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Cherry 10.05.2007 08:59:56

Re: Beschränkter Führerschein -> offen fahren
 
Zitat:

Zitat von theGrinch
Nur mal so als Denkanstoß, man könnte das ganze natürlich auch auf nicht eingetragene Federbeine, etc. übertragen.

Kann man nicht. Ersten muß der eventuell nicht legale Umbau für den Unfall ursächlich sein, und zweites zahlt die VS trotzdem, nimmt dich dann nur (iirc bis zu einem Höchstbetrag von 5k Euro) in Regress.

Cherry

bäni 10.05.2007 09:22:14

Es ist ja nicht nur so, dass ein Unfall mit Kosten verbunden ist.
Die meisten Fahranfänger sind mit offenen Maschinen wie ner R1 einfach überfordert bzw. überschätzen sich maßlos.

Und dann, dann sind sie nichtmal richtig versichert.

10.05.2007 09:35:47

Tjo, deshalb bin ich auch "nur" meine GS mit eingetragener Drossel offen gefahren :wink:

DonArcturus 10.05.2007 09:45:17

Zitat:

Zitat von bäni
Es ist ja nicht nur so, dass ein Unfall mit Kosten verbunden ist.
Die meisten Fahranfänger sind mit offenen Maschinen wie ner R1 einfach überfordert bzw. überschätzen sich maßlos.

Und dann, dann sind sie nichtmal richtig versichert.

Genau, auch wenn einer bereits über 25 ist und sein Führerschein macht, so ist und bleibt man erstmal ein Fahranfänger!

Ich fänds toll, wenn man (so ein bisschen wie früher) ne weitere Prüfung machen müsste, um stärkere Maschinen (sach ma mal über 60-80 PS) zu fahren. Oder nicht unbedingt eine Prüfung, aber man sollte dazu verpflichtet sein, ein Fahrtraining speziell für stärkere Maschinen mitzumachen.

bikerday 10.05.2007 09:51:01

richtig versichert ... also kann sich nicht jeder leisten ne r1 offen und dann vollkasko oder teilkasko da haste beiträge das ja wahsinn ... so machen die meisten eh nur haftpflicht ...

verdi 10.05.2007 09:53:25



ich hab ne komplett offene R1 also eingetragene und versicherte 152 PS
ich zahl für haftpflicht + teilkasko rund 330 euro / Jahr

10.05.2007 09:55:34

und abgesehen davon sollte man sich keine R1 kaufen, wenn man sich wegen der versicherungskosten in die hose macht! Also das ist nun wirklich etwas komisch!

bikerday 10.05.2007 09:57:00

Zitat:

Zitat von verdi


ich hab ne komplett offene R1 also eingetragene und versicherte 152 PS
ich zahl für haftpflicht + teilkasko rund 330 euro / Jahr

naja kommt auch darauf an bei welchem prozent satz man gerade ist :roll:

verdi 10.05.2007 10:02:04

SF3

bikerday 10.05.2007 10:04:19

na siehste wenn da mit SF 9 oder SF 10 einsteigst sieht die sache dann auch ganz anders aus ... wenn man schon ne weile dabei ist ist klar dann wirds immer billiger

verdi 10.05.2007 10:05:13

sf3 = seit 3 jahren schadenfrei ...

du steigst mit 0 ein

nach 3 jahren gs biste dann bei sf3

Saugwurmmensch 10.05.2007 10:15:06

Hab übrigens gesehen, dass eit diesem Jahr nicht mehr bei SF3 schluss ist bei motorrädern...bisher konnte man wohl nur bis SF3 kommen, egal wie lange man unfallfrei unterwegs war...jetzt ist das wie beim Auto...das hilft sparen :)

Black_Mamba 10.05.2007 11:00:57

Naja darum fahre ich ne GS...weil imo es einfach billig für mich ist!

Aber mal ne andere Frage...angenommen es kommt wie vom Poster zu einem Unfall den ich verursacht habe...habe jetzt einfach nur nen anderes Federbei drinne.....das kann ich doch verheimlichen oder? wie sollte man sich da verhalten?

PEOPLES 10.05.2007 11:03:11

Zitat:

das kann ich doch verheimlichen oder?
war im zweifelsfall der vorbesitzter, und du bist ne technikniete.

Saugwurmmensch 10.05.2007 11:04:47

Zitat:

Zitat von PEOPLES
Zitat:

das kann ich doch verheimlichen oder?
war im zweifelsfall der vorbesitzter, und du bist ne technikniete.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

aber die Chance, dass sowas bemerkt wird ist sehr sehr gering!

10.05.2007 11:12:06

Ich denk mal das muss schon schlimmes passieren dass die ein Bike bzw. eine GS auseinander nehmen um nachzuschauen.

Z.B. ein Kind mit 3 Promille umgefahren oder mit 180 durch die City usw.

Cherry 10.05.2007 11:45:35

Zitat:

Zitat von verdi


ich hab ne komplett offene R1 also eingetragene und versicherte 152 PS
ich zahl für haftpflicht + teilkasko rund 330 euro / Jahr

Ja, und nun rechne das mal mit Wohnsizt z.b. in Ilmenau oder Dresden.
Da wirst nämlich mal fix das doppelte los.
Aber das haben wir ja nun auch vor längerem schonmal ausgiebig durchgekaut.

Cherry

10.05.2007 13:21:26

Zitat:

Zitat von DonArcturus
Zitat:

Zitat von bäni
Es ist ja nicht nur so, dass ein Unfall mit Kosten verbunden ist.
Die meisten Fahranfänger sind mit offenen Maschinen wie ner R1 einfach überfordert bzw. überschätzen sich maßlos.

Und dann, dann sind sie nichtmal richtig versichert.

Genau, auch wenn einer bereits über 25 ist und sein Führerschein macht, so ist und bleibt man erstmal ein Fahranfänger!

Ich fänds toll, wenn man (so ein bisschen wie früher) ne weitere Prüfung machen müsste, um stärkere Maschinen (sach ma mal über 60-80 PS) zu fahren. Oder nicht unbedingt eine Prüfung, aber man sollte dazu verpflichtet sein, ein Fahrtraining speziell für stärkere Maschinen mitzumachen.

Ähm, wenn Du 25 bist, dann musst Du aber einen "extra" Führerschein machen, der normale ist immer beschränkt, egal wie alt man ist. Der unbeschränkte ist übrigens teuerer und Du musst Ihn auf einer größeren Maschine machen...ich hab damals "freiwillig" den beschränkten gemacht, hätte auch gleich den offenen machen können (war 25), aber wozu?

berndy 10.05.2007 16:17:53

Dazu fällt mir auch noch was ein:

Die Leute, die noch einen rosafarbenen Führerschein haben, in dem Klasse 1a eingetragen ist, müssen die offene Klasse 1 eintragen lassen, d.h. es gibt einen neuen Kartenführerschein mit der Klasse A unbeschränkt.

Wer das nicht macht und offen fährt und kontrolliert wird, bekommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.

Die Klasse 1a wird bei den rosa Führerscheinen nicht automatisch nach Ablauf von 2 Jahren in die offene Klasse 1 bzw. A überführt. Im Prinzip ist das "nur" ein Formalverstoß, weil man ja die Vorausstetzungen für die offene Klasse A bzw 1 erfüllt, man besitzt die Fahrerlaubnis jedoch nicht!

Die meisten Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren wegen geringer Schuld zwar ein, aber darauf verlassen sollte man sich nicht, gerade wenn noch was dabei passiert, wie z.B. ein Unfall.

Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.


Edit:

Strafandrohung Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis max. 1 Jahr

Strafandrohung Strafvereitelung im Amt § 258 a StGB: min 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, in minderschweren Fällen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.

Also soweit geht keine Freundschaft und schon gar kein Mitgefühl mit einem Unbekannten.

10.05.2007 16:23:20

Zitat:

Zitat von berndy
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Hätte man da auch nicht einfach ein Auge zu drücken können und dem Herren sagen dass er das schleunigst umschreiben lassen soll?

verdi 10.05.2007 16:24:08

Zitat:

Zitat von DerKilla
Zitat:

Zitat von berndy
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Hätte man da auch nicht einfach ein Auge zu drücken können und dem Herren sagen dass er das schleunigst umschreiben lassen soll?

Zitat:

Zitat von berndy
Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.

...

10.05.2007 16:31:32

Zitat:

Zitat von verdi
Zitat:

Zitat von DerKilla
Zitat:

Zitat von berndy
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Hätte man da auch nicht einfach ein Auge zu drücken können und dem Herren sagen dass er das schleunigst umschreiben lassen soll?

Zitat:

Zitat von berndy
Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.

...

Ja klar, aber wo kein Kläger, da kein Richter...dann hätt ich in meinem Fall wohl auch so kleinkariert sein sollen:

Ich fahre über ne Kreuzung mit Ampeln. Von rechts biegt ein PKW vor mir ein, ICH HATTE GRÜN. zwei Strassen weiter parkt der Typ. Ich angehalten und gefragt, warum bei rot? zeigt er mir seinen Polizeiausweis und meint: Er darf das! / Ich gefragt, warum er keine Uniform und Privatpkw, da wurde er dann ganz still und meinte er hätte es eilig gehabt....den hätt ich dann auch gleich Anzeigen sollen, damit er nen riesen Stress am Hals hat?

10.05.2007 16:36:15

Zitat:

Zitat von BW
Bist du Polizist und mußt einschreiten wenn du davon Kenntnis hast?

Müssen tut der nicht, wenn er nicht will...hab ich persönlich schon erlebt und ich glaub nicht, dass der deswegen jetzt keinen Job mehr hat...

10.05.2007 16:41:46

Zitat:

Zitat von verdi
Zitat:

Zitat von DerKilla
Zitat:

Zitat von berndy
Ich hab grad kürzlich erst so einen Fall bearbeitet: Rosa Führerschein, Klasse 1a beschränkt auf 20 kW und 600er Bandit mit 57 kW gefahren.
Ich hoffe mal, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Hätte man da auch nicht einfach ein Auge zu drücken können und dem Herren sagen dass er das schleunigst umschreiben lassen soll?

Zitat:

Zitat von berndy
Die Polizei hat da keinen Ermessensspielraum, bei Straftaten zählt das Lagalitätsprinzip und in § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen hat (=muss). Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.

...

Na das ist mir auch klar.

Trotzdem wie Jobu schon sagt....wo kein Kläger........

Ist ja nich so als ob derjenige jemanden getötet hat. Naja, wenn man halt alles ganz penibel genau nimmt hast du wohl richtig gehandelt... :roll:

Meiner Meinung nach gibts da echt wichtigeres mit was sich Polizisten und Staatsanwälte beschäftigen sollten.

berndy 10.05.2007 16:50:55

Der Polizeibeamte muss, wenn er in seinem Dienst von einer Straftat Kenntnis erlangt, die Straftat erforschen und alle unaufschiebbar notwendigen Maßnahmen treffen. Außerdienstlich ist das wieder etwas anderes. Man ist aber als Polizeibeamter da auch gut beraten Straftaten zumindest anzuzeigen, von denen man Kenntnis erlangt.

http://dejure.org/gesetze/StPO/163.html

Ansonsten macht er sich selber strafbar.

Es gibt immer wieder "Kollegen" die selbst das Risiko eingehen und nichts machen. Kommt das aber raus, gibts ganz schön auf die Mütze, strafrechtlich und disziplinarrechtlich und das tut ganz schön weh! Da kann man sich nicht rausreden oder auf fahrlässig machen.

10.05.2007 16:53:47

Glaub an deinem Zitat stimmt was nicht @BW :wink:

Strafbar machen.......auch der Tankwart um die Ecke macht sich strafbar wenn er dem 15 jährigen ne Schachtel Kippen verkauft.

Ich finde es kommt hier einfach auf die Verhältnismässigkeit an. Ist doch nun wirklich kein schweres Delikt. Und wie soll berndy sowas nachgewiesen werden? Er hat es halt übersehen.

Und seinen Job wird er wegen so eine Lapalie sicher nicht verlieren.

Das ist genau dasselbe wie als berndy's Kollegen uns mal in der Jugendzeit beim Kiffen erwischt haben und uns auch haben laufen lassen.

Aber langsam wirds off topic..... :wink:

10.05.2007 16:57:51

Zitat:

Zitat von BW
Zitat:

Zitat von DerKilla ach nee, berndy war's
Ansonsten wäre das Strafvereitelung im Amt.

Würdet ihr euch für jemanden den ihr nicht mal näher kennt strafbar machen?

:lol:

10.05.2007 16:58:54

Zitat:

Zitat von berndy
Es gibt immer wieder "Kollegen" die selbst das Risiko eingehen und nichts machen.

Ist doch schön! Da sieht man, dass auch der kleine Beamte was ändern kann, wenn er will....

berndy 10.05.2007 17:02:26

Das ist keine Lapalie, das kannst du mir glauben. Und es wurden schon Leute wegen wesentlich geringer Vergehen entlassen. Das sind ganz grobe Dienstpflichtverletzungen, die regelmäßig zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen führen, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen würde. Worauf ich mich aber nicht verlassen würde.

Es kommt ganz einfach raus, weil wir immer zu zweit sind, da wissen schon mindestens 3 von der Sache. Und dann kommt Murphy´s law ins Spiel.

Außerdem ist genau das die Aufgabe der Polizei, dafür werden wir von allen Steuerzahlern bezahlt.

Jeder Steuerzahler hat also das Recht darauf von mir angezeigt zu werden und ich muss es machen, weil ich mich sonst selbst strafbar machen würde.

Aber, ich streite mich mit euch nicht, wenn es jemand weiß, sind das alle Polizeibeamten hier im Forum, und da gibt es nicht nur mich! :wink:

10.05.2007 17:04:50

Trotzdem ein :trink: auf die Kollegen die auch mal ein Auge zu drücken :lol:

verdi 10.05.2007 17:06:17

Zitat:

Zitat von berndy
Das ist keine Lapalie, das kannst du mir glauben. Und es wurden schon Leute wegen wesentlich geringer Vergehen entlassen. Das sind ganz grobe Dienstpflichtverletzungen, die regelmäßig zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen führen, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen würde. Worauf ich mich aber nicht verlassen würde.

Es kommt ganz einfach raus, weil wir immer zu zweit sind, da wissen schon mindestens 3 von der Sache. Und dann kommt Murphy´s law ins Spiel.

Außerdem ist genau das die Aufgabe der Polizei, dafür werden wir von allen Steuerzahlern bezahlt.

Jeder Steuerzahler hat also das Recht darauf von mir angezeigt zu werden und ich muss es machen, weil ich mich sonst selbst strafbar machen würde.

Aber, ich streite mich mit euch nicht, wenn es jemand weiß, sind das alle Polizeibeamten hier im Forum, und da gibt es nicht nur mich! :wink:

tjo da seh ich grad ne super möglichkeit steuern zu sparen ;-) einfach den polizisten entlassen der mich blitzt/anhält/... ;-)

icumblood 10.05.2007 17:06:45

Dait ich das richtig verstehe .

Mein Kartenführerschein ist noch nicht umgeschrieben also
es ist nur bei a beschränkt ein sternchen .

fahre ich jetzt seid oktober (da waren die 2 jahre um ) illegal oder passt dat so ?

verdi 10.05.2007 17:08:25

das passt so gilt ja nur für die mit rosa papp führerschein

10.05.2007 17:08:37

Karte gehts automatisch...

icumblood 10.05.2007 17:10:25

ausgezeichnet 8)

thx

10.05.2007 17:12:14

Zitat:

Zitat von icumblood
Dait ich das richtig verstehe .

Mein Kartenführerschein ist noch nicht umgeschrieben also
es ist nur bei a beschränkt ein sternchen .

fahre ich jetzt seid oktober (da waren die 2 jahre um ) illegal oder passt dat so ?

Bevor du dir darum Gedanken machst, hau erstmal deinen Stopfen wieder rein :lol: :lol: :lol: :lol:

10.05.2007 17:12:21

Zitat:

Zitat von icumblood
ausgezeichnet 8)

thx

Ansonsten hätten Dich ja jetzt auch alle Polizisten hier anzeigen müssen, falls Sie das gerade im Dienst gelesen haben! :lol: :lol:

berndy 10.05.2007 17:13:12

Bei Ordnungswidrigkeiten ist das kein großes Problem, da gilt das Oportunitätsprinzip. Und wo man Augen zudrücken kann, da drück ich auch mal beide zu.

Allerdings, wenn die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von meinem Vorgesetzten angeordnet wird, ist das eine dienstliche Weisung, wenn ich die nicht befolge, stellt das ein Dienstvergehen dar und zieht disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich.

Polizisten können nicht so frei entscheiden, wie sich das viele vorstellen.

Wenn euer Chef was von euch verlangt, was in euerm Arbeitsvertrag steht, müsst ihr das auch machen, sonst gibts Mecker.

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ten_07.php

Nur bei Straftaten gilt der § 163 StPO.

10.05.2007 17:18:37

Zitat:

Zitat von berndy
Polizisten können nicht so frei entscheiden, wie sich das viele vorstellen.

Ja das ist ja das schlimme, das heisst man müsste hier eine Gesetzesklausel einfügen, dass der Herr Polizist bei nicht umgetragenen Führerscheinen sich innerhalb von 2 Wochen den umgetragenen Führerschein zeigen lassen kann und keine Anzeige machen muss..

