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svaniTopel 10.07.2019 17:26:34

Verkleidung weg - Probleme mit dem TÜV?
 
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Guten Tag miteinander,

ich habe eine Frage:

Meine GS 500 E ist vollverkleidet, da der Vorbesitzer ein Bastler war.

Hier ist die Ansicht von rechts:

http://forum.gs-500.de/attachment.ph...1&d=1562775346

Nun würde ich gerne die Verkleidung loswerden, indem ich zum einen den Plastik selber, zum anderen aber auch die Stifte (rot markiert), die diesen halten, entferne.
Die Verkleidung stört mich leider beim Fahren, da die Knie an dieser festhängen.

Hier sind die Stifte:

http://forum.gs-500.de/attachment.ph...1&d=1562775611

Nun kommt das Problem selber:

Leider will ich gerade keine Mittel für neue Lichter investieren, weswegen ich mir überlege, ob es ein Problem sein wird, wenn ich den vorderen Teil der Verkleidung dranlasse, um die Lichter und Blinker zu behalten. Dabei ist es so, dass die Verkleidung vorne fest sitzt, also durch die Seiten nicht zusätzlich befestigt wird.

Sicht von vorne:

http://forum.gs-500.de/attachment.ph...1&d=1562775951

Hat jemand eventuell Erfahrungen oder nötiges Wissen, um mir zu helfen? Werde ich Probleme mit dem TÜV bekommen?

Grüße
Svani

Thom 11.07.2019 07:21:08

Ist die Verkleidung eingetragen? Wenn ja, kannst du sie nur komplett fahren oder demontieren und austragen lassen. Ist sie nicht eingetragen, musst du sie eintragen lassen oder abbauen.
Für eigenmächtige Veränderungen an der Verkleidung wirst du vom TÜV keine Erlaubnis bekommen. Da die Leuchten aber eine Zulassung haben, kannst du sie auch aus der Verkleidung komplett ausbauen und mit einer Halterung als Scheinwerfer montieren. Genau so die Blinker.

3y3joe 11.07.2019 07:40:46

Hallo, ich würde die Verkleidung übernehmen und könnte Dir auch einen Lampenvorbau mit original Lampe geben.

Gruß

Joe

Kay73 14.07.2019 19:55:38

Zitat:

Zitat von Thom (Beitrag 602448)
Ist die Verkleidung eingetragen? Wenn ja, kannst du sie nur komplett fahren oder demontieren und austragen lassen.

richtig und falsch. Es fehlt die AAlternative: Oder ändern und das eintragen lassen

Zitat:

Zitat von Thom (Beitrag 602448)
Ist sie nicht eingetragen, musst du sie eintragen lassen oder abbauen.

richtig


Zitat:

Zitat von Thom (Beitrag 602448)
Für eigenmächtige Veränderungen an der Verkleidung wirst du vom TÜV keine Erlaubnis bekommen.

Bei ner HU sicher nicht, bei nem einfachen Prüfer wahrscheinlich nicht, aber bei einem amtlichen Sachverständigen schon. Aber was diese jeweils von einem slchen Umbau halten, kannst Du kein Forum, sondern nur die jeweiligen Prüfer und Sachverständigen vor Ort fragen.

Zitat:

Zitat von Thom (Beitrag 602448)
Da die Leuchten aber eine Zulassung haben, kannst du sie auch aus der Verkleidung komplett ausbauen und mit einer Halterung als Scheinwerfer montieren. Genau so die Blinker.

Stimmt, zumal normal die originalen Tischtenniskellen angebaut, weil nur versetzt werden.

svaniTopel 16.07.2019 15:49:26

Danke für euer Rückmeldungen Leute! Sehr nett!

Die Verkleidung ist tatsächlich eingetragen, aber da ich gerade sowieso am Schrauben vor dem TÜV war, dachte ich mir, diese abzunehmen.

Ich behalte die aber erstmal dran und mache im nächsten Schraubanfall die Vorderseite einfach neu. Der Unterbau der Vekleidung ist vorne wild zusammengeschweißt , wodurch die Halterungen für Lichter, Blinker und Seitenspiegel ein Hirschgeweih bilden. Dieses Konstrukt will ich so auf der Straße nicht fahren.

Jim Knopf 16.07.2019 17:45:40

Bilder!

svaniTopel 18.07.2019 16:57:26

Zitat:

Zitat von Jim Knopf (Beitrag 602551)
Bilder!

Nach dem Umbau? Wird geliefert. :crossy:

Jim Knopf 18.07.2019 17:38:45

Zitat:

Zitat von svaniTopel (Beitrag 602573)
Nach dem Umbau? Wird geliefert. :crossy:

Wie es jetzt aussieht! Hinterher ist immer gleich.


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