gs-500.de

gs-500.de (https://forum.gs-500.de/index.php)
-   Allgemeines (https://forum.gs-500.de/forumdisplay.php?f=70)
-   -   geblitzt (https://forum.gs-500.de/showthread.php?t=4571)

09.02.2005 14:11:32

geblitzt
 
Hallo!

Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen.
Drin steht, dass ich außerorts mit meinem Motorrad mit 35 zu schnell
(wo 50 erlaubt waren) geblitzt worden bin. Ich hatte eine Sturmhaube
und einen Helm auf, kann mir also nicht vorstellen, dass man mich auf dem
Photo erkennt.
Bin noch in der Probezeit.
Was soll ich machen?

MfG, Werwolf

Bluebyrd 09.02.2005 14:15:11

Anwalt, Foto anfordern..so mal als erste Maßnahmen...

Cherry 09.02.2005 14:15:38

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/

Cherry

Zitat:

Zitat von Radarfalle.de zum Thema Anhörungsbogen
Fahrereigenschaft - Anhörungsbogen

Der Hauptschwachpunkt der meisten Ermittlungen in Ordnungswidrigkeitensachen (also auch bei Rotlicht- und Abstandsverstößen, aber nicht bei Parkverstößen!) ist der Fahrerbeweis. Denn außer bei Lasermessungen und dem Provida-System, bei denen im Normalfall gleich angehalten wird, existiert als einziges Beweismittel für die Fahrereigenschaft das Frontfoto. Nur wenn man a. halbwegs sicher zu erkennen ist und b. die einen überhaupt finden (bei fremdem Fahrzeug), ist damit ein Beweis möglich. Der Schluß Fahrer = Halter ist nach st. Rspr. nicht zulässig, der Fahrer muß also in jedem Fall positiv festgestellt werden.

Dazu wird dem Halter i.d.R. ein Anhörungsbogen (oder bei geringeren Verstößen ein Verwarnungsgeldangebot) zugesandt. Das Verwarnungsgeldangebot sollte man natürlich i.d.R. annehmen, da 20 – 75,-- wohl kaum jemand weh tun und die Angelegenheit nach Bezahlung erledigt ist, d.h. es erfolgt keine Eintragung in irgendwelche Register. In der Anhörung sollte man keine Angaben zur Sache machen und sich statt dessen a. auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter berufen (sofern man selbst beschuldigt wird) und b. auf die stetige Rechtsprechung, daß weder ein Schluß Fahrer = Halter zulässig ist, noch aus der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechtes irgendwelche Schlüsse gezogen werden können. Ein Anwalt wird Euch das natürlich i.a.R. weit professioneller und ausführlicher formulieren. Es kann auch angegeben werden, man könne sich nicht mehr erinnern, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, insb. wenn die Anhörung erst mehr als 2 Wochen nach dem Verstoß eintrifft (z. Thema Fahrtenbuch s.u. 4.). Davon, reale Personen zu bezichtigen, die den Verstoß nicht begangen haben, ist aber abzuraten, da dies den Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung" erfüllen kann, selbst wenn der Bezichtigte damit einverstanden ist.

Wichtig ist jedoch in jedem Fall, daß man schon in der Anhörungsphase den Verstoß zurückweist, da ansonsten i.a.R. sofort ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Erfahrungsgemäß wird aber eher nach einer Anhörung das Verfahren eingestellt, als auf einen Einspruch auf einen Bußgeldbescheid hin.


frantiC 09.02.2005 14:22:01

:lol:

timgoe 09.02.2005 14:31:06

Wie ham se dich denn geblitzt, dass die Dir den Bogen überhaupt zusenden konnten?
Du hast doch vorne keine Nummernschilder :D
Hier bei mir in der Ecke hab ich bisher nur Frontalblitzer gesehen!

09.02.2005 14:34:14

Ich denke geblitzt und Nummer notiert

ricky2000 09.02.2005 14:46:08

Ich würde sagen: leider Pech gehabt.

