott-Biker 23.06.2004 08:38:21

Zitat:

Zitat von GS-Rider
ich guck immer ob irgendwo die grünen stehen...wenn nicht fahr ich rechts vorbei...wieso soll ich nacher riskieren und 10 autos überholen...

Im Satu kannst du wohl kaum vorher die komplette Strecke nach Bullen absuchen.

Lax 23.06.2004 08:54:59

Zitat:

Zitat von Mick81
Mit der GS durch die Gasse?
Na klar! :D Wozu hat man denn so ein kleines, gelenkiges, schmales, zweirädriges Fahrzeug. Ich könnt mich totlachen, wenn ich die ganzen Fazer- und Banditfahrer sehe, wie sie sich im Stadtverkehr hinten anstellen und ich mit meiner *popligen* GS trotzdem eher am Ziel bin. :lol:

das hat ja nix mit dem mopped zu tun

wenn drunken nen 82er lenker drauf hat ist seine gs genauso breit wir burnins bandit

das ist alles ne frage der persönlichen einstellung dazu und wenn jemand sagt das lohnt nicht oder er will nicht etc. pp ist das auch ok

23.06.2004 09:18:34

genau so ist es!

Salvan 13.05.2005 13:45:01

Starrsinn auf beiden Seiten

Deshalb sind Mißverständnisse zwischen Bikern und Autofahrern an der Tagesordnung. Dies kommt vor allem im Stau ans Tageslicht. Viele Zweiräder fahren dann zwischen den Fahrzeug-reihen durch und ärgern damit die Mehrzahl der Autofahrer.

Typische Meinung der Autofahrer:
"Viel zu riskant! Wenn der Motorradfahrer im toten Winkel ist, kann ich ihn nicht sehen. Öffne ich die Tür oder fahre näher an die Mittellinie, dann liegt er schon am Boden."

Typische Meinung der Biker:
"Die sind doch nur neidisch, daß wir ein wenig schneller vorankommen!"

Bei einer Vorsicht, welche halbwegs vernünftige Motorradfahrer sowieso praktizieren, ist Vorbeischlängeln zwischen Autoschlangen und öfterer Fahrspurwechsel, auch kurz vor der Abbiegespur ERLAUBT.

(Quelle: Motorrad - Magazin #6/99 Seite 65)


Hintergrund

Die wenigsten Motorradfahrer haben während der Fahrt die Möglichkeit, sich per Radio oder Mobiltelefon über die aktuelle Verkehrslage zu informieren. Dadurch ist es ihnen nicht möglich, einen Stau weiträumig zu umfahren. Zudem sind Motorradfahrer den Witterungseinflüssen stärker ausgesetzt, als unsere Auto fahrenden Verkehrspartner. Gerade in den stauträchtigen Sommermonaten führt das Tragen spezieller Motorradbekleidung, das aus Gründen der Verkehrssicherheit gefordert wird, zu ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der im Stau
wartenden Motorradfahrer.

Zum Überholen bzw. Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen muß der Fahrstreifen nicht gewechselt werden. Macht der Kraftradfahrer von der Möglichkeit des Vorbeifahrens / Überholens Gebrauch, hat er dabei jedoch die Grundregel des §1 Abs. 2 StVO zu beachten. Er muß sich dabei so verhalten, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ein kleiner Tipp am Rande:
Wer seine innerliche Wut schlecht unter Kontrolle hat, damit meine ich ebenso die Autofahrer wie die Beiker, sollte folgendes beachten:
Faustrecht auf der Straße kostet auf Dauer den Führerschein Wer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer handgreiflich wird, weil er sich an deren Fahrweise stört, riskiert den langjährigen Verlust seiner Fahrerlaubnis. Er erweist sich als charakterlich ungeeignet, am Verkehr teilzunehmen

(LG Zweibrücken, 1 Qs 120/95-12/95 und LG Koblenz, 2103 Js 2341 F/94-8 Ns).

