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anderer Superbikelenker auf ABM Umbausatz
Seid gegrüßt,
nachdem ich meine GS endlich zum Leben erweckt habe, bin ich dabei kleinere Anbauteile zu tauschen. Ich habe einen ABM Lenker mit dem entsprechenden Umbausatz verbaut. Der ABM Lenker ist verbogen und ich kann von nem Kollegen günstig den LSL E00 abkaufen, der praktisch neu ist. in der abe zum Lenker steht, das er für die GS zugelassen ist (soweit ich das richtig verstanden habe). Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich den LSL Lenker zusammen mit den Klemmböcken vom ABM Lenker benutzen darf oder erlischt die abe? liebe Grüße |
Servus,
Musste eintragen lassen, da 2 verschiedene Hersteller! |
Zitat:
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Hi, klinke mich mal ein.
Habe eine GS 500E BJ 91. Ich finde diese KLemmblöcke zum Lenker höher legen, aber bisher nur für BJ 93+ mit ABE. Baugleich müssten die doch sein, oder? PS: Bissle blöd bei den Onine Shops ist, dass selbst wenn man das Bike inkl. BJ 91 angibt, zuerst "passende" KLemmblöcke gelistet werden, dann aber entweder in Details oder beim ABE Download nur (bisher nix anderes gefunden) BJ 93-... gelistet ist. Wahrscheinlich eher Formalie dass die ABEs halt nur für BJ93+ gelten und nicht auch etwas ältere. Hat denn jemand auch eine GS500 vor BJ 93 und Klemmblöcke problemlos eingetragen bekommen (entweder ABE vorhanden oder anderweitige Eintragung?) Danke für Tipps. |
erledigt
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Hier ich mit Bj89 und eingetragenen Klemmböcke und 96er Lenker!
Und dabei sogar Klemmböcke von einem anderen Moped und Marke! |
Zitat:
https://www.louis.de/artikel/lsl-sup...umber=10021218 https://cdn3.louis.de/content/catalo...08_SBK-Kit.pdf Und da gibt es keine Einschränkungen bezügl. des Baujahres. Natürlich kann man sie, wie Jim schon schrieb, auch in den Schein eintragen lassen, dass verkleinert dann das "Buch", was man für alle Änderungen mitführen muss.:wink: |
Danke
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Zitat:
"0.Hinweise für den Fahrzeughalter 0.1Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegen-den Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorgani-sation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen" |
Zitat:
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Oha! Stümmt!
Wer lesen kann... - Schmach über mich!:oops: Also + 2 |
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