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BobderBaumeister 22.11.2008 14:44:09

Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Wisst ihr ob es nich ne vorgabe gibt wie weit die Blinker vom scheinwerfer weg sein müssen? früher waren es 10 cm...aber das hats sich geändert...vielleicht könnt mir einer helfen dass ich mein blinkerhalter basteln kann

danke schonmal

Saugwurmmensch 22.11.2008 15:00:50

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Bei deinem Baujahr ist deine Maschine schon nach EG-Richtlinien zugelassen (steht im alten Brief auf Seite 4).
Da musst du nichtmehr die 10cm Blinkerkante-Scheinwerferrand einhalten.
Nach EG-Recht brauchst du vorn einen Blinkerabstand (Innenkante-Innenkante) von mindestens 240mm, hinten 180mm.
In der Höhe hast du Spielraum von 350-1200mm überm Boden.
Und eine Blinkkontrollleuchte brauchst du nach EG-Recht auch.

BobderBaumeister 22.11.2008 17:33:52

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
super danke...war mir eben nimmer sicher wie die eu richtlinien sind..nu kanni des so machen dasses basst:-)

verbali 22.11.2008 18:06:07

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Warum sollte eine 98er GS EU Zulassung haben?

papamopps 22.11.2008 18:24:15

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von verbali
Warum sollte eine 98er GS EU Zulassung haben?


Warum sollte ne 98er GS EU Zulassung haben?

Und mein Brief hat keine 4 Seiten?!

BobderBaumeister 22.11.2008 19:57:02

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
;-) meiner schon...hab des gleich bei der 1. veränderung auf eu machen lassen...
allerdings hat mich vorhin mein tüver angerufen und meinte...sie müssen trotzdem 34 cm auseinander sein..nicht 24 und immernoch 7cm vom scheinwerfer weg und irgendwie je weiter hinter dme scheinwerfer muss irgendwie der winkel 30° betragen..keine ahnung ich mach se etz so hin wie ich mir gedacht hab sind dann ca 28cm denn werden wir sehn...ich denk die blinker sind das geringste übel...*g

verbali 22.11.2008 20:01:29

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von BobderBaumeister
;-) meiner schon...hab des gleich bei der 1. veränderung auf eu machen lassen...

Hä? Was hast du gemacht?
Dein Komplettes Motorrad auf EG umschreiben lassen?

Dürfte ca 5000€ gekostet haben :anbet:

verbali 22.11.2008 20:04:37

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
btw: http://www.gs-500.info/index.php?tit...tungen#Blinker :wink:

Saugwurmmensch 22.11.2008 22:29:04

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von verbali
Warum sollte eine 98er GS EU Zulassung haben?

Wasn das für ne Frage?
Weil die allgemeine Umstellung ca 1997 war.
Vorher war keine Maschine nach EG-Recht zugelassen, danach alle.

verbali 22.11.2008 22:49:53

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Neeeeeeee.

Die Hersteller durften bis März 2007 sich aussuchen nach welcher Richtlöinie sie die Fahrzeuge für Deutschland prüfen lassen.
Da die GS schon eine BE nach STVO hattekann ich mir nicht vorstellen das Suzuki nochmal das Geld ausgegeben hat.
Zumal die BE nach STVO billiger war.

Erst seit März 2007 muss nach EG geprüft werden.

papamopps 22.11.2008 22:52:45

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von verbali
Neeeeeeee.

Die Hersteller durften bis März 2007 sich aussuchen nach welcher Richtlöinie sie die Fahrzeuge für Deutschland prüfen lassen.
Da die GS schon eine BE nach STVO hattekann ich mir nicht vorstellen das Suzuki nochmal das Geld ausgegeben hat.
Zumal die BE nach STVO billiger war.

Erst seit März 2007 muss nach EG geprüft werden.


Das war auch das, was ich an verschiedenen Stelen gelesen habe....und mein TÜVer (hab ne 99er) sagte auch, dass dei GS eh anch StVo zugelassen ist und ich eigentlich nicht 2 Scheinwerfer vorne nutzen dürfte!!

Saugwurmmensch 22.11.2008 23:16:17

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Mal fix die Boardsuche benutzt (das Thema hatten wir nämlich schon öfter ;) ):
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Zitat:

Zitat von Verbali
Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch
Schau mal in deinen Fahrzeugbrief.
Da sollte drin stehen, ob die Maschine nach EG-Recht zugelassen ist....



Wo steht das denn ?

Hab mal fix nachgeschaut.
Im Brief steht auf Seite 4 undter 34) Zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung auf Seite 2
Zitat:

Das Kraftrad ist für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft.
Das Kraftrad entspricht ECE-R 78.02 und 93/33/EWG.
Verzollung im Sammelzollverfahren zugelassen.
Das Feld ist bei den beiden 1991er Briefen die ich hier habe leer.


papamopps 22.11.2008 23:23:39

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Heißt das, nur weil die Felder leer sind, dass die anderen nach EU Recht zugelassen sind??

Also ich hab den Prüfer gefragt...der war der Ansicht, dass die 99er von mir nach StVo zugelassen ist:D

verbali 22.11.2008 23:34:33

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
@SWM:
Was ist denn das für eine Merkwürdige Eintragung?
Die 93/33/EWG hat nur was mit den Sicherungseinrichtungen zu tun, die ECE-R 78.02 was mit dem Bremsverhalten.

Das hat nichts mit eg oder STVO Zulassung zu tun.

Hab mal lange und viel mitm KBA Flensburg gesprochen.
Anhand der Papiere ist die Zulassungsrichtlinie nicht ersichtlich

Saugwurmmensch 23.11.2008 10:23:37

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Zitat:

Zitat von verbali
Hab mal lange und viel mitm KBA Flensburg gesprochen.
Anhand der Papiere ist die Zulassungsrichtlinie nicht ersichtlich

Und woran sonst?

verbali 23.11.2008 10:28:01

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Eigentlich gar nicht.
Man müsste die Betriebserlaubnis einsehen.

Also schriftliche Anfrage ans KBA.

theoretisch kanns auch der TüV, (machens aber ncht gerne), und die Polizei( machen für privat nichts)

BobderBaumeister 23.11.2008 11:56:38

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
also...ich gehe davon aus wenn mein fahrzeug nach eu recht behandelt wird beim tüv (was ja schon 2x mal so war ie blinker hab ich ja schon länger, halt an den orginal befestigungspunken gehabt mit 4 cm blinkarm) was der selbe abstand wäre..sogar bisschen weniger als jetzt..geh ich davon aus das es auch weiterhin bei diesem tüv danach beurteilt wird..:-)

genauso verhält es sich ja mim spritzschutz und so...

falls das nicht so ist..lass ichs euch natürlich wissen..

verbali 23.11.2008 12:22:28

Re: Abstand Blinker - Scheinwerfer
 
Da gehst du dann vondem falschen aus.
Nur weil es keiner bemängelt hat ist es nicht richtig.


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