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idehorst 19.12.2004 08:52:43

Entdrosseln + Tüv
 
Hallo,
bin ich verpflichtet, wenn ich ein Motorrad kaufe, was schon einige Vorbesitzer hatte, zu überprüfen ob dieses Teil entdrosselt o.gedrosselt ist??

Gruß idehorst

Ruhrpott-Biker 19.12.2004 09:16:18

1. steht das im Fahrzeugbrief/-schein
2. wird der Verkäufer es dir schon nicht vorenthalten. Warum sollte er auch.

19.12.2004 09:57:10

3. Wenn du es entdrosselt fährst obwohl es gedrosselt ist und die Polizei aus welchem Grund auch immer Wind kriegt, kriegst du auch eine Strafe - zu sagen "Der Vorbesitzer wars!" zieht da nicht, da du nie beweisen kannst wer wann die Drossel rausgenommen hat..

knut 19.12.2004 13:10:16

hast du denn grund zur annahme, dass da was nicht stimmt? wenn ja solltest du das vielleicht mal überprüfen (lassen) - sicher ist sicher.

~Idefix~ 19.12.2004 16:24:12

Der Halter ist für den Zustand verantwortlich.
~Idefix~

19.12.2004 19:21:03

Wie IDEFIX schon sagte, ist der momentane Halter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

Das ist vor allen Dingen interessant, wenn ihr z.B. mit der GS und abgefahrenen Reifen und Sportauspuff rumfahrt und diese auf eure Eltern zugelassen ist.
Wenn ihr erwischt werdet, bekommt ihr und der Halter entsprechende Punkte.
Das sollte man sich zweimal überlegen....

Tiefflieger 19.12.2004 20:43:05

Also ob Du verpflichtet bist ... ?!? ich stell mir das so vor wie bei allem andern auch. Bist Du verpflichtet die Profiltiefe zu kontrollieren, obs Licht funktioniert, ob sie noch Tüv hat?


Zitat:

Zitat von Ruhrpott-Biker
1. steht das im Fahrzeugbrief/-schein
2. wird der Verkäufer es dir schon nicht vorenthalten. Warum sollte er auch.

@ Ruhrpott-Biker
ich glaube ja auch oft an das gute im Menschen. Aber nur Situationsbedingt. Gründe es nicht zu erwähnen gibt es schon. Immerhin lässt sich eine gedrosselt eingetragen aber offene besser verkaufen wenn man die Information vorenthält. Schliesslich läuft sie astrein und der Käufer muss nicht einkalkulieren eine Drosssel zu kaufen und einzubauen.

Ruhrpott-Biker 20.12.2004 11:29:20

Stimmt schon, aber ich denke die GS ist gedrosselt besser zu verkaufen, denn viele Fahranfänger, denen die GS bekanntlich sehr zusagt, dürfen über die 34 PS noch nicht hinaus :wink:

The_Master 20.12.2004 13:59:22

Zitat:

Zitat von Sco
3. Wenn du es entdrosselt fährst obwohl es gedrosselt ist und die Polizei aus welchem Grund auch immer Wind kriegt, kriegst du auch eine Strafe - zu sagen "Der Vorbesitzer wars!" zieht da nicht, da du nie beweisen kannst wer wann die Drossel rausgenommen hat..

Das ist schwachsinn, solange du sie offen fahren darfst, also keine beschränkung auf deinem Lappen hast.
Du kannst ja auch über Vergasereinstellen PS verlieren, wenn du den extrem verstellst sogar ne ganze Menge und musst du deine Dummheit dann auch in den Brief eintragen???
Und wie sollen die rausbekommen ob die gedrosselt ist, obwohl offen eingetragen. kannst ja immer sagen da stimmt was am Gaser nicht oder ich hab den Hahn halt nicht bis hinten aufgedreht.
Wenn sie aber gedrosselt eingetragen ist und sie aber offen gefahren wird, ist der Halter dafür verantwortlich. Selbst wenn du die Drossel von ner Fachwerkstatt eingebaut wurde. Und du als Halter bist in der Beweispflicht, die Drossel nicht ausgebaut zu haben.

20.12.2004 14:11:30

Hallo?

Er redet doch davon, wenn Du gedrosselt eingetragen hast und entdrosselt fährst! Das ist auf jeden fall illegal!!

The_Master 20.12.2004 15:33:09

Zitat:

Zitat von gsjobu
Hallo?

Er redet doch davon, wenn Du gedrosselt eingetragen hast und entdrosselt fährst! Das ist auf jeden fall illegal!!

Dann tuts mir leid.
Hab ich so verstanden das man sie als entdrosselt fährt, obwohl die drossel noch nicht ausgebaut ist.

20.12.2004 17:19:50

Jo denke auch, dass wäre dann weniger ein Problem...

09.01.2005 22:22:31

Kriegt man eigneltich ohne Probs ne entdrosselung eingetragen? Oder wollen die den umbau am liebsten auch noch schriftlich sehen?