09.02.2005 15:46:32

Servus, ist mir auch passiert.

hab gar nicht drauf geantwortet, weil da steht, dass Sie dann das Foto mit dem Führerschein-Foto vergleichen.

Kam auch nix mehr. War im August 2004...

wenn man JA ankreuzt ist man der Depp und NEIN wäre gelogen, daher hab ich nix gemacht und die Fotos vergleichen lassen...

frantiC 09.02.2005 16:13:47

nix machen und verjähren lassen,

immer dieser aufstand......


mit meinen Felgen + Reifen wäre das nicht passiert :lol:

nilsHH 09.02.2005 16:15:16

Ich habe außerorts mit 32 zu viel 100,60 € zahlen müssen und hab 3 Punkte bekommmen...

Saugwurmmensch 09.02.2005 16:19:10

Mich hamse letzte Saison mit 37 zu viel außerorts gelasert...
da hamse mich rausgewunken und wer steht da?!
ein guter Freund meines Vaters und schwupp war die Anzeige an der Radarpistole wieder auf 0 :twisted:
tja, Vitamin B

09.02.2005 17:11:27

wann verjährt denn so ein "delikt"?

09.02.2005 17:11:29

wir(12 Motorräder) wurden auch mal geblitzt, das sah aus wie in der Disco :)
Aber bei so vielen Mopeds kann er sich ja nicht jede Nr aufschreiben obwohl das auch über 80 im Ort waren - naja ist halt ein Motorrad :)

frantiC 09.02.2005 17:13:59

3 monate

09.02.2005 17:16:09

also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?

frantiC 09.02.2005 17:19:54

wenn du post kriegs reagier ned drauf ! die melden sich schon wenn sie wirklich an deine wäsche wollen

nilsHH 09.02.2005 17:26:49

Zitat:

Zitat von werwolf
also wenn ich 3 Monate nach der "Tat" keinen Bußgeldbescheid bekommen habe können sie mir nix mehr, oder wie?

Nee, drei Monate nach der Tat bis der Brief kommt. Sobald sie den Fall bearbeiten nix mehr mit Verjährung

09.02.2005 17:33:05

Zitat:

Zitat von [=Herr Bechmann=
]...wir(12 Motorräder) wurden auch mal geblitzt, das sah aus wie in der Disco :)

http://www.cheesebuerger.net/images/...hlich/a055.gif
Das ist gut - das will ich auch mal ausprobieren... :lol:

09.02.2005 17:59:18

ja, ich wusste gar nicht, das das ding so schnell nacheinander blitzen kann

Flör 09.02.2005 18:38:01

hehe ... man müsste mal so nen stationären Fotoautomaten füllen, also in Kolonne den Film verknipsen :wink:

09.02.2005 18:40:11

0,3 Seks schaffen die wohl, wenn es gute Blitzer sind.

Und wenn kein Foto auf dem Bescheid ist oder nix zu erkennen ist, einfach sagen, du bist nicht gefahren...sollen die dir doch das Gegenteil beweisen...

Cherry 09.02.2005 18:48:29

Zitat:

Zitat von frantiC
nix machen und verjähren lassen,

immer dieser aufstand.....

Sorry, aber das ist Käse. Solange die das bearbeiten, ist die Verjährungsfrist ausgesetzt. 3 Monate lang so tun, als ob man keine Briefe bekommen hätte und dann sagen: 'Hähä, ihr könnt mich mal!' klappt so nicht.
Und wenn er jetzt auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, kommt demnächst der Bußgeldbescheid, und der ist nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn innerhalb der Zeit kein Widerspruch eingelegt wurde. Und dann ist Schicht im Schacht. Rechtskräftige Bußgeldbescheide wieder zu beeinspruchen ist schwierig.

Cherry

i.doc 09.02.2005 19:17:17

Wie schon geschrieben einfach auf Dein Zeugnissverweigerungsrecht verweisen und abwarten.

