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Nach Abbau von Verkleidung auch Lenkeranschlag rückbauen?
Moin,
ich möchte von nem Mopped die Verkleidung (eingetragen) abmachen. Der Lenkeranschlag wurde durch Aufschweißen einer Raupe geändert. Eine Veränderung des Lenkradius wurde aber nicht eingetragen. Muss da für die Änderungsabnahme auch der Lenkeranschlag in den Originalzustand versetzt werden? Und wer darf sowas (ist ja ne Veränderung am Rahmen) und welche Nachweise sind ggf. erforderlich (Rechnung der Werkstatt oder Gutachten über Wendekreis oder was)? Überhaupt: für das fragliche Mopped gibt das Werkstatthandbuch einen Wendekreis (nicht Lenkradius) von 2,5 m an. Wäre das der Durchmesser des Kreises, würd ich damit noch nicht mal ein Mofa wenden können - ist mit Wendekreis möglicherweise der Halbmesser des Kreises gemeint? Ich hab auch schon überall nach dem Wendekreis der GS500E gesucht zu Vergleichszwecken, hab aber nirgendwo was gefunden (mit 2,5 Metern, also ca. einer Fahrbahnbreite, komme ich da aber auch nicht hin). Schon erstaunlich, was für Probleme einen als Moppedfahrer so beschäftigen können...:hammer: Greetz bw |
Wahrscheinlich hat deine Maschine einen anderen Lenker, der nur durch anschweissen eines Lenkanschlags freigängig gewesen wäre.
Bilder wären hier sehr hilfreich. Ansonsten Verkleidung abbauen, Kabel etc. abdecken und vorsichtig mit einem Dremel die Schweißarbeit abtragen. |
Zitat:
Danke erstmal für die schnelle Antwort! |
Wenn das schon jemand ohne Abnahme draufgebraten hat, brauchst du auch keine Abnahme um das evtl. rückgängig zu machen. Von der Änderung weiß offiziell schließlich keiner ;)
Aber zeig erstmal die Veränderung und auch den Lenker. Vielleicht ist das ja normal. Im Werkstatthandbuch steht Wenderadius 2,7 m. Also 5,40 m Durchmesser. |
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