(Quelle des gesamten Textes oben: http://www.holbor.de/Motorrad)


Ich hab allerdings noch nix offiziell-gesetzliches dazu finden können...

acid 13.05.2005 15:03:32

ich bin ja bisher leider noch ein vertreter der bösen roller-fraktion, bin also seltener auf der autobahn anzutreffen (:)), aber an der ampel oder wenn stau in der stadt ist, fahr ich immer in der gasse (sofern genug platz ist und die autos nicht schneller als schrittgeschwindigkeit fahren).

man muss allerdings aufpassen, denn es gibt auch einige autofahrer, vor allem ältere, die werden da richtig garschtig. vor ein paar tagen hab ich mich an der ampel vorgedrängelt, bin losgefahren und ein paar meter weiter wurde die straße nurnoch einspurig, musste auf die linke seite wechseln. der von der ampel fuhr direkt neben mir, ich musste also vom gas, um hinter ihm reinfahren zu können. was macht der depp aber? bremst immer weiter ab und kurz bevor meine spur aufhörte, wonach dann parkende autos standen musste ich wirklich anhalten, sonste hätte ich auf dem nächsten kofferraum gelegen.

an der nächsten ampel stand ich dann wieder hinter ihm. der hat die ganze zeit so dermaßen aggro in den rückspiel geguckt und vorne rumgefuchelt.. am ende fand ichs nurnoch amüsant :)

zum thema standspur: sofern stau ist und man die nächste ausfahrt raus will, darf man sie benutzen, auch als autofahrer.

Saugwurmmensch 13.05.2005 15:31:00

wieder ein alter Thread ausgegraben :roll:
Zitat:

Zitat von acid
zum thema standspur: sofern stau ist und man die nächste ausfahrt raus will, darf man sie benutzen, auch als autofahrer.

das kann ich irgendwie nicht glauben...da wäre der Ermessenspielraum zu groß (einige ausfahrten sind doch ein paar km weit auseinander und die dürfte man dann ja auf dem Standstreifen fahren(was man NICHT darf))

Achja, und wenn man sich an der Ampel schon "vordrängelt" sollte man entsprechend beschleunigen und sich nicht bei einer Fahrspureinengung ausbremsen lassen :roll:
Is doch keen Fahrrad! und selbst mit 34 PS und 250kg ist man an der Ampel der erste der loskommt.

13.05.2005 16:05:43

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
wieder ein alter Thread ausgegraben :roll:
Zitat:

Zitat von acid
Is doch keen Fahrrad! und selbst mit 34 PS und 250kg ist man an der Ampel der erste der loskommt.


Acid darf mit seinem Roller nach e.A. nicht auf die Bahn, daher wird er nicht viel mehr als 60 eingetragen haben - packt vermutlich ca. 50-70. Da muss man sich schonmal ausbremsen lassen ;-)

Saugwurmmensch 13.05.2005 16:07:55

ach richtig...hmmm...diese Nicht-GSler im GS Forum verwirren mich immer wieder ! :wink:

acid 13.05.2005 16:30:05

60 an guten tagen und 70 den berg runter.. dann jault er aber ganz schön :)

13.05.2005 17:24:41

man darf die standspur auf keinen fall benutzen! auch nicht wenn man an der nächsten ausfahrt raus will... und wenns nur 10 meter wären... nicht erlaubt!

mach grad motorrad und da wurd das auch nochma gesagt inna theorie ;)

13.05.2005 18:50:50

in der mitte ists (meistens) geduldet, illegal ist es trotzdem, man überholt schliesslich die fahrzeuge der linken spur rechts.
ich machs auch, knall natürlich nicht dadurch wie son irrer, aber in angemessenem tempo vorbei. die meisten autofahrer machen platz, bei mir hat noch nie einer zugemacht oder sowas.

