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Mein "britisches" Motorrad in Dtl. bewegen?
Hallo, GS-ler
folgende Rechtsfrage treibt mich gerade in den gefühlten Irrsinn: ich hab ein neues Motorrad im Garten stehen (so ähnlich wie die GS500, bloss steht da noch ein F, und aus der 500 wurde eine 1200, aber sonst is alles gleich :-D) und freue mich aufs Fahren. Ich bin derzeit im Vereinigten Königreich, und das Mopped hat den britischen Pendanten zum TÜV, das sog. MOT, ist also britisch für Strassen zugelassen. Nun hat sich der Prüfer nicht grossartig dran gestört, dass das gute Stück Xenon-Scheinwerfer hat...wurden also abgesegnet, schonmal herrlich. Nun will ich auf eben diesem Gefährt nach Deutschland fahren, in ein Land also, wo Xenons eher nicht zugelassen sind (lassen wir mal die eine Maschine von BMW aussen vor). Muss ich damit rechnen, dass ich die Scheinwerfer wechseln muss? ich meine, laut § 20 Abs. 1 Satz 1 FZV: In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. ...bin ich theoretisch dazu berechtigt, dieses Fahrzeug in Dtl. zu bewegen, weil ich ja als Brite gelte, und weil ich eben NICHT längerfristig da bin. Ich würde um Meinungen bitten, ob meine Theorie stimmt, oder ob ich mich nach Scheinwerfern umsehen muss |
Das darfst du in Deutschland fahren. Du musst allerdings (abhängig vom Typ) eventuell einen Teil des Scheinwerfers abkleben, damit der im Rechtsverkehr den entgegenkommenden Verkehr nicht blendet. Bei Rundscheinwerfern ist das bei Motorrädern eher nicht der Fall.
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herzlichsten dank....der 1400km-reise steht nichts mehr im weg...ich freu mir ^^
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