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25.03.2005 22:25:22

Kleines Kennzeichen
 
Hi Leute,

da ich nun ab April meine GS endlich anmelden will, frag ich mich gerade ob ich eigentlich auch ein kleines Kennzeichen verwenden darf wie an meiner 125er damals? Also 130mm x 240mm (für Leichtkrafträder).

Zur Anschauen mal auf http://www.kennzeichenversand.de gehen.

Ich hab dazu die Gesetzestexte der StVo und StVZo durchsucht und konnte keine Angaben zur Grösse der Kennzeichen finden, nur eben das sie weiß mit schwarzer Schrift, reflektierend, etc. sein müssen.
Und wenn es dazu keine Reglung gibt, wäre es ja demnach legal?

Weiss da jemand was genaueres zu?

25.03.2005 22:29:41

Servus,

kommt drauf an, in welchem Landkreis Du wohnst. Motorradschilder gibt es neuerdings nur noch ab 22cm Breite. Wenn Du Pech hast bekommste sogar ein 24er Schild.

So ein Schild der 125, bedarf einer Sondergenehmigung die Du beantragen musst.

25.03.2005 22:42:18

Darum gehts mir ja genau. Son Kennzeichen drucken zu lassen ist ja kein Problem. Ich finde nur keinen Paragraphen in dem die Grösse der Kennzeichen bestimmt ist.
Logisch das die kleinen für Leichtkrafträder "vorgesehen" sind. Aber das sie nicht an normale Motorräder gemacht werden dürfen steht einfach nirgendwo.

Und wenn ich beim Amt anrufe und frage werden die sicher sofort abblocken und sagen, ne gibt nur normale Motorradkennzeichen weil die ja auch keinen Bock auf Extraarbeit haben und das Nachschlagen wollen.

25.03.2005 22:46:46

Zitat:

Zitat von Christopher
Darum gehts mir ja genau. Son Kennzeichen drucken zu lassen ist ja kein Problem. Ich finde nur keinen Paragraphen in dem die Grösse der Kennzeichen bestimmt ist..

Die Standardgrössen für jeden Motorradtyp sind auf den Ämtern, Tüv und bei der Polizei bekannt.

Solltest Du ohne Genehmigung mit dem 80er Kennzeichen auf dem Motorrad erwischt werden, ist das Urkundenfälschung.

Suzirider 25.03.2005 22:47:33

aber wo kann man das nachlesen? In der STVZO?

ricky2000 25.03.2005 22:57:11

Jupp, Krafträder (also alles über 80km/h) müssen ein 200mm hohes KZ haben.

25.03.2005 23:01:19

Ich poste mal die relevanten Paragraphen:

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(1a) Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.

(3) Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.



Das Normblatt DIN 74069 beinhaltet zwar Angaben zu Maßen für Kennzeichen, aber auch dort wird wieder nicht erwähnt das kleine Kennzeichen eine Beschränkung auf Leichtkrafträder haben, bzw. nicht auch an normalen Motorrädern benutzt werden dürfen.

25.03.2005 23:02:39

Zitat:

Zitat von ricky2000
Jupp, Krafträder (also alles über 80km/h) müssen ein 200mm hohes KZ haben.

Glaub ich ja gern, auch wenns mir nicht gefällt, aber ich würd gern wie Suzirider sehen wo man das nachlesen kann :?:

25.03.2005 23:08:36

Zitat:

Zitat von Jim Knopf
Solltest Du ohne Genehmigung mit dem 80er Kennzeichen auf dem Motorrad erwischt werden, ist das Urkundenfälschung.

Das hab ich ja auf keinen Fall vor. Deshalb such ich mir ja vorher die Infos raus, damit ich es den Damen oder Herren beim Strassenverkehrsamt auch schwer machen kann.

Suzirider 25.03.2005 23:13:46

stvzo anlage 5a

25.03.2005 23:17:01

Servus,

oder Du schaust hier:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zu ... 9%230&TL=2

ricky2000 25.03.2005 23:18:19

Lies mal die Zulassungssachen der StVzO.
Dort steht halt drin, dass Leichtkrafträder ein Versicherungskennzeichen haben und Kraftfahrzeuge ein Zulassungskennzeichen mit Ortskürzel, Buchstaben und Ziffern.

Suzi hat recht: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... a_148.html

Suzirider 25.03.2005 23:22:44

Zitat:

Zitat von ricky2000

Tja, Fahrlehrer als EX sei Dank. Der hat in der Becksche nachgeschaut.

25.03.2005 23:24:34

Zitat:

Zitat von Christopher
Das hab ich ja auf keinen Fall vor. Deshalb such ich mir ja vorher die Infos raus, damit ich es den Damen oder Herren beim Strassenverkehrsamt auch schwer machen kann.

Und Du meinst, Du bist der Erste der das macht?

Sind schon ganz andere dran gescheitert! :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

25.03.2005 23:26:34

Zu schade, danke trotzdem für die guten Infos.

Mal schauen ob sich da nicht ein freundlicher Dekra Mitarbeiter finden lässt, der mir ne Ausnahmegenehmigung ausstellen kann. :wink:

25.03.2005 23:28:24

Zitat:

Zitat von Christopher
Zu schade, danke trotzdem für die guten Infos.

Mal schauen ob sich da nicht ein freundlicher Dekra Mitarbeiter finden lässt, der mir ne Ausnahmegenehmigung ausstellen kann. :wink:

Jo mach das und sag mir Bescheid, denn ich bräuchte auch ein Kleines.

