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Motorrad in Originalzustand zurückversetzt
Hi,
ich habe meine GS gebraucht erstanden, der Vorbesitzer hatte sie sich umbauen lassen, da er eine Behinderung hatte. Die Kupplung und alle Schalter wurden vom linken Lenker umgebaut an den rechten, und die Bremse wurde nur noch mit dem Fuß bedient. Bevor er mir das Motorrad verkauft hat, hat er es in den Originalzustand zurückversetzen lassen, allerdings stehen die Änderungen noch im Fahrzeugschein. Ich habe keinerlei Gutachten, allerdings wurden ja die Originalteile wieder angebaut. Muss ich irgendwas beachten wenn ich das Motorrad zum TÜV bringe? Wollen die irgendwelche Unterlagen? Liebe Grüße, Gasp0de |
Hast ja keine Unterlagen, wenn du das wieder original zurückgebaut hast.
Die Austragung sollte also keine Probleme machen sofern alles funktioniert. |
Alles klar, dann fahr ich wohl morgen oder übermorgen mal hin. Brauche eh ne neue HU, das Motorrad hat seit 1 Jahr keinen TÜV mehr :oops:. Habe aber alles fit gemacht und fahr sie im Bulli hin, sollte ja dann nichts machen oder? Also wenn nicht gerade die Polizei durchs Fenster schaut und sieht das das Moped angemeldet ohne TÜV ist...
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In deinem Auto darfst du spazieren fahren, was du willst.
HU wird - sofern die Maschine nicht abgemeldet war - etwas teurer (das Jahr rückwirkend + 10%), sonst alles wie immer (zzgl natürlich der Kosten für die Austragung). |
Zitat:
Dafür kostet es 20% Aufpreis und nicht 10. Dazu kommen noch 60€ Bussgeld und 1 Punkt in Flensburg (da weiß ich aber nicht ob man dafür von der Polizei erwischt werden muss oder ein Besuch beim TÜV schon reicht) Da das Motorrad wahrscheinlich auf den Vorbesitzer angemeldet ist, denn ohne TÜV kriegt man es ja normalerweise nicht umgemeldet, ist es wahrscheinlich sicherer es abzumelden, abgelemeldet zum TÜV zu schaffen und dann erst wieder auf den eigenen Namen anzumelden. Gruß Alex |
Rückdatieren nicht, aber das Jahr zahlt er trotzdem nach. hat dann aber frischen TÜV bis 05/18.
Waren es 20%? hab neulich nicht genau hingeschaut...trotzdem dreist und unnötig. Punkte und Co gibts von den Graukitteln nicht, dafür ist nur die Rennleitung zuständig. |
TÜV hat nichts mit Bußgeld oder Punkten am Hut. Hinfahren, Abnahme, ummelden oder wenn abgemeldet zum Straßenverkehrsamt anmelden.
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Abgelaufene HU kostet so oder so, wenn Du ewrwischt wirst. Egal, wo das Bike steht oder liegt.
Bei der Prüfstelle wären die Beamten wahrscheinlich am erfolgreichsten, wenn sie danach suchen. Um unterwegs im Bulli aber keine Probleme zu bekommen: Kennzeichen abschrauben! Wenns dann noch hübsch sauber ist, kannst es ja beim TÜV im Büro aufn Thresen legen und sagen "Da brauch ich ne neue Plakette drauf"... |
Ok, auf der Seite von TÜV Nord (http://www.tuev-nord.de/de/hauptunte...ragen-2606.htm) gestöbert, Strafe gibt es beim TÜV nicht :)
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hab ich das richtig verstanden?
ein angemeldetes Fahrzeug, das auf privatgelände steht.... dafür bekommt man Strafe, wenn der Tüv abgelaufen ist? Obwohl man es nicht im öffentlichen Verkehr bewegt sondern es nur in der Garage steht? Und sogar Punkte?? Das der Tüv mehr kostet... davon hab ich schon gehört aber das man dafür Punkte bekommt?! |
Auf privatem Grund passiert nix, abgemeldet schon gar nicht.
