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Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede
Hallo,
hab mir folgende Blinker bei Louis bestellt: http://www.louis.de/index.php?topic=art ... r=10033593 Größe: 40mm Meine Suzi ist Erstzulassung 93, also nach STVZO-Recht. Jetzt hab ich den Tüv angerufen und gefragt ob ich diese Blinker bedenkenlos einbauen kann und er meinte, entweder ganze Beleuchtung nach ST'VZO oder EG-Recht. Mischen dürfte man nicht. Doch wie erkenne ich jetzt, ob meine restliche Beleuchtung nach EG zugelassen ist? Der EG-Blinkerabstand wäre gegeben, der STVZO nicht. Gruß Fabian |
Re: Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede
also alle Beleuchtungseinrichtungen haben ein E-Prüfzeichen. Doch bedeutet dies automatisch dass es auch nach EG-Recht abgenommen ist?
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Re: Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede
da hat er sich selbst geholfen :D :D :D
Hab nomal beim Tüv angerufen und gemeint, dass ja alle für EG-Recht vorschriftsmäßigen Einheiten nach http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer vorhanden sind. Er meinte nur, na dann schrauben sie's halt hin, wenn der EG-Abstand gewährt ist. Gruß Ps: Vielleicht stellt sich ja jemand die gleiche Fragen, ansonsten kann der Thread gelöscht werden. |
Re: Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede
Dein Baujahr wird vermutlich noch nicht nach EG-Recht zugelassen sein.
Aber die meisten Rennleiter und Graukittel richten sich nach EG-Recht, sodass man da nur selten Probleme bekommt. Im Zweifelsfall einfach die Beleuchtungseinrichtungen auf EG-Recht umtragen lassen. |
Re: Hilfe!!! STVZO vers. EG, wer kennt die Unterschiede
Ne is es tatsächlich ned. Hab den Tüv-Mensch gefragt ob ich ihm des Bike vorbeibringen soll dann meinte er nur, ich solls einfach hinschrauben, fertig.
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