gs-500.de

gs-500.de (https://forum.gs-500.de/index.php)
-   Fahrwerk (https://forum.gs-500.de/forumdisplay.php?f=37)
-   -   Höherlegung (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=27742)

Nike12 29.05.2011 15:55:47

Höherlegung
 
Hi, bin neu hier und habe mich schon ein wenig schlau gemacht wegen einer Höherlegung!
Also ich bin 1,83cm und da die Maschine mir höher viel besser gefällt würde ich dies gerne machen.

Also ich habe gelesen man muss nur diese Umlenk "Knochen" durch kürzere ersetzen. Jetzt wollte ich wissen, ob das eine gute Idee ist, wegen Sicherheit, fahrverhalten usw. Weil ich mchte die eigendlich aus rein Optischen Grund machen.
Da die Suzuki original ist, ist glaube ich ein 180 oda 185 mm Knochen verbaut. Stimmt das?
Um wieviel sollte ich dies verkeinern, damit die Maschine sportlicher wirkt? halt nicht übertrieben.
Und muss ich durch eine Heckhöherlegeung auch andere Dinge beachten?

Wo kann man solche Knochen billig kaufen und sind diese auch zugelassen, oder kann das zu Problemen führen?

mfg
Und danke ;)

irgendwer92 29.05.2011 18:23:32

Also, ich hab gehört, dass man mit den Knochen auch progressive Gabelfedern reinmachen soll, weil dadurch mehr Last auf der Gabel liegt und man deren grottige Dämpfung/Federung noch mehr merkt.
Das Fahrverhalten sollte sich aber nicht viel Verändern.
Knochen solltest du nur mit ABE/Gutachten reinbauen, die sind dann aber relativ teuer.
Wenn du passende von einem anderen Suzuki-Modell bekommst, sprich das am Besten vorher mit deinem Tüver durch, wer Ahnung hat wird dir die eintragen, du solltest aber irgendeinen Beweis haben, dass die wirklich von ner anderen Suzi stammen.
Mir taugt die Höhe mit 1,80m aber eigentlich gut...

Nike12 29.05.2011 18:49:07

OK, und welche Federn sind jetzt vorne Drin?
Muss ich trotz ABE die Dinger eintragen lassen?

Und wieviel kleiner sollte ich gehen, damit es etwa so aussieht:
http://www.gs-500.info/index.php?title=Svens_GS

Und was ist wenn ich bei der Forderen Federung nichts mache?

mfg und danke erstmal

majestic_morpheus 29.05.2011 20:44:51

Eine Höherlegung bekommst du mit Gutachten problemlos bei Louis, Polo, HG und Co. Da sind die Knochen etwa 1cm kürzer als original. Das Fahrverhalten wird noch etwas handlicher oder auch kippliger (je nach persönlichem Empfinden).

Die prog. Gabelfedern gibt es genauso bei den großen Drei und sind dringend zu empfehlen - egal ob die GS höher, tiefer oder Serie ist. Gern wird hier im Forum etwas "dickeres" Gabelöl verwendet (15W statt 10W), dies verbessert die lasche Dämpfung etwas. Federn anderer Modelle machen (falls man überhaupt welche mit passendem Durchmesser und Länge findet) keinen Sinn, da die Federraten unterschiedlich sein dürften.

Ansonsten kann ich dir nur die Fahrwerks-FAQ nahelegen.

Goose 30.05.2011 08:36:00

Also wie schon geschrieben, die Hebel kannste für teuer Geld kaufen, oder vorher mit deinem TÜVer reden, und z.B. Hebel der RF Modelle aus dem Wiki Link nehmen.

Da die für größere, stärkere, und schwerer Motorräder sind, brauchst du wegen der Sicherheit keine Bedenken habe, halten werden die!

Wichtig ist, das du egal welche Hebel du kaufst, du musst Sie eintragen lassen, die Kosten von 30 Euro kommen bei beiden Möglichkeiten dazu, genauso wie das ändern der Fahrzeugpapiere.

Was die Federn vorne angeht, das beste was du machen kannst ist die raus zu werfen. Progressive rein zu machen, und du hast mehr Reserven, ein viel besseres Ansprechverhalten, und viel mehr Rückmeldung vom Reifen.

Leider merkst du dann aber um so deutlicher wie gut oder schlecht dein Federbein ist.

Nike12 02.06.2011 16:26:26

OK, also werde ich 170mm lange Umlenkhebel benötigen.
Und ich muss wirklich, selbst wenn ich Umlenkhebel von Suzuki oder mit Gutachten, di noch beim TÜV eintragen lassen?

