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Action Cams verboten
Action-Cam-Verbot in Österreich
14.05.2014 Mehrere europäische Staaten haben die Benutzung sogenannter Dashcams im Straßenverkehr unter Strafe gestellt. Damit kann auch das Filmen mit den beliebten Action-Cams zum teuren Vergnügen werden. Die Idee klingt bestechend einfach: Ich filme das Verkehrsgeschehen von meinem Fahrzeug aus kontinuierlich mit und verfüge im Fall der Fälle über handfestes Beweismaterial. Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland. Angesichts korrupter Polizisten und bestechlicher Gerichte erscheint vielen Verkehrsteilnehmern das permanente Laufenlassen einer kleinen Kamera als sinnvolle Rückversicherung. Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann. Und in diesen Staaten werden auch andere rechtliche Standards hochgehalten – zum Beispiel der Datenschutz. Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze So sehen auch Datenschützer in Deutschland den Einsatz von Dashcams durchaus kritisch. »Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren«, zitiert der ADAC den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg. Der Gesetzgeber hat sich bislang noch nicht eindeutig geäußert. In einzelnen Fällen wurden vor Gericht allerdings bereits automatisch während der Fahrt angefertigte Filmaufnahmen als Beweis zugelassen – pikanterweise auch gegen deren Urheber. Saftige Strafen in Österreich In anderen Staaten der EU ist man weiter. In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal existiert neuerdings ein Verbot von Dashcams. Und jetzt wird es für Motorradfahrer interessant: Auch die beliebten Action-Cams, mit denen Biker gerne sportive Fahrmanöver filmisch verewigen, fallen darunter. Dies hat ein Vertreter der Landespolizei Vorarlberg gegenüber dem TOURENFAHRER explizit bestätigt. Wer seine Action-Cam im Straßenverkehr benutzt – ganz gleich, ob am Helm oder am Bike befestigt – riskiert in der Alpenrepublik ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zwar wurde das Szenario dahingehend relativiert, dass die Polizei Wichtigeres zu tun hätte, als auf Kameras an Motorrädern zu achten, doch die Gesetzeslage bleibt eindeutig. In der nächsten Ausgabe des TOURENFAHRER wird ein ausführlicher Artikel das brisante Thema beleuchten und in diesem Zusammenhang auch detailliert auf rechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von eigenen (Motorrad)filmen auf öffentlichen Plattformen im Internet eingehen. http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/ |
wurde auch mal Zeit , dass diesem Aufzeichnungwahn Einhalt geboten wird
wie das allerdings in naher Zukunft aussieht , sobald sich die Google Glasses ( Kamera in der Brille integriert ) verbreitet haben ? angeblich soll ja auch bereits ein Patent für die noch unauffälligere Kontaktlinsen Variante erteilt worden sein |
Wie sieht es dann mit Überwachungskameras aus, die Läden filmen bzw im laden einen Teil der Eingangstüre filmen? Sind die demnächst dann auch auf der Abschussliste?
Ich find die Cams gar nicht so schlimm, und im Vorbeifahren hat man bestimmt nicht so ein gutes Bild, dass jeder erkannt wird (mal angenommen, dass nicht jeder ne Gopro hat.) |
Frechheit!
Google darf alles aufzeichnen, jedes Geschäft hat Überwachungskameras, die Straßenbahnen sind Videoüberwacht, auf öffentlichen Plätzen gibts Kameras, jeder Tunnel wird überwacht, aber für eine Gopro am Helm darf man 10.000€ zahlen!! :motz: :dagegen: |
So ist das eben, die Großen entscheiden, ohne Sinn und Verstand....traurig aber wahr.
