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geblitzt
Hallo!
Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Drin steht, dass ich außerorts mit meinem Motorrad mit 35 zu schnell (wo 50 erlaubt waren) geblitzt worden bin. Ich hatte eine Sturmhaube und einen Helm auf, kann mir also nicht vorstellen, dass man mich auf dem Photo erkennt. Bin noch in der Probezeit. Was soll ich machen? MfG, Werwolf |
Anwalt, Foto anfordern..so mal als erste Maßnahmen...
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http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/
Cherry Zitat:
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:lol:
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Wie ham se dich denn geblitzt, dass die Dir den Bogen überhaupt zusenden konnten?
Du hast doch vorne keine Nummernschilder :D Hier bei mir in der Ecke hab ich bisher nur Frontalblitzer gesehen! |
Ich denke geblitzt und Nummer notiert
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Ich würde sagen: leider Pech gehabt.
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Servus, ist mir auch passiert.
hab gar nicht drauf geantwortet, weil da steht, dass Sie dann das Foto mit dem Führerschein-Foto vergleichen. Kam auch nix mehr. War im August 2004... wenn man JA ankreuzt ist man der Depp und NEIN wäre gelogen, daher hab ich nix gemacht und die Fotos vergleichen lassen... |
nix machen und verjähren lassen,
immer dieser aufstand...... mit meinen Felgen + Reifen wäre das nicht passiert :lol: |
Ich habe außerorts mit 32 zu viel 100,60 € zahlen müssen und hab 3 Punkte bekommmen...
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Mich hamse letzte Saison mit 37 zu viel außerorts gelasert...
da hamse mich rausgewunken und wer steht da?! ein guter Freund meines Vaters und schwupp war die Anzeige an der Radarpistole wieder auf 0 :twisted: tja, Vitamin B |
wann verjährt denn so ein "delikt"?
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wir(12 Motorräder) wurden auch mal geblitzt, das sah aus wie in der Disco :)
Aber bei so vielen Mopeds kann er sich ja nicht jede Nr aufschreiben obwohl das auch über 80 im Ort waren - naja ist halt ein Motorrad :) |
3 monate
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also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?
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wenn du post kriegs reagier ned drauf ! die melden sich schon wenn sie wirklich an deine wäsche wollen
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Zitat:
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Zitat:
Das ist gut - das will ich auch mal ausprobieren... :lol: |
ja, ich wusste gar nicht, das das ding so schnell nacheinander blitzen kann
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hehe ... man müsste mal so nen stationären Fotoautomaten füllen, also in Kolonne den Film verknipsen :wink:
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0,3 Seks schaffen die wohl, wenn es gute Blitzer sind.
Und wenn kein Foto auf dem Bescheid ist oder nix zu erkennen ist, einfach sagen, du bist nicht gefahren...sollen die dir doch das Gegenteil beweisen... |
Zitat:
Und wenn er jetzt auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, kommt demnächst der Bußgeldbescheid, und der ist nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn innerhalb der Zeit kein Widerspruch eingelegt wurde. Und dann ist Schicht im Schacht. Rechtskräftige Bußgeldbescheide wieder zu beeinspruchen ist schwierig. Cherry |
Wie schon geschrieben einfach auf Dein Zeugnissverweigerungsrecht verweisen und abwarten.
Bei mir sind die zweimal vom Ordnungsamt nach Hause zu meinen Eltern gekommen (ist mein 2. Wohnsitz, worüber auch meine GS läuft) und wollten mich sprechen (->mich als den auf dem Foto identifizieren). Meine Eltern dann jeweils ganz trocken: "der is nicht da, is arbeiten.. ..zu dem Photo möchte ich nichts sagen" ->Zeugnissverweigerungsrecht bzgl Angehöriger) nach dem zweiten Besuch hab ich nix mehr von denen Gehört 8) |
Wenn man scheiße baut bzw. sich dabei erwischen läßt, muss man auch dazu stehen... :meinung:
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Ja, aber in der Probezeit ist das schon hart. Da kann ich schon verstehen, daß man da um die Nachschulung kommen will.
Meine hab ich ja glücklicherweise mit 5 Tage nach dem 18. Geburtstag schon hinter mir gehabt :-) Cherry |
Sag doch einfach, du wolltest deine Maschine verkaufen.
Es hat jemand eine Probefahrt damit gemacht, doch du weisst nicht mehr den Namen des Interessenten, oder du weisst nur noch den Vornamen. Da er seinen Helm vergessen hatte, hast du ihm für die Probefahrt deinen Helm geliehen. Nach der Probefahrt hast du niemehr von ihm gehört. |
Zitat:
Zitat:
dann lass ich mir in der Probezeit aber keine + 35 km/h an die Backe kleben. Diese Probezeit ist doch nur, weil einige es übertreiben müssen und gemessene 88 km/h (- 3 km/h Messabweichung) in der 50er Zone ist meiner Meinung nach hart. Immerhin sind das satte 76% zu schnell. |
jepp
recht hast du! ich hab mich als anfänger immer am riemen gerissen nicht in die punkte zu kommen und jetzt fahre ich immer so das es nicht zu fahrverbot kommt wer mehr macht muss riskieren das er bestraft wird |
Zitat:
Z.B Geblitzt am 16.01.05 Verjährt dann am 01.05.05 Lieg ich da falsch? |
Zitat:
In dem Moment wo ein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen eintrifft wird die Verjährung ausser Kraft gesetzt. Wenn man die passende Rechnung nicht bezahlt, Verjährt diese nach 3 Jahren (sofern keine Mahnungen oder ... wie heißen die Dinger vom Gericht ... ich komm nicht drauf ... kommen) |
Zitat:
Innerorts fahr' ich auch immer ordentlich, aber dort kenne ich die Strecke, es geht lange geradeaus und es ist nie irgendjemand in Sicht. Ich hätte nie gedacht, dass ich dort mal geblitzt werde, weil es dort (dachte ich) keinen Menschen interessiert. |
king hat völlig recht. die dreimonatige verjährungsfrist kommt nur dann zum tragen, wenn nach der "tat" eben 3 monate nix kommt. da aber schon ein anhörungsbogen da ist, haben die mühlen des gesetzes schon zu mahlen begonnen. also, angaben zur person auf dem anhörungsbogen, das wars. aussageverweigerungsrecht greifen lassen. keine angaben zur sache, da dich niemand zwingen kann, einen "verwandten" zu belasten. dann müssen sie zu dir kommen, bzw. dir beweisen, daß du gefahren bist. mit helm und haube sehr schwierig.....
