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Thormi 05.02.2011 09:59:32

Frage zu B-Verstoß in Probezeit
 
Hallo Leutz, ich hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.

Situation:

Herr X hat im Mai 2009 seinen A-Führerschein gemacht (begrenzt).
Demzufolge darf Herr X im Mai 2011 offene Maschinen fahren.

Im August 2010 hat Herr X seinen B-Führerschein gemacht.
Demnach hat er noch Probezeit für beide Führerscheinklassen bis Mai 2011.

Jetzt ist Herr X aber im Januar 2011 bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto geblitzt worden, wodurch er mit einigem Ärger, ASF, Verlängerung der Probezeit ... rechnen muss.

Jetzt die Frage:

Beeinflusst dieses Vergehen die "Umwandlung" des A(begrenzt)-Führerscheins in A(unbegrenzt)-Führerscheins?

(auf deutsch: darf er trotzdem im Mai 2011 offene Moppeds fahren?)


... Name fiktiv :grinser2:


Gruß ich

Multiman 05.02.2011 11:32:46


A offen haste nach 2 Jahren Führerschein
nur wenn du den ganz abgeben musst, musste nochmal 2 Jahre warten wenn du nochmal A begrenzt machst und nicht gleich A offen ;)

Damui 05.02.2011 11:36:01

Probezeit ist unabhängig von den Führerscheinklassen.
Selbst wenn die Person 2007 den A Schein macht und 2010 den B Schein macht, gilt die Probezeit ab 2007 nur 2 Jahre (vorausgesetzt sie wird nicht verlängert)

Und das unbegrenzte Fahren hat damit nix zu tun.

Thormi 05.02.2011 12:40:08

Super !!!

Gebe ich Herrn X so weiter ... der wird sich freun ^^

Ich danke euch für die schnelle Antwort :up:


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