13.05.2005 23:13:30

acid hat folgendes geschrieben:

zum thema standspur: sofern stau ist und man die nächste ausfahrt raus will, darf man sie benutzen, auch als autofahrer.



Stimmt so leider nicht. Dies wäre ein Verstoß nach §2, Abs.1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Verstoß wird geahndet mit Verwarnungsgeld zwischen 5 und 20 euro, je nachdem ob nur so, mit Behinderung, oder mit Gefährdung.

Zum Thema mit Mopped durch die Gasse gibt es in der StVO keine spezialgesetzliche Regelung. Es ist aber definitiv nicht erlaubt. Ich werde mich die Tage mal bei der Geradeauspolizei erkundigen, wonach das geahndet wird.

i.doc 13.05.2005 23:20:17

Um es mal mit den Worten meines Fahrlehrers zu sagen:

"Normaleweise stellt man sich hinten an, es sei denn, es sind über 25° und die Sone knallt auf das Leder - dann rate ich jedem die Gase zu nehmen, weil so ein Hitzeschlach kommt schneller, als einem lieb ist"

;)

13.05.2005 23:29:27

Ist was dran. Das wäre dann wohl "Übergesetzlicher Notstand" :lol:

14.05.2005 07:03:53

Mein Kollege fährt bei Stau immer über den Standstreifen. Letztens stand nach ein paar Metern zufällig ne Zivilstreife die jemand anderen angehalten hatte. Einer kam auf ihn zu und meinte nur: "Sie wissen das das verboten ist ?" Mein Kollege meinte:"In der Mitte zwischendurch ist auch nicht richtig erlaubt, aber gefährlicher " Da konnte er weiterfahren.

Ich denk einfach das es auf die Rennleitung ankommt. Wenn die schlecht gelaunt ist holen die euch an die Seite weil ihr das Visir offen habt....

maddihn 14.05.2005 07:07:42

gedultet, nicht erlaubt auf gut deutsch :) wie das parken auffm Buergersteig

14.05.2005 09:17:11

Ich fahr immer durch, solangs Sinn macht und ich niemand gefährde...

14.05.2005 13:24:25

Da ich Genzgänger in die Schweiz bin, und jeden Tag über die Grenze muss, fahre ich auch an der Schlange vorbei :lol: . In der Schweiz sind die Fahradwege durch gelbe Markierungen gekennzeichnet und dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer benutzt werden, sofern Fahrradfahrer nicht gefährdet oder behindert werden.
Natürlich ist ein Rechtsüberholen in der Schweiz auch verboten, und bei den Bussgeldtarifen in CH will ich das auch gar nicht wissen, sonst macht das Möpp fahren gar keinen Spass mehr. :twisted: :twisted:


Bis jetzt hat noch kein Zollbeamter, Schweiz oder Deutschland, etwas zu mir gesagt oder mich deshalb angehalten. :wink:

thel0rd 14.05.2005 18:17:51

es ist doch erlaubt, was net verboten ist, oder?

mal sehen, warum könnte durch-die-Mitte fahren verboten sein?

Rechts überholen->
fällt weg, wenn die anderen langsam fahren und man nur n bischen schneller fährt (§5 (2+2a) StVO)

zu wenig seitenabstand->
auch net, es muss nur ausreichender abstand gehalten werden, bei stehenden autos würd ich net sagen, dass das viel sein muss... (§5 (4) StVO)

fällt einem sonst noch was ein?
also ich würd mal sagen, dass es prinzipiell erlaubt ist, solange man nicht durchfliegt und "ausreichend" platz lässt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden (§1 (2) StVO)

habs aber selber noch nie gemacht (hab aufm Mopped noch nie nen Stau gesehen, war auch erst einmal auffer autobahn...;))

greetz
thel0rd

Zack3 14.05.2005 20:29:51

Paris im Périphérique: Da findet selbst die Polizei es bekloppt wenn du als Motorradfahrer nicht vorbeifährst. 8)

ricky2000 14.05.2005 22:42:48

@ l0rd:

Es ist VERBOTEN. An stehenden Hindernissen 1m Sicherheitsabstand, bei fahrenden 1,5m. Will mal sehen, wie man 2-3m Abstand zwischen den Autos finden will.
Ausserdem: es darf nur jeweils ein Fahrzeug pro Spur fahren, Überholen innerhalb einer Spur ist auch nicht erlaubt.