25.03.2005 23:35:23

Servus,

kannst ja hier mitmachen: http://www.duc-forum.de/portal.php?site=Pizzablech

ricky2000 25.03.2005 23:40:40

Ich hatte zumindest Glück, dass ich auf meiner Zulassungsstelle anscheinend Moppedsymphatisanten hatte. Mir hat die Dame sogar gesagt "Verlangen Sie Engschrift bei KZ-Macher, damit Sie ein kleines Kennzeichen bekommen". Hätte ich eh gemacht, aber nett, dass ich nicht mal diskutieren musste, sonst gibts Engschrift ja offiziell nur in Ausnahmefällen. Hab so immerhin ein 220x200mm bekommen.

25.03.2005 23:47:40

Ach du scheiße. So Aktionen bringen doch nix. Da muß man schon allein was deixeln und tricksen.

Gibt ja bekannte Werkstätte und Tuningbetriebe (zumindest bei Autos weiß ich davon) überall die hervoragende Kontakte zum TÜV haben. Dort bekommt man alles eingetragen. Werd in den entsprechenden Läden einfach anrufen und fragen ob deren TÜV sowas ausstellen kann.

25.03.2005 23:50:27

Zitat:

Zitat von Christopher
Ach du scheiße. So Aktionen bringen doch nix. Da muß man schon allein was deixeln und tricksen.

Gibt ja bekannte Werkstätte und Tuningbetriebe (zumindest bei Autos weiß ich davon) überall die hervoragende Kontakte zum TÜV haben. Dort bekommt man alles eingetragen. Werd in den entsprechenden Läden einfach anrufen und fragen ob deren TÜV sowas ausstellen kann.

Jo mach das und schreib hier die Nummer der Firma rein, die das macht, dann haben wir alle mal was davon.

ricky2000 25.03.2005 23:51:55

Ich halte das für ziemlich aussichtslos.
Die StVZO und das KBA stehen immer noch über dem TÜV, der ist nur kontrollierendes Organ.
Unerlaubte Sachen bleiben auch eingetragen illegal.

25.03.2005 23:57:35

Stimmt, wie es beim ADAC steht, man hat keinen Rechtsanspruch darauf, aber wenn man ne Bescheinigung bekommt dann is auch gut.

Ich hab in meinem Corrado z.b. Xenon Scheinwerfer verbaut. Ich hab eine Scheinwerferreinigungsanlage eingebaut und die Leuchtweitenregulierung um einen Neigungsmelder an Vorder- und Hinterachse erweitert, so das die Scheinwerfer die Höhe nun automatisch regeln.
Dennoch bleiben die Scheinwerfergläser und das Tempo der Leuchtweitenregulierungsmotoren ungeeignet für Xenon. Aber weil es dazu keinen Bestimmungen gibt, konnt ich mir die Scheinwerfer problemlos Eintragen lassen.

Also es gibt für alles Löcher und Tricks, es kommt halt nur immer auf nen Versuch an.

ricky2000 25.03.2005 23:59:49

Ich hab mal einen Wisch von KBA gelesen, nach dem nachträglich eingebaute Xenonumbauten in Fahrzeuge, die es nicht auch serienmäßig mit Xenon gibt, illegal bleiben ;).
Wie gesagt: eingetragen muss nicht heissen, dass man nicht trotzdem Ärger bekommen kann.
Wenn ein Auspuff mit ABE zu laut ist, dann hat man eben auch Pech gehabt.

26.03.2005 00:00:36

Zitat:

Zitat von Christopher
Ich hab in meinem Corrado z.b. Xenon Scheinwerfer verbaut. Ich hab eine Scheinwerferreinigungsanlage eingebaut und die Leuchtweitenregulierung um einen Neigungsmelder an Vorder- und Hinterachse erweitert, so das die Scheinwerfer die Höhe nun automatisch regeln.
Dennoch bleiben die Scheinwerfergläser und das Tempo der Leuchtweitenregulierungsmotoren ungeeignet für Xenon. Aber weil es dazu keinen Bestimmungen gibt, konnt ich mir die Scheinwerfer problemlos Eintragen lassen.

Also es gibt für alles Löcher und Tricks, es kommt halt nur immer auf nen Versuch an.

Das will ich sehen, dass das legal mit Tüv abgenommen wurde!

26.03.2005 00:06:49

Naja, wenn du danach gehst, kannste heutzutage ja schon für klare Blinkergläser die sogar ein EG Zeichen haben Ärger bekommen, wenn die Birne dahinter net zu 100% knallig Orange blinkt.
Trotzdem bist du mit ner Eintragung eher auf der sicheren Seite als ganz ohne. Die Frage ist halt immer wie Fit der Polizist ist an den man gerät.

Ich will aber sicherheitgefärdende Umbauten gleich von meinem Standpunkt ausschliessen. Da stimm ich dir dann vollkommen zu, aber ob das Kennzeichen nu 20 oder nur 13cm hoch ist....... :roll:

@Jim: Kannst gern aufn Bier vorbei kommen und ma meine Fahrzeugschein durchlesen, da wirste aber Augen machen. :twisted:

26.03.2005 00:08:48

Zitat:

Zitat von Christopher
Naja, wenn du danach gehst, kannste heutzutage ja schon für klare Blinkergläser die sogar ein EG Zeichen haben Ärger bekommen, wenn die Birne dahinter net zu 100% knallig Orange blinkt.
Trotzdem bist du mit ner Eintragung eher auf der sicheren Seite als ganz ohne. Die Frage ist halt immer wie Fit der Polizist ist an den man gerät.

Ich will aber sicherheitgefärdende Umbauten gleich von meinem Standpunