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kuckuck 31.07.2007 10:59:57

IXIL ABE, bitte um Hilfe, dringend
 
Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe,
ich muss gleich zum TÜV und finde die ABE von meinem IXIL ESD nicht mehr, kann sie mir bitte mal jemand schicken, am besten an

danielderkuckuck@web.de

es ist dringend, weil ich um 13.15uhr ein termin beim tüv habe.


Danke

RayDonas 31.07.2007 11:02:46

hab leider keins, aber wenn du ne E nummer oben hast dan passts auch....
sag einfach du hasts verloren und er soll bitte dzb messen....
wenns unter 94 sind (was ja so sein sollte) gehts durch, zumidnest bei meinem prüfer wars so....

kuckuck 31.07.2007 11:10:43

also ne e nummer ist drauf.

mmh vllt hat ja noch jemand eine abe, ansonsten versuche ichs mal so.

majestic_morpheus 31.07.2007 11:19:43

Zitat:

Zitat von kuckuck
also ne e nummer ist drauf.

mmh vllt hat ja noch jemand eine abe, ansonsten versuche ichs mal so.

Die E-Nummer allein sollte reichen. Diese Nummer bescheinigt eine EG-ABE, also das der Puff nach EG-Richtlinien zugelassen ist.

kuckuck 31.07.2007 11:23:44

hab grade noch gesehen, dass mir ne birne hinten kaputt gegangen ist. bremsleuchte geht noch, was wird der tüv sagen?

majestic_morpheus 31.07.2007 11:31:12

Geringer Mangel, TÜV gibt es trotzdem...
Halte an einer Tankstelle und besorg dir noch schnell eine Glühlampe, die kannst du auch beim TÜV wechseln...

kuckuck 31.07.2007 13:36:22

habs noch geschafft mir ne neue zu holen.

toll mitm auspuff hatte er nicht zu meckern, nur der seitenständer hat mich meine plakette gekostet, weil ich mir ausgeklapptem seitenständer losfahren kann. :evil:

naja muss mir jetzt was einfallen lassen, wie ich das beheben kann

majestic_morpheus 31.07.2007 13:38:35

Zitat:

Zitat von kuckuck
nur der seitenständer hat mich meine plakette gekostet, weil ich mir ausgeklapptem seitenständer losfahren kann. :evil:

Und DAS hast du vorher nicht gewusst oder hast du das nicht bemerkt?

In Flames 31.07.2007 13:46:49

Deswegen brauchts ja nicht gleich einen neuen Ständer.
Es reicht doch den Neutralgangsensor auszutauschen

kuckuck 31.07.2007 13:52:21

ich habe so einen schalter gar nicht dran, asche auf mein haupt, aber wusste nicht, dass ich den brauche. naja dann werde ich mir mal so nen schalter suchen.


hat noch jemand einen? (werde auch aufm marktplatz mal nachfragen)

majestic_morpheus 31.07.2007 13:58:48

Zitat:

ich habe so einen schalter gar nicht dran, asche auf mein haupt, aber wusste nicht, dass ich den brauche.
He he, das kannst du wirklich unter Lehrgeld buchen... :wink:
Schau zusätzlich mal bei Ebay und frage deinen Händler, was so ein Schalter neu kostet, ist eventuell gar nicht so teuer...

sprat 03.08.2007 10:24:21

also hast jetz noch keine abe für deinen ixil?

wird die rennleitung doch sehen wollen in der nächsten kontrolle....
wundert mich, dass der tüver die nich haben wollte...

wenn de noch die abe brauchst hab ich eine für den euroline da. aber nehm ma an das du wie alle anderen den competition fährst..

gruß

majestic_morpheus 03.08.2007 10:26:51

sprat, lies doch bitte erst, bevor du postest 8)

Der Pott hat eine E-Nummer und braucht keine weitere ABE...

sprat 03.08.2007 10:29:41

is mir bewusst das der ne e-nr hat....

aber wie soll irgendwer vor ort nachprüfen können das die nr. zu dem möp gehört...

majestic_morpheus 03.08.2007 10:30:34

Zitat:

Zitat von sprat
is mir bewusst das der ne e-nr hat....

aber wie soll irgendwer vor ort nachprüfen können das die nr. zu dem möp gehört...

