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VWiren 08.09.2007 23:04:59

Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Hi,

will meine GS jetzt zu nem Fighter umbauen und leider habe ich noch keine schöne Frontmaske gefunden,...jetzt hab ich mir überlegt wie es wohl aussieht wenn man so einen Scheinwerfer montiert!

http://i14.ebayimg.com/06/i/000/a0/15/07f2_1.JPG

Hat da jemand vllt ein Bild oder so?

Bin in der Galerie nicht fündig geworden!

Saugwurmmensch 08.09.2007 23:06:40

Der ist aber nur als Zusatz-/Nebelscheinwerfer zugelassen.
Bist also nur mit dem Teil nie legal unterwegs...

VWiren 08.09.2007 23:09:32

Wieso denn das, der hat Abblend-und Fernlicht!!!

Saugwurmmensch 08.09.2007 23:13:34

das will ich sehen!

Ich kenne diese Bauform bisher nur als Zusatzscheinwerfer.

VWiren 08.09.2007 23:22:56

Guck hier! Versteh allerdings nicht wieso der kein Standlicht hat, oder braucht man das nicht beim Motorrad?

http://cgi.ebay.de/Streetfighter-Sch...QQcmdZViewItem

Eleven7 09.09.2007 00:01:15

Da steht, dass es TÜV Prüfzeichen hat, und dass Birnen für Nebel/Abblend u. Fernlicht hat.

Es steht aber nicht, dass es als vollwertiger Scheinwerfer zugelassen ist!


Und ich glaub auch nicht, dass der das hat. Wenn, würde der Verkäufer das bestimmt auch extra rausstellen.

Frag doch den Verkäufer!

cba 09.09.2007 07:17:27

Zitat:

Zitat von Eleven7
Es steht aber nicht, dass es als vollwertiger Scheinwerfer zugelassen ist!

stimmt, was bringt dir nen prüfzeichen, wenn das besagt, dass dieser scheinwerfer nur für nebellicht gut ist? auf einem scheinwerfer für abblend- und fernlicht müsste "HC" und "HR" drauf stehen ;)

Saugwurmmensch 09.09.2007 09:55:22

Da wird vermutlich auch nicht brauchbar Licht rauskommen...

Kann es sein, dass H3-Funzeln allgemein wenig Lichtausbeute bringen?

Saugwurmmensch 09.09.2007 12:38:30

Zitat:

Zitat von Verbali
Ach ja, Ebay....... :evil:

Man kann auch in jedem Laden ne ganze Menge Murks kaufen... :roll:

VWiren 09.09.2007 15:35:50

Also denkt ihr nicht das ich den ans Moped dranschrauben darf?!?!
Bzw. damit TÜV bekomm!?!

knoxxville 09.09.2007 15:39:18

zumindestens nicht als ersatz für die normale Lampe. Als Zusatz kann das schon eher sein.

VWiren 09.09.2007 15:50:10

Warum soll er nicht legal sein, wenn ihn mein TÜV-Prüfer mir abnehmen würde?

Kennt ihr vielleicht einen der "legal" ist und so ähnlich aussieht?

knoxxville 09.09.2007 15:52:26

Ein Graukittel ist auch nur ein Mensch und kann deswegen auch mal Fehler machen, wenn er dir was einträgst was nicht zugelassen ist für das Bike, kann die Polizei trotzdem Probleme machen, weil er trotzdem verboten ist.

Eine Eintragung ist kein Freischein für nicht rechtmäßige Bauteile.

Saugwurmmensch 09.09.2007 15:52:33

Weil die STVZO vorgibt, was legal ist und was nicht.
Und da spielt es keine Rolle, was der Prüfer in den Schein schreiben lässt.

Auch ein eingetragener Auspuff ist nicht legal, wenn er zu laut ist. Auch wenn er eingetragen wurde.

cba 09.09.2007 15:53:14

Zitat:

Zitat von VWiren
Warum soll er nicht legal sein, wenn ihn mein TÜV-Prüfer mir abnehmen würde?

Weil es Gesetze gibt, die vorschreiben dass ein Abblendlicht auch als solches geprueft sein muss. Dein Pruefer kann dir auch reinschreiben, dass du keinen Helm tragen musst, wird die trotzdem nichts bringen wenn du dann ohne angehalten wirst.
(er hat ja nicht das recht die Gesetze zu aendern)

VWiren 09.09.2007 16:06:47

Is doch sch****! Ich find nirgendwo sonst nen schönen Scheinwerfer...