Meistens ist es ja geduldet, aber erlaubt nicht. ;)

14.05.2005 23:28:42

Wurde am Freitag mit dem Auto rausgezogen, weil ich 600m vor der Ausfahrt rechts rüber aufm Standstreifen gefahren bin. Wollte halt nicht warten und dachte, da vorne musst du eh abbiegen. Gab ein Mordsdonnerwetter vom Bul..Polizist, mal sehen, ob noch was kommt. Durfte ihm ja meine Adresse geben.

thel0rd 15.05.2005 11:26:04

Zitat:

Zitat von ricky2000
@ l0rd:

Es ist VERBOTEN. An stehenden Hindernissen 1m Sicherheitsabstand, bei fahrenden 1,5m. Will mal sehen, wie man 2-3m Abstand zwischen den Autos finden will.
Ausserdem: es darf nur jeweils ein Fahrzeug pro Spur fahren, Überholen innerhalb einer Spur ist auch nicht erlaubt.

Meistens ist es ja geduldet, aber erlaubt nicht. ;)

wo steht das? also mit den abständen könnte manchmal schwierig werden, aber die 3 meter sollten ja da sein, wenn ne gasse gebildet worden ist...

das mit den 2 Fahrzeugen pro spur hat mein Fahrlehrer mir damals anders erklärt... in der StVO find ichs spontan auch net, steht das woanders?

egal, ich werd trotzdem durchfahrn, wenn ich nen stau mittm mopped finden sollte...;)

greetz
thel0rd

16.05.2005 07:50:41

Wird das Thema überhaupt in der Fahrschule besprochen ? Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, aber ich glaub es gibt in keinem Bogen eine Frage die so lautet ob man durchfahren darf oder nicht ? Woher soll ich es dann wissen wenn es in der Fahrschule nicht erklärt wird *g*

Überhaupt gibt es heute so viele neue Sachen die es vor 15 Jahren noch nicht gab. Z.B. die Sache mit dem haltenden Bus mit Warnblinker. Hab letztens erst erfahren das ich auf der Gegenfahrbahn Schritttempo fahren muß, auf der eigenen sogar anhalten. Wer macht denn das ????

16.05.2005 09:10:32

Ich hab erst vor netmal 2 wochen theorie bestanden ;)

bei den theorie stunden hab ich das mal gefragt mit dem durch fahren... der fahrlehrer meinte es ist weder erlaubt noch verboten... er meinte ausserdem das keiner was sagen wird wenn man mit GERINGEM tempo an den fahrzeugen vorbei fährt... (aber wenn ich seh wie manche da durch brettern... :roll: )


achja! und zu der prüfungsfrage... es gibt eine wobei es darum geht das man nicht an ampeln nach vorn fahren darf! aba im stau... nix

King Madness 17.05.2005 12:45:09

Könnte es sein, das wir uns hier im Kreise reden ???

Fakt ist :
Egal ob Stau oder an der Ampel

- Auf der linken Spur vorbei ist
erlaubt, sofern genug Platz da ist
- Gasse benutzen ist
verboten (jedoch teilweise geduldet)
- Standspur benutzen ist
verboten

auch bei 25° C auch bei Regen, bei Hagel und sonst etwas :!:

An der Ampel und bei der Gassenfahrt wir es geduldet d.h. wenn ein Herr im grünen (demnächst in blauen) Anzug dich anhält, zahlst du deine 20,- €, wenn der nächste sagt, fahr weiter ist das auch in Ordnung.

