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Eingetragenes Windschild abbauen
Hallo liebes Forum,
ich habe bereits erfolglos die Suchfunktion bemüht und auch außerhalb des Forums nach einer Antwort gesucht, aber nichts gefunden. Für viele ist die Antwort bestimmt glasklar, aber ich bin etwas verunsichert. In meinem Fahrzeugschein ist unter den Bemerkungen folgendes vermerkt: Zitat:
Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich das Teil abnehme, sprich muss ich dann jedes Mal wieder zum TÜV und die Eintragung aufheben, bzw. neu eintragen lassen? Oder bedeutet der Vermerk mit dem Windschild nur, dass für meine GS ein Windschild existiert, aber dieses nicht zwingend dabei sein muss? Ich hoffe, ihr könnt mir das kurz beantworten. Viele Grüße, Alex |
Ich glaube theoretisch schon, du müsstest es eigentlich austragen lassen.
In der Praxis wird das aber sicher nicht so eng gesehen. Rechtssichere Auskunft gibt der Freundliche, auch am Telefon. Gruß Joe |
Alles klar, danke dir.
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Ich meine, es gibt die Möglichkeit, so ein Windschild auch "temporär" eintragen zu lassen, dann steht da was von "ww mit Windschild Typ Haumichblau", das ww meint wahlweise. Wie groß da allerdings der (finanzielle) Aufwand für die Eintragung ist, kann ich dir aus dem Kopf auch nicht sagen.
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