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lure 15.03.2009 09:56:15

Österreich Gesetzt: Thema Rückstrahler
 
Hallo.

Weiß wer zufällig ob in Österreich irgendwelche Rückstrahler Pflicht sind?
Bin nämlich vor ein paar Tagen "Pickerl(TÜV)" machen gewesen, und hatte nur einen Rückstrahler oben (Rechts vorne :lol: )

Habe die Plakette aber trotzdem bekommen, und der Prüfer hat auf die Rückstrahler nicht hingewiesen.


Weiß wer wie die Situation aussieht?

Saugwurmmensch 15.03.2009 10:00:40

Re: Österreich Gesetzt: Thema Rückstrahler
 
Google doch mal nach eurer Richtlinie.
Keine Ahnung wie die in Österreich heißt. In Deutschland ist es die stvzo.

RemoteC 15.03.2009 12:39:45

Re: Österreich Gesetzt: Thema Rückstrahler
 
Zitat:

§ 15 KFG
...
(3) Krafträder im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

1. einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht,

2. einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht,

3. zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite,

4. einer oder zwei Bremsleuchten,

5. einer oder zwei Begrenzungsleuchten,

6. einer oder zwei Schlußleuchten,

7. einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,

8. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler.

Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:

9. ein oder zwei Nebelscheinwerfer,

10. ein oder zwei Nebelschlußleuchten,

11. Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage),

12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite.
Das Katzenauge hinten brauchst du also, vorne brauchst du nix.


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