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Wenn die zu dir kommen, ist ein zweiter Helm sehr Praktisch. ;)
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Oder immer mit Strumhabe fahren, die nur zwei Löcher für die Augen hat...!
Das soll mal jemand auf SW-Fotos beweisen, dass das meine Augen sind...! UNd als Helm nix aussergewöhnliches tragen, sondern dat ding vonna Stange nehmen in rot, schwarz, etc...! Ich hab zum Glück noch keine Punkte (dies Jahr ist meine 1.Saison auf zwei Rädern!) in den zehn Autojahren. Mit der Probezeit hab ich zum GLück auch nix mehr am Hut. |
einfach nichts machen, glaub mir.
die können dir nichts! bin vor ca. 3-4monaten mit um die 200 auf der bahn geblitzt worden, wo 100 war. mit ner sonnenbrille auf (und natürlich nem helm) haben die schon zu wenig anhaltspunkte für eine sichere identifikation des fahrers. wenn du ne sturmhaube auf gehabt hast können die dir noch weniger. uns bikern kann man halt eigentlich nur wirklich was, wenn die uns direkt anhlaten (deswegen machen die das in der eifel ja auch immer). |
also alles was noch ohne Punkte und Fahrverbot kommt bezahl ich auch , wenn ich dann irgendwann wirklich mal erheblich zu schnell sein sollte bin ich dann wenigstens noch nich negativ aufgefallen !
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Zitat:
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Ich weiss nicht, ob man damit wirklich aus dem Schneider ist, wenn man einfach so tut, als ob man nicht wüsste wer mit seinem Mopped gefahren ist. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist und 2. Wollen die gerne eine Medaille in Form von Punkten verteilen und die sollen eben ihren rechtmäßigen Besitzer finden ;). Deshalb glaube ich nicht, dass die sich so einfach abwimmeln lassen.
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naja, wenn man das nich mehrmals hintereinander macht kommt man damit wohl mal durch !
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Zitat:
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann. |
Zitat:
So direkt meinte ich das auch nicht. Aber man hat dennoch so eine Art Aufsichtspflicht oder wie auch immer man das in diesem Fall nennen kann. Das heisst, man muss wissen, wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist etc. Deshalb werden bei solchen Sachen den Haltern manchmal ja auch Fahrtenbücher aufgebrummt, damit so etwas nicht mehr vokommen kann. |
Doof is nur wenn man ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt...da muss man dann Datum und Strecke und so eintragen (Bei jeder Fahrt) und das muss man dann alle paar monate vorzeigen...
Dann lieber mal 2-3 Punkte in Kauf nehmen (in der Probezeit halt Pech) |
Wie lange muss man denn eigentlich Fahrtenbuch schreiben?
Is das Personen-, Fahrzeug- oder Zeitbezogen? |
Zitat:
einfacher weg rauszukommen: verkauf dein mopped an nen kumpel dann is das fahrtenbuch weg da er ja nix gemacht hat. dann kaufste es zurück. schon haste nen mopped ohne fahrtenbuch :) |
haha - dafür kannst du dann aber schön zwei mal an und abmelden bezahlen.
Und im Brief sind zwei Besitzer mehr drin... |
Zitat:
und selbst wenn sie was schicken würde, bekommt das erst mal mein Vadder, da die auf den angemeldet ist. Der hat aber keinen Moppedführerschein. Könnte der im Falle eines Falles dann tortzdem die Pkt nehmen? |
Wie ist das eigentlich mit den Fahrtenbüchern..
Beispiel: Mein Vater hat drei Fahrzeuge auf seinen Namen stehen, mit einem wurde "Schabernack" getrieben und da der Halter Gebrauch von seinem Zeugnissverweigerungsrecht gemacht hat wird ihm ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Muss er nun lediglich über das eine Auto, mit dem "Schabbernack" getrieben wurde, oder über alle Autos Fahrtenbuch führen? |
ich bin mir 99%ig sicher dass die frist bei 6 monaten liegt. und die behörden lassen sich auch gerne zeit mit sowas.
abwarten und nichts tun würd ich nicht, dann melden die sich noch ein paar mal und irgendwann stehen 2 grüne vor der tür und wollen sich mit dir unterhalten. wenn man abstreitet selbst gefahren zu sein kann der halter unter umständen führung eines fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen. wenn du das vermeiden willst wäre die optimale lösung jemanden zu finden der das für dich übernimmt. also nen kumpel der die maschine eh noch abgemeldet hat und den ein monat fahrverbot nicht so sehr schmerzen würde. |
Wir hatten doch mal jemanden hier, dessen Mutter beim Strassenverlkehrsamt arbeitete ...
verdi, weißt du noch werd das war und ob der noch aktiv ist ??? |
Habs gefunden ... adingo's Mutter arbeitet bei der Führerscheinstelle in Oldenburg.
Die müsste das doch wissen. |
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