Abgemeldet werden auch keine Zusatzgebühren verlangt. Da gibt es frischen TÜV zum ganz normalen Kurs. |
Hi Saugwurm,
du hast deinen Beitrag jetzt schnell editiert... was gibts denn jetzt wenn sie angemeldet ohne Tüv in der Garage steht und ich geh sagen wir mal 3 Jahre zu spät zum Tüv (transportier sie da natürlich mit einem Hänger oder so hin.... ) kann mir dann die Polizei was anhängen? und was zahl ich beim Tüv an mehrkosten... hier schwirrten die 20% mehr herum... kommt da noch was oben drauf? |
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Aufm Hänger tut dir keiner was.
Nur wenn du selbst fährst, kann es Ärger geben, wenn man dich erwischt. Steht die Maschine nur ohne HU rum, oder ist sie abgemeldet/stillgelegt? Ruf doch einfach bei der Prüfstelle deines geringsten Misstrauens an und frag nach. Gibt bestimmt eine Obergrenze für die "Rückdatierung", dass du nicht 5 Jahre HU auf ein Mal zahlen musst. |
Momentan steht keine meiner Maschinen ohne Tüv rum. Aber ich wollte das halt mal verstanden haben, da ich noch ne 125er hab die eig. nix anderes tut als Versicherungsprozente fürs Auto zu sammeln (werden regelmäßig übertragen) und bei der steht der Tüv an.... daher die Frage: wenn ich den Tüv nicht mache und sie weiter in der Garage einfach nur Prozente sammelt obs dann strafe bringt. Aber ihr habt die Frage ja jetzt per exelance beantwortet!
Danke dafür |
Solange du damit nicht fährst, passiert gar nix.
Mach ich mit meiner Orangenen auch so. Nur irgendwann in diesem Jahr fahr ich wieder mal zum TÜV. Kostet halt etwas mehr, ist mir aber auch egal! |
§29StVZO ist egal, ob das Fahrzeug nicht bewegt wird oder doch.
Und da ist auch egal, wo sich das Fahrzeug befindet (außer im Ausland und damit außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO.) Ist es angemeldet und steht in der Stube- so ist das Überschreiten der Frist demnoch eine OWi. Triff den "richtigen" und Du zahlst. Ist eine Plakette zu sehen, die abgelaufen ist, ists ein Anfangsverdacht. Ist da kein Kennzeichen- ist sie möglicherweise abgemeldet und mußte damit nicht zur HU. Wenn ihr alle damit Glück hattet, so ist es demnoch nicht gesagt, daß es demnoch erlaubt sein könnte. |
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Es wird nichts Rückdatiert! Du fährst zum TÜV, bezahlst die 20% "Mehrarbeit" und hast eine frische Plakette mit aktuellem Monat/Jahr
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Wieso ist es eine Owi, wenn das Moped ohne TÜV und angemeldet bei mir rum steht????
Wird erst ne Owi, wenn ich mich auf der Straße damit bewege! Und wenn ich im Juli zum TÜV fahre, ist es auch keine, da ich ja auf dem Weg dahin bin! |
Zitat:
Ist die HU 1 Jahr abgelaufen zahlst du nicht nur 20% auf die normale HU sondern auch noch das vorherige Jahr. |
offensichtlich gibt es doch etwas mehr "Unwissenheit" bzw. "Teilwissen" auf dem Gebiet als ich dachte... Wenn ich mal die Zeit hab ruf ich bei den freundlichen Herren in grün (ja in Bayern sind sie noch grün) an und erkundige mich... ich werd das Ergebnis dieser Nachforschung hier posten.
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Nee Jim, ist eine Owi, weil die Frist überschritten ist.
