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GS500F doch nicht gedrosselt
Hallo,
ich musste heute feststellen, dass meine GS nicht gedrosselt ist. Wurde mir aber mit 34PS verkauft. Auf nachfrage beim ehemaligen Besitzer habe ich ein TÜV-Bericht zugeschickt bekommen, indem die Entdrosselung bescheinigt steht. Kann ich damit einfach zum Strassenverkehrsamt rennen? Oder kann ich jetzt einfach zum TÜV rennen und anschliessend eintragen lassen, oder was kann ich da machen? Gruß Marcel |
Wenn du ne Bescheinigung hast ab zum Umtragen
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Zitat:
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Japp, geht einfach so, hatte ich auch.
Ich hatte mir ein Unfallmopped gekauft, die wieder hergerichtet, dabei direkt entdrosselt und das vom TÜV abnehmen lassen. Danch stand die fast 2 Jahre in meiner Garage und dann hab ich die erst angemeldet. Die Abnahmebescheinigung von vor 2 Jahren hat meine Zulassungsstelle ohne Probleme anerkannt. |
Alles klar, dann kann ich noch warten bis der TÜV mir mein Lenker und meine neue Gabel abgenommen hat - wehe der macht das nicht :bur2:
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so lange alle Nummern haben und du die ABEs dazu, wird alles gut.
Bei Teilegutachten musst du sie abnehmen und eintragen lassen. |
Sind Teile von ner alten GS500 E habe aber ne GS500 F
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Hat da jemand schonmal Erfahrung gesammelt was das angeht?
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Die Gabel ist äußerlich baugleich und original Suzuki GS 500, die brauchst du weder abnehmen noch eintragen lassen.
Was für ein Lenker ist jetzt verbaut? Die alten GS haben ja die Lenkerstummel. |
Also ich habe die Stummel von ner '91er GS an meiner GS500F montiert.
Gabel brauch ich nicht eintragen lassen? Dachte nur, weil die die von nem andern Hersteller kommt und ein etwas älteres Baujahr hat. Muss ich irgendwas beachten damit der TÜV die Stummel abnimmt, oder muss ich lediglich Glück mit dem Prüfer haben? |
Wieso fährst du noch gedrosselt. Man darf doch seid Januar die GS (also bis 48PS) offen fahren ab der Probezeit.
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Die Gabeln der neueren Modelle kommen zwar von einem anderen Zulieferer, sind aber trotzdem original Suzuki. Das wird wahrscheinlich kein Prüfer merken, die unterscheiden sich rein äußerlich ja nur die fehlenden Einsteller der Federvorspannung.
Bei den Lenkerstummeln ist es im Prinzip das gleiche, allerdings ist da der Unterschied schon offensichtlicher. Wenn du einem Prüfer in Ruhe erklärst, dass das die originalen Teile für eine GS 500 sind, wird er das sicherlich problemlos eintragen. |
@Teufelchen dasselbe dachte ich mir auch :)
Also, da meine GS zurzeit eh nich fahren kann dachte ich mir, machst die Drossel raus... Naja... da war keine... Also beim Vorbesitzer mal angefragt und siehe da... wurde inner Werkstatt entdrosselt und nicht eingetragen. Nu hab den TÜV-Bericht hier vor mir liegen (auf Nachfrage beim Vorbesitzer!), wo bestätigt steht, dass die entdrosselt ist. Bloß jetz hab ich hier nen TÜV bericht aus 03.2012. Einfach zum Straßenverkehrsamt rennen und machen lassen oder stellen die sich bei sowas quer? |
Zitat:
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Zitat:
Dachte nur, dass die sich da irgendwie querstellen, oder so, wollte nur für den Fall mit der passenden Antwort dastehen. :) |
Du solltest auf Nachfrage auf jeden Fall angeben, dass die GS seit dem Gutachten nicht mehr bewegt wurde und deshalb auch die Eintragung noch nicht erfolgt ist.
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