Bei mir sind die zweimal vom Ordnungsamt nach Hause zu meinen Eltern gekommen (ist mein 2. Wohnsitz, worüber auch meine GS läuft) und wollten mich sprechen (->mich als den auf dem Foto identifizieren). Meine Eltern dann jeweils ganz trocken: "der is nicht da, is arbeiten.. ..zu dem Photo möchte ich nichts sagen" ->Zeugnissverweigerungsrecht bzgl Angehöriger) nach dem zweiten Besuch hab ich nix mehr von denen Gehört 8)

09.02.2005 20:01:25

Wenn man scheiße baut bzw. sich dabei erwischen läßt, muss man auch dazu stehen... :meinung:

Cherry 09.02.2005 20:36:29

Ja, aber in der Probezeit ist das schon hart. Da kann ich schon verstehen, daß man da um die Nachschulung kommen will.
Meine hab ich ja glücklicherweise mit 5 Tage nach dem 18. Geburtstag schon hinter mir gehabt :-)

Cherry

DR.BOOM 09.02.2005 20:40:45

Sag doch einfach, du wolltest deine Maschine verkaufen.
Es hat jemand eine Probefahrt damit gemacht,
doch du weisst nicht mehr den Namen des Interessenten,
oder du weisst nur noch den Vornamen.
Da er seinen Helm vergessen hatte,
hast du ihm für die Probefahrt deinen Helm geliehen.
Nach der Probefahrt hast du niemehr von ihm gehört.

King Madness 10.02.2005 00:36:47

Zitat:

Zitat von xenosch
Wenn man scheiße baut bzw. sich dabei erwischen läßt, muss man auch dazu stehen... :meinung:

:meinung:

Zitat:

Zitat von Cherry
Ja, aber in der Probezeit ist das schon hart.

Cherry,
dann lass ich mir in der Probezeit aber keine + 35 km/h an die Backe kleben.

Diese Probezeit ist doch nur, weil einige es übertreiben müssen und gemessene 88 km/h (- 3 km/h Messabweichung) in der 50er Zone ist meiner Meinung nach hart.
Immerhin sind das satte 76% zu schnell.

Lax 10.02.2005 00:43:55

jepp

recht hast du!

ich hab mich als anfänger immer am riemen gerissen nicht in die punkte zu kommen und jetzt fahre ich immer so das es nicht zu fahrverbot kommt

wer mehr macht muss riskieren das er bestraft wird

10.02.2005 00:46:44

Zitat:

Zitat von frantiC
3 monate

Meiner Meinung nach aber auf das Monatsende hingesehen.

Z.B
Geblitzt am 16.01.05

Verjährt dann am
01.05.05

Lieg ich da falsch?

King Madness 10.02.2005 00:56:50

Zitat:

Zitat von gsjobu
Zitat:

Zitat von frantiC
3 monate

Meiner Meinung nach aber auf das Monatsende hingesehen.

Z.B
Geblitzt am 16.01.05

Verjährt dann am
01.05.05

Lieg ich da falsch?

Wenn nicht ein Bußgeldbescheid eintrudelt, ja.

In dem Moment wo ein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen eintrifft wird die Verjährung ausser Kraft gesetzt.

Wenn man die passende Rechnung nicht bezahlt, Verjährt diese nach 3 Jahren (sofern keine Mahnungen oder ... wie heißen die Dinger vom Gericht ... ich komm nicht drauf ... kommen)

10.02.2005 00:58:25

Zitat:

Diese Probezeit ist doch nur, weil einige es übertreiben müssen und gemessene 88 km/h (- 3 km/h Messabweichung) in der 50er Zone ist meiner Meinung nach hart.
Immerhin sind das satte 76% zu schnell
Das war keine 50er Zone, sondern außerorts.
Innerorts fahr' ich auch immer ordentlich, aber dort kenne ich die Strecke, es geht lange geradeaus und es ist nie irgendjemand in Sicht.
Ich hätte nie gedacht, dass ich dort mal geblitzt werde, weil es dort
(dachte ich) keinen Menschen interessiert.