Da spielt der öffentliche Verkehrsraum keine Rolle. Der ist nicht als Ausnahme im Text verankert. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html |
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Inhaltlich und wörtlich steht das nicht da drin.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__16.html |
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"Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten." Das heißt für mich eigentlich nur, dass das Fahrzeug nichts mehr im öffentlichen Verkehr verloren hat, bis zur neuen Marke :-D |
Nein. Das bedeutet inhaltlich, daß das Fahrzeug, wenn es mit Terminüberschreitung angehalten wird, zwangs-stillgelegt werden kann.
Hier wird auch nicht auf den verbleib im öffentlichen Verkehrsraum eingegangen, nur der Betrieb des Fahrzeuges... Auch hier steht nichts zu einer Ausnahme bezüglich der Fristüberschreitung. |
Du ignorierst den ersten Teil der Aussage. Ein Fahrzeug dass nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt muss nicht mit einer Plakette versehen sein.
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Wo soll das denn stehen? Welcher §?
Also in der 29 ist eindeutig von ALLEN "zulassungspflichtigen" Fahrzeugen die Rede. Die Ausnahmen sind da auch aufgeführt, Y-Tours, Kat-Schutz etc. Aber nichts "außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes"... |
Bei den Gebrauchwagenhändlern stehen jede Menge zulassungspflichtige Fahrzeuge, viele auch ohne TÜV. Kannst sie ja versuchen bei der Polizei anzuzeigen :grinser2:
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Ist schon geil, wie manche hier mit Gesetzen um sich schmeißen und sie nicht mal verstehen, +1! |
Also... Ich habe eben auf der Polizeidienststelle in Augsburg angerufen....
Es folgt ein Inhaltliches Zitat... Wörtlich bring ich es nicht mehr zusammen... "Auch wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht... solange es angemeldet ist handelt es sich tatsächlich um eine Ordnungwiedrigkeit wenn der Tüv abgelaufen ist. Diese kann auch auf Privatgrund verwarnt werden. Ausnahme: es ist abgemeldet UND hat keinen TÜV mehr." |
Hast ja auch Recht, aber wörtlich steht da : KANN , muss aber nicht!
Und da ich nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, ist es mir latte! |
mit der Argumentation könntest du auch Immer ohne Tüv fahren solang bis du an einen Polizisten kommst....
Und wie gesagt... das ist auch auserhalb des Straßenverkehrs eine Ordnungswiedrigkeit Ich werd meine kleine 125er auf jeden Fall ohne Tüv nicht mehr auserhalb meiner Garage stehen lassen bzw dafür sorgen, das sie immer TÜV hat. Ich will mir nix aufbrummen lassen und so bin ich auf der sicheren Seite.... |
Campino, ich fahr erst wieder im Juli damit zum TÜV!
Zudem kannst Du bei Deiner 125er das Nummernschild an die Garagenwand nageln, ist doch eh egal. PS: jeder wie er will/kann/muss! |
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als anständiger Bürger solltest du dich selbstanzeigen und nicht dein Moped in der Garage verstecken |
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Ich finds, um mal die Worte eines Vorredners zu verwenden, schon geil, was manche hier lesen, was aber nirgends geschrieben steht. Sind halt die größten und haben Ahnung, vor allen von Dingen, von denen sie keine Ahnung haben.....
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@campino: Das galt auch nicht Dir. Es gibt aber andere hier, die bis aufs Blut streiten, alles bisser wissen, alles besser machen, aber letztlich gar nicht immer die Ahnung haben von dem, was sie da posten.
Das was Du bei den Herren in Grün erfahren hast, hatte - wenn ich mich irre, berichtigt mich bitte- Berndy schon einmal gepostet. Ich bin jetzt einfach zu faul, alle seine Beiträge durchzugehen. |
@Campino, @Kay73: Discussio mater veritas est. ;)
Gruß Alex |
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ich habe neulich bei 2 Maschinen HU machen lassen (bei einer HU 1 Jahr überfällig und angemeldet, die andere ist abgemeldet (also nur normaler Satz)) und habe knapp 150€ bezahlt. Kann am Wochenende mal auf die Zettelei schauen, was wie berechnet wurde. |
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