Hat jemand 170er Umlenker drinen ohne progressive Federn reingetan zu haben? Und wie ist es dann?

Muss man dann auch, wenn man zum Beispiel ein anderes Rücklicht kauft, dieses Eintragen lassen, obwohl es ein Gutachten hat?

mfg und danke erstmal ;)

Goose 02.06.2011 16:54:09

Alles was ein Gutachten hat muss auch eingetragen werden, ein Rücklicht deswegen nicht weil es eine E Nummer hat, die besagt das es als Rücklicht geprüft und zugelassen ist.

Alle Änderungen am Fahrwerk müssen durch den TÜV abgenommen werden.

Und wenn d das Heck anhebst, läufst du Gefahr das deine Gabel vorne beim Bremsen auf Block geht.

Nike12 02.06.2011 17:15:15

Ok, und Umlenkhebel mit e-nummer gibt es nicht? oder is er dann so oder so zum eintragen?
Und wie funktioniert das dann? Hinfahren 30 euro zahlen fertig und dann?

Was wäre dann, wenn sie auf Block geht?
Aber es muss ja auch nicht sein, dass man auf Block geht oder?

Goose 02.06.2011 17:55:50

Block heißt das die Gabel anschlägt, bedeutet es federt nix mehr, und irgendwann machen das die Ventile in der Gabel auch nicht mehr mit.

Noch mal, Arbeiten am Fahrwerk sind absichtlich Genehmigungspflichtig, damit nicht jeder da was rein schraubt, und im schlimmsten Fall dann was passiert und in die nächste Menschenansammlung rauscht.

Schrauben am Fahrwerk sollte mit verstand gemacht werden.

Wenn du das machen willst, such dir vorher einen Prüfer, und besprich das mit dem, dann erst kaufen und bauen.

Der sagt dir auch wie das weiter abläuft.

Nike12 03.06.2011 22:02:35

OK, und ist es auch wirklich so, dass die Gabel bei einer Höherlegung auf Block geht? oder "kann" es nur passieren?

OK, ich habe mich mal schlau gemacht, und bin dadurch jetzt verwirrt, was hier unter ABE steht:
http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp

Es gibt nämlich Höherlegungssätze mit ABE, muss ich die jetzt td eintragen oder ist es jetzt egal wegen dem ABE?

Und sollte ich diese eintragen lassen, denn wer sollte denn das bemerken, dass die Umlenkstäbe nicht Original sind?

mfg

BlaZn 04.06.2011 13:49:03

Höherlegung mit ABE musst du nicht eintragen lassen. Neue Federn solltest du dir trotzdem zulegen.

Nike12 04.06.2011 14:24:56

OK, danke!

Und ist es jetzt nötig, die Knochen einzutragen auch wenn sie kein ABE haben, denn wer soll denn das bemerken? (Bin neu hier, also kann sein dass ich falsch liege und das schon auffällt)

Gibt es dann eigendlich einen Nachteil, wenn das Ding höher ist? ausser dass mehr Gewicht am Vorderad ist?

Und noch ne Frage, wenn ich gebrauchte Knoche aus einem anderen Suzuki Modell kaufe(welche halt kürzer sind) wie mache ich das dann, weil die sind ja eigendlich geprüft aber ich bekomm da ja keinen ABE Zettel mit. Oder muss ich dann gar nichts machen, weil sie eh von Suzuki selber sind?
Oder kann mir da Theoretisch jemand von euch den ABE Zettel einscannen und dann passt auch?

mfg und danke

irgendwer92 04.06.2011 19:42:18

Es wird nur gemerkt wenn du in einen Unfall verwickelt bist. Dann kann das richtig teuer werden, weil du dann in nahezu jedem Fall eine Teilschuld bekommen würdest.
Es ist also empfehlenswert das eintragen zu lassen.

Nike12 04.06.2011 19:59:48

Ok, dann KANN es gemerkt werden.
Aber wie is es aus nem anderen Suzuki Modell, falls ich einen gebraucht finde oder so?

irgendwer92 04.06.2011 22:17:20

In diesem Forum wirst du darauf wohl als eindeutige Antwort nur finden, außer dass man dir empfiehlt, die Knochen einzutragen.
Es ist eine Glückssache, wenn dein Gutachter genau die GS gut kennt und sieht, dass sie höher ist, wird es richtig problematisch für dich. Du könntest aber auch Glück haben, dann könnte es nicht gemerkt werden (oder du baust einfach keinen Unfall).
Du musst es mit dir selbst vereinbaren, ob du so ein Risiko eingehen willst oder nicht.
Ich persönlich würds eintragen lassen, so viel kostet das nicht und es ist gleich gemacht, dann hast du auch ein gutes Gewissen.

Hansafan1985 05.06.2011 00:24:49

Für ein Mitverschulden muss die Höherlegung aber ursächlich für den Unfall sein. Wie begründest du denn, dass das "in nahezu jedem Fall" so ist?

BlaZn 05.06.2011 22:13:13

Zitat:

Zitat von Nike12 (Beitrag 438332)
OK, danke!

Und ist es jetzt nötig, die Knochen einzutragen auch wenn sie kein ABE haben, denn wer soll denn das bemerken? (Bin neu hier, also kann sein dass ich falsch liege und das schon auffällt)

Bemerkt werden dürfte das während Routine-Verkehrskontrollen nicht, selbst bei TÜV und DEKRA solltest du problemlos durch die HU kommen. Vorausgesetzt natürlich, du übertreibst es nicht maßlos. ;)
Originalteile aus anderen Modellen oder Teile ohne TÜV-Gutachten fallen übrigens weniger auf, da sie in der Regel keine Teilenummern o.ä. eingeprägt haben. Eintragen lassen solltest du sie meiner Meinung nach trotzdem.

Zitat:

Zitat von Nike12 (Beitrag 438332)
Gibt es dann eigendlich einen Nachteil, wenn das Ding höher ist? ausser dass mehr Gewicht am Vorderad ist?

Die gesamte Fahrdynamik ändert sich. Spürbar wird das vorallem in etwas agilerem Kurvenverhalten und dem im Gegenzug ruckeligen Geradeauslauf.

Zitat:

Zitat von Nike12 (Beitrag 438332)
Und noch ne Frage, wenn ich gebrauchte Knoche aus einem anderen Suzuki Modell kaufe(welche halt kürzer sind) wie mache ich das dann, weil die sind ja eigendlich geprüft aber ich bekomm da ja keinen ABE Zettel mit. Oder muss ich dann gar nichts machen, weil sie eh von Suzuki selber sind?
Oder kann mir da Theoretisch jemand von euch den ABE Zettel einscannen und dann passt auch?

Vorher mit dem Prüfer absprechen. Die meisten geeigneten Modelle sind ohnehin für schwerere und zudem leistungsstärkere Motorräder ausgelegt, sodass die Sicherheit gewährleistet ist. Daher sollte es da in der Regel keine Probleme geben.
Natürlich müssen die Teile aber eingetragen werden, ABE gibt es für Originalteile logischerweise nicht.

Gruß
Hendrik (der seine MIZU Heck-Höherlegung hat eintragen lassen)

Goose 06.06.2011 07:24:50

Wer die Kosten für den TÜV sparen will, der sollte die Heckhöherlegung gleich auch verwerfen, wir sind hier nicht mehr beim Rollertuning.

Wer an einem Motorrad etwas umbaut, der sollte auch gescheit arbeiten, und es abnehmen lassen.

Dient ja seiner eigenen Sicherheit.

BTW: wer kein Geld ausgeben will, der soll die GS halt Serie fahren...

irgendwer92 06.06.2011 12:11:38

Zitat:

Zitat von Hansafan
Für ein Mitverschulden muss die Höherlegung aber ursächlich für den Unfall sein. Wie begründest du denn, dass das "in nahezu jedem Fall" so ist?

Ich würde das damit begründen, dass gegnerische Verteidiger gerne alles Versuchen einem eine Teilschuld anzuhängen und deshalb mit der Begründung kommen können, dass sich das Fahrverhalten durch den Umbau grundlegend ändern kann, dazu kommt noch, dass der Umbau nicht fachgerecht durchgeführt sein könnte, er ist ja nicht durch den Tüv abgenommen.
Dadurch wäre es möglich, dass das Motorrad nicht mehr so agil ist und man nicht so gut ausweichen kann, ein Unfall hätte anders ausgehen können.
--> Man ist angeschissen weil man kann ja nicht das Gegenteil beweisen, der Umbau ist nicht vom Tüv geprüft, und wenns Mopped kaputt ist geht auch nix mehr....

Das wäre mein Gedankengang gewesen, inspiriert von mehreren Unfallberichten, wobei du ja mehr Erfahrung hast, du machst ja schließlich was in Richtung Zivilrecht, glaub ich.
Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, das wäre nur Vorteilhaft ;-)
(ich sollte nichts mehr absolut dahinstellen, irgendwas passt immer nicht.....)

