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Auspuff Modifikation
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob es erlaubt ist seinen Auspuff durch das bohren von Löchern zu modifizieren um einen tieferen Sound zu bekommen? Darf man einen Auspuff generell nicht bearbeiten oder ist es erlaubt, solange er eine gewisse Lautstärke nicht überschreitet? Mit freundlichen Grüßen, Toasty |
Jede Modifikation am Abgassystem, die eine Änderung der Lautstärke und/oder der Abgaswerte zur Folge hat, ist abnahme- und eintragungspflichtig.
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Rollertuning ist nichts für die GS...
also hat sich das mit der Legalität wohl auch erledigt. lass es sein;) spar das bußgeld von 75€ oder mehr und legs dir für ne richtige auspuffanlage zurück! |
Ok, darum frage ich :-), Nen Abreitskollege (46) erzählte mir von seinen Geschichten frher und was nicht alles verändert wurde. Nur haben sich die Zeiten geändert und man darf nichtmehr so viel an seinen Sachen basteln wie man will.
Vielen dank für die Auskunft dann werd ich es sein lassen :-) Mit freundlichen Grüßen, Toasty |
Prinzipiell kann man am Auspuff sehr viel verändern, auch legal. Allerdings sind die eventuell notwendigen Abnahmen extrem teuer (Geräuschmessung, Abgasgutachten) und damit sich das ein Prüfer überhaupt anschaut, sollte das auch sauber und mit Sachverstand ausgeführt sein.
Als nächstes muss man dann die Polizei überzeugen. Wenn die einen anhält, weil der Auspuff subjektiv zu laut ist, darf man das Bike u.U. erstmal stehen lassen. Auch wenn alles legal ist. |
Naja, also durch die Bohrungen soll es nicht lauter sondern eher leiser und tiefer werden, da man den Staudruck reduziert.
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Also da ich noch recht jung und unerfahren bin, kann ich nur das sagen, was mir erzählt wurde. Wenn es so teuer ist, das eintrage zu lassen dann sollte man es doch echt bleiben lassen und das Geld in eine vernünftige Auspuffanlage stecken, welche dann schon geprüft und zugelassen ist.
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Was kostet es eigentlich ohne db-eater unterwegs zu sein?
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Gruß Mattis :wink2: |
@Fighttoaster Schau mal, große Automobil- und Motorradhersteller beschäftigen eine Unzahl von Ingenieuren, Soundtechniker usw. um einen schönen Sound zu bekommen. Wenn es so einfach wäre, durch zwei Löcher im Auspufftopf ein adäquates Ergebnis zu erzielen, wie viele von den hochbezahlten Ingenieuren wären dann arbeitslos?
Der Aufwand die Emissionsbestimmungen einzuhalten und trotzdem einen schönen tiefen, sonoren Klang zu erzeugen, sind relativ hoch. So hoch, dass es sich bei der GS nicht rechnet, dafür wurde bzw. wird die zu billig verkauft. Der Sound macht eben auch einen erheblichen Teil der Kosten einer Auspuffanlage aus. Leise bauen können mittlerweile viele, dennoch einen besonderen Sound hinbekommen, nur wenige. Mein Lieblingssound: http://www.youtube.com/watch?v=4chNjn01DP8 http://www.youtube.com/watch?v=vdDb7...eature=related http://www.youtube.com/watch?v=m7fO-...eature=related Zugegeben, der Aufwand hält sich in Grenzen, einfach offene Tüten. |
Wo wir schon dabei sind:
Mein Lieblingssound: http://www.youtube.com/watch?v=tDUsbtx8-QY :grinser2::grinser2::grinser2::grinser2::grinser2: :grinser2::grinser2::grinser2: |
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Allerdings blickt bei dem ganzen Strafenkatalog sowieso keiner mehr durch |
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http://www.motorrad-recht.de/Content...ge-pid-10.html |
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den Namen " tief Ton" trägt sie vollkommen zurecht und das Entfernen des DB-Eaters halte ich für absolut unnötig natürlich hört sich ein Zweizylinder deutlich mehr nach Traktor an , als z.B. die Klangbilder der Rennvierer ( oder gar sechser ) die ihr gepostet habt aber wer auf dieses dreckige röhren ( bzw. brüllen ) steht , sollte sich halt auch den entsprechenden Motor dafür zulegen einem Einzylinder wird man auch mit dem raffiniertesten Soundmanagment nie den Klang eines Ferrari verpassen können |
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http://www.youtube.com/watch?v=hydF5...eature=related |
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Die "neue" Regelung gibt es afaik schon seit 2003...da sieht man mal wie langsam sich sowas durchsetzen kann...
