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Fuddl 25.01.2011 18:09:46

Paintballmaske? hö?
 
Moin Leutchen :)

ich habe letztens ein biker gesehen, der hatte so eine "nussschale" und eine paintballmaske beim fahren durch die stadt auf - sah ziemlich "stylisch" aus :D
was haltet ihr davon?
dass ein integralhelm sinniger ist von der sicherheit und fahrwind her ist mir bewusst, aber vll hat ja jemand von euch erfahrungen mit sowas, oder ein paar argumente.
ich wohne in bremen und wenn dann wäre es auch nur für den sommereinsatz gedacht, wenn man "mal eben von A nach B" fahren würde.
bei google hab ich irgendwie überhaupt nichts zu dem thema gefunden, was mich ein wenig verwundert hat.
Fuddl

edit: http://cgi.ebay.de/Paintball-Maske-V...item3f06735519 an soetwas habe ich da gedacht

Saugwurmmensch 25.01.2011 18:16:38

Ne Paintballmaske ist super aufm Platz wenn man Paintball spielt.
Im Straßenverkehr kostet das 15€ und mit etwas Pech den Fußmarsch nach Hause.
Man erkennt sehr gut von sehr weit weg ob der Helm zugelassen ist oder nicht.
Und wenn der nicht zich Jahre alt ist musst du ohne Ohren. und Nackenschutz zu Fuß gehen.

Außerdem ist das Sichtfeld bei allen Paintballmasken zu begrenzt, als das ich damit im Straßenverkehr mein Leben riskieren würde.
Braincaps schützen auch etwa so viel wie ne Badekappe...

btw: die meisten hässlichen Verstümmelungen geschehen auf kurzen Wegen (Briefkasten, Bäcker, Eisdiele)...

Streetsoldier 25.01.2011 18:19:38

wenn du was luftiges brauchst, kauf dir nen bmw klapphelm :hammer: wobei mein schuberth r1 auch sehr luftig ist. sry ich halt einfach nix davon, da die teile nicht für belastungen am mopped ausgelegt sind. zudem weißt du nicht wie die bei nem sturz brechen was schnittkanten etc. angeht. und ne nussschale und son teil is auch nicht zulässig, würd ich nicht mal auf m roller tragen. entweder motorradfahren und dann richtig mit ausstattung oder es sein lassen. btw. ich bin in diesem jahr schon mit lederkombi raus, was bei 12°C trotz thermounterwäsche und filzpulli echt frisch war. wenn dir vernünftige klamotten kaufs wird der auch nicht zu warm im sommer. und gegen hitze durch stehen hilft nur ganz dolle rechts am griff drehen, sobald man fahren darf :grinser2:

Fuddl 25.01.2011 18:26:58

hm sowas hab ich mir schon gedacht.
aber wenn ich die maske tragen WÜRDE und dazu ein CE helm würde ich trotzdem ein knöllchen bekommen? wär doch nich verboten oder bin ich da falsch informiert :D

also ein klapphelm geht gar nich, sorry :)

war letzte woche auch mal wieder los, das geht eig schon mit lederkombi. bin auch bis zum 30.11. noch rumgegurkt. rein aus prinzip, damit ich mir für dezember eine monatskarte kaufen konnte :P

Saugwurmmensch 25.01.2011 18:29:13

Das Ding schränkt dein Blickfeld genug ein.
Und du kannst es in Verbindung mit nem vernünftigen Helm eh nicht tragen.

Wenn du einen aggressiven look willst, hol dir nen Helm der den mitbringt.
Craft macht zB so Helme...oder Streetfighter (die taugen aber nicht viel).

Fuddl 25.01.2011 18:38:16

ja, streetfighter is ziemlicher unfug. meine jacke ist zwar von denen (super teil) aber die helme sind wirklich unfug.
habs mir nur... naja, leicht vorgestellt. also so eine maske wiegt ja nichts. aber kann ich mir gut vorstellen, dass man in so einem ding kaum was sieht. danke :) bei craft werd ich mal schauen.



edit: seh ich das richtig, dass es von Craft gerade mal 4 verschiedene Helme gibt? o0 Naja und so pralle sehen die nu nicht aus. Bleibt es eben bei meinem Aero ;) der ist ja auch vollends in Ordnung und verdammt leicht und bequem.

acid 25.01.2011 18:52:17

Fahr lieber mit sowas. Schützt auch nicht, hält aber warm :up:

http://pdb08.contentforsports.de/xfi...10122_3599.jpg

Bloody 25.01.2011 22:12:30

Lol ohne helm fahren kostet nur 15€ und das wars !?

Liegt es daran, dass man keine anderen gefährdet ?

