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Crowdie 27.12.2010 22:28:46

Ist sie gedrosselt oder nicht?!
 
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Hallo Allesamt!

Ich habe das Problem das ich eine laut Anzeige auf 34PS gedrosselte 92er GS 500 E gekauft habe.
Nach meiner genaueren Studie sah ich dass es eine Bemerkung im Brief gibt.:
Leistungserhöhung d. Vergaserdeckel m. einer Anschlaghöhe 190mm.

Gehe ich jetzt recht in der Annahme das ich dieses Motorrad garnicht fahren darf? habe noch A-beschränkt.
Habe mal nen Foto des Fahrzeugscheins angehängt.

Was muss ich tun damit ich das darf?
Und was ist die Strafe für fahren ohne Fahrerlaubnis? :-D

Danke für eure Hilfe!
Hoffe es bringt jmd Licht ins Dunkel:au:

gsmattis 27.12.2010 22:53:51

Nach den Angaben die oben gemacht snd is sie gedrosselt. Aber der Zusatz unten im Feld sagt meines Wissens nach aus, dass sie offen is. Wenn du absolute Sicherheit haben willst kommst du nicht drum herum den Vergaser auf zu machen und nach zu sehen

Edit: Kann es sein dass sie auf 27 PS gedrosselt war und jetzt auf 34 gedrosselt ist? Denn dann wurde die Leistung ja erhöht.

Crowdie 27.12.2010 22:59:41

habe gerade noch etwas im Brief entdeckt:
Anscheinend war die Susi mal auf 20 kW gedrosselt, dies wurde geändert auf 25kW Drosselung mit Hilfe des Vergaserdeckels. seit dem wurde im Brief nix weiter eingetragen.
sprich alles wäre tutti; oder?!

wäre nen Leistungsprüfstand-lauf Sinnvoll? was kostet sowas bei z.B. Dekra?


Danke deiner schnellen Antwort. für mich ist heute erstmal Schluss.

gsmattis 27.12.2010 23:01:22

wenn sie wirklich von 27 auf 34 PS gedrosselt wurde is alles in Butter.
Was so ein Prüfstandslauf kostet kann ich dir nciht sagen.

Streetsoldier 27.12.2010 23:22:26

eine runde auf m prüfstand soll wohl so um die 30€ beim adac kosten fürs mopped. musst mal google bemühen, da findest du was ;)

cha0s 27.12.2010 23:44:15

Zitat:

Zitat von Crowdie (Beitrag 412795)
Und was ist die Strafe für fahren ohne Fahrerlaubnis? :-D

guckst du ins strafgesetzbuch, da stehts drin.

Zitat:

Zitat von Crowdie (Beitrag 412795)
Anscheinend war die Susi mal auf 20 kW gedrosselt,

das erklärt auch, wieso die düsen nicht in den papieren stehen. ich würd mir da keinen kopf machen.

majestic_morpheus 27.12.2010 23:49:58

Da stehen doch eindeutig 25 kW im Schein. Wenn eine Entdrosselung eingetragen wird, wird auch die Leistungsangabe im Schein geändert.

berndy 28.12.2010 07:54:58

Zitat:

Zitat von cha0s (Beitrag 412803)
guckst du ins strafgesetzbuch, da stehts drin.

Nee, da stehts nicht drin. Die einschlägige Bestimmung ergibt sich aus einem sogenannten Strafrechtsnebengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Steht in § 21 StVG

Abs. 1

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Beim ersten Mal gibts meistens eine Geldstrafe über deren Höhe die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht entscheidet und die sich am Monatseinkommen des Beschuldigten/Angeschuldigten orientiert.

Aber ein Anruf bei der Zulassungssstelle, bei der das Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung zugelassen war, bringt Licht ins Dunkel.

Da dir ja ein entwerteter Fahrzeugbrief und damit auch ein Fahrzeugschein vorliegen sollte, müsste da ja irgendwo was von einer Leistung in kW eingetragen sein. Bei der gedrosselten GS müsste da entweder 20 oder 25 kW vermerkt sein. Meistens steht dann auch noch "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" irgendwo dabei.