...aber wenn mich ein Polizist damit anhält, dann schickt er mich zum gleichen Tüv-Prüfer der mir das abgenommen hat,...somit wär das kein Problem :) !

Aber werd doch lieber auf "Nummer-Sicher" gehn und nach einem anderen Scheinwerfer suchen!

VWiren 09.09.2007 16:31:39

Mal davon abgesehn das ich nachts nicht fahr, seh ichs mittlerweile ein...sicher ist sicher!

Was gibt es denn noch so für schöne Scheinwerfer? Doppelscheinwerfer gefallen mir nicht, was rundes kommt auch nicht in frage,...und die schönen Masken kosten ein wahnsinns Geld!

Saugwurmmensch 09.09.2007 16:34:52

die "schönen" Masken sind meist auch wahnsinnig breit und sehen an der schlanken GS nicht gut aus.

Vielleicht ein eckiger Scheinwerfer?
http://www.gs-500.de/mx_album.php?sm...pic&pic_id=979

VWiren 09.09.2007 16:43:01

Eckig sieht immer total altmodisch aus,...!
Is so gar nicht mein Ding!

Hab nen ovalen bei Ebay gefunden, aber der soll 119€ kosten! Weiß nicht ob ders mir wert is!

http://i6.ebayimg.com/01/i/000/b0/80/af04_1.JPG

Fenris 09.09.2007 21:18:10

ist wie immer.
geld investieren will keiner. es ist sowieso immer alles viel zu teuer...

mal nebenbei, ist der letzte zugelassen?

Achja, Doppelscheinwerfer gibt es auch noch käuflich zu erwerben, vielleicht gefallen die dir besser?

VWiren 10.09.2007 02:49:06

Zitat:

mal nebenbei, ist der letzte zugelassen?
Ja, is zugelassen!

Fenris 10.09.2007 08:09:20

für was?

VWiren 10.09.2007 09:31:29

Als Hauptscheinwerfer!!! Er hat Abblend-, Fern,- und Standlicht! Und ist als Hauptscheinwerfer E-geprüft!

alexell_01 08.06.2008 15:47:08

Re:
 
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Der ist aber nur als Zusatz-/Nebelscheinwerfer zugelassen.
Bist also nur mit dem Teil nie legal unterwegs...


So ein Schwachsinn... der Scheinwerfer ist genau so legal, wie der originale. Das einzige, was da fehlt ist das Standlicht. Es muss ein separates montiert werden, kostet 20 eur. bei Polo.

Saugwurmmensch 08.06.2008 16:10:10

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Ich weiß nicht, von welchem Scheinwerfer du jetzt redest.
Der auf den sich mein Post bezog war so einer:
[attachment=0:17uw9kn7]Fighterscheinwerfer.JPG[/attachment:17uw9kn7]
Und das sind ausschließlich Nebel- oder Fernscheinwerfer und damit nicht als alleiniger Scheinwerfer zulässig.

Also besser schauen & lesen, bevor man ausfallend wird ;)

Drunkens alter eckiger Scheinwerfer (der einzige, von dem hier noch ein gültiges Bild im Thread ist) ist zulässig und hat afaik sogar Standlicht.
Zum Standlicht:
Standlicht ist nicht vorgeschrieben, nur wenn man eins hat, muss es auch funktionieren.

alexell_01 08.06.2008 21:44:39

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Ich weiß nicht, von welchem Scheinwerfer du jetzt redest.
Der auf den sich mein Post bezog war so einer:
[attachment=0:3uq2d9y7]Fighterscheinwerfer.JPG[/attachment:3uq2d9y7]
Und das sind ausschließlich Nebel- oder Fernscheinwerfer und damit nicht als alleiniger Scheinwerfer zulässig.

Also besser schauen & lesen, bevor man ausfallend wird ;)

genau von dem war die Rede :wink: Der hat Fern- und Abblendlicht und ist als Hauptscheinwerfer zugelassen nur wenn ein separaters Standlich installiert wird :mrgreen:

Saugwurmmensch 08.06.2008 21:53:32

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Bei Ebay gelesen? :roll:

alexell_01 09.06.2008 08:28:13

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Bei Ebay gelesen? :roll:

Nein :D . Bei Polo und dann beim TÜV gefragt 8) .

Saugwurmmensch 09.06.2008 13:01:53

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von alexell_01
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Bei Ebay gelesen? :roll:

Nein :D . Bei Polo und dann beim TÜV gefragt 8) .