Streetsoldier 25.01.2011 22:19:18

acid made my day :grinser2:
die idee mit der mütze ist super :mrgreen:

Fuddl 25.01.2011 23:03:15

15€ für ohne helm fahren kommt mir auch schon merkwürdig wenig vor... naja "ischa wurst".
wurde damals nur mal mit der mofa bei 60km/h angehalten *hust* . hab ein verbalen einlauf bekommen und musste nach hause schieben, aber mehr nicht.

...

aber das ist doch nu ein wenig sehr offtopic ;)

Saugwurmmensch 25.01.2011 23:14:32

15€ für nen nicht zulässigen/geeigneten Helm ist doch OK.
Wenn du keinen anderen dabei hast, wird dir der Rennleiter zu deiner eigenen Sicherheit die Weiterfahrt untersagen.

Ich hatte mit dem Braincap aufm Roller Glück, dass das quasi vor der Haustür war...

Raku 26.01.2011 14:01:33

Das hieße ja, wenn ich mir den teuren Helm für 400Euro sparen wollte, dürfte ich mich nicht öfter als 26,7 mal erwischen lassen.

Schafft man das?


Achja, Spritkosten spart man auch, wenn man zurückschieben darf. Angenommen, man verbrauche dadurch meinetwegen bis zur Amortisationszeit 100 Liter weniger...

dann wären das ja

100*1,50€
= 150€
+400
=550



-> 550/15= 36,7

Dann könnte man sogar 36,7 mal erwischt werden.

Fein.



Geld gespart und ne Menge Fliegen zwischen den Zähnen ;)

Petrie_42 26.01.2011 14:11:09

Ohhh man die 15 Eur sind egal und wieso so wenig, denk dioch mal daran, dass der erste unfall zu 80% dein erster und letzter wird wenn man ohne Helm fährt....

Also ich trag mein Helm gerne und ich find die Paintballmaske MEGA MEGA MEGA hässlich :D

nossak 26.01.2011 14:23:26

Zitat:

Zitat von petrie_42 (Beitrag 416397)
ohhh man die 15 eur sind egal und wieso so wenig, denk dioch mal daran, dass der erste unfall zu 80% dein erster und letzter wird wenn man ohne helm fährt....

Also ich trag mein helm gerne und ich find die paintballmaske mega mega mega hässlich :d

95% ;)

Damui 26.01.2011 17:56:01

Was ist denn, wenn ich mirn Braincap aufsetze und dann ne Maske?
Gibts dann immernoch die 15€? Nen Braincap gilt als Helm^^, bringt zwar nicht viel, aber es gilt als solcher...
Nur mal reines Interesse, habe nicht vor nen Braincap zu kaufen, noch ne Maske

Saugwurmmensch 26.01.2011 18:07:48

Zitat:

Zitat von "Institut für Zweiradsicherheit e.V.
ifz - Statement zum Thema „Helmtragepflicht von
motorisierten Zweiradfahrern“

Stand: 01/2009

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit dem 01.01.1976 die Helmtragepflicht für Motorradfahrer, seit Mitte 1978 auch für Moped- und Mokickfahrer.
Ab dem 01.08.1980 kann bei Zuwiderhandlung dieser Verstoß mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Geregelt wurde und wird dies nach wie vor in §21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch die Mofafahrer müssen seit dem 01.10.1985 einen Helm tragen.

Der §21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung wurde nun neu überarbeitet und trat mit der vierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) vom 22.12.2005 zum 01.01.2006 in Kraft.
Dieser lautet: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. ²Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

2) Die Befreiung der Helmtragepflicht ist in der 8. Ausnahme-Verordnung der StVO näher geregelt und gilt nur, wenn das Kraftrad den Anforderungen der Anlage zu dieser Verordnung entspricht und die vorhandenen Rückhaltesysteme angelegt sind. Ein Beispiel, bei dem diese Ausnahmeregelung gilt, ist der Roller C1 von BMW. Dieser wurde als feste Fahrgastzelle mit Dach und Rückhaltesystem konzipiert und gebaut. Das Tragen von Helmen ist somit bei seiner Benutzung nicht vorgeschrieben.

Nach §49 Abs. 1 Nr. 20a StVO ist das „Nicht-Tragen“ von Schutzhelmen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nach §21a Abs. 2 StVO eine Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV, 30.10.2008) und des Bußgeldkataloges lfd. Nr. 101 BKat mit dem Tatbestand „keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt getragen“ mit 15,- € Bußgeld geahndet werden.



Der früher verwendete Begriff „amtlich genehmigter Schutzhelm“ wurde mit der Überarbeitung der StVO durch den Ausdruck „geeigneter Schutzhelm“ ersetzt.
Ebenso wurde mit der Änderung der StVO die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO aufgehoben, weil in ihr die unbefristete Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, geregelt wurde.

