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seitliche Reflektoren zulässig?
Hallo,
ich bin etwas "will-gesehen-werden-fanatisch". Ist es zulässig, sich seitlich orange Reflektoren ans Mopped zu kleben? Wie es aussieht, ist letztendlich egal, das Mopped ist eh lila. Übrigens: Nutzt man die Suche, kommt man auf eine lustige Diskussion mit einem Österreicher, der sich mit "Forum-Arsch" streitet. |
Ja, sind zulässig.
Aber soweit ich weiß, nur in der Farbe: Orange. Gruß |
Servus,
jepp geht, musst nur das hier beachten: "Einen oder zwei Rückstrahler an jeder Seite erlaubt das EG-Recht, in einer Höhe zwischen 30 und 90 cm über der Fahrbahn: Mit der Zusatzbedingung, dass sie unter "normalen Umständen" weder vom Fahrer noch von einem Beifahrer verdeckt werden können. Auch das deutsche Recht erlaubt eine ergänzende Ausstattung von Motorrädern mit seitlichen Rückstrahlern: Unter der Bedingung, dass es zwei an jeder Längsseite sein müssen. Je einer von ihnen ist im vorderen und im hinteren Drittel der Seite zu montieren, in einer Höhe bis zu 90 cm über der Fahrbahn...." |
Zitat:
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