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VaidenCains 16.06.2011 16:12:13

Reifenfreigabe?!
 
Hallo liebe Leute,
ich fahre eine 1996'er GS500 E(GM51B), dies nun schon seid einem Jahr.
Ich hab sie mit der Reifenkombination BT45F und BT39R gekauft und Sie hat so auch TÜV bekommen.

Nun da die Schlappen sehr(sehr) alt waren habe ich mir ohne große Gedanken neue genehmigt, nach einigem Gelese hier im Forum hab ich mich auch wieder für die obige Kombi entschieden.

Doch als ich vorhin in der Werkstatt angerufen habe, traf mich irgendwie der Schlag. Denn die meinten ich würde so nicht fahren dürfen! Zum einen weil keine Reifenfreigabe bestünde zum andern weil es zwei unterschiedliche Reifentypen seien!

Könnt ihr mich bitte aufklären?! Ich meine ja, sie hat so schon 4 mal den TÜV überstanden -.-'

LG Toni

Patzomat 16.06.2011 17:59:46

Laut Bridgestone HP hat der BT39 keine Freigabe für die GS.
Dann wird da beim Tüv bis jetzt niemand drauf geachtet haben, oder der Reifen ist im Schein eingetragen, dann kannste die Kombi weiterfahren, oder entsprechend eintragen lassen.

Multiman 16.06.2011 18:14:07

Die GS braucht keine Reifenfreigabe!
Da Suzuki alle Reifen freigegeben hat. D.h. die brauchen bloß die richtige Größe.
Außer im Schein steht Reifenpaar nur von einem Hersteller (oder so)
Aber die sind ja eh beide von Bridgestone

Patzomat 16.06.2011 18:47:12

Stimmt, das verdränge ich regelmäßig...Reifenfreigaben gibts bei Suzuki seit 2007 nichtmehr!

VaidenCains 17.06.2011 09:43:32

Heißt jetzt im Klartext ich kann so lang die Größe passt drauf tun was ich möchte?!

Kann man da vll. irgendwas dazu ausdrucken oder das irgendwo nachlesen?!
Möchte da am besten was in der Hand haben ;)

Merci;)

Patzomat 17.06.2011 09:53:53

Kannste beim Tüv oder auf der Suzuki HP nachlesen.
Wenn in deinem Schein steht, dass Vorderreifen und Hinterreifen vom gleichen Hersteller sein muss, ist das das Einizige worauf du achten musst.

VaidenCains 17.06.2011 10:10:41

Okay, hab jetzt mal auf der Suzuki Homepage nachgelesen.

"Neue SUZUKI Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 keine neuen eigenen Reifenfreigaben."

Das würde ja heißen das bei älteren Motorrädern die alten Bestimmungen zählen, oder nicht?!

Goo 17.06.2011 10:15:36

ZITAT:

Neue SUZUKI Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.

Multiman 17.06.2011 11:53:24

http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf


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