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12.03.2007 00:24:33

Suzi ohne TÜV kaufen???
 
Hallo liebe GS500 gemeinde,

wollte mir jetzt auch eine GS500 zulegen! Ein Freund von mir will sein gutes Stück recht günstig verkaufen. Seine Suzi ist soweit auch gut in Form, der Hinterreifen müsste nur gewechselt werden, ansonsten ist kaum Rost dran und sonst auch alles in Ordnung. Bis auf den TÜV... den der ist schon seit 2 Jahren abgelaufen!!!! Sie ist aber noch angemeldet!!! Wisst ihr vielleicht ob ich da jetzt ne Vollabnahme machen müsste wenn ich die kaufe? Wenn ja: Wie teuer kann so eine Vollabnahme werden?? Oder genügt es den TÜV einfach doppelt zu bezahlen damit ich die Plakette bekomme?

Falls jemand mit sowas schon erfahrung gemacht hat dann helft mir bitte!!!

Gruß
Oli

verdi 12.03.2007 00:27:55

vollabnahme kostet normalerweise nicht viel aufschlag. is ja nur ne normale HU + neue papiere

solltest also mit preis für hu/au + max 50 euro hinkommen

BlackTalon 12.03.2007 10:21:24

Seit zwei Jahren keinen Tüv und trotzdem noch angemeldet? Dein Kumpel hat wohl zuviel Geld :)

An meiner 125er hatte ich auch mal den TÜV-Termin um ein Jahr (!) überzogen und bin trotzdem regelmäßig gefahren, nie ist was passiert. Erst auf der Fahrt zum Tüv bin ich in meine erste Polizeikontrolle seit 10 Jahren geraten ---> 35€, 1 Punkt, scheisse...

BlackTalon 12.03.2007 10:25:56

Wenn sie dich erwischen, musst du aber nachweisen können, dass du einen Termin ausgemacht hast, sonst könnte ja jeder mit der Ausrede kommen "Ich fahre sie grade zum TÜV".

Leider hatte ich keinen ausgemacht...

12.03.2007 10:34:15

Zitat:

Zitat von BlackTalon
Wenn sie dich erwischen, musst du aber nachweisen können, dass du einen Termin ausgemacht hast, sonst könnte ja jeder mit der Ausrede kommen "Ich fahre sie grade zum TÜV".

Leider hatte ich keinen ausgemacht...

Ach wie schön ist es auf dem Land zu wohnen.

Hier braucht man keinen Termin beim TÜV.

Btw : Der Tüv war bei der Xt meines Nachbarn ein Jahr abgelaufen.
Er hat dann eben nur noch ne Plakette für ein Jahr bekommen.

mantoch 12.03.2007 10:37:27

Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.

MfG Marcus

verdi 12.03.2007 10:39:46

Zitat:

Zitat von mantoch
Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.

MfG Marcus

tüv wird aber doch normalerweise zurückdatiert. also 1 jahr zu spät zum tüv = nur 1 jahr tüv

er hat aber das problem dass er 2 jahre zu spät ist :-) also auch nach normalem tüv kein tüv ;-)

also muss er entweder 2x tüv machen oder da gibts halt sonderregelungen wie ne vollabnahme

Tobi 12.03.2007 10:45:35

Zitat:

Zitat von BlackTalon
Wenn sie dich erwischen, musst du aber nachweisen können, dass du einen Termin ausgemacht hast, sonst könnte ja jeder mit der Ausrede kommen "Ich fahre sie grade zum TÜV".

Leider hatte ich keinen ausgemacht...

Du darfst schon ohne Tüv zum Tüv, auch ohne Anmeldung. Du musst allerdings den direkten bzw. kürzesten Weg nehmen. Und wenn sie dir sagen, dass das jeder behaupten kann, dann sag ihnen halt sie sollen dir folgen :D

GS-Noob 12.03.2007 12:28:33

Zitat:

Zitat von mantoch
Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.

MfG Marcus

war bis vor kurzem so,
mittlerweile hast satte 7 jahre zeit, bis du wieder nen vollgutacjten brauchst.

mantoch 12.03.2007 14:29:40

@ verdi bei mir hat niemand den Tüv zurück datiert die letzte HU vormir war im Juli 2001 und im November 2005 hab ich neuen Tüv machen lassen und hab 30 € bezahlt für den Tüv.

MfG Marcus

Fenris 12.03.2007 15:06:18

Normalerweise wird aber zurückdatiert. meine war im januar fällig und wird auch wieder im januar 09 sein, wenn ich sie zum tüv bringe. nachher hoffentlich...

mantoch 12.03.2007 15:34:29

ich weiß ja nicht wie das sonst ist war bei mir zumindest so. Sonst hätte ich ja 3 mal Tüv zahlen müssen. 8)


MfG Marcus

12.03.2007 16:05:13

Ist vielleicht anders, wenn die Maschine neu zugelassen werden muss....Zulassungsstelle oder Tüv fragen hilft...

André1 12.03.2007 17:39:41

Mängel - falls vorhanden - beseitigen und ab zum TÜV mit der Kiste,danach nur noch anmelden und fertig.War bei meiner Ex-GS - als ich die an einen Bekannten verkauft habe - genauso.

13.03.2007 17:17:32

Meine war um 1 1/2 Jahre überzogen und angemeldet weil der Vorbesitzer nach nem Autounfall so lange in der Reha war. Hab mit der 1. HU dann nur 6 Monate bekommen und anschließend eine 2. gemacht, die dann 2 Jahre gilt.

Tim

Toby-AC 13.03.2007 17:24:26

Nabend,
kurze info, die Vollabnahme beim Motorrad gibt es seit dem 01.03.2007 nicht mehr.

Also ich würde vorschlagen, bring die Maschine übern TÜV (kostet halt 2x TÜV, hab ich schon mit nem Anhänger gemacht) und geh sie dann ummelden.

Alle andere Varianten sind mindestens genau so teuer und sind auch noch doppelte rennerei.

Gruß
Toby-AC

André1 13.03.2007 19:53:15

Zitat:

Zitat von Fastbike
Meine war um 1 1/2 Jahre überzogen und angemeldet weil der Vorbesitzer nach nem Autounfall so lange in der Reha war. Hab mit der 1. HU dann nur 6 Monate bekommen und anschließend eine 2. gemacht, die dann 2 Jahre gilt.

Tim

War die Kiste zum Zeitpunkt der HU noch vom Vorbesitzer angemeldet?
Falls nein,hat man dich schön übern Tisch gezogen.

http://www.tuev-nord.de/20617.asp?print=1



Zitat:

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU sondern eine Vollabnahme erforderlich.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.


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