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borsten 01.03.2009 01:45:59

Krümmer eintragungsfrei?
 
Hier ein Zitat aus einer EBAY Auktion zu Edelstahl-Krümmern (nicht GS500): "Da die Abgasführung bis zum Dämpfer bis dato immer noch frei vom TÜV ist, wird keine Zulassung benötigt!"

Ist dem wirklich so?

Bedeutet das im Klartext, ich kann einen ABE-Endschalldämpfer (z. B. Sebring) mit passenden Krümmern meiner Wahl (z.B. passenden Edelstahlkrümmern von Devil) kombinieren?

verbali 01.03.2009 03:07:01

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Der Endschalldämpfer muss E-geprüft sein.
UND ZWAR FÜR DIE GS!!!


Der Rest ist relativ egal

Saugwurmmensch 01.03.2009 09:42:49

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
"Abgasführung" klingt aber sehr nach dem Verlauf der Krümmer.
Ist der Innendurchmesser für Eintragungsfreiheit reglementiert?

cha0s 01.03.2009 10:45:13

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
auf dem krümmer meiner devil 4-1 is ne e-nr drauf. genau wie auf dem verbidungsrohr und auf dem esd auch. ob das wirklich tüv- frei ist? anderseits lassen sich hardcoreumbauer als krümmer oft einzelanfertigungen biegen.... verwirrt...

Honzuki 01.03.2009 11:03:27

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Also ich kenn das von meinen alten Enduros !

Der Krümmer ist in den TÜV-Richtlienien wirklich ein ''vergessenes Kind'' !
Und zumindest bei älteren Maschienen wird es gar keine Probleme geben wenn man Edelstahl mit größerem Durchmesser nimmt etc. !

Ich fahre z.B an meiner XL 600 sogar einen seltsam aussenden Krümmer aus den USA der aber hammermäßig wirkt : http://www.fmfracing.com/default_detail.aspx?cat=44
Mehr Leistung und mehr Drehmoment bei weniger Lärm !!!

Allerdings weiss ich nicht ob das noch immer bei allen Baujahren zulässig ist....die Richtlienen werden ja immer strenger ....weswegen ich eindeutig alles vor BJ 89 Vorziehe !!!!

borsten 01.03.2009 13:07:38

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Der Endschalldämpfer hat ne ABE für die GS. Es geht konkret um die Sebring Anlage auf EBAY, http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0305245690. Ich will die nicht unbedingt kaufen, aber ich finde es interessant, dass man sowas kombinieren kann.

Und zwar sowohl nach Aussage des Verkäufers als auch nach dem Zitat "Da die Abgasführung bis zum Dämpfer bis dato immer noch frei vom TÜV ist, wird keine Zulassung benötigt!" in dieser Auktion: http://cgi.ebay.de/DEVIL-V2A-Kruemmer-M ... 240%3A1318 (Händler!)

Wenn dem so wäre, dann könnte ich ja auch einfach schönere Edelstahlkrümmer mit dem Endtopf meiner Originalanlage kombinieren, oder oder oder.


Wer kennt sich aus?

verbali 01.03.2009 13:41:15

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Ja, Krümmer sind ( wenn keine Leistungsszeigerung von mehr alsXXX% zu erwarten ist) eintragungsfrei.

Da es keinen Krümmer gibt der alleine eine solche Leistungssteigerung schafft (beim 4 Takter).......

kasper 16.04.2009 10:05:27

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Hallo zusammen,

ich war gestern bei nem Sandstrahler :wink2: und hab den mal nach seiner Meinung wegen des Rosts an den Krümmern gefragt.

Er meinte, dass er mir den Auspuff ohne weiteres sandstrahlen könne, jedoch, wenn ich keinen Brennofen hätte, er darin das Problem sehen würde, wie es dann weiter geht.

Offensichtlich liegt hier genau das Problem: Wie ich bereits im Forum gelesen habe, hält der neu aufgetragene Lack ca. 2 Jahre, dann darf ich wieder zum sandstrahlen... (Von Einölen und solchen Dingen mal abgesehen).

Auf meine Frage hin, was sein Tip wäre (da er selber Mopped-Fahrer ist) meinte er, dass Edelstahlkrümmer am besten wären, da die nicht rosten.

Jetzt zu meiner Frage:

Kann ich Edelstahlkrümmer montieren, jedoch den alten Endtopf behalten? Der sieht nämlich noch gut aus :troest2: und wieso mehr Geld raushauen, als umbedingt nötig :au: ?
Sprich: den originalen Topf abflexen (lassen) und davor Edelstahlkrümmer montieren :up: .

Gibt es hierzu Erfahrungswerte oder macht nur ein kompletter Auspuffanlagentausch Sinn?

Es sieht einfach unschön aus mit dem Rost :no: .

