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LED-Beleuchtung erlaubt?
Servus zusammen,
ich bin zufällig auf dieses Produkt bei Amazon gestoßen: http://www.amazon.com/dp/B00SUNHB7Y/?tag=051-20 Was denkt ihr? Ist so Beleuchtung an einem Motorrad erlaubt (erhöht ja eigentlich die Sichtbarkeit) :meinung: oder verboten (z.B. wie beim Auto die Unterbodenbeleuchtung)? Und wenns erlaubt ist - meint ihr, das sieht an einer GS gut aus? Danke schon mal! |
Servus,
natürlich ist das erlaubt und wenn die Lichter an den richtigen Stellen plaziert sind, dann ist das ein echter Hingucker. |
Keine E-Nummer -> keine Zulassung. Und die E-Nummer gibt es da garantiert nicht.
Gruß Alex |
Vermutung. Aber ich vermute das auch.
Meines Wissens sind nicht einmal seitliche Markierungsleuchten (wie bei LKW) erlaubt, seitliche Rückstrahler (in GELB) hingegen schon. Aber was weiß ich schon.... |
Zitat:
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Wenn du die Lichter so verbaust, dass sie während der Fahrt definitiv nicht leuchten können, kriegst du sie evt. beim TÜV durch.
Oder du ziehst in ein anderes Land, wo die Regelungen nicht so übertrieben korrekt sind. :grinser2: |
Es gibt immer wieder solche Ansichten, dass mehr Lampen an Fahrzeugen auch mehr Sicherheit brächten.
Im Grunde genommen ist das auch nicht verkehrt, allerdings soll die Beleuchtung auch erkennbar machen, welches Fahrzeug dir entgegenkommt. Man spricht dabei von Signalbildern der Fahrzeuge. Man sollte schon erkennen, welche Fahrzeuge auf der Straße unterwegs sind. Ganz schlecht wäre es, wenn man anhand der Beleuchtung annehmen würde, es käme ein Moped, in Wirklichkeit kommt aber ein überbreiter 40-Tonner auf dich zu. Und umgekehrt ist es natürlich zwar nicht so gefährlich aber auch unsinnig. Es kann auch verwirren, wenn da Leuchtreklamen herumfahren. Daher ist es nicht egal, wieviele Lampen wo drangebastelt werden. Was erlaubt ist: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php http://www.dekra.de/de/1471 http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm So wie es die Dekra im 2. Link bei der Unterflurbeleuchtung an Pkw schreibt, muss man das auch bei den Zusatzleuchten an Motorrädern sehen. Im Zweifel bei einer Prüfstelle nachfragen. Wenn die Lampen nur im Stand leuchten können, lässt es eventuell der Prüfer durchgehen. Aber selbst dann würden die Leuchten meiner Meinung nach eine Genehmigungsnummer brauchen. Die Dinger sind zumindest im Bereich der StVZO während der Fahrt mit Sicherheit nicht erlaubt. Im Standbetrieb könnte man vermutlich drüber streiten. |
Ich denke, es geht neben dem vom Berndy genannten auch darum, anhand der Beleuchtung z.B. die Ausrichtung des Fahrzeuges erkennen zu können (z.B. vorne nur weises Licht, hinten nur rotes), also andere Teilnehmer nicht zu irritieren und nicht zu blenden.
Macht ja an sich Sinn, aber ich finde es etwas übertrieben, wie es hier geregelt wird. Als Beispiel möchte ich das blau hinterleuchtete Logo von Toyota nennen, das ich aus asiatischen Ländern kenne. Sowas bringt nun wirklich keinen um... |
Nun ja, irgendwo muss man halt die Grenze ziehen.
Egal wo man dann eine Grenze festlegt, ist es irgendjemandem zu weit oder zu eng. |
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