Ruhrpott-Biker 10.01.2005 11:37:10

Zitat:

Zitat von NightDriver
Kriegt man eigneltich ohne Probs ne entdrosselung eingetragen? Oder wollen die den umbau am liebsten auch noch schriftlich sehen?

Wie willst du das machen? Mit Kamera dokumentieren? *lol*

Fenris 10.01.2005 16:08:49

Bei meiner kleinen 125er gabs damals keineerlei probleme. warum auch:
hinfahren, motorrad "begutachten" lassen, bezahlen(sich ärgern) und ab nach hause.

10.01.2005 16:40:16

Ich meine nur, wenn man das Mopped Drosselt, dann wollen die ja meist sonen Zettel haben mit ner Einbaubestätigung von ner Werkstatt. Und ob man sowas auch beim Ausbau brauch. Anscheinend aber nicht. Dann bin ich beruhigt

Cherry 10.01.2005 17:25:13

Wozu auch. Zumindest hier gehen die Prüfer davon aus, daß du dich nicht selber verarscht und ne Drossel austragen läßt, ohne sie tatsächlich auszubauen.

Cherry

The_Master 10.01.2005 17:28:33

Zitat:

Zitat von NightDriver
Ich meine nur, wenn man das Mopped Drosselt, dann wollen die ja meist sonen Zettel haben mit ner Einbaubestätigung von ner Werkstatt. Und ob man sowas auch beim Ausbau brauch. Anscheinend aber nicht. Dann bin ich beruhigt

Ich hab auch zum drosseln keine Einbaubestätigung von ner Werkstatt gebraucht. Der Prüfer meinte nur : Du weißt ja wenn das Ding nicht da is wos hin soll....

10.01.2005 17:28:58

Zitat:

Zitat von Cherry
Wozu auch. Zumindest hier gehen die Prüfer davon aus, daß du dich nicht selber verarscht und ne Drossel austragen läßt, ohne sie tatsächlich auszubauen.

Cherry

..das ist zwar logisch, aber wir leben hier in DEUTSCHLAND.
Das Land der unbegenzten Vorschriften und Regeln...

dasmoellerchen 12.01.2005 11:15:31

Damals hab ich meine Drossel von meiner 125er in der Werkstatt rausnehmen lassen, bin danach aber selbst zum Tüv (Werkstatt wollte 100DM damals dafür haben). Der Prüfer wollte doch tatsächlich die Drossel von dem Ding sehen. Hatte aber zum Glück die Rechnung von der Werkstatt mit, die in weiser Vorraussicht die ausgebauten Teile der Drossel mit aufgeführt haben.
Tüvies sind ja sowieso ein eigenartiges Völklein. Bei meiner 125 wurde ich von vornherein als jugendlicher Raser abgestempelt, mit der GS wurde ich als vernünftiger Bastler angesehen und mit meinem 1100w-Fighterumbau darf ich nichmal aufs Gelände ("Tut dat not, dass der Auspuff sou laud is???").
Aber nochmal zu der Drosselgeschichte:Bin den ganzen Sommer mit ausgebauter Drossel, Dynojet und K&N mit 34PS-Eintragung rumgegurkt. Der zivile Motorradpolizist (blaue BMW, schon oft in Fernsehreportagen) ,der hier am Niederrhein seine Runden dreht, meinte nur, dass er selten so Gas geben muss, um ne GS einzuholen. Ich muss aber dazu sagen, er hat mich kurz nach ner engen Kurve gestellt; nach ner Geraden (Karre fährt echte 190) wär der Kommentar vielleicht anders ausgefallen.

11.03.2005 07:06:20

was ist das?
 
Hi zusammen, habe mal eine frage zu entdrosseln

habe mir won der seite viele anregungen zum entdrosseln geholt war bis zu ausbau auch sehr hilfreich aber dann...

fahre eine gedrosselte GS BJ 97 und habe follgendes im vergaser gefunden....

2x 116 düsen (sollten 117,5 sein) gedrosselt oder 115 ungedrosselt

keine Löcher in den schiebern....

kann mir einer sagen was das dür auswirkungen auf die Leistung haben wird???

Danke für eure Hilfe

Mopet Mattes 12.03.2005 21:20:30

http://www.gs-500.de/index.php?page=3&s ... ic_id=1355

13.03.2005 12:20:34

Was kostet das eignetlich die Drossel austragen zu lassen?=

verdi 13.03.2005 12:21:17

Zitat:

Zitat von NightDriver
Was kostet das eignetlich die Drossel austragen zu lassen?=

das gleiche wie eintragen :)

so rund 35 euro

13.03.2005 12:30:55

gut ich hab meine nicth eingetragen. hatte sie schon so gekauft. mhh ab 8. mai darf ich offen fahren. nächstes jahr gibts dann wahrscheinlic n neues mopped. :lol:


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