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Oha, die geben sogar Punkte dafür :shock:
Naja ich werd meinen dann wohl drin lassen, zumal das ohne sowieso extrem laut ist finde ich. |
Klar, fahren ohne BE.
Das heißt in der Probezeit Nachschulung! |
Tja, kommt vielleicht (bei der Rennleitung) auch darauf an, was es für ein Motor ist. Heulende und Kreischende Vierzylinder sind ohne DB-Eater schon nervig....
Ich wurde mit der Duc schon mehrfach ohne DB-Eater angehalten, hat bisher niemanden gestört, ist im Standgas auch noch recht nett anzuhören, schon ordentlich laut, aber halt mit einem tollen Ton.:-D |
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Aber wie immer, macht auch hier der Ton die Musik (in doppeltem Sinne:-D), wenn ich angehalten werde, bin ich nie genervt, immer kooperativ und habe auch mal nen Netten Spruch für die Jungs....machen ja nur Ihren Job. Das kommt gut an und dann wird auch mal ein Auge zugedrückt wenn der Rest Regelkonform ist. (Ist bei mir bis auf Ansaug- und Abgasgeräusch ja alles...) Bisher musste ich nur einmal die (im Tankrucksack) mitgeführten DB-Eater vor Ort wieder anbauen, da haben die Polizei-Azubis ne Kontrolle gemacht, Bußgeld blieb mir aber trotzdem erspart. Leben und Leben lassen eben! |
zu dem thema db killer...hab die gs auch immer offen gefahrn aber die anlage konnt ich ja mim hebel zu machen gab aber so oder so nie stress....die sv fahr ich auch ohne dbs weil ich steh einfach drauf...und ich krieg sonst komplee weil die shadow sonst lauter is;-)...ich denk aber auch dasses im ermessen der grünen steht wie sies hinnehmen...wurde zum glück noch nich angehalten aber wenn ich hier 80euros les und ein punkt is das ja noch im rahmen...dachte es wär viel schlimmer...naja ich werd weiter so fahrn und hoffen es kommt nie zur debatte;-)letztens hat nurn polizist an dem ich vorbei gefahren bin natürlich fast im standgas den daumen gehoben:-)
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80€ + Punkt + Fußweg nach Hause + Kosten für den Gutachter, der feststellt, dass der Topf offen ist.
Das KANN sich zum teuren Spaß entwickeln...muss aber nicht ;) |
Wenn man aber den db-eater dabei hat, dann kann man sich doch mindestens die letzten 2 Punkte sparen oder?
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Nicht unbedingt, bzw. würde ich mich da nicht drauf verlassen.
Die meisten Absorptionsdämpfer aus dem Zubehör sind auch mit dB-Killer nach wenigen Kilometern schon zu laut (umso billiger, umso größer die Chance die schon zu laut aus der Verpackung zu nehmen). Und selbst wenn der Topf nicht zu laut ist, kann der Rennleiter das anders empfinden und die Geräuschmessung anordnen (mit etwas Pech vor Ort ohne die nötigen Abstände einzuhalten und damit ein zu deinen Ungunsten falsches Messergebnis zu erhalten). Aber so krass sind hoffentlich nur die wenigsten Cops drauf, sodass man wenn nicht ohne Punkt und 25€ Bußgeld davon kommt, es beim Mängelschein bleibt. |
Vielfach ist das subjektive Empfinden der Rennleitung schlimmer als die Wirklichkeit.
