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Gimbel Fussrastenanlage GM 51 B
Hallo zusammen,
wollte meine Gimbel Fussrastenanlage nach über 19 Jahren auf eine andere Suzuki GS 500 eintragen lassen. Leider besitze ich nur ein original altes Mustergutachten von 1990. Diese Gutachten nsind icht mehr gültig. Wer hat ein aktuelles Teilegutachten fnach Paragraph 19 für die Suzuki GS 500 / GM 51 B ???? Vielen Dank im voraus The Black - Bird Detlev |
Hast du schon bei Gimbel nachgefragt, ob es überhaupt ein aktuelleres Gutachten gibt?
Ansonsten sollte dein altes Gutachten bei einer Einzelabnahme keine Probleme bereiten. |
Gimbel
Hallo,
habe gerade einen E-Mail Verkehr mit dem Inhaber von Gimbel geführt. Er versteht das auch nicht. Versuche eine Teilegutachten zu bekommen. Ansonsten bleibt mir nur die Einzelabnahme beim TÜV Rheinland. Schauen wir mal !!! Tschüüsssss Detlev |
Gutachten
Hallo zusammen,
leider bestätigte sich meine Vermutung, das solche Berichte nicht mehr gültig sind. Hat vielleicht jemand ein Teilegutachten der zurückverlegten Fussrastenanlage von der Fa. Gimbel ( GM 51 B )??? Danke im voraus The Black - Bird Detlev |
Wenn du das alte Gutachten hast, geht das über eine Einzelabnahme problemlos, ohne Gutachten trägt das ein kompetenter Prüfer ebenfalls ein, solange die Teile eine Herstellerkennzeichnung und Teilenummer tragen. Die Einzelabnahme kostet doch nur ca. 5 Euro mehr.
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