Um bei Polo, Louis oder HG zu arbeiten muss man genau gar nichts können oder wissen.
Sicher gibt es ein paar die Ahnung haben, aber die sind sehr spärlich gesät.
Und wie bzw. wonach hast du den TÜV gefragt?

Ich glaube du hast dich da unpräzise ausgedrückt und bist einem Missverständnis oder Unzulänglichkeit aufgesessen.

btw: Polo hat derzeit diesen Im Katalog:
http://www.polo-motorrad.de/mb3_medi...0290003300.jpg
Zitat:

Zitat von polo
P&W Nebel/Fernscheinwerfer
Ovaler E-zugelassener Fern- und Nebelscheinwerfer.Glühbirnen 2x 12V 55W H3Wahlweise mit blauen oder klaren Glas, mit oder ohne Metall-Gehäuse (mit einstellbaren Halter) verchromt oder schwarz eloxiert.Maße mit Gehäuse BxHxT ca.160x125x71 mmMaße ohne Gehäuse BxHxT ca.152x70x60 mm
Best.-Nr. 60290003300

und jetzt kommst du! :mrgreen:

alexell_01 10.06.2008 20:44:09

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:

Zitat von alexell_01
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Bei Ebay gelesen? :roll:

Nein :D . Bei Polo und dann beim TÜV gefragt 8) .

Um bei Polo, Louis oder HG zu arbeiten muss man genau gar nichts können oder wissen.
Sicher gibt es ein paar die Ahnung haben, aber die sind sehr spärlich gesät.
Und wie bzw. wonach hast du den TÜV gefragt?

Ich glaube du hast dich da unpräzise ausgedrückt und bist einem Missverständnis oder Unzulänglichkeit aufgesessen.

btw: Polo hat derzeit diesen Im Katalog:
http://www.polo-motorrad.de/mb3_medi...0290003300.jpg
Zitat:

Zitat von polo
P&W Nebel/Fernscheinwerfer
Ovaler E-zugelassener Fern- und Nebelscheinwerfer.Glühbirnen 2x 12V 55W H3Wahlweise mit blauen oder klaren Glas, mit oder ohne Metall-Gehäuse (mit einstellbaren Halter) verchromt oder schwarz eloxiert.Maße mit Gehäuse BxHxT ca.160x125x71 mmMaße ohne Gehäuse BxHxT ca.152x70x60 mm
Best.-Nr. 60290003300

und jetzt kommst du! :mrgreen:

:mrgreen:

ich hab dem dieses Ding zum TüV mitgebracht mit dem Gutachten und hab gefragt, ob ich mit dem nächstes Mal durch n TüV komm. Der hat gsagt dass es net geht... auch mit der E-nummer :D :wut: , weil....das Ding kein Standlicht hat :mrgreen: Dann hab ich gefragt...
wenn ich ein Separates Standlicht druf mache dann hat er gesagt, dass würde gehen. :D
Aber so wird es eh scheiß ausschauen :evil:
Aber falls jemand bald zum TüV geht, dann könnte er es fragen, dann sind mir auf der sicheren Seite :wink2:
und jetzt du ))

Saugwurmmensch 10.06.2008 21:03:51

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Beim TÜV arbeiten zum Teil Leute, die vor vielen vielen Jahren Ingenieur wurden.
Die sind nicht unfehlbar.

Wie willst du denn Abblendlicht mit 2 55W-Lampen hinbekommen?
Der Reflektor ist doch dafür gar nicht ausgelegt.
Außerdem passt dann die Kennzeichnung nicht zum Verwendungszweck.
Als was er geprüft ist darf er betrieben werden. Mehr nicht.
Und ein Fern- und Nebelscheinwerfer ist nunmal kein Abblendscheinwerfer und auch nicht dafür zugelassen.

Das mag deinem Graukittel einfach egal sein oder er weiß es leider nicht besser, aber die Rennleiter wissen sowas meist sehr gut und verpassen dir einen Mängelschein, verhängen ein Ordnungsgeld/Bußgeld und hindern dich Nachts an der Weiterfahrt.


Soooo, Totschlagargument Gesetzesgrundlage!
Hier steht alles drin (hat mich nur 300 Seiten Scrollen gekostet ;) )
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_100 ... -Licht.pdf
ab 4.2 geht´s um die Prüfkennzeichen.

Edit:
Schade...irgendwie kann/darf ich die entsprechenden Stellen der PDF nicht kopieren/zitieren...

alexell_01 10.06.2008 21:18:03

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Beim TÜV arbeiten zum Teil Leute, die vor vielen vielen Jahren Ingenieur wurden.
Die sind nicht unfehlbar.