Es wäre auch denkbar, dass die 20 kW Variante auf 25 kW "leistungsgesteigert" wurde.

Bei der "offenen" GS müsste eine Leistung von 34 kW eingetragen sein.

Auch wenn die Leistung nachträglich erhöht wurde, müsste diese Leistung auf jeden Fall im Fahrzeugschein und später auch im Brief berichtigt worden sein.

Sollte das nicht der Fall sein, wurde die Leistungssteigerung nicht von einem Gutachter abgenommen oder wurde nicht durchgeführt.

Die Wortwahl der Eintragungen im Fahrzeugschein ist manchmal auch etwas irreführend. Da wurde schon hin und wieder eine "Leistungssteigerung" von 34 auf 25 kW bescheinigt obwohl tatsächlich die Leistung reduziert wurde.

Nachtrag: Ich hab mir das, was man auf dem Bild sieht, nochmals angesehen. Darauf basierend ist meine Einschätzung, dass 25 kW eingetragen sind und einfach die Wortwahl "Leistungserh." falsch ist. Gründe: Es sind 25 kW eingetragen, es ist eine Vmax von 143 km/h angegeben und oben steht "Krad, Motorrad mit Leistungsbeschraenk."
Bei einer offenen Variante oder nachträglicher Leistungserhöhung wären alle drei Merkmale falsch und von einem Gutachter auch geändert worden.

Bei einer Wiederinbetriebnahme würde ich aber darauf bestehen, dass das Wort "Leistungserh." nicht übernommen bzw. geändert wird, es ist schlicht falsch und kann zu Irritationen führen.

Crowdie 28.12.2010 09:24:20

WOW!

Danke für eure vielen Antworten!
Man merkt, in diesem Forum herrscht geballtes Wissen.

Jetzt weis ich bescheid das meine Susi doch gedrosselt ist und somit ist alles tutti.

Freu mich schon sehr auf die kommenden ersten warmen Tage, dann sieht man sich auf der Strasse!

Vielen Dank!

Jens88 28.12.2010 13:25:44

Nur mal so am Rande, wurde auch mal mit ne´n großen Transporter mit Anhänger erwischt.
Das Ende vom Lied waren 6 Punkte und 810 € Geldstrafe!
Meine GS ist aber auch offen, nur in den Papieren stehen 20 KW!:grinser2:

cha0s 28.12.2010 21:49:39

Zitat:

Zitat von Jens88 (Beitrag 412818)
Das Ende vom Lied waren 6 Punkte und 810 € Geldstrafe!
Meine GS ist aber auch offen, nur in den Papieren stehen 20 KW!:grinser2:

und mit deiner uneinsichtigkeit prahlst du auch noch rum? du bist mein held...

@berndy, wie schauts bei wiederholungstätern aus?

berndy 29.12.2010 04:35:28

Nun, da wirds dann eben teurer, bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Wie man an der Höchststrafe schon erkennen kann, wird einer solchen Tat keine all zu große Bedeutung zugemessen. (Beleidigung bis 2 Jahre Freiheitsstrafe, einfache Körperverletzung und einfacher Diebstahl jeweils bis 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Trotzdem sollte man sich an die Bestimmungen des § 21 StVG halten.

Ein Jahr Knast ist auch unangenehm, besonders wenn man dann die Folgen noch sieht: Verlust der Arbeitsstelle, des Studienplatzes, finanzielle Einbußen usw.

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist aber die absolute Obergrenze und wird auch nicht beim zweiten Mal schon verhängt. Meistens gibt es da auch noch eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.

Was einem daneben aber noch blühen kann:

Wenn man es übertreibt (18 Punkte = 3 x Fahren ohne FE) oder die Führerscheinstelle Bedenken über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, kann man auch auf dem Verwaltungsweg seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen.