Hansafan1985 06.06.2011 20:02:10

Nehmen wir mal den Fall, dass du (ohne Verschulden) von einem Dritten schuldhaft im Straßenverkehr abgeräumt wirst, dieser fährt etwa bei Rot über die Kreuzung.

Dann trägt die Kfz-Haftpflicht des Dritten deinen Schaden. Ein etwaiges Mitverschulden (§ 254 BGB) deinerseits ist von der Gegenseite zu beweisen (BGH NJW, 84, 2216, 94, 3105). Dazu gehört, dass die veränderten Umlenkhebel adäquat kausal für den Unfall waren. Hierzu gibt es Situationen, bei denen die Umlenkhebel ursächlich für den Unfall sein können und es wird Situationen geben, bei denen es außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt.
Wenn man bedenkt, dass einer Heckhöherlegung ein daraus folgendes agileres, handlicheres Fahrverhalten nachgesagt wird, sollte man in der Tat bei den rechtlichen Folgen differenzieren. :wink: In oben genanntem Fall dürfte es ziemlich unwahrscheinlich sein, dass die Umlenkhebel zum Unfall beitragen konnten.

Nike12 06.06.2011 20:32:42

OK, also zusammengefasst, vom Gesetz sollte man es eintragen lassen, aber es ist eher unwarscheinlich, dass man wirklich mal(Unfall, TÜV) dafür belangt wird!
Und ich finde jeder sollte versuchen Geld zu sparen und wenn man mit Bedacht die Umlenkhebel verbaut, brauch ich keine TÜVer der das für Gled abnimmt, Aber jedem das seine.

Ich würde gerne wissen, wie ihr das alle macht, denn es haben ja viele die Maschine höher. Habt ihr es eingetragen oder nicht?
Wie ist das dann, wenn ich Beispielsweise ein Bandit Federbein einbau, eintragen muss ich es, geht das usw?

mfg

gsmattis 06.06.2011 20:45:05

Ich hab nen Wilbersfederbein mit ABE und gleichzeitiger Heckhöherlegung drin. Hab also keine Probleme, auch nicht mehr mit dem laschen Serienfederbein.

Banditfederbein geht auch, kann man auch eintragen lassen, aber ob das besser ist als das GS Bein ist die Frage. Die Banditfederbeine sind meistens auch schon ausgelutscht.

Hansafan1985 06.06.2011 21:21:47

Um dies vielleicht nochmal klarzustellen.

Ich würde Umlenkhebel ohne ABE eintragen lassen.

Hebel mit ABE würde ich nicht eintragen lassen, weil ich schlicht das Erfordernis nicht sehe. Es kann allerdings sein, dass die ABE an die Bedingung geknüpft ist, dass der ordnungsgemäße Einbau abgenommen wird.

Beispiel: Lucas Höhherlegungshebel ABE

Dort steht unter 4.0, dass eine Abnahme nicht für erfoderlich gehalten wird. Die ABE ist also auch ohne Abnahme und Eintragung gültig.


@goose: Warum glaubst du, dass bei Änderungen am Fahrwerk immer Abnahme+Eintragung fällig sind? Ich denke, dass mein Beispiel dies widerlegt.

Goo 06.06.2011 21:29:46

in der gleichen ABE unter 5.2. steht übrigens:

"Eine Prüfung des Anbaus (Änderungsabnahme) ist lediglich erforderlich:

- bei Abweichungen von der serienmäßigen Ausrüstung, z. B. nachträglich angebaute Hinterradschwingen oder Rad- / Reifenkombinationen in geänderten Abmessungen

[...]"

betrifft, denke ich, auch einige von uns. 160er hinterreifen läßt grüßen ;)

Hansafan1985 06.06.2011 21:31:59

Das ist auch einleuchtend und fast logisch, weil die ABE das Motorrad im Übrigen nur im Serienzustand berücksichtigen kann und somit auch nur so geprüft wurde. :wink:

Goose 06.06.2011 21:57:14

@hansa: Ich sehe heute zum ersten mal eine ABE für Heckhöher und Tieferlegungen. Bis dato war es so, das solche Dinge Fahrwerk, Bremsen und so immer geprüft wurden.

Heute gibt es aber auch schon Bremsscheiben mit ABE. Federbeine von Wilbers mit ABE... wobei sich die ABE die ich hier habe, nur auf die Serienlange der GS bezieht, ist das Federbein länger als Original, dient die ABE als Gutachten.....

