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Pabes 28.02.2009 15:03:38

Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Hallo!
Da bei meiner GS auf grund eines kleinen Sturzes der Scheinwerfer (das Glas) Kaputt war, habe ich mir in der Bucht einen gebrauchten geschossen. Nun habe ich beim Anbauen des neuen Scheinwerfers gemerkt, dass der garkein Standlicht hat!? Da wo beim alten ein Loch fürs Birnchen war ist bei diesem garnichts.
Zudem habe ich dann bemerkt, dass auch im Scheinwerfer die Blende vor der Glühbirne fehlt. Daher ist das Licht auch anderes wie beim alten (heller).
Kann es sein dass ich einen Scheinwerfer von einem ausländischen Modell der GS ersteigert habe?

Und vor allem komme ich damit durch den TÜV? Die HU ist nämlich längst fällig...

Viele Grüße
Pablo

Saugwurmmensch 28.02.2009 15:16:24

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Standlicht hin oder her:
Ohne Reflektor kannst du das Ding auch gleich wegschmeißen.
Ich schätze, dass auf dem Glas auch keine brauchbaren Kennzeichnungen sind (HC/HR)?!

BSS 28.02.2009 15:55:04

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Würd auch sagen das du das ding weg tun kannst, is n fernlicht was du da hast.

also gescheiten neuen holen und gut.

Pabes 28.02.2009 15:57:18

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Hmmm... blöd. Fernlicht is noch bissel anders. Wenn man gegen ne Wand leuchtet merkt man: Abblendlicht leuchtet so der untere Halbkreis und Fernlicht der obere...

snippy 28.02.2009 16:05:48

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Wie SWM schon sagte ist die Streuscheibe aber auch gekennzeichnet, je nachdem wofür sie zugelassen ist. Wenn bei deinem einfachen Scheinwerfer nicht HC/HR (meint Abb./Fern.) draufsteht und die Scheibe somit für den Betrieb von Fern- UND Abblendlicht zugelassen ist, wirst du den auch nicht verwenden dürfen.

Gruß
Finn

moorhuhn 28.02.2009 16:13:40

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Steht auf dem Scheinwerfer zufällig KOITO 6H5 drauf?
Der ist bei meiner GS verbaut, hat keine Kennzeichnungen wie HC/HR ist allerdings in den Papieren eingetragen. Ich fahre einen US-Import, BJ 1996.
Ob meiner allerdings Standlicht hat kann ich dir nicht sagen, im Moment schlummert meine GS noch unter der Plane, bei mir gehts erst im April wieder los.

AmigaHarry 28.02.2009 22:50:13

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Weis nicht ob dir das in Deutschland hilft, aber ich hatte eine VX800 mit selben Problem - Reflektor ohne Standlicht! Habe einfach ein Loch an der richtigen Position hineingebohrt (das geht!) und die Gummifassung einer alten Suzuki-Drehzahlmesserbeleuchtung verwendet. Bin anstandslos durch den österr. TÜV gekommen......

Saugwurmmensch 28.02.2009 23:02:08

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Nach STVZO ist ein Standlicht afaik zulässig, aber nicht vorgeschrieben (nach EG-Recht ist es vorgeschrieben).
Frag doch mal den Graukittel deines geringsten Misstrauens.

Pabes 01.03.2009 16:01:12

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Zitat:

Zitat von moorhuhn
Steht auf dem Scheinwerfer zufällig KOITO 6H5 drauf?
Der ist bei meiner GS verbaut, hat keine Kennzeichnungen wie HC/HR ist allerdings in den Papieren eingetragen. Ich fahre einen US-Import, BJ 1996.
Ob meiner allerdings Standlicht hat kann ich dir nicht sagen, im Moment schlummert meine GS noch unter der Plane, bei mir gehts erst im April wieder los.