Was man vll. auch wissen sollte: Als Nebenfolge kommt auch die Einziehung (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 StVG i.V.m. § 74 StGB und § 111 b StPO) des Tatfahrzeugs (sofern es dem Täter selber gehört) in Betracht. Also, wenn man mehrfach (mind. 2 Mal in drei Jahren) ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und mit seinem eigenen Fahrzeug erwischt wurde, kann man das ohne Entschädigung weggenommen bekommen.

Übrigens ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung (allgemeine Versicherungsbedingungen) und rechtfertigt für die Versicherung im Schadensfall einen Regress beim Fahrzeugführer. Bei der Kasko-Versicherung gibts dann u.U. gar nix und bei der Haftpflicht kann das 5000 € kosten (unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr).

Manche Versicherungen kündigen dann auch den Versicherungsvertrag. Die Versicherungen tauschen untereinander auch Informationen aus. Also muss man sich dann nicht wundern, wenn man auch bei einer anderen Versicherung keinen Vertrag mehr bekommt oder hohe Beiträge zahlen muss.

Auch für den Halter (sofern Fahrer nicht gleich Halter ist) kann es teuer werden. Der § 21 StVG richtet sich auch gegen den Halter. Der kann im Falle eines Falles auch bestraft werden. Falls eure Eltern Halter sind: Habt Mitleid mit euren Eltern und tut denen sowas nicht an. Der Halter muss sich davon überzeugen, dass der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis hat. Nicht nur ein Mal sondern regelmäßig. "Das wusste ich nicht" zählt nicht.

Hatte ich auch schon: Firmeninhaber, einer seiner Beschäftigen ist 2 x ohne Fahrerlaubnis mit dem Firmenfahrzeug erwischt worden (geblitzt, weil zu schnell, die Bilder waren gut, Fahrerlaubnis bereits länger davor wegen Suff entzogen), dann kam noch eine Anzeige wegen abgelaufener HU, war über ein Jahr abgelaufen, dazu. Bei der Gerichtsverhandlung wegen der abgelaufenen HU (er wollte es ja so) hat der Firmeninhaber rumgeheult, weil er dann einen Haufen Punkte hatte. Bezahlen musste er trotzdem. Nach meiner Vernehmung fragte der Richter den Anwalt, ob er den Einspruch zurückziehen wolle oder ob über ein erhöhtes Bußgeld verhandelt werden soll. Die Anzeigen wegen FoFe und der HU waren übrigens alle von mir.:grinser2:

Übrigens steht da oft der Konjunktiv, das bedeutet, dass es passieren kann aber nicht immer muss. Es kommt immer auf den Einzelfall an und die Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft bzw. letzten Endes beim Gericht. Abgesehen von der Versicherung, die macht das nach eigenem Gutdünken.

derAlte55 02.01.2011 20:59:59

Leider gibt es viele GSen, die lt. Papieren gedrosselt sein sollen, bei denen die Besitzer aber die Drossel rausgeschmissen haben. Wenn du in den Papieren 25 KW stehen hast, bedeutet es noch lange nicht, dass die Maschine real wirklich gedrosselt ist. Du kannst es aber sehr schnell selbst herausfinden:

Die Leistungskurve der ungedrosselten GS steigt ab ca. 6000 U/min steil an, was sich in einem deutlichen Leistungsschub bemerkbar macht. Die gedrosselte GS dreht über das gesamte Drehzahlband hinweg recht gleichmäßig hoch.

VG Gerhard

majestic_morpheus 03.01.2011 08:25:34

Einfach mal durch den Luftfilterkasten fingern und die Gasschieber anheben. Lassen die sich nicht bis ganz oben öffnen, sind die Anschläge drin und damit auch die Drossel. Ob die richtigen Düsen verbaut sind, sieht man natürlich nur, wenn man den Vergaser öffnet.

Goose 03.01.2011 08:34:16

Dazu muss aber auch erst mal der Tank runter und der Luftfilterkasten raus....

Saugwurmmensch 03.01.2011 12:45:59

Tank anheben, Lutfilter ausbauen und in die Airbox greifen reicht auch.


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