Wie willst du denn Abblendlicht mit 2 55W-Lampen hinbekommen?
Der Reflektor ist doch dafür gar nicht ausgelegt.
Außerdem passt dann die Kennzeichnung nicht zum Verwendungszweck.
Als was er geprüft ist darf er betrieben werden. Mehr nicht.
Und ein Fern- und Nebelscheinwerfer ist nunmal kein Abblendscheinwerfer und auch nicht dafür zugelassen.

Das mag deinem Graukittel einfach egal sein oder er weiß es leider nicht besser, aber die Rennleiter wissen sowas meist sehr gut und verpassen dir einen Mängelschein, verhängen ein Ordnungsgeld/Bußgeld und hindern dich Nachts an der Weiterfahrt.


Soooo, Totschlagargument Gesetzesgrundlage!
Hier steht alles drin (hat mich nur 300 Seiten Scrollen gekostet ;) )
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_100 ... -Licht.pdf
ab 4.2 geht´s um die Prüfkennzeichen.

Edit:
Schade...irgendwie kann/darf ich die entsprechenden Stellen der PDF nicht kopieren/zitieren...

Ein Standlicht muss man gar net reinbauen... den kriegst du beim Polo als ein LED separat drauf. Mit E-Nummer==)

Saugwurmmensch 10.06.2008 21:27:02

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Ähm, ja, UND?

Es geht darum, dass der Scheinwerfer NIEMALSNICHT als alleiniger Scheinwerfer zugelassen ist.
Standlicht hin oder her.
Das ist und bleibt ein Zusatz- / Fernscheinwerfer.
Unzulässig als Abblendlicht.


Ich hab grad keine Lust zu suchen, ob überhaupt ein Standlich vorgeschrieben ist.
Könnte mir vorstellen, dass das nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Wenn es aber dran ist, muss es aber mit Sicherheit auch funktionieren.

verbali 15.06.2008 10:09:15

Re: Hat jemand ein Bild von der GS mit diesem Scheinwerfer
 
Um dem SWM mal nen bisserl Rückendeckung zu geben.

Diese Art Scheinwerfer sind niemals nie nicht als alleinige Scheinwerfer zugelassen.
Polo ist wenigstens noch so fair und schreibt es in die Artikelbeschreibung mit rein.
Ebay Verkäufer sind da schon anders:
Zitat:

Im Lieferumfang sind Anbaumaterial(Haltebügel und Kabelsatz), Leuchtmittel 1x H3 55W für Abblend(Nebel)licht und 1x H3 55W für Fernlicht enthalten. Montage über verstellbaren Haltebügel oder seitlichen 6mm Gewinde.
Die benutzen extra das Wort Abblendlich in ihrer Artikelbeschreibung um das vorzuteuschen.
Allerdings bedeutet das das im Lieferumfang eine H3 Glühlampe enthalten ist die man in Abblend und Nebelscheinwerfer einsetzten kann. Im Falle dieses Scheinwerfers ist die Streuscheibe aber ein Nebelscheinwerfer.
Die Dinger haben kein Abblendlicht!

Ein für ein Motorrad zugelassener Scheinwerfer muss irgendwo auf dem Glas, oder dem Körper ein E-Pprüfzeichen haben. Das bedeutet allerdings nur das er geprüft würde, noch nicht als was. Die Zahl dahinter sagt nur aus in welchem Land er geprüft wurde. Desweiteren muss irgendwo die Kennung "50R"bzw "R50" stehen . Dieses bedeutet das er als Motorradscheinwerfer geprüft würde, aber immer noch nicht als was genau.
Dann müssen die Kennung "HR/C" oder "HR/HC" oder ähnlich auf dem Glas stehen. "H" steht für ein Halogenleuchtmittel "R" für Fernlicht (oder Schlussleuchte) "C" für Abblendlicht.
Es gibt noch einige Scheinwerfer die Keine Halogenlampen haben, das "H" also fehlt. Sind zugelassen, machen aber nen ziemlich beschissenes Licht.
Bei diesen "Streetfighterscheinwerfern ist ab und an nochmal nen "B" drauf, das steht dann für die Prüfung als Nebelscheinwerfer.


Ein Standlicht ist nach den Vorschriften der STVO nicht erforderlich, aber erlaubt. Nach den Richtlinien der EG ist es Vorgeschrieben!



Wenn diese Sachen wer nachlesen will:
StVZO § 49a - 54 und 60
Richtlinie 93/92/EWG
ECE-R 48
ECE-R 50
ECE-R 53





Gruß
Verbali


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