Ich hatte schon so oft Theater wegen meiner Dicken, aber die ist BJ.84 und es sind Phon eingetragen, bei älteren Vertretern der Rennleitung passiert mir das nie, aber bei den Jungen sehr oft. Was die allerdings nicht verstehen können, das es das Ansauggeräusch ist was bei mir etwas lauter ist wegen der Einzelluftfilter, und die sind ganz legal eingetragen. Witzig finde ich auch immer das Sie versuchen mit Ihren DB Messgeräten mir was anzuhängen..... ohne überhaupt zu wissen wie die damals vorgeschriebene Messmethode für meine Dicke überhaupt ist. Wenn die Diskussion zu lange dauert, dann die alten Kollegen dazu kommen, dann ist das ganze nach kurzer Zeit beendet, und ich kann weiterfahren. Und die drei die wirklich ne Anzeige geschrieben haben, sind damit nicht durchgekommen, weil halt alles legal war, und ich mit meinem Baujahr zum Glück noch keiner Emissionschutzrichtlinie unterliege, mit Bj. 85 wäre das alles viel schwieriger.... Aber wie gesagt, ich habe das empfinden, je älter die Jungs sind, umso mehr wissen Sie was wirklich richtig ist und was nicht. |
was den sound angeht, hier nur mal so n kleiner vergleich zwischen reihen 4er und nem schönen v2
http://www.youtube.com/watch?v=5M0wNLXqgW8 ich weiß schon wieso ich nen kleinen v2 fahre :grinser2: |
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In meinen Augen ist das immer Vorsatz.
Ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem man die DB-eater fahrlässig ausbaut, fahrlässig zuhause in der Werksatt aufbewahrt ... So würde ich auch argumentieren. Auch sollte der, welcher ohne die Dinger herumfährt, sich einmal fragen, was er machen würde, wenn des nächtens, wenn er schlafen will, der Nachbar mit seiner Kreissäge oder dem Bohrhammer anfängt zu arbeiten. Es gibt Leute, die auch tagsüber oder sonntagsmorgens schlafen wollen oder müssen. Z.B. Leute, für die es kein Wochenende gibt, weil sie Schicht arbeiten. Ihr könnt euch bestimmt nicht vorstellen, wie es ist, wenn man nach der Nachtschicht so kurz nach 06.00 Uhr morgens im Bett liegt, gerade eingschlafen ist und aus dem Schlaf hochschreckt, weil so ein Hirni mit einer offenen Tröte am Haus vorbei fährt. Sound hin oder her, das nervt einfach nur und ist zudem noch ungesund. Soviel Rücksicht sollte jeder walten lassen, dass er anderen nicht auf die Nerven geht. |
berndy;-) sorry das is mir zu viel christliche nächstenliebenvernunft:-) aber recht hast...aber im endeffekt is des meinen nachbarn auch egal ob se den bohrhammer einsetzen zu unmenshclichen zeiten und sie nehmen meine tröte so oder so wahr ob mit oder ohne db eater:-) aber jedem das seine:-)
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Was mich hier morgens aus dem Bett reist ist das brüllen und Türenschlagen unserer Nachbarskinder, die sind sogar lauter als die Jungs mit Ihren Tuningrollertröten.....
Leider ist das nicht zu verbieten.... |
Wie immer im Leben gibts halt "Sound" und "Sound".
