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Stufenführerschein im Ausland
Hi an alle .
Also meien frage ist folgende.Darf man mit dem Führerschein im Ausland auch nur bis 34 ps fahren oder gilt diese richtlinie nur in Deutschland. Ich frage deswegen weil ich für meine Tochter eine GS gekauft habe welche ich für 2 monate noch " Drosseln" müsste ,da ich aber nur 200 m bis zur Niederländichengrenze habe könnte es doch sein das sie dort oder auch in Belgien ,Luxenburg damit fahren darf???....... Wenn also jemand was darüber weiss thx für die Antworten....... |
Re: Stufenführerschein im Ausland
Am besten mal in einer Fahrschule nachfragen
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Re: Stufenführerschein im Ausland
also soweit ich weiß ist in holland/belgien das tuning von 50ern erlaubt, bzw wird nicht wirklich eng gesehen. ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei großen anders sein sollte.
ob eine drosselung eingebaut ist, ist ja nur im fall eines unfalles interessant. das nicht offen fahren dürfen aber trotzdem offen fahren ist ja nur eine frage der ethik :wink: |
Re: Stufenführerschein im Ausland
jo und bei 2 monaten...naja..weiß nichtmal ob da die deutsche polizeit nichtn auge zudrückt....vorallem is ja interessant ob 34ps eingetragen sind oder offen...ne drossen nachkontrollieren macht sogut wie keiner.....und sie sollte halt net arg fahren*gg um nix zu riskiern
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Re: Stufenführerschein im Ausland
Herzlichen Glückwunsch zur GS!
Also ist es doch ne ungedrosselte geworden, hätte mich anders auch gewundert :) Gruß Tomato |
Re: Stufenführerschein im Ausland
So habe eine genaue Antwort auf meine Frage .......... nur mal so ..... falls es noch jemanden interesiert............. :!:
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die Deutsche Fahrerlaubnis berechtigt auch im Ausland immer nur zum Führen von denjenigen Kfz, die auch im Inland geführt werden dürfen. Selbst wenn es in den NL bzw. in Belgien keine Leistungsbeschränkung gäbe, dürfte Ihre Tochter ein Krad von mehr als 25 kW im Ausland nicht führen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Stephan Miller ADAC Juristische Zentrale Verkehrsrecht |
Re: Stufenführerschein im Ausland
Zitat:
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Re: Stufenführerschein im Ausland
Ich glaube, das ist ein Auszug der Antwortmail.
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Re: Stufenführerschein im Ausland
Rrrrriiicccccchhhhtttiiiigggggg isr der Auszug aus der Mail........ damit auch alle die richtigkeit der Mail erkennen koennen...... :mrgreen:
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