Was mich sehr wundert, in der Lucas ABE, gibt es für vier verschiedene Modellbezeichnungen der GS, drei verschiedene Höherlegungen, aber nur eine Tieferlegung.....

Abgesehen davon ist diese neue Information für mich leider uninteressant, hier ist keine GS mehr Serie.....:grinser2::grinser2::grinser2:

Hansafan1985 06.06.2011 22:15:23

...was auch gut so ist. :-D

Glückwunsch noch zum erfolgreichen Verlauf des Rennens in Dölln. :up:

Ich bedaure es sehr, als Zuschauer nicht dabeigewesen zu sein. :(

_Newbie_ 06.06.2011 22:47:18

Mein Wilbers ist etwas länger als Original, ist aber auch mit ABE geliefert worden, die sich nicht nur auf die Serienlänge bezieht.

Goose 07.06.2011 06:23:37

@Hansa: danke, war schade das so wenig Zuschauer da waren, aber war wirklich ne Geile Gaudi.

Was die Wilberbeine angeht, früher gab es eine ABE nur für die Ecoline Serie, also zu der Zeit wo ich das gekauft habe.

Für mein Competion hab ich gar keine bekommen.

Die ändern auch alle Nase Lang etwas.

_Newbie_ 07.06.2011 06:31:17

Kann immernoch so sein, habe auch "nur" das Ecoline.

Nike12 11.06.2011 16:40:05

Welche Länge haben die Umlenkhebel der neuen GS?
Würden diese hier überhaupt reinpassen :
http://cgi.ebay.at/Umlenkhebel-Knoch...item230a0d77ac

Was ist mit denen:
http://cgi.ebay.at/538-SUZUKI-GSXR-7...item5adfcb63dd

mfg

Goose 11.06.2011 16:56:41

die der Gs sind über alle Baujahre eigentlich gleich.

GSXR passt nicht, sind anders aufgebaut

Nike12 13.06.2011 11:17:30

Und sind sie auch gleich lang?
Die Umlenkhebel welches Modells könnte ich als höherlegung verwenden?

Goose 13.06.2011 11:26:45

http://www.gs-500.info/index.php?tit...g/Tieferlegung

firebox 29.06.2014 22:37:46

Was haltet ihr von dieser Heckhöherlegung:

http://www.ebay.de/itm/Heck-Hoherleg...item27df40d2ce

empfehlenswert?

Russedeluxe 29.06.2014 22:45:50

Ob es für dich und dein Bike empfehlenswert ist kann ich nicht sagen.

Falls du jedoch eine Heckhöherlegung mit 35mm suchst, ist das die richtige.

Saugwurmmensch 30.06.2014 08:52:26

Die musst du eintragen lassen -> keine ABE.
Mit Materialnachweis eine Einzelabnahme.

Höherlegungen mit originalen Federn in der Gabel ist nicht empfehlenswert. Die Federn sind zu weich und die Gabel schlägt dann noch schneller durch.

firebox 30.06.2014 09:02:13

welche Federn soll ich dann vorne noch verbauen, damit ich das genannte Problem nicht habe ?

Saugwurmmensch 30.06.2014 09:53:53

Zubehörfedern für die GS von zB Wilbers, Wirth, ...

Bei Ebay gibt es günstig (71€) Federn von Promoto (auch Wilbers) mit ABE.
Dazu vielleicht nocht zäheres Gabelöl für mehr Dämpfung (original 10er, zäher = 15er Gabelöl).

firebox 30.06.2014 10:04:34

Danke für den Tip Saugwurmmensch, die werde ich mir besorgen!

EDIT: Bei den Promoto steht aber nichts mit ABE dabei! oder überlese ich da was ?

Saugwurmmensch 30.06.2014 10:18:31

Zitat:

Zitat von firebox (Beitrag 542186)
EDIT: Bei den Promoto steht aber nichts mit ABE dabei! oder überlese ich da was ?

So sieht´s aus.
Grad mal bei 2 Anbietern ins Kleingedruckte geschaut...steht überall der selbe Text:
Zitat:

Selbstverständlich werden ABE sowie Einbauanleitung einschließlich der Angaben für Luftkammer, Gabelölmenge und Viskosität mitgeliefert.

firebox 30.06.2014 10:23:31

Hätten sie auch dann etwas größer dazuschreiben können. Bei den Wirth Federn steht es ja auch ganz fett dabei :-D

Gabelöl kann man dann jeder 15 w z.B. von Castrol nehmen, oder?

Saugwurmmensch 30.06.2014 10:45:57

Da kannst du jedes Gabelöl nehmen...kann auch günstig sein.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:02:05 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.