Anderes Beispiel - diesmal beim Auto. Nen 500er Abarth (1.4l) hat 3 Zustände: 1. Im Standgas: Übelstes Grummeln aus den beiden Rohren, als wenn zwischen Motor und Umwelt kein Lader, gescheige denn Kat, Mittel- & Endschalldämpfer liegen 2. Wärend der Fahrt: Sehr dezentes und wenn überhaupt nur minimal lauteres Motoren / Abgasgeräusch gegenüber meinem Hubraum-equivalten alten Polo 3. Kurz vorm Begrenzer: Herr im Himmel! wenn die Nadel gen Rot wandert und man schnell genug schaltet, Knall die Schleuder ausm Pott (programmierte Fehlzündung? oder doch nur zuviel Sprit durch die Aufladung in den Auspuff gejagt). Zugegeben, dass macht mir an der Karre am meisten Spass ^^ Wenn ich mir dagegen den klassichen Polo / Corsa 1.4l mit so ner Renntüte hinten dran anhöre, kann ich zwangsnotwendigerweise immer nur die Augen verdrehen, denn da gibts nur einen (mit viel glück zwei) Zustände: 1. Dröhnt im Innenraum (und dementsprechend schäpperst draußen, was nicht unbedingt immer toll klingen muss) (2.) -> mit viel Glück bollert die Karre dann wenigstens im Standgas ordentlich vor sich dahin unterm Strich: wie schon oben gesagt, kommt das nicht von ungefähr, warum man eine BMW M3, Audi S, Mercedes AMG Auspuffanlage nciht unter n-tausend Euro bekommt. Dass man aber auch keine 3l und mehr Hubraum haben muss, um einen klasse Sound her zu zaubern, hat in meinen Augen Abarth echt gut hingekriegt Also Arschbacken zusammen kneifen, Omi´s Ostergeld sparen und nen ordentlichen ESD holen, wenn man schon etwas mehr Sound haben will. Gruß Chris |
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Ohnehin ist etwa die Konstellation denkbar, dass man unterwegs den Killer verloren hat und mit dem originalen Ersatzkiller, den man z.B. im Heck mitführt, das Fahrzeug wieder instandsetzt. Oder man hat nach dem Rennstreckeneinsatz vergessen den Killer wieder einzubauen. |
Ok, mal ne andere Frage. Weis jemand ob die Auspuffanlage einer Yamaha Fazer an die GS passt? Habe da nen Arbeitskolegen, der eine hast und die für kleines geld abgeben würde.
Gruß, Toasty |
Die passt genauso wenig.
Die E-Nr. oder auch Genehmigungsnummer bezieht sich immer nur auf die mit diesem Teil geprüfte Fahrzeuge. In der Genehmigung steht klipp und klar drin, für welches Fahrzeug dieses Teil geprüft und zugelassen ist. Das ist genauso wie früher mit der ABE. Bei Serienauspufftöpfen für ähnliche Fahrzeuge, z.B. CB 500, dürfte es beim Umbau und einer Einzelabnahme die wenigsten Probleme geben. Eine Einzelabnahme ist aber auch da erforderlich, da das Teil nicht serienmäßig für die GS geprüft ist. |
@Hansafan1985 Der Vorsatz muss sich auf das Begehen der Ordnungswidrigkeit beziehen, das ist richtig.