Reinki 16.04.2009 10:06:46

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
klar kannste das machen wenn es vom Durchmesser passt aber mal ganz ehrlich, das würd ich ganz schön afig finden :benni:

Hansafan1985 16.04.2009 10:12:11

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Du wärst garantiert der Erste der das dauerhaft hätte.

kasper 16.04.2009 10:14:39

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Zumindest könnte ich dann aber (wenn nötig) einen neuen Endtopf montieren.
Und wie geschrieben, wieso mehr Geld raushauen, als unbedingt nötig?

kasper 16.04.2009 10:15:52

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Zitat:

Zitat von Hansafan1985
Du wärst garantiert der Erste der das dauerhaft hätte.

Wieso?

Hansafan1985 16.04.2009 10:30:09

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Ok, mit borsten der Zweite. :wink:

Wenn du nicht mehr als nötig ausgeben willst, dann kannste ja gleich die Krümmer original lassen, durchrosten werden die jedenfalls nicht. Wenn du nach Optik gehst, ist es wirklich "affig" da den alten Endtopp dranzumachen. Für um die 200,- bekommst du auch gebrauchte Sport-Komplettanlagen.

Reinki 16.04.2009 10:31:10

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
lackier den Krümmer jetzt mehr als zwei Jahre fährst die GS doch eh nicht und wenn lackierst in zwei Jahren nochmal. das ist günstiger und du gibts nicht mehr Geld als nötig aus :wink:

borsten 16.04.2009 20:54:26

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
[quote="Hansafan1985"]Ok, mit borsten der Zweite. quote]


Nö, borsten hat das auch nicht.

Hansafan1985 16.04.2009 21:56:03

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Zitat:

Zitat von borsten
dann könnte ich ja auch einfach schönere Edelstahlkrümmer mit dem Endtopf meiner Originalanlage kombinieren.


borsten 17.04.2009 21:10:43

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
"Könnte". Konjunktiv. :wink2:

Hansafan1985 17.04.2009 21:56:42

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
"wärst", auch Konjunktiv. :mrgreen: :wink2:

verbali 17.04.2009 21:59:26

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Klugscheisser alle beide



Konstruktiv :mrgreen:

borsten 17.04.2009 22:20:39

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Destruktiv!

Hansafan1985 17.04.2009 22:40:07

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Scheiße is der Originaltopp am VA Krümmer

extralarge_1966 18.04.2009 06:22:21

Re: Krümmer eintragungsfrei?
 
Solange sich die Leistungswerte des Motorrades nicht mehr als ich glaube 4% ändern und die Abgaswerte gar nicht, kannst Du jeden Krümmer montieren .... sonst muss ein Abgas-, Leistungs- und Lärmgutachten vorliegen ... gehört also zu einer Einzelabnahme.

Immer vorausgesetzt, Du hast einen Endtopf mit Zulassung für die GS.

Kay73 04.04.2018 17:09:03

Er ist nicht eintragungsfrei.
Praktisch ist aber auf keinem Krümmer von Nachrüstanlagen eine E-Nummer zu finden und bei einem durchgerostetem Auspuff darf legal nach und nach jedes löchrige Stück auch gegen ein Edelstahlstück ersetzt werden. Und irgendwann hat man dann den Krümmer komplett repariert.....

Jim Knopf 04.04.2018 17:14:12

Der DEVIL Krümmer hat ne E-Nummer

Kay73 04.04.2018 18:50:56

8O

Jim Knopf 04.04.2018 19:38:31

Zitat:

Zitat von Kay73 (Beitrag 594359)
8O

Ich mach dir morgen mal ein Bild

Kay73 04.04.2018 19:59:42

Glaubs Dir auch so.

Bei meinem Delkevic ist nix gestanztes zu finden. :-?

gsmattis 04.04.2018 20:24:05

Da hat er aber wieder ne Leiche ausgegraben :undwech:

Kay73 04.04.2018 20:32:38

Mattis, Hast Du was zum Thema zu sagen oder spammst Du nur noch?

gsmattis 05.04.2018 05:16:56

Fur dich spamme ich unheimlich gerne. Scheinbar hast du ja genau so viel Langeweile wie ich, wenn du ständig mit der Schaufel durchs Forum läufst.
Aber mal ehrlich, der Threadersteller war fast 6 Jahre nicht mehr online und der Rest nicht mehr im Forum. Meinst du, dass deine Antwort noch irgendwem nützt?

Kay73 05.04.2018 08:25:36

Da die Beiträge auch unangemeldet lesbar sind und bei Google auch unter
“Krümmer eintragungsfrei“ für jedermann lesbar ist, ein eindeutiges JA.

Nach meiner Erfahrung mit anderen Foren ist es auch durchaus üblich, daß Leute sich anmalden, um Antworten zu finden. Finden sie eine, fragen sie nicht extra in einem neuen Thread. Auch, wenn die gefundene Antwort FALSCH war.

Und jetzt spam woanders, wenn Du es so nötig hast, Du nervst nämlich!