Genau wie bei der ABE, die hat ja auch nur eine Nummer...

CCAA 03.08.2007 10:35:19

@sprat

http://www.500xtrem.de/v2/Nichtmitfuehren_EG_ABE.pdf

sprat 03.08.2007 10:37:13

ja richtig aber da steht auch noch was zu den zu den möps für die das teil zugelassen is. man kann also teil und zugehörigkeit zum fahrzeug nachvollziehen und somit auch ob das teil zulässig is...

nur mit nr. stell ich mir das schwierig vor...

majestic_morpheus 03.08.2007 10:42:39

Zitat:

Zitat von KBA-Bescheinigung
...das Mitführen einer Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis für Austauschschalldämpfer nicht vorgesehen...

Du brauchst keinen Wisch, sondern nur die Nummer auf dem Pott. Eine ABE schreibe ich mir problemlos selbst, deren Gültigkeit kann auch nur über die Nummer überprüft werden...

moorhuhn 03.08.2007 10:47:42

Also rein hypothetisch angenommen:
Ich schraub mir n Pott an, der ne e-Nummer hat für ein beliebiges Mopped, nicht auffällig laut oder optisch verquert hat könnte es bei einer Kontrolle vermutlich niemand nachprüfen, ob der zugelassen ist?

Das kann dann quasi erst der Prüfer bei Beschlagnahmung?

Würde ich natürlich niemals machen :roll: 8)

sprat 03.08.2007 12:03:19

zu laut gibbet doch zur zeit garnich...

seit der neuen fzv is doch der lautstärke § der stvzo (glaub war § 18) weggefallen.

gibt jetz nur noch erlöschen der be und des kost 25 öre ohne points. können dir wohl höchstens die weiterfahrt untersagen. beschlagnahme wär unverhältnismäßig.

und um auf 50 öre und 3 punkte zu kommen muss ne gefährdung begründet werden können. aber zu lautem pott geht das wohl kaum. liegt ja auch keine bauartveränderung vor, wenn z.b. nur der db-killer fehlt...

majestic_morpheus 03.08.2007 12:11:28

Eingriffe in die Abgasanlage lassen automatisch die BE erlöschen (auch das Entfernen eines db-Killers). Fahren ohne BE ist meines Erachtens etwas teurer.

Weiterhin sind die maximalen Fahrgeräuschwerte festgeschrieben, da darfst du so oder so nicht darüber kommen (auch nicht mit Serienanlagen!). Es darf auch eine Messung bei TÜV, Dekra usw. angeordnet werden.

Die von dir beschriebene Gesetzeslücke soll noch im August geschlossen werden.

moorhuhn 03.08.2007 13:30:25

Ausm Fightersforum:

Zitat:

Mir liegt ein Schreiben vor, das zumindest für NRW Gültigkeit hat.
Es wird darauf hingewiesen, daß §19 (2,3) nicht bußgeldbewehrt sind. Eine Ahndung hat im Zusammenhang mit Erlöschen BE nach §§ 30 ff StVZO zu erfolgen.

Dies zieht grundsätzlich erst mal ein VG von 25€ nach sich (TBNR: 330000, 330006)

In Fällen wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen. Da kommen dann 50€ auf einen zu. (TBNR: 330600, 330606)
(Ist bei unzulässigen Veränderungen an Bremsen, Fahrwerk und Bereifung denk ich in jedem Fall gegeben.)

Diese sind jedoch nur anwendbar, soweit nicht Spezialvorschriften aus §§32 ff. StVZO greifen

Sooo jetz kann jeder Blättern und sich selbst ausrechnen, was ihm blüht!!


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