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airwolf85 29.04.2013 20:16:15

Hilfe
 
Wenn ich ein 15er Ritzel drauf machen will muss ich dann eine kürzere kette holen?

Saugwurmmensch 29.04.2013 20:22:02

Nein.

Aber deine Betriebserlaubnis erlischt, also lass dich nicht erwischen oder die Maschine von einem Gutachter zerlegen.

Wirklich gut ist ein neues Ritzel auf einem alten Kettensatz auch nicht. Verringert die Lebensdauer...


Und nächstes Mal bitte einen aussagekräftigen Titel!
:roll: :motz:

suzi-rider-le 29.04.2013 21:40:00

Das 15er Ritzel ist aber echt ne wohltat!

Ich geb mein`s jedenfalls nicht mehr ab:grinser2:

Bud_Weiser 03.05.2013 07:37:25

Zitat:

Zitat von Saugwurmmensch (Beitrag 502055)
Aber deine Betriebserlaubnis erlischt...


Kann man das nicht abnehmen/eintragen lassen? Das Fahrzeug wird ja nicht schneller oder verändert das Fahrverhalten Richtung unsicher...

Saugwurmmensch 03.05.2013 09:35:59

Kannst du versuchen.
Gibt vielleicht Prüfer, die das machen...aber die meisten Graukittel (die noch fauler als unfähig sind...davon gibts scheinbar viele) werden dich mit eine wahnwitzigen Summe für irgendwelche Fahrversuche, Geräuschmessungen, Abgasgutachten und Prüfstandsläufe oder einem einfachen "nein" abwimmeln.

Bud_Weiser 04.05.2013 07:01:55

Das hab ich hier in nem anderen Thread gefunden und so gut es geht rüberkopiert:

http://forum.gs-500.de/attachment.ph...4&d=1256412919
http://forum.gs-500.de/attachment.ph...5&d=1256412936

Gut, das ist keine ABE, aber: das Übersetzungsverhältnis des Sekundärantriebs ist offenbar nicht angegeben.

Kann man die ABE irgendwo einsehen (ohne nach Flensburg zu müssen), um zu überprüfen, ob wirklich ein Ritzel mit 16 Zähnen in der ABE angegeben ist?

Fakt ist ja, dass die GS wirklich zu lang übersetzt ist, so dass der Wunsch der Treiber nach Verbesserung durchaus legitim und nachvollziehbar ist.

Willow 04.05.2013 08:21:03

Es gibt in einer EG RiLi eine 8% Grenze in welcher zumindest das Abgasverhalten nicht neu nachgewiesen werden muss. Problematisch wird es eher mit dem Fahrgeräusch.

Einfach mal Google bemühen

Bud_Weiser 05.05.2013 12:54:10

Also mal unterstellt, dass die Größe des Ritzels nicht explizit Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, dürfte folgendes gelten (§ 19 Abs. 2 StVZO):

" Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Selbst wenn ein 16er-Ritzel in der BE erwähnt wird, sollte diese nicht automatisch erlöschen, da der Tatbestand nach Satz 2 wohl eher nicht zutrifft.

Suzuki hat die GS so lang übersetzt, damit für alle Fahrzeuge aus Serienfertigung die geforderten Abgas- und Lärmemissionswerte sicher eingehalten werden. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Fahrzeug, welches kürzer übersetzt wird, automatisch diese Werte nicht mehr einhält. Wenn die Straßenverkehrsbehörde also ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. 15er-Ritzel (genauer: Betrieb eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis) gegen einen Halter einleiten wollte, dürfte die Beweislast, dass die Emissionswerte nicht (mehr) eingehalten werden, bei der Behörde liegen (so würde ich zumindest den Widerspruch begründen, falls mir ein entsprechender Bußgeldbescheid ins Haus flatterte). Fazit: 15er-Ritzel stellt nicht automatisch eine OWi dar. Man sollte auch nicht unbedingt kundtun, dass man das Ritzel voll von Schuldgefühlen verbaut hat. Es könnte ja auch schon am Fahrzeug/beim Kettenkit gewesen sein, als man dieses/diesen gutgläubig gekauft hat (Vorsatz vs. Fahrlässigkeit).

Allerdings gilt auch:

"Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung

1.
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs

anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden."

Dieses Gutachten ginge auf Kosten des Halters und dürfte nicht ganz billig sein; am einfachsten wird es dann wohl sein, das 16er-Ritzel für die Abnahme wieder anzubauen und drauf hinzuweisen, dass der Originalzustand wieder hergestellt wurde.

Wenn eine GS mit 15er-Ritzel verunfallt, müsste der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass der Unfall ohne die Änderung der Übersetzung hätte vermieden werden können. Das dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Abschließend sei noch erwähnt: ich selbst fahre ein 16er-Ritzel, und bis zum nächsten Kettenkit bleibt das auch so. Was dann passiert...? ;)

Ferner bin ich kein Jurist; das Geschriebene stellt meine subjektive Sicht der Dinge dar. Korrekturen und Ergänzungen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Ansonsten gilt, wie auch sonst im Leben: No risk, no fun!

[Und falls zufälligerweise ein Admin das hier lesen sollte: lässt sich dieser Fred mit nem aussagefähigeren Titel versehen, z. B. "15er-Ritzel - darf man oder darf man nicht?" oder so ähnlich? Könnt ja sein, dass sich etliche Leute für dies Thema interessieren... Thx. :)]

maddihn 05.05.2013 20:01:36

Ein wenig OT:
1. Deine Threadüberschriften lassen Spiel für Spekulation. Es wäre sehr hilfreich wenn diese genauer wären als: Sound!!!(...)!!, Hilfe, Entschidung??(...)??

2. Siehe meine Signatur: Es reicht, wenn man ein, zwei, im Notfall mal drei Satzzeichen nutzt anstatt auf der Taste einzuschlafen ;)


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