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Frage zu B-Verstoß in Probezeit
Hallo Leutz, ich hab da mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.
Situation: Herr X hat im Mai 2009 seinen A-Führerschein gemacht (begrenzt). Demzufolge darf Herr X im Mai 2011 offene Maschinen fahren. Im August 2010 hat Herr X seinen B-Führerschein gemacht. Demnach hat er noch Probezeit für beide Führerscheinklassen bis Mai 2011. Jetzt ist Herr X aber im Januar 2011 bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto geblitzt worden, wodurch er mit einigem Ärger, ASF, Verlängerung der Probezeit ... rechnen muss. Jetzt die Frage: Beeinflusst dieses Vergehen die "Umwandlung" des A(begrenzt)-Führerscheins in A(unbegrenzt)-Führerscheins? (auf deutsch: darf er trotzdem im Mai 2011 offene Moppeds fahren?) ... Name fiktiv :grinser2: Gruß ich |
nö
A offen haste nach 2 Jahren Führerschein nur wenn du den ganz abgeben musst, musste nochmal 2 Jahre warten wenn du nochmal A begrenzt machst und nicht gleich A offen ;) |
Probezeit ist unabhängig von den Führerscheinklassen.
Selbst wenn die Person 2007 den A Schein macht und 2010 den B Schein macht, gilt die Probezeit ab 2007 nur 2 Jahre (vorausgesetzt sie wird nicht verlängert) Und das unbegrenzte Fahren hat damit nix zu tun. |
Super !!!
Gebe ich Herrn X so weiter ... der wird sich freun ^^ Ich danke euch für die schnelle Antwort :up: |
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