Vorallem, die Aufzeichnungen werden teilweise nur privat verwendet. Aber was ist mit Fernsehaufnahmen in der Stadt? Da laufen im Hintergrund Leute her, die ich definitiv gut erkennen kann! Dann sollte das bitte auch untersagt werden |
Hall0,
hatte letztens die Panik im Gesicht stehen. Auf einer schmalen steilen Nebenstraße kam mir in einer engen Kurve doch glatt ein Skateboarder mit Affenzahn und Action Cam auf'm Helm entgegen. Schrammte mit geschätzen 0,5cm an mir vorbei, hatte wohl nicht mit Gegenverkehr gerechnet. Wenn's gekracht hätte wäre alles auf Film zu sehen gewesen, so hat er was fürs Album. Grüsse Coyote |
@Coyote:
Na dann bei Youtube mal die Augen offen halten :grinser2: Suche nach: "Beinahecrash mit Moppetfahrer beim downhill Longboarden" BTT: Diese Regelungen gelten doch im österischen Reich. Das kann man dann nicht mit der Überwachungs-Politik hier in D-land vergleichen. Hier ist das ja (noch) erlaubt. Finde jetzt die Regelung mit Action Cams auch sehr übertrieben, aber im Generellen bin ich auch gegen all diese Kameras in der Öffentlichkeit. |
Nur um das mal klar zu stellen: In Österreich müssen ALLE Überwachungskameras im öffentlichen Raum genehmigt werden. Einfach sein eigens Juweliergeschäft von aussen zu filmen bzw. den öffentlichen Raum davor, ist nur mit entsprechender Genehmigung und Auflagen erlaubt (temporäre Löschpflicht, usw.). Das gilt auch für Google - die können ohne Genehmigumng nicht einfach drauflosfilmen ... da gabs schon wilde Szenen und Anzeigen......
Aufnahmen ala ActionCAM sind in Österreich eine Grauzone und im Grunde nicht erlaubt (sie werden bei Beweisführungen auch nicht anerkannt). Besonders problematisch ist das bei den Skifahrern, die sich sowas gerne am Helm montieren - das kann sehr, sehr teuer werden, wenn jemand klagt.......da sind so manchen Tschechen oder Ungarn schon die Augäpfel rausgequollen..... Dauernd mitlaufende Straßenkameras in KFZ sind strikt verboten und selbst auch nur das vorhanden sein derselbigen ist strafbar (auch wenn sie nicht läuft). |
Damui: In Deutschland gilt: wer sich in die Öffentlichkeit begiebt, muss damit rechnen gefilmt zu werden. Wenn man einen Schwenk mit der Kamera macht als Erinnerung an die Altstadt, kann man schließlich nicht jeden einzelnen um Erlaubnis fragen, der durchs Bild gelaufen ist.
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Irgendwann dürfen dort verkaufte Smartphones auch keine Kamera beinhalten.
Oh, stimmt! Smartphones werden ja auch überwacht... :no: |
@Don Arcturus
na denn Prost, wer bei You Tube drin ist hat auch ein Archiv bei der NSA, gut dass ich einen Helm aufhatte mit Balaclava drunter, so erkennen die mich wenigstens nicht. Aber halt - vielleicht bin ich dann erst recht verdächtig (Vermummungsverbot). und ein Terrorist. Da dieses Forum ebenfalls mitgeschnitten wird - scheiße - sag nix mehr Grüsse vom Terroristen Coyote |
Zitat:
Also wenn die NSA Youtube überwacht, würde ich gerne dort arbeiten und nur noch Katzenvideos ansehen! |
Zitat:
ich mach mit! :mrgreen: |
Finde ich gut.
Wenn ich die Moppedfahrer mit ihrer bescheuerten Cam am Helm sehe, bekomme ich schon die Krise. Normal fahren können die Spacken dann nämlich nicht mehr. Muss ja auch Actionreich sein, für die 5 Youtube Channel Abonnenten ... |
@ DJ3K
Bisschen übertrieben deine Meinung. Hauptsächlich geht es ja um die Fahrten/Gegend. Es gibt auch Kameras, die in der Verkleidung integriert werden, zählen diese dann als Action Cam? Die machen nämlich dasselbe...filmen! Ich gebe dir Recht, viele fahren dann schneller als die können, weils für die Kamera gut aussehen muss. Für manche reicht es schon als Beweisvideo für so manche gestörte Autofahrer! |
Beispiele , wo durch spektakuläre Filmaufnahmen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen gibt es genug
erst an Pfingsten an der Mosel passiert : ein am Rand mit Warnblinker stehendes Kameramotorrad möchte den Sprung eines Kollegen über eine Kuppe filmen - da hält ein PKW neben dem vermeintlichen Pannenfahrzeug und fragt ob er helfen kann - nur Sekunden später knallt der Hauptdarsteller in den Kofferraum des Hilfe anbietenden tot |
Zitat:
Ich film auch gelegentlich meine Hausstrecke mit nem Kumpel und 2 Kameras. Dabei fahren wir aber weder bescheuert, noch anders als ohne Kameras. Wer sein Motorrad halbwegs beherrscht kann nämlich auch bei normalem Fahrstil spannende Aufnahmen bekommen. Oder muss man dafür in Kurven die Fahrbahn des Gegenverkehr schneiden oder 150 in der Kurve fahren? Gerade als Motorradfahrer solltest du wissen, dass solche Verallgemeinerungen totaler Schwachsinn sind. |
Die Dash-Cams oder Action-Cams sind, wenn überhaupt, aus Gründen des Datenschutzes verboten. Aus keinem anderen Grund.
