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A1-Führerschein
Ich hab mal einpaar Simple fragen dazu:
1. Der A1 hat nicht nur die Beschränkung 125ccm sonder auch 15ps (80km/h unter 18) somit wäre nun jemand der eine Aprillia RS 125 offen mit 27PS fährt ohne Führerschein (und Versicherungsschutz) oder lieg ich da falsch? 2. Mein Vater darf durch die Reglung vom 3. Führerschein 125ccm fahren, nur war zu seiner zeit die Begrenzung 125ccm ohne Leistungsbegrenzung, gilt das mit dem A1 heute auch noch? |
Re: A1-Führerschein
Das mit dem A 1 ist so richtig. Über 18 Jahre: 125 cm³, max. 15 PS, bis 18 Jahre: 125 cm³ max. 15 PS jedoch nicht schneller als 80 km/h.
Bei dem Führerschein deines Vaters müsste man wissen, wann und wo der ausgestellt wurde. Da gibt es teilweise seltsame Regelungen. Hat er Klasse 3 nach dem 31.03.1980 erworben, darf er mit Klasse 3 keine 125er fahren. Hat er seinen Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben, darf er (damals hießen die Dinger Leichtkrafträder über 50 cm³ bis max. 80 cm³) fahren. Mit der Fahrerlaubnisneuregelung und weil man die Zweitakter aus dem Verkehr haben will, wurde das auch auf max. 125 cm³ angehoben. Die 15 PS-Grenze gilt aber auch für die alte Klasse 3. Also mit dem alten 3er eine 125er mit 27 PS fahren ist nicht erlaubt. Es sei denn dein Vater hat die Klasse 3 vor dem 01.12.1954 gemacht, dann hat er automatisch die unbeschränkten Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L oder nach dem 30.11.1954 aber noch vor dem 01.10.1960 im Saarland gemacht, dann hat er die gleichen Klassen wie oben geschrieben. Für alte DDR- Fahrerlaubnisse gelten auch wieder andere Regelungen. Aber auch da gilt für die Zeit zwischen 30.11.1954 und 01.04.1980 die 125cm³ und max. 15 PS-Grenze (Klasse A1). Mit einer nach dem 31.03.1980 erworbenen DDR-Fahrerlaubnis darf man auch mit dem alten DDR-3er keine 125 cm³ fahren. Wenn du das nachlesen willst, google nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Übergangsvorschriften zur FeV, Äquivalenzbestimmungen und den 15 Anlagen zur FeV. Das sind nur 76 engbedruckte Seiten (ohne Erläuterungen) oder schau in einer entsprechenden Bibliothek nach oder frag einfach bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. |
Re: A1-Führerschein
Führerschein ist doch völlig überbewertet... :)
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Re: A1-Führerschein
Zitat:
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Re: A1-Führerschein
Mein lieber Vatter also ich musste dass jetzt zwei mal lesen um alles zu schnallen...
