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Spiegel ohne e prüfzeichen
he was ist wenn ich mir spiegel ohne e nr anschraub und erwischt werde was hab ich da so zu erwarten???
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gar nix
gucksch du hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...egelungen.html Nur die Spiegelfläche ist entscheident bei deinem Bj. |
Zitat:
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§56 StVZO Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. In der Rili 97/24/EG steht im Anhang II unter Pkt. 2 ff - die Fläche nicht kleiner als 6900 mm² ist, - bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist, - bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann. Unvorschriftsmäßige Spiegel können mit einem Verwarngeld von 15 € geahndet werden. |
ok alles klar dann lass ich meine fälschlich gekauften spiegel dran^^ im notfall was sind schon 15 euro ;)
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Im Zweifel bekommst du eine Teilschuld bei einem Unfall, weil du das andere Fahrzeuge bzw die Verkehrssituation mit einem größeren Spiegel besser überblicken hättest können.
Die Anwälte der gegnerischen Versicherung sind da sehr einfallsreich und sicherlich keine Anfänger. |
Nö.
Bei der Erstzulassung reichen die 60 cm² Spiegelfläche aus. Das E-Prüfzeichen ist erst mit Zulassung nach EG-Recht (kam 1997) nötig. |
Zitat:
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Zitat:
@ SWM: Hab das nicht auf ein Prüfzeichen bezogen, sondern auf Spiegel, die nicht für die Straße zugelassen sind. Ob Fläche zu klein oder falsche Anbringung oder was auch immer. |
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