Papabär 10.02.2005 08:03:27

king hat völlig recht. die dreimonatige verjährungsfrist kommt nur dann zum tragen, wenn nach der "tat" eben 3 monate nix kommt. da aber schon ein anhörungsbogen da ist, haben die mühlen des gesetzes schon zu mahlen begonnen. also, angaben zur person auf dem anhörungsbogen, das wars. aussageverweigerungsrecht greifen lassen. keine angaben zur sache, da dich niemand zwingen kann, einen "verwandten" zu belasten. dann müssen sie zu dir kommen, bzw. dir beweisen, daß du gefahren bist. mit helm und haube sehr schwierig.....

10.02.2005 08:10:15

Wenn die zu dir kommen, ist ein zweiter Helm sehr Praktisch. ;)

timgoe 10.02.2005 08:36:48

Oder immer mit Strumhabe fahren, die nur zwei Löcher für die Augen hat...!
Das soll mal jemand auf SW-Fotos beweisen, dass das meine Augen sind...!
UNd als Helm nix aussergewöhnliches tragen, sondern dat ding vonna Stange nehmen in rot, schwarz, etc...!

Ich hab zum Glück noch keine Punkte (dies Jahr ist meine 1.Saison auf zwei Rädern!) in den zehn Autojahren.

Mit der Probezeit hab ich zum GLück auch nix mehr am Hut.

10.02.2005 08:44:23

einfach nichts machen, glaub mir.
die können dir nichts!
bin vor ca. 3-4monaten mit um die 200 auf der bahn geblitzt worden, wo 100 war. mit ner sonnenbrille auf (und natürlich nem helm) haben die schon zu wenig anhaltspunkte für eine sichere identifikation des fahrers.

wenn du ne sturmhaube auf gehabt hast können die dir noch weniger.
uns bikern kann man halt eigentlich nur wirklich was, wenn die uns direkt anhlaten (deswegen machen die das in der eifel ja auch immer).

Drunken Master 10.02.2005 09:15:03

also alles was noch ohne Punkte und Fahrverbot kommt bezahl ich auch , wenn ich dann irgendwann wirklich mal erheblich zu schnell sein sollte bin ich dann wenigstens noch nich negativ aufgefallen !

Flör 10.02.2005 10:23:19

Zitat:

Zitat von DR.BOOM
Sag doch einfach, du wolltest deine Maschine verkaufen.
Es hat jemand eine Probefahrt damit gemacht,
doch du weisst nicht mehr den Namen des Interessenten,
oder du weisst nur noch den Vornamen.
Da er seinen Helm vergessen hatte,
hast du ihm für die Probefahrt deinen Helm geliehen.
Nach der Probefahrt hast du niemehr von ihm gehört.

bzw. leihe dir die kompletten Klamotten von nem Kumpel, dann ist die Geschichte noch n bissel besser.

ricky2000 10.02.2005 10:49:07

Ich weiss nicht, ob man damit wirklich aus dem Schneider ist, wenn man einfach so tut, als ob man nicht wüsste wer mit seinem Mopped gefahren ist. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist und 2. Wollen die gerne eine Medaille in Form von Punkten verteilen und die sollen eben ihren rechtmäßigen Besitzer finden ;). Deshalb glaube ich nicht, dass die sich so einfach abwimmeln lassen.

Drunken Master 10.02.2005 10:55:31

naja, wenn man das nich mehrmals hintereinander macht kommt man damit wohl mal durch !

i.doc 10.02.2005 12:17:36

Zitat:

Zitat von ricky2000
.. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist ..

Das ist so nicht ganz korrekt. Man ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem TÜV-konformen Zustand auf der Strasse rollt. Desweiteren kann man den Fahrer haftbar machen, wenn sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die das Fahrzeug nicht führen darf.
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann.

ricky2000 10.02.2005 12:21:45

Zitat:

Zitat von i.doc
Zitat:

Zitat von ricky2000
.. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist ..

Das ist so nicht ganz korrekt. Man ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem TÜV-konformen Zustand auf der Strasse rollt. Desweiteren kann man den Fahrer haftbar machen, wenn sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die das Fahrzeug nicht führen darf.
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann.

Hallo!