Das mit dem Datenschutz ist m.M.n. auch etwas an der Realität vorbei gedacht. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Darf man in A keine Urlaubsbilder mehr machen, wenn irgendwo im Hintergrund jemand herumlaufen kann? Das schreibt der ADAC dazu: http://www.adac.de/infotestrat/ratge...recht/Dashcam/ @Rocky, so tragisch das auch ist, wer solche Aufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr machen will, hat auch nicht mehr alle Latten am Zaun. Davon abgesehen steht ein Sprung über eine Kuppe mit einem Motorrad dem ständigen Beherrschen desselben entgegen und ist schon deswegen eigentlich verboten. Außerdem hat man auf Sicht zu fahren, so dass man in der überschaubaren (teilweise sogar in der halben überschaubaren) Strecke anhalten kann. Vor Kuppen/Kurven usw. muss man daher langsam machen. Der Unfall ist nicht passiert, weil gefilmt wurde, sondern weil man sich im Vorfeld viel zu wenig Gedanken über die Sicherheit gemacht hat. Und dass viele mit dem Motorrad zu schnell unterwegs sind, liegt nicht an Kameras sondern am oberen Drittel der Fahrer, also dem, was der Helm eigentlich vor Schaden bewahren soll. Wenn es da nicht stimmt ... Ich persönlich sehe in Dash-Cams keine Gefahr. Wenn jemand sein Video veröffentlichen will, soll er nach den Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Landes handeln und Personen bzw. Kennzeichen unkenntlich machen. Schon passt das. Wenn er das nicht macht, muss er halt die Konsequenzen tragen, d.h. Schadenersatz zahlen. Wenn er es nur für private Zwecke dreht, spielt es keine Rolle. Meiner Rechtsauffassung zufolge kann jeder machen was er will, sofern er nicht die Rechte anderer beschränkt. Aufgabe des Staates ist zwar u.a. der Schutz seiner Bürger. Allerdings gibt es da m.M.n. wesentlich wichtigere schutzwürdige Interessen als eventuell irgendwann einmal in einer kurzen Sequenz zu sehen zu sein. Ein generelles Verbot halte ich für genauso sinnvoll wie vorzuschreiben wie krumm eine Salatgurke oder Möhren sein dürfen. |
+1 :up:
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@berndy
grundsätzlich gebe ich dir in allem Recht was du da geschrieben hast es ist halt nur so , dass für spektakuläre Aufnahmen mit denen man dann in Foren prahlen kann oder in communities "Daumen" bekommt , sowohl die eigenen Grenzen als auch die der StVO überschritten werden ein Beispiel aus unseren eigenen Reihen : auch beim letzten Forumstreffen am Ederseee kam es zu einem Sturz in der "Fotokurve" nur weil möglichst spektakuläre Bilder hochgeladen werden sollten deshalb muß natürlich nicht gleich der Gesetzgeber einschreiten , aber vermeidbare Verkehrsunfälle häufen sich allgemein schon seit sich die Kraftfahrer ( oder auch Fußgänger oder Radfahrer ) verstärkt auf elektronische Hilsmittel konzentrieren anstatt auf den Straßenverkehr - das dürfte dir im Berufsleben sicher schon aufgefallen sein |
Da mag etwas dran sein, dass die Bereitschaft für spektakuläre Aufnahmen ein höheres Risiko einzugehen höher ist.
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Zitat:
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