Auf dem Seitenstreifen verstehen 95% aller Polizisten keinen Spaß und wenn es nur 10m bis zur Ausfahrt sind :!:

und nun würde ich mal vorschlagen, das diese Diskussion beendet wird und irgendjemand den Tread schließt ...

ricky2000 17.05.2005 13:14:23

Auf der linken Spur an den Autos (auch auf der linken) vorbeifahren ist erlaubt?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Jan 17.05.2005 13:23:22

ist es also auch erlaubt, an einer einspurigen ampel links an den fahrzeugen vorbeizufahren, wenn da genug platz ist? (vorausgesetzt natuerlich, dass man so schnell wegkommen kann (wetter) dass man den, der vorne steht nich behindert

MfG Jan

ricky2000 17.05.2005 13:51:17

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, sonst wäre es ja nicht ausdrücklich nur den Rädern und Mofas erlaubt vorbeizufahren (zwar rechts, aber das ist vermutlich wegen dem Gegenverkehr links).

17.05.2005 15:29:16

Hab mich heute bei meinem Verkehrsrecht-Dozenten schlaugemacht.

Mit Motorrad durch Gasse:
Verbotenes Rechtsüberholen, denn zum Überholen benötigt man einen freien Fahrstreifen. Verstoß gg. §5, Abs.1 StVO (50€, 3Pkt)

Die Ausnahme aus §7, Abs.2a "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen:" greift in diesem Fall nicht, denn dazu muss der rechte Fahrstreifen auch frei sein. Wenn nicht, sind wir wieder beim verbotenen Rechtsüberholen

So wird es von der Bezirksregierung Düsseldorf (Autobahnpolizei) gehandhabt.

Flör 17.05.2005 19:38:31

Und wenn man nun auf der Autobahn im Stau ganz links vorbeifährt? Und gegebenenfalls den Grünstreifen nutzt?

Patzomat 17.05.2005 19:41:28

Grünstreifen ist keine Fahrspur zum überholen ENDE

17.05.2005 19:59:01

§2, Abs.1: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen...

1. Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (30€)

2. Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten (evtl. begründbar durch fehlenden Seitenabstand) dadurch Andere (20€)

17.05.2005 20:05:39

Muss ich nicht doppelt Bußgeld bezahlen, wenn ich die Fahrbahnbegrenzung überquert hab? Ich mein, ich muss ja auch wieder zurück! Oder kostet 1x 15€ und das mit den 30€ ist dann gleich Kundenfreundlich zusammengerechnet? Hab ich bei 2x dann nicht ne Chance auf Rabatt, sagen wir 10%? Das sind dann 27€, hmm... immer noch ganz schön happig. Krieg ich Payback Punkte angerechnet?

8)

17.05.2005 20:10:09

Servus,

Ihr wart doch fast alle erst vor kurzem in der Fahrschule oder nicht?

Habt Ihr da nicht aufgepasst?

Was King Madness weiter oben geschrieben hat, ist korrekt! :up:

17.05.2005 20:11:13

Mein letzter Beitrag war eigentlich eher ironisch gemeint :wink:

17.05.2005 20:13:37

Zitat:

Zitat von Duke
Mein letzter Beitrag war eigentlich eher ironisch gemeint :wink:

Meiner nicht! :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Es sind so viele hier die erst seit Tagen und Wochen den Führerschein haben und die wissen es wohl auch nicht?

Da frag ich mich, was die in den Unterrichtsstunden gemacht haben! Wohl Nägel lackiert und gefeilt!

17.05.2005 20:17:18

Zitat:

Zitat von Jim Knopf
Wohl Nägel lackiert und gefeilt!

Ist doch egal, dafür hab ich die schönsten Nägel weit und breit! War echt voll die Arbeit! Da hab ich doch keine Zeit, mich um die Fahrschule zu kümmern! :lol:


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