So direkt meinte ich das auch nicht. Aber man hat dennoch so eine Art Aufsichtspflicht oder wie auch immer man das in diesem Fall nennen kann. Das heisst, man muss wissen, wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist etc. Deshalb werden bei solchen Sachen den Haltern manchmal ja auch Fahrtenbücher aufgebrummt, damit so etwas nicht mehr vokommen kann.

Saugwurmmensch 10.02.2005 12:26:12

Doof is nur wenn man ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt...da muss man dann Datum und Strecke und so eintragen (Bei jeder Fahrt) und das muss man dann alle paar monate vorzeigen...
Dann lieber mal 2-3 Punkte in Kauf nehmen (in der Probezeit halt Pech)

10.02.2005 13:16:47

Wie lange muss man denn eigentlich Fahrtenbuch schreiben?
Is das Personen-, Fahrzeug- oder Zeitbezogen?

verdi 10.02.2005 13:19:59

Zitat:

Zitat von SVtreiber
Wie lange muss man denn eigentlich Fahrtenbuch schreiben?
Is das Personen-, Fahrzeug- oder Zeitbezogen?

fahrzeugbezogen & personenbezogen

einfacher weg rauszukommen:

verkauf dein mopped an nen kumpel dann is das fahrtenbuch weg da er ja nix gemacht hat. dann kaufste es zurück. schon haste nen mopped ohne fahrtenbuch :)

10.02.2005 13:40:09

haha - dafür kannst du dann aber schön zwei mal an und abmelden bezahlen.

Und im Brief sind zwei Besitzer mehr drin...

Riotmaker 10.02.2005 14:12:21

Zitat:

Zitat von nilsHH
Ich habe außerorts mit 32 zu viel 100,60 € zahlen müssen und hab 3 Punkte bekommmen...

Das is in der probezeit eben kagge, das es bei nem punkt ab zur nachschulung geht, was eben gut geld kostet. bei uns im LK hammse ein gerät, das von vorne UND hinten blitzt und auf der gegenüberliegenden seite von vorne. Bin ja auch mit 85 oder knappen 90 in ner 70ger geblitzt worden, war wohl aber en "normales" blitzdings. uns selbste wenn, ich war zu 100% keine 21 km/h zu schnell, dann isses ja wurst.
und selbst wenn sie was schicken würde, bekommt das erst mal mein Vadder, da die auf den angemeldet ist. Der hat aber keinen Moppedführerschein. Könnte der im Falle eines Falles dann tortzdem die Pkt nehmen?

i.doc 10.02.2005 14:49:45

Wie ist das eigentlich mit den Fahrtenbüchern..

Beispiel:
Mein Vater hat drei Fahrzeuge auf seinen Namen stehen, mit einem wurde "Schabernack" getrieben und da der Halter Gebrauch von seinem Zeugnissverweigerungsrecht gemacht hat wird ihm ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Muss er nun lediglich über das eine Auto, mit dem "Schabbernack" getrieben wurde, oder über alle Autos Fahrtenbuch führen?

10.02.2005 15:04:41

ich bin mir 99%ig sicher dass die frist bei 6 monaten liegt. und die behörden lassen sich auch gerne zeit mit sowas.

abwarten und nichts tun würd ich nicht, dann melden die sich noch ein paar mal und irgendwann stehen 2 grüne vor der tür und wollen sich mit dir unterhalten.
wenn man abstreitet selbst gefahren zu sein kann der halter unter umständen führung eines fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen. wenn du das vermeiden willst wäre die optimale lösung jemanden zu finden der das für dich übernimmt. also nen kumpel der die maschine eh noch abgemeldet hat und den ein monat fahrverbot nicht so sehr schmerzen würde.

King Madness 10.02.2005 17:47:31

Wir hatten doch mal jemanden hier, dessen Mutter beim Strassenverlkehrsamt arbeitete ...

verdi, weißt du noch werd das war und ob der noch aktiv ist ???

King Madness 10.02.2005 17:54:08

Habs gefunden ... adingo's Mutter arbeitet bei der Führerscheinstelle in Oldenburg.

Die müsste das doch wissen.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:51:20 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.