Ja, genau das ist er!

moorhuhn 02.03.2009 09:56:49

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Gut, jetzt wissen wir das schon mal.
Problem: Eigentlich wirst du damit nicht fahren dürfen. Weil der Scheinwerfer kein E Prüfzeichen hat.
Ob das dem TÜVer auffällt, steht aber auf einem anderen Blatt.

verbali 02.03.2009 09:58:12

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Und wieder ein echtes "Ebay-Schnäppchen" :twisted:

Pabes 20.03.2009 10:40:20

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Ich war nun mittlerweile beim TÜV und hatte keine Probleme mit dem Scheinwerfer. Die haben sich den so genau garnicht angeschaut. Auf der offiziellen HU-Checkliste vom TÜV Rheinland steht auch nichts von Standlicht.
Grüße

chk1987 22.03.2009 15:21:15

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
war letzte woche auch mal bei meinem Tüver um mich mit ihm mal genau über dieses STVZO und EG Richtlinien Prob zu unterhalten (hauptsächlich zum Thema Blinker) Zum Standlicht hat er nur gesagt, dass es laut STVZO nicht sein muss, aber wenn es an dem Motorrad vom Hersteller verbaut wurde auch dran sein muss. Letztlich hat er gesagt, dass es so ziemlich jedem Tüver egal ist , ob das Ding funzt oder nicht, " Das ist kein Grund keine Plakette zu erteilen " Rein rechtlich muss es also dran sein wenn Suzuki es verbaut hat!

AmigaHarry 25.03.2009 09:18:43

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Mich würde mal interessieren ob das EU-Recht ist. Ich hatte hier in Österreich nämlich die größten Probleme eine VX800 ohne Standlicht anzumelden. Ich musste das nachrüsten. Es handelte sich dabei um ein deutsches Modell, welches werksmäßig ohne Standlicht ausgeliefert wurde und in Deutschland auch so zugelassen war. Der Prüfer (ÖAMTC) wergewisserte sich auf meine Bitte hin nochmals beim Verkehrsministerium/Zulassungsbehörde - aber keine Change! Alle Krafträder mit einem höheren Eigengewicht als 99kg müssen bei uns ausnahmslos ein Standlicht haben (so die Auskunft des Prüfers im Jahr 2005........). Ich finde diese Unterschiede innerhalb der EU doch merkwürdig - ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber wo es Kleinigkeiten gibt, gibt es warscheinlich auch noch ganz andere Sachen........
Interessant auch die Straflage: Wenn mein Standlicht kaputt wird bin ich hier straffällig (und u.U. auch sogar in Deutschland), wärend ein deutsches Motorrad das nicht mal hat und straffrei ausgeht....

Saugwurmmensch 25.03.2009 09:29:45

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Zitat:

Zitat von AmigaHarry
Interessant auch die Straflage: Wenn mein Standlicht kaputt wird bin ich hier straffällig (und u.U. auch sogar in Deutschland), wärend ein deutsches Motorrad das nicht mal hat und straffrei ausgeht....

Aber das ist doch vielen Sachen so...wenns dran ist, muss es auch funktionieren.

verbali 25.03.2009 09:35:35

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
@ Amiga:
Die Unterschiede zwischen EG Richtlinien und STVO Vorgaben hatten der BW und ich mal zusammengefasst.

http://www.gs-500.info/index.php?tit...seinrichtungen

chk1987 25.03.2009 11:50:20

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
ums kurz zu machen : Wenn dein Möp nach EG Richtlinie zugelassen ist musst du ein Standlicht haben !

AmigaHarry 27.03.2009 16:46:22

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
@verbali: Danke!
Gabs mal bei euch in Deutschland auch die Vorschrift für die Seitenstrahler? (hab im Link nicht gelesen oder überlesen...) Bei uns musste ab etwa Mitte der 80er-Jahre vorne und hinten am Fahrzeug auf jeder Seite ein Seitenreflektor angebracht werden - ist inzwischen wieder Geschichte - sah aber damals echt bescheuert aus und wurde von unserer Polizei immer mit Genuss kontolliert (und gestraft, weil das fast jeder abmontiert hatte.......)

verbali 27.03.2009 17:33:08

Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
 
Gab es bei uns zum Glück nicht :mrgreen:


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