Wenn ich in meiner Garage den DB-eater ausbaue und dann den Motor anlasse, bemerke ich aber schon, dass der lauter ist als vorher. Wenn ich dennoch damit im öffentlichen Straßenverkehr fahre, wusste ich vor Fahrtantritt bereits, dass mit dem Auspuff etwas nicht stimmt. Wenn ich das vor Fahrtantritt schon wusste ... Ich denke, das ist doch Vorsatz, oder nicht. Wenn ich damit rechnen muss, dass mir der BD-eater während der Fahrt wegfliegt und ich daher vorsorglich einen Ersatz mitnehme, hätte ich da nicht vor Fahrtantritt die Verschraubung kontrollieren müssen. Man könnte daraus sogar einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO sonstige Pflichten des Fahrzeugführers bzw. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr § 315 B Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB konstruieren, wenn jemand über das Teil fährt und einen Schaden hat. Auch darin sehe ich die innere Einstellung: "Wird schon gut gehen, wenn nicht, dann ists auch egal. Billigende Inkaufnahme, bedingter Vorsatz." |
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Also wenn du Ihn anbaust, ab zum TÜV und eintragen lassen. Achte nur bitte ein wenig auf die Optik, die GS ist nicht so groß, da wirken Töpfe anderer Mopeten gerne sehr fett. Denk auch bitte dran, das sich die Laufeigenschaft deines Motors mit einem anderen Topf ändert, so magern z.B. bei einem Sportauspuff die GSen immer etwas ab, bei gedrosselt ist das dank großer Hauptdüsen nicht ganz so schlimm, aber ne BSM und ungedrosselt wird grade in den oberen Drehzahlen sehr schnell zu mager. Also ein Sportauspuff bewirkt etwas mehr durchzug, aber meist auch einen Leistungsverlust, welcher durch neue Düsen wieder ausgeglichen werden muss, ob das zum erlischen der BE führt weiß ich nicht, mein TÜVer hat mir extra deswegen die Düsengrößen ausgetragen, weil bei ungedrosselt die Leistungsangabe zählt. Selbst umbedüst mit nem K&N und der Remusanlage und einem neuen Kettenkit hat die GS meiner Frau nur 46 PS ans Hinterrad gedrückt. Und die sind eingetragen. |
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Bleibt noch der Fall, dass man nach dem Einsatz auf der Renne eben einfach vergessen hat den Eater einzubauen. Es ist also durchaus denkbar, dass man fahrlässig ohne DB-Eater durch die Gegend fährt. Ohnehin wäre der Staat in der Beweispflicht. Zitat:
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Die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist fließend. Klar kann man nicht in die Köpfe anderer gucken. Der Nachweis der inneren Einstellung zur Tat ist schwer. Diese zu bewerten ist aber auch nicht die Aufgabe der Polizei sondern des Gerichts. Ich halte mich an den objektiven Tatbestand und der ist eindeutig. Zu laut und kein DB-eater vorhanden - Verstoß. Wenn ich der Meinung bin, dass der Betroffene das hätte wissen müssen, dann kommt halt in der Anzeige noch der Vorsatz dazu.
Wenn ich damit rechne, dass der DB-eater flöten geht, wäre es dann nicht sinnvoller dafür zu sorgen, dass das Teil fest ist, als einen Ersatz mitzunehmen? Z.B. könnte man die Schraube vernieten oder gleich eine Niete zum Befestigen verwenden oder es verschweißen.;-) Also die Vorsoge so zu gestalten, dass ein Verlieren des Teils ausgeschlossen ist, dann brauche ich auch keinen Ersatz mitzunehmen. Bei der Schutzkleidung liegt der Gedanke ja auch im Verhindern von Verletzungen und nicht im Ersatz verletzter oder verlorener Gliedmaßen. Wir sehen das einfach von verschiedenen Standpunkten. Wenn ich vor dem Betrieb auf der Rennstrecke den DB-eater ausgebaut habe, habe ich mir etwas dabei gedacht, das macht man nicht einfach so unbewusst. Daher dürfte mir das nach ein paar Stunden nicht gänzlich entfallen sein, zumal ich ja noch in den Auspuff gucken und hören kann. Außerdem deponiert man ja den DB-eater irgendwo, so dass man ihn nicht vergisst. Kostet ja Geld, das Teil. Ich würde vor dem Losfahren nochmal gucken, ob ich auch nichts vergessen habe. Spätestens dann würde mir der DB-eater einfallen. Also sollte einem das schon noch auffallen bevor man die Rennstrecke verlässt, gerade dann, wenn man das Teil noch im Gepäck bei sich hat. Für mich sind das alles einfach nur Schutzbehauptungen. Ob ich das zum Schluss beweisen kann, ist eine andere Geschichte. Kann ich es nicht, bleibts bei der Fahrlässigkeit. Kann ich es, wird das doppelte Bußgeld fällig. Wobei m.E. immer Vorsatz gegeben ist.;-) Es geht nur darum, wie gut die Ausrede ist. Etwas anderes wäre es, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Teil tatsächlich ungewollt verloren ging. Das wäre m.M.n. ein einfacher Defekt, der, von meiner Seite aus, nur einen Mängelbericht zur Folge hätte. Kann passieren, wie ein durchgebranntes Glühlämpchen oder ein Steinschlag in der Frontscheibe. Aber, das ist nur meine Meinung. Siehe dazu unten ... |
Naja, irgendwie verstehe ich euch beide, normalerweise bei den guten Anlagen sind die DB Eater nicht umsonst ein genietet.