Als Begründung für die Änderung des §21a Abs. 2 der StVO wurde in der Drucksache 813/05 des Bundesrates vom 07.11.2005 folgende Erklärung angegeben:
„Die Ersetzung des Begriffs „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ spiegelt ebenfalls die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.
§ 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBI. I S. 550), geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung vom 22. Dezem*ber 1992 (BGBl. I. S. 2481), lässt die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Die Begründung des Verordnungsgebers hat nach wie vor Bestand (VkBl. 1990 S. 230), so dass es geboten ist, diese Regelung dauerhaft in die StVO zu übernehmen. Bislang wurde in der die Vorschrift begleitenden Verwaltungsvorschrift erläutert, was „geeignet' im Sinne der Vorschrift ist, obwohl Adressat der Verwaltungsvorschrift weder der Verkehrsteilnehmer, noch die Verkehrspo*lizeien der Länder sind. Diese Verwaltungsvorschrift wird ersatzlos gestrichen werden.“
Es bleibt aber nach wie vor dabei: Geeignet sind amtlich genehmigte Schutzhelme sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.

Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Sonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des §21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben. Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.

Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (August 2008) hinsichtlich unserer Anfrage zu sonstigen Kraftrad-Schutzhelmen lautet wie folgt: „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“

Aus http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z...lm-pflicht.htm

Da die Paintballmaske und das Braincap keinen geeigneten Schutz darstellen, kannste da auch 4 übereinander ziehen und müsstest trotzdem das Bußgeld zahlen (Verstoß gegen die Helmpficht §21a StVO).

Fuddl 26.01.2011 18:40:38

also sind die ganzen chopperfahrer auch ohne zugelassenen helm aufm hobel?

Saugwurmmensch 26.01.2011 18:51:01

Ja.

Hansafan1985 26.01.2011 19:07:35

Zitat:

Zitat von Fuddl (Beitrag 416441)
also sind die ganzen chopperfahrer auch ohne zugelassenen helm aufm hobel?

Grds. ja, denn 1. nicht zugelassen und 2. bieten Braincaps wohl auch keine geeignete Schutzwirkung.

Zu den 15,- Bußgeld wird dann auch noch ein Mitverschulden bei einem (unverschuldetem) Unfall mit Kopfverletzungen kommen. So jedenfalls die Rechtsprechung.

Saugwurmmensch 26.01.2011 19:08:49

Zitat:

Zitat von Hansafan1985 (Beitrag 416444)
Zu den 15,- Bußgeld wird dann auch noch ein Mitverschulden bei einem (unverschuldetem) Unfall mit Kopfverletzungen kommen. So jedenfalls die Rechtsprechung.

Was heißt das im worst case?

Hansafan1985 26.01.2011 20:41:46

Das heißt, dass bei einem Unfall die Gegenseite als Unfallverursacher dem Geschädigten (ohne Verschulden) eine Mitveranwortlichkeit für die erlittene Verletzung vorhält. Dazu muss das Tragen des ungeeigneten Helms aber adäquat kausal sein für den Schaden. Folge ist, dass der Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld) gekürzt werden kann, um bis zu 50%. (vgl. § 254 BGB)

Das sind dann richtig satte Beträge, die durch die Kappencoolness nicht zu rechtfertigen sind.

Hier noch als Beispiel ein Urteil zum Thema Schutzkleidung und Mitverschulden (insbes. Rn. 41-44):
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/d...l20060220.html

Ein Grund mehr ausnahmslos ordentliche Schutzkleidung auf dem Motorrad zu tragen.

Suzius 07.02.2011 14:45:08

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 416285)
btw: die meisten hässlichen Verstümmelungen geschehen auf kurzen Wegen (Briefkasten, Bäcker, Eisdiele)...

Zustimm, ist bei mir am 27.08.2010 passiert.
Mit dem Möp zur Arbeit unterwegs gewesen (ca. 3,5-4Km)

Mir wurde die Vorfahrt genommen.

Ohne Integralhelm wäre wohl mein Kiefer nicht mehr ganz heil...
Habe genau auf das Kinnteil einen nicht zu verachtenden Schlag bekommen...

Seitdem werde ich auch kein Klapphelm mehr fahren...

LG

Teufelchen88 04.03.2011 13:37:10

@Fuddl:
meintest du vielleicht eher sowas: http://www.louis.de/_2072715d5f1d5a1...nr_gr=20012123
http://cdn2.louis.de/shop/img250/200...20_FR01_09.JPG

Fuddl 04.03.2011 14:43:11

ne du, die fand ich irgendwie albern ;) aber hat sich auch schon erledigt. danke :)


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