Aber jetzt mal ne andere Frage mein Vater hat auch so nen alten Lappen ich glaub 71 oder so gemacht und darf desshalb auch 125er und Traktor und sowas fahren... Jetzt wurde ja vor einigen Jahren dieser EU- Führerschein eingeführt... Meine Mutter hat sich den dann auch gleich machen lassen aber mein Vater hat Schiss davor sich nen neuen machen zu lassen weil er denkt er würde dann die ganzen Fahrerlaubnissen verlieren die er mit dem alten Lappen hat... Wie siehts damit aus??? |
Re: A1-Führerschein
Hallo zusammen,
also mein Führerschein ist Bj. 78 (+LKW=Bund=1982). 2002 habe ich mir den Scheckkarten-Schein ausstellen lassen, und da ist jetzt alles drauf, auch Traktoren etc. OK., ich habe den damaligen Einser gleich mitgemacht, insofern sind ohnehin alle Kräder dabei. Aber es wurde alles 1:1 umgetragen bzw. angepaßt (LKW mit Anhänger=CE gab´s ja nur beim Bund, steht jetzt da auch drauf). Einziges Novum: Wenn ich 50 werde, muß ich für LKW ein ärztliches Attest über die körperliche Eignung herbeibringen - sonst gilt das im neuen Führerschein eingetragene Verfallsdatum für C und CE (wird jetzt nicht verraten :wink: ). Also da muß man sich wohl keine Sorgen machen. Und wie Berndy schon schrieb - für mich und deinen Vater gilt: Führerschein vor 1980 erworben, dann darf man damit die 125er bis 15 PS fahren. Tschüß, Hans-Werner |
Re: A1-Führerschein
Danke für die schnellen antworten
ging nur drum, dass mein Vater mal den gedanken hatte sich den Kompressorgeladenen Roller von Peugeot den es mit 125ccm auch mit 20PS gibt wo einige Händler anscheinend überzeugt von waren, dass mit dem übertragenen Führerschen die Teile dann fahren darf |
Re: A1-Führerschein
Zitat:
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Re: A1-Führerschein
Zitat:
Für ein halbes Jahr hab ich schon den einen oder anderen wegen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis einfahren sehen. Ich würd das nicht so auf die leichte Schulter nehmen. |
Re: A1-Führerschein
Was ist eigentlich beim Worste Case, wenn ich Führerschein und Papiere vergesse?
Muss ich dann per pedes nach Hause? |
Re: A1-Führerschein
Hallo,
wenn man die Papiere nur vergißt, ist es kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", sondern "Fahren ohne Führerschein". Ich glaube, diese Spitzfindigkeit entscheidet über das halbe Jahr Knast gegenüber einer Verwarnung in Höhe von 10 Euro - is glaub´ich so üblich. Ob man nämlich eine Fahrerlaubnis besitzt (die aber zu Hause liegt :wut: ), kann die Polizei wohl schnell feststellen. (Berndy?) Gruß, HWK |
Re: A1-Führerschein
Zitat:
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Re: A1-Führerschein
Jetzt hab´ ich´s selber verwechselt :oops:
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Re: A1-Führerschein
Ohne Fürherschein kosted glaub ich aber 30 euro...
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Re: A1-Führerschein
Führerschein nicht dabei/ausgehändigt 10.- €.
Zulassungsbescheinigung nicht dabei/ausgehändigt ebenfalls 10.- €. Beides nicht dabei: Je nach Auslegung Tateinheit/Tatmehrheit max. 20.- €. Neue Kartenführerscheine bzw. die Fahrerlaubnisse dazu sind online abfragbar, wenn die Polizeidienststelle die Berechtigung dazu hat. Das kommt wieder auf die Bundesländer an, bei uns geht das, wenn das System funktioniert. Die alten grauen bzw. rosa Führerscheine und die dazugehörigen Fahrerlaubnisse können nur bei der ausstellenden Behörde telefonisch nachgefragt werden. Das geht nur zu den normalen Geschäftszeiten und dauert entsprechend länger. Wer den Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis nicht nachweisen kann, muss schlimmstenfalls zu Fuß oder mit dem Taxi weiter (Verhältnismäßigkeit?). Meistens gibts aber nur einen Mängelbericht/Kontrollaufforderung und man muss später den Führerschein vorlegen und eventuell 10.- € zahlen. Noch was zu den Mängelberichten: Man sollte die Dinger, auch wenn sie unscheinbar aussehen, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Verschlampt man die oder vergisst sie, kann die Verwaltungsbehörde bei nicht fristgerechter Mängelbeseitigung auch schon mal 100 € Bußgeld + Kosten verlangen. Ich mach meistens noch ein Bild von dem Kandidaten und seinem Fahrzeug. Weil sich niemand nach nem halben Jahr noch genau an ein Gesicht erinnern kann und sich der eine oder andere schon als seinen Bruder/Bekannten/Freund ausgegeben hat. |
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