Auch ich habe schon mal aus einer Seite den Eater beim fahren verloren... einfach raus geploppt. Kann passieren, aber wie auch immer, ich habe ja auf der anderen noch einen drin gehabt. Sollte also als glaubhaft durchgehen. Wie auch immer, das fahren ohne den Eater macht doch eh nur Lärm, und vor allem es kostet Leistung. Damit in meinen Augen eh Sinnlos. Auf den meisten Rennstrecken in Deutschland haste sowieso keine Chance mehr ohne Eater zu fahren, da sind z.B, auf der Lausitz ein Tageslärmpegel von 98 Db erlaubt. das heist ich darf meine GS auch nicht lauter machen. Warum fährt man eigentlich ohne, nur weil es laut ist? Durch weniger Staudruck wird das Gemisch magerer, das wiederum führt zu einer heißeren Verbrennung, das wiederum kann im schlimmsten Fall einen durchgebrannten Kolben, und damit einen kapitalen Motorschaden zur Folge haben. Also ist das fahren ohne DB eater absolut Sinnlos, kann man für kurze Zeit mal hören, aber lange fährste so eh nicht rum..... |
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@Berndy: Mal angenommen Du kontrollierst mich, ich rede aber nicht blöd drumherum wie die anderen, sondern erkläre ordentlich, das ich den DB-Eater rausgenommen habe weils so schön bollert. Ich biete an, ihn sofort wieder einzubauen, der Rest am Motorrad ist Regelkonform....wie würdest Du dann reagieren? Auch mit der Vorsatz-Geschichte? Oder ist man da etwas kulanter wenn der Biker nicht versucht irgendwelche blöden Ausreden zu bringen? |
@ Berndy
Ich verstehe deine Argumentation. Deshalb habe ich auch zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit abgegrenzt. Ich denke, dass man einen Vorsatz nicht allein aus kognitiven Gesichtspunkten begründen kann, vielmehr muss auch auf den Willen des Täters geschaut werden. So kommt man natürlich dann zu unterschiedlichen Ergebnissen. @ Goose Da hast du völlig recht. Das ganze ist für mich persönlich eh nur eine rein dogmatische Diskussion, da ich mit Serienauspuff umherfahre, der tatsächlich laut genug ist. Am Lausitzring würde ich damit durch eine Geräuschmessung schon durchfallen... |
@ klassikfon Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Glaubhaft gemachte Einsicht ist nie verkehrt und bringt Pluspunkte.
Allerdings ist bei groß angelegten Kontrollen, wie sie häufig bei Bad Dürkheim oder auf dem Weg zu Johanniskreuz angelegt werden, durch strickte Vorgaben der Behördenleitung nicht viel Spielraum für zugedrückte Augen. Aber bei einer Kontrolle aus dem fließenden Verkehr heraus, während einer normalen Streife, würde ich auch eher zum Augenzudrücken neigen. @ Hansafan1985 Mir ist schon öfter aufgefallen, dass angenommen wird, die Polizei würde über den subjektiven Tatbestand einer Handlung urteilen. Aber urteilen, schuldig sprechen, das macht das Gericht, nachdem der objektive und der subjektive Tatbestand geprüft wurden. Die Strafe soll ja Tat und Schuld angemessen sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass man eine entsprechende Anzeige fertigt. Wenn man da nicht auf den eventuell vorhandenen Vorsatz hinweist, kümmert sich dann auch niemand mehr darum. So genug O.T. |
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