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Betriebserlaubnis
Hallo,
ich suche eine Allgemeine Betriebserlaubnis für meine GS 500 E (GM 51 B), Bj. 92. Kann man die hier oder noch irgendwo bekommen?! Vielen Dank. MfG C.Müller |
Aeh wie jetzt?Wofür genau, oder versteh ich da jetzt was falsch?:no:
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ABE für ein Fahrzeug????:kuku:
Meinst du vieleicht den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil I ???? Ich geh mal davon aus, dass du irgendein Anbauteil oder ne Drosselung meinst, denn nen Ersatzbrief kannste hier sicher net bekommen- oder versteh ich da auch was kplt falsch???? |
Eben deswegen versteh ichs auch noch nich so ganz.
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Oder es geht um die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis ^^
die gibs hier: http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf |
multi, dass wär ja wieder fantastisch ^^
aber ich bin auch gespannt was du wirklich haben willst ´:au: |
Vielleicht habe ich mich auch vertan, kenn mich da nicht so genau aus, ist mein erstes Motorrad..gibt es keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die GS? Oder ein Handbuch, eine Art Benutzerhinweis o.s.ä.?! Wie das beim Auto der Fall ist..?!
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ein handbuch gibt es wohl ;) findest du sicher eins bei ebay, wobei ich mir lieber direkt eine reparaturanleitung kaufen würde, da hat man mehr von.
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ich hab mir auch dieses Handbuch bei Ebay gekauft, aber tu's nicht!
Das bringt dir wirklich rein gar nix alles was de wissen musst findest hier im Forum oder in einem dieser Reparaturbücher... wenn du hier deine e-mail adresse postet, schickt dir sicherlich jemand nen Link wo's das Buch günstig gibt :) |
sicherlich gibt es eine Betriebserlaubnis für die GS 500.
Die liegt bei Suzuki und eine Abschrift beim KBA in Flensburg. Suzuki für die Betriebserlaubnis der GS viele, viele tausend DM 8das war das Geld vor dem Euro) bezahlt hat denke ich nicht das sie diese herrausrücken werden ;) |
Als Nachweis der Betriebserlaubnis für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug (das sind Pkw, Lkw, Krad, Traktor, Anhänger nicht aber Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad, die sind nur betriebserlaubnispflichtig) gilt die Zulassungsbescheinigung bzw. bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief und der Zulassungsschein (Fahrzeugschein).
Eine Abschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis, wie bei zulassungsfreien aber betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, gibts also nicht. Dazu ist die Zulassungsbescheinigung da. Hast du beim Kauf keinen Brief oder eine Zulassungsbescheinigung mitbekommen, könnte das einen Grund haben. Z.B. das Fahrzeug ist geklaut oder der Brief/die Zulassungsbescheinigung ist einfach verloren gegangen. Ist das Fahrzeug geklaut, gehört es dir gar nicht, dann gehört es noch dem eigentlichen Eigentümer und du musst es zurückgeben. Wie du dein Geld wieder bekommst, ist deine Sache. Musst du dir beim Verkäufer, dessen Name und Anschrift du ja bestimmt hast, zurückfordern. Ist der Brief/die Zulassungsbescheinigung nur verloren gegangen ist das kein Problem. Kostet nur etwas Geld und Aufwand. In diesem Fall gehst du zur Zulassungsstelle, dort musst du vermutlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief tatsächlich verloren gegangen ist, dann bekommst du, selbstverständlich gegen eine horende Gebühr, einen neuen ausgestellt. Wie erfährst du nun, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde? Schreib dir die Fahrgestellnummer und, falls bekannt, das letzte Kennzeichen auf und geh zu deiner örtlichen Polizeidienststelle. Wenn du bei den Kollegen dort freundlich nachfragst, werden die mal nachschauen, und das sogar kostenlos. Ansonsten fällt das mit Sicherheit bei der Zulassungsstelle auf. Vorsicht mit den Fahrzeugbriefen bzw. den Zulassungsbescheinigungen II. Wer die Dinger besitzt, wird allgemein dem Anschein nach als Eigentümer betrachtet (unabhängig davon, wer als Halter eingetragen ist). Das Gegenteil nachzuweisen wird manchmal recht schwierig. Deswegen haben die Dinger nichts im Fahrzeug verloren. Die hält man am besten unter Verschluss. |
Ja ne, den alten Brief und die neue Zulassungsbescheinigung I u. II hab ich ja, hab das Motorrad rechtmäßig erworben..!! :) Und eine Reparaturanleitung von der Serie "So wirds gemacht.." auch. Dachte halt nur an ein Handbuch, Serviceheft und ABE für die GSE, um alles komplett zu haben..Naja.
Aber hab noch ein anderes Problem, wo ich hier leider nicht so fündig werde. Und zwar hab ich Sie entdrosseln lassen, laut der Werkstatt sind die Gasschiebeanschläge rausgekommen. Konnte Sie vorher nicht testen, weil sie nicht zugelassen war, aber irgendwie läuft sie jetzt nicht sauber. Ich kann nicht voll Gas geben, sonst fängt sie an zu stottern. Ganz schlimm ist es zwischen 5500 und 7500 Umdrehungen..nur wenn ich ganz sanft von unten hoch beschleunige gehts einigermaßen. Aber trotzdem kann ich nicht voll durchziehen. Im Stand geht es aber, da stottert sie nicht..auch kommt sie (wohl dadurch) nicht auf über 130 Km/H, weil ich sie dazu richtig beschleunigen können müsste. |
Zitat:
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Handbuch und Serviceheft brauchst du eigentlich nicht.
Reparaturanleitung und Werkstatthandbuch sind empfehlenswert (je nach Schrauberwillen) Was du da für eine ABE haben willst versteh ich wie verbali immernoch nicht |
Betriebserlaubnis
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Meinst Du vielleicht das nachfolgende Papier. Das war bei mir an den KFZ-Brief geheftet:
Zum Service-Heft möchte ich noch sagen, dass es gut ist, wenn man es hat. Es enthält, zumindest bei meinem, den Farbcode. Gruß |
ja schon gut, dann gibt es halt keine ABE o.s.ä. für die GSE..! Meine aber gehört zu haben, dass es sowas gibt..aber was kann ich bei meinem Problem mit dem Stottern machen?..hab schon alle Filter durchgeschaut..!
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es gibt ABE´s für Anbauteile, falls dir das übern Weg lief
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