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Halogen, und LED Blinker
Hallo Gemeinde.
Ich möchte mir an meiner GS500 F aus BJ 2006 neue Spiegel mit Intigrierten LED Blinken kaufen. Ich hab bereits ein Lastunanhängiges Relais verbaut. Wurde das gehn das ich die Spiegel mit Blinker einfach parallel mit nem Kabeldieb das Signal an den Normalen Blinker wegnehme? Vielen Dank im Vorraus! |
nein
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Okay, danke.
Kannst du mir auch erklären warum nicht? |
Weil wegen der Blinkkontrolle die LEDs im Spiegel auf der falschen Seite mitleuchten.
dagegen sollen Kellermann-Blinkrelais helfen (hab ich keine Ahnung, wie die funktionieren, hab die Teile auch nie verbaut) oder aber der Umbau der Blinkerkontrolle. |
Klar geht das, solange die originalen Glühlampenblinker parallel geschaltet bleiben.
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Sprich, es muss ein Kellerman Relais her, und dann geht's?
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Das ist dasselbe wie wenn jemand Lastwiderstände parallel zu LED-Blinkern schaltet, damit er kein spezielles lastunabhängiges Blinkrelais braucht. |
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Autos haben auch vorne vier Blinker...
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Wir sprechen hier aber von einem Motorrad, nicht von einem Auto. Und mein Auto zB hat (nach) vorne definitiv nur zwei Blinker.
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Zum Thema 4 Blinker vorne am Motorrad:
Ich habe das mal vor 15 Jahren probiert. Gleiches Setup wie der TE: 2x Spiegelblinker + 2x original Blinker nach vorne Der TÜV Prüfer hat große Augen gemacht und mich damit wieder nach Hause geschickt, mit der Bitte ein Blinkerpaar zu entfernen. :mrgreen: |
Ich ergänze mal zum Thema Lastwiderstand:
Kann funktionieren, muss es aber nicht. (Oder kann es nicht? Keine Ahnung, ich hab den Fall noch nicht gehabt.) Nachdem mein erster "Umbau" an der GS vor über 10 Jahren zu Miniblinkern ging, kam bei der ersten Ausfahrt dank dem Ausfall eines Blinkers und der Erkenntnis, daß die Glühlampe bald so teuer ist wie der komplette Blinker, der Umbau auf LED. Um nichts umzumodeln, mit Lastwiderständen, die ich vorn am Rahmen befestigte. Ergebnis: Auf der falschen Seite leuchteten LEDs mit! Danach kam Relais und Umbau der Blinkerkontrolle. Und das funktioniert bis heute |
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Ich habe diese Kombination und keine Probleme damit. Eine Anfrage bei staatlichen Stellen (weiß grad nicht welche, da im Urlaub) ergab, dass vorn mindestens 2 Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben sind, mehr also möglich ;-) |
Sehr interessant. Dann scheint an dieser Stelle der TÜV auch unterschiedlicher Ansicht zu sein.... :crazy:
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Hallo, hier mein Update zur Anzahl der Blinkern vorn (Namen und datenrelevante Daten geixxxxxt): Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Fahrtrichtungsanzeigerpaare ist nach § 54 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht begrenzt. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen xxxxxxxx Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Fahrzeugtechnik Telefon: 0461 316-xxxx Telefax: 0461 316-xxxx mailto: xxxxxxxxx Internet: www.kba.de<http://www.kba.de/> -----Ursprüngliche Nachricht----- xxxxxxx Betreff_Text: Fahrzeugteile_Auskuenfte_Genehmigungen Anliegen: Ich besitze eine Suzuki GS 500 (GM51B), Bj. 1994, ohne Verkleidung. Dort möchte ich gern E-zugelassene Spiegel mit integrierten Blinkern anbauen. Ist der Betrieb zusammen mit den derzeit verbauten normalen Blinkern zulässig (können die vorderen Blinker also am Fahrzeug verbleiben)? Oder müssen die vorderen Blinker entfernt werden und nur die Spiegelblinker dürfen die vordere Richtungsanzeige realisieren? Die Ausrüstungsvorschrift spricht von 4 Blinkern. Ist diese Zahl zwingend einzuhalten oder ist sie nur die Mindestvorgabe (also nicht das Maximum)? Nach Durchforsten des www ist man sich selbst in TÜV-/DEKRA-Prüferkreisen dazu nicht einig. Ich bitte Sie um eine verbindliche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen |
Das ist eindeutig. Vielen Dank für deine Mühe!
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