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Eyatrian 06.01.2012 12:30:55

Unklarheit beim drosseln
 
Am Mittwoch hab ich mir eine gebrauchte GS 500E gekauft. Laut Papieren ist sie offen und deswegen muss ich sie auf 34 PS drosseln. Der Vorbesitzer gab mir das Drosselkid mit 2 Ansaugstutzen mit und sagte, dass er die Düsen im Vergaser beim Aufmachen nicht getauscht hat, da es für ihn zu viel Aufwand gewesen wäre.
Jetzt hab ich mir in den FAQs den Drossel Beitrag durchgelesen und bin dann bei der PDF etwas stutzig geworden. Laut PDF ist für eine Suzuki GS 500 E BJ 98 ein Düsen und Federwechsel nötig aber es ist keine rede von Ansaugstutzen. Auf dem Gutachten steht, dass die Ansaugstutzen und die Düsen (aus dem Drosselkid) ab dem Baujahr 94 und der Fz.-Ident.-Nr. GM51B-124310 zum drosseln verwendet werden können. Beides stimmt mit meinem Motorrad überein: BJ 98 und Fz.-Ident.-Nr. GM51b14224x (laut der Tabelle aus dem Forum hier also BJ 97, was aber beim drosseln laut PDF keinen Unterschied macht).Ist die Drossel-PDF 100% gültig? Ich bin nämlich etwas verwirrt.

Jetzt hätte ich gerne etwas mehr Klarheit, was ich jetzt machen/nicht machen muss um auf 34 PS zu kommen.

lg

Eyatrian 07.01.2012 12:52:40

Kann mir denn keiner helfen? Ich würde nämlich gerne dieses Wochenende den Drosselsatz einbauen, wenn ich aber den falschen bekommen habe, bringt es ja nicht viel... Ich hoffe einer kann mir doch noch Rat geben.

Goo 07.01.2012 15:36:14

deine is BJ 98, also drosselung von 96-2000 laut pdf.
pdf sollte zu 100% richtig sein, jedenfalls hab ich noch nichts gegenteiliges gehört ;)

Eyatrian 07.01.2012 16:29:03

Ok dann muss ich mal schauen ob ich das mit dem Verkäufer geregelt bekommen, dass er die Ansaugstutzen zurück nimmt.

Eyatrian 07.01.2012 16:59:07

Ok jetzt habe ich gerade eben in dem Thread für die Prüfbescheinigungen für die Drossel folgendes gelesen:

Zitat:

Zitat von GustavGutachten (Beitrag 413768)
Hi


Nachtrag:

Es gibt eine Zubehördrossel von Alpha-Technik. Diese funktioniert mit Blenden, die den Querschnitt der Ansaugstutzen verringern - neue Düsen werden (merkwürdigerweise) nicht benötigt.

Alpha-Technik stellt die Gutachten für diese Drossel nur mit eingetragener Fahrgestellnummer aus - sie sind also nicht auf eine andere GS übertragbar. Man kann sein Glück damit beim TÜV versuchen, die Erfolgsquote ist jedoch, soweit bekannt, sehr gering. Ein neues Gutachten, ausgestellt auf die eigene Fahrgestellnummer, bekommt man im Shop von alpha technik zum gleichen Preis wie eine neue Drossel inkl. Gutachten (ca. 100 €).

Was heißt das jetzt? Kann ich meine Ansaugstutzen doch benutzen ?

gsmattis 07.01.2012 17:05:20

Die Drosselblenden werde afaik nur in die Ansaugstutzen gesteckt. Dann brauchst du die Ansaugstutzen nicht. Von der Alpha Tech Drossel hört man aber nichtso viel gutes, weil einfach nur abgeschnürt wird und nicht alles zusammen angepasst wird.
Ich würd mich da aber mit dem Vorbesitzer nicht groß streiten sondern die Dinger inner Bucht verkaufen, haste mehr von.

Eyatrian 07.01.2012 17:44:19

Was meinste mit Bucht?

Goose 07.01.2012 17:55:32

Ebay

majestic_morpheus 13.01.2012 19:32:43

Wie oben im Nachtrag erwähnt, nützt dir die Drossel nur etwas, wenn du auch ein Gutachten dazu hast. Oder noch die alte Eintragung im Fzg.-Schein oder das alte TÜV-Gutachten, dann kann man mit dem Prüfer reden.

Zur Drosselmethode selbst:
Prinzipiell ist die Drossel nicht schlecht, auch ohne Düsentausch. Es besteht halt die latente Gefahr, dass der Motor etwas zu sehr abmagert und dann im Extremfall Schaden nimmt.

klassikfon 16.01.2012 10:05:59

Zitat:

Zitat von Eyatrian (Beitrag 455196)
Drosselkid

...ist Kinderarbeit nicht verboten???;-)


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