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Knallbirne 28.06.2010 00:26:42

Führerschein nicht ganz richtig?
 
Ich hab grad mein Führerschein angeguckt und gesehen, dass ich nur die ersten beiden motorräder "angekreuzt" habe.

Bei A ist noch ein anderes dickeres Motorrad. Was hat das zu bedeuten? Ist es wegen der Probezeit? Muss ich nu nochmal hin und mir das andere ding makieren lassen? Schließlich darf ich doch nach der Probezeit alles fahren?

http://login.mattern.cc/fs-witt/fs/2...ta/eu-fe-4.jpg
(Nicht meiner, Bild von http://login.mattern.cc/)

Chris178 28.06.2010 01:40:57

Das hat nichts mit der Probezeit zu tun.
A1 (125er) ist bei A immer mit eingeschlossen.

Bei A stehen die beiden Motorräder für:
- A-Beschränkt= Prüfung vor dem 25. Geburtstag, 2 Jahre max. 34PS
- A-Offen= Prüfung nach dem 25. Geburtstag, keine Beschränkung

Also hast du A-Beschränkt gemacht. 2 Jahre nach Prüfung (Erteilungsdatum) darfst du offene Maschinen fahren ohne dass etwas Eingetragen werden muss.

gruß chris

Atze 28.06.2010 07:52:31

Für Deutschland gibt es da eine Arbeitsanweisung der Behörden, die gilt aber nicht für die anderen Länder, meine Schwester hat das auch so das beim offenen nix eingetragen ist, aber hat den Schein schon seit 5 Jahren.

Im letzten Urlaub in Österreich gabs dann Ärger weil dort nix stand. Sie aber ne offene GS hat..... Müsste mal Fragen was daraus gekommen ist.

obitus 28.06.2010 08:05:10

Normaler weise steht bei A1 und dem oberen A dein datum drinne wann du bestanden hast und im unteren A steht das datum drinne ab wann du offene maschinen fahren darfst.

als bsp wie es bei mir ist. A1 22.08.06
A 22.08.06
A 22.08.08

Chris178 28.06.2010 16:56:23

Ich hab den Schein letztes Jahr bekommen.
Bei A1 und dem oberen A ist das hier *)
bei dem unterem A ist nichts.
Bei allen Klassen die ich nicht Fahren darf ist ein -
Das Prüfdatum steht links unter 14.(10.), 2 Jahre nach diesem Datum darf ich Offen fahren ohne dass etwas eingetragen werden muss.

VFRMarkus 28.06.2010 18:14:22

Zitat:

Zitat von Chris178 (Beitrag 396408)
2 Jahre nach diesem Datum darf ich Offen fahren ohne dass etwas eingetragen werden muss.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Mit einem deutschen Polizisten könnte es Diskussionen geben, bei einem ausländischen Polizisten gibt es definitiv Ärger.

Um dem aus dem Weg zu gehen, bleibt nach Ablauf der 2-Jahres-Frist nur der nochmalige Weg zum Amt um sich den großen A eintragen zu lassen.

Im Zweifelsfall zählt nämlich jedes durchgestrichene Feld als nicht erlaubt. Ein ausländischer Polizist kann die deutsche Regelung gar nicht kennen.

Dj3K 28.06.2010 19:30:04

Die Diskussion ist auch immer allgegenwärtig :D

Chris178 28.06.2010 19:50:18

In Deutschland muss man, wie ich geschrieben habe, 2 Jahre nach Prüfdatum nichts eintragen. Hier nachzulesen:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/...nisklassen.htm

In Deutschland gibt es also keine Probleme mit Polizisten, vorausgesetzt dieser kann Prüfdatum + 2 Jahre ausrechnen.... :)

Wie es im Ausland aussieht kann ich nicht sagen.

Streetsoldier 28.06.2010 20:07:17

bei mir is es eingetragen gewesen ab wann ich offen fahren darf (prüfdatum+2 jahre). sonst würd ich einfach mal ganz lieb bei deiner führerscheinstelle nachfragen (heißt bei uns so der teil vom straßenverkehrsamt) und sie bitten ob se dir das datum da nicht noch eintragen können wenn du a-beschränkt gemacht hast. :-D

Saugwurmmensch 29.06.2010 10:03:40

Im A-Feld ist auch nichts durchgestrichen sondern ein Sternchen, das sich auch im Datumsfeld wiederfindet.
Ist also relativ offensichtlich, wie das gemeint ist.