P.S. Würde ich echt schaufeln wollen, könnte ich hier Beiträge von mir von 2004 ausgraben.
Damals wurde wenigstens noch themenbezogen gespammt.
War ja aber auch 4 Jahre vorMattis Anmeldung hier....

gsmattis 05.04.2018 09:00:57

Wenn es dich so stört: Es gibt eine Funktion, die nennt sich Ignorieren. Dann liest du nichts mehr von mir.

Kay73 05.04.2018 09:10:27

done

Saugwurmmensch 05.04.2018 09:11:31

Zitat:

Zitat von Kay73 (Beitrag 594353)
Er ist nicht eintragungsfrei.

Worauf stützt du diese Behauptung?
Sowas bekommt immer mehr credibility wenn man Behördentexte nennen kann...

Kay73 05.04.2018 10:09:12

StVZO §49, Absatz 4, (2a)

ausdrücklich auch Teile von Abgasanlagen...



Warum.soll ich nen Troll ignorieren, wenn er ein Problem mit meinen Beiträgen hat?
Dann sollte ich doch eigentlich auf seiner Ignore-Liste stehen.
Es sei denn, er muß unbedingt zu allem was sagen, auch, wenn er nichts zu sagen hat.

Saugwurmmensch 05.04.2018 10:20:05

Zitat:

Zitat von Kay73 (Beitrag 594385)
StVZO §49, Absatz 4, (2a)

OK. Wenn du es den Leuten schon einfacher machen willst und alte Threads revitalisierst, dann hättest du auch gleich den entsprechenden Text posten können ;)
Zitat:

(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder

mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG oder

mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG

gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für

Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,

Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.

Also sind sämtliche Zubehörkrümmer, die nicht zwingend zu einer Komplettanlage gehören (und keine entsprechende Kennzeichnung/Papiere haben) eigentlich unzulässig?!
na sowas...

Kay73 05.04.2018 10:29:06

bin nur mit Handy drin, guttenbergen ist für mich alten Knochen da nicht so einfach.
Deswegen fahr ich ja auch ne GS.... ;)

Jim Knopf 05.04.2018 11:12:19

Ein Krümmer ist keine Auspuffanlage und deshalb EINTRAGUNGSFREI!

Ebenso die Rohrverlegung zwischen Krümmer und Endtopf.

Kay73 05.04.2018 11:23:14


Saugwurmmensch 05.04.2018 11:43:33

Zitat:

Zitat von Jim Knopf (Beitrag 594390)
Ein Krümmer ist keine Auspuffanlage und deshalb EINTRAGUNGSFREI!

Ebenso die Rohrverlegung zwischen Krümmer und Endtopf.

Siehe oben den zitierten Teil der StVZO
Zitat:

(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie...
Dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, ist ja wieder was anderes.
Da geht es meist nur um Lautstärken und in Einzelfällen auch mal um Leistung.

Jim Knopf 05.04.2018 13:37:46

Swm: dann lies mal richtig! Und das hat nichts mit Auslegungssache zu tun!

Saugwurmmensch 05.04.2018 13:53:49

hmmm...du meinst, wenn man selbst baut (und es damit nicht Teil einer Austauschauspuffanlage ist) ist das alles wieder (l)egal?
Maße und Co spielen auch keine Rolle?

Jim Knopf 05.04.2018 15:02:49

Zitat:

Zitat von kay73 (Beitrag 594391)


doch!

SWM: So kann man es sagen! Maße und Co spielen eine Rolle, hat hier aber nix zu suchen in dem Fred:mrgreen::mrgreen:

Saugwurmmensch 05.04.2018 15:32:16

Was ist mit den Krümmern von BSM, Remus und Co?
Die Verbindungsrohre haben meist Kennzeichen für den Typ des Verbindungsrohres oder sogar E-Zulassung.
Aber auf den Krümmern?

Zusammenfassend also: Eigenbaukrümmer und Verbindungsrohre sind eintragungsfrei, Krümmer und Co aus dem Zubehör müssen entsprechende Kennzeichnungen und Nachweise haben?!

Jim Knopf 05.04.2018 16:33:26

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Bsm und Co Krümmer gab es nie einzeln auf dem Markt zu kaufen, nur als Komplettanlage. Und so wurde Sie homologisiert!

Zwischenrohre und Endtöpfe wurden an den Originalkrümmern homologisiert und tragen deshalb eine E-Nummer.

DEVIL hat nur Krümmer für die GS gebaut und deshalb mit E-Nummer, siehe Bild

Kay73 05.04.2018 16:41:50

Und das hat DEVIL gemacht, weil die Krümmer als Teil der Auspuffanlage ein Prüfzeichen benötigen.

Genaugenommen können Krümmer von Nachrüstanlagen, wenn die Anlagen komplett homologisiert wurde, demnoch einzeln verbaut werden, wenn die Krümmer über ein Prüfzeichen verfügen.
Laut Gesetz legal, auch, wenn es völlig sinnfrei ist.
Aber in der EU gibt es auch keine öffentlich zugängliche Datenbank.über Prüfzeugnisse


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