Dieser Gesetztesentschluss wäre wohl dann 2060 allen bekannt, aber da hat eh keiner mehr den rosa Lappen! ( Bisschen überspitzt, aber damit wirds deutlich was ich mein)

Ergo, nen Haufen Steuergelder umsonst verbraten. Zzgl der Kosten vielen unnötigen Anzeigen, die der Polizist machen musste (obwohl er vielleicht gerne drauf verzichtet hätte) und die folgenden Verfahren...

Titan 10.05.2007 17:18:50

Ich hätte mal noch ne Frage zum neuen Führerschein:

Hab da mal was gehört, dass es Probleme geben könnte, wenn einem der Führerschein entzogen wurde und auf dem FS zum Nachweis der gedrosselt gefahrenen 2 Jahre nur Ausstellungsdatum iVm Sternchen steht.

Wird dann der FS neu erteilt, hätte man theoretisch wieder 2 Jahre gedrosselt zu fahren. Oder wird das auf dem neuen Schein dann anders vermerkt?

10.05.2007 17:20:25

Führerschein wird nach Entzug auf jedenfall neu erteilt, denke da ist auch die Probezeit wieder von vorne...zumindest wars bei nem BEkannten so..

Arkon 10.05.2007 17:27:00

also auf meinem führerschein vom oktober 2006 seht folgendes:

A1: 09.10.06
A (bild mit nem kleinem motorrad): 09.10.06
A (bild mit nem großem motorrad): 09.10.08

edit: kleines motorrad = 25kw
großes motorrad = offen

würde also theoretisch bedeuten, dass sollte mit der führerschein nach dem 09.10.08 entzogen werden ich dann mit nem neuen trotzdem offen fahren kann, bzw. wenns davor ist ab dem 09.10.08 halt.

oder seh ich dis falsch

berndy 10.05.2007 17:34:07

http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... entzug.php

Titan 10.05.2007 17:35:52

Denk ich auch. Daher aber meine Frage, bei mir steht nämlich:

A1: 06.05.99
A (kleines Motorrad): *)
A (großes Motorrad): Zeile ist leer

links steht handschriftlich unter Nummer 14.(10.) eingetragen: 28.11.00

Und ob das wieder alles so nachgetragen würde? :?

Edit: mal den Link von Berndy anschauen...

Dj3K 10.05.2007 18:00:50

Bei mir steht....

A1: *)
A (kleines motorrad): *)
A (großes motorrad): "leer"

B: 26.06.01
M: 26.06.01
L: 26.06.01

14.(10.) 21.06.05

Glaube aber nicht, das die Probezeit wieder auf 2 Jahre hochgestuft wird, wenn man den Führerschein verliert und neu bekommt... wäre doch unlogisch

berndy 10.05.2007 19:30:51

Das ist soweit richtig.

Die Probezeit läuft den Rest, der noch ausstand und wird um weitere 2 Jahre verlängert!

Also, wenns noch 2 Monate Probezeit waren, hast du dann noch 26 Monate vor dir. 2 + 24 eben.

Wär doch unlogisch jemandem, der schon mal auffällig war, die Probezeit zu schenken, oder?

Arkon 10.05.2007 19:35:00

es geht ihm glaube ich nicht um die erneute probezeit sondern darum, ob er erneut 2 Jahre gedrosselt fahren muss, da für offen ja kein datum eingetragen ist

berndy 10.05.2007 19:41:57

Wenn da in der Rubrik kein Sternchen oder Datum ist, ist die Klasse nicht erteilt. Ergo, auch nach Ablauf von 2 Jahren keine Klasse A unbeschränkt!

Ich würd mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, vll. hat man da ja einen Fehler gemacht und nur die Klasse eingetragen, die aktuell war.

10.05.2007 23:13:29

Zitat:

Zitat von berndy
Wenn da in der Rubrik kein Sternchen oder Datum ist, ist die Klasse nicht erteilt. Ergo, auch nach Ablauf von 2 Jahren keine Klasse A unbeschränkt!

Ich würd mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, vll. hat man da ja einen Fehler gemacht und nur die Klasse eingetragen, die aktuell war.

Super, das ist bei mir auch so, dass das Feld leer ist, dabei hat die auf Nachfrage gemeint, dass man das ja an dem Datum sieht, dass die 2 Jahre rum sind und man daher nix eintragen muss ins Feld unbeschränkt....aaaahhrg, da kommt wieder Freude auf...

icumblood 10.05.2007 23:16:25

dann fahre ich also doch illegal :D
deswegen machts so spass :lol:


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