Multiman 29.06.2010 10:21:04

Also bei mir ist nur im A beschränkt ein Stern *) drinne des Feld drunter ist leer

Saugwurmmensch 29.06.2010 10:27:14

Oh, stimmt.
das Moped und A1 mit Stern, A frei...das ist ja suboptimal.
Naja, ich meide eh das Ausland, indem ich mir gut vorstellen kann, wegen sowas angeschmiert zu werden (Italien, Frankreich, ...).

Igi 30.06.2010 10:29:51

grad geguckt...

bei mir steht überall das datum drin (nur kein grosser LKW)

Carausius 30.06.2010 14:10:14

Bin ich froh das ich noch das Schweinchenblatt habe :wink:

mercilessreaper 01.07.2010 00:16:55

wie ist das eigentlich, gelten die 2 jahre drossel ab prüfungsdatum oder ab führerscheinzuteilung.

habe meinen schein erst 2-3 monate nach der motorradprüfung bekommen weil ich den mit B kombiniert hab

thy 01.07.2010 00:23:41

Ab Prüfungsdatum, ab dem Datum an beginnt ja auch dein Probezeit.

Habe A und B auch auf einmal gemacht.

Jais 01.07.2010 00:24:00

Ab Führerscheinzuteilung. Das entspricht das Datum, welches in Feld 10 eingetragen ist.

mercilessreaper 01.07.2010 00:26:13

Zitat:

Zitat von Jais (Beitrag 396785)
Ab Führerscheinzuteilung. Das entspricht das Datum, welches in Feld 10 eingetragen ist.

So war auch meine Vermutung.

Meine Probezeit begann ja nicht mit der Prüfung da ich ja keinen Schein hatte

aber das bisschen mehr Zeit juckt mich dann auch nimmer

thy 01.07.2010 01:00:19

Also bei uns in Niedersachsen ist es so, dass meine Probezeit mit bestehen der ersten Prüfung angefangen hat.
Hab den B-Schein paar Monate später gemacht.

Hast du dir keinen vorläufigen Führerschein besorgt? Diesen pinken Wisch, der nur mit Perso gültig war, wo dann eben draufstand, dass du fahren darfst...

Naja vielleicht ist das ja bei dir in Backnang anders...

Jais 01.07.2010 11:16:17

Zitat:

Zitat von thy (Beitrag 396789)
Also bei uns in Niedersachsen ist es so, dass meine Probezeit mit bestehen der ersten Prüfung angefangen hat.

Das gilt nur, wenn du dir dann auch einen vorläufigen Führerschein aushändigen lässt.

Kein gültiger Führerschein, kein Ablaufen der Probezeit.

thy 01.07.2010 11:30:38

Ahh ok wieder mal was dazu gelernt :D

bcr 01.07.2010 13:49:31

Meine Fresse ich hätte heut echt fast nen Herzinfarkt bekommen. Am 3.7 (Samstag) ists bei mir soweit und der Kollege der mich mal seine Fazer fahrn lassen wollte fragte ob ich denn schon beim Amt war. Blick auf den Führerschein und bei der zweiten Zeile A nix eingetragen :O (Zum Glück kein strich). Zum Glück scheints nicht nur bei mir so zu sein und mein ex-Fahrlehrer hat mir das auch nochmal telefonisch bestätigt.
Allerdings find ichs ne frechheit, dass die wegen ihrer kleinen "Neuerung" nochmal 45€ von mir sehen wollen wenn ich mal ins Ausland will :motz:

Saugwurmmensch 01.07.2010 14:01:02

Würd ich nicht ausgeben.

Als EU-Führerschein gedacht sollten die Rennleiter im Ausland damit umgehen können.
Zur Not beim Amt nachfragen. Vielleicht rücken die erklärende Seiten in vielen fremden Sprachen raus ;)

bcr 01.07.2010 14:37:40

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 396829)
Vielleicht rücken die erklärende Seiten in vielen fremden Sprachen raus ;)

Lol...das würde ja Kreativität oder zumindest Hilfsbereitschaft voraussetzen. Hab schon versucht mein Amt anzurufen aber da geht während der Öffnungszeiten keiner drann. Dadurch inspiriert hab ich mir erstmal selber nen Kaffee geholt ;-)
Naja vielleicht gibts auch die Möglichkeit nen Sticker drüberzumachen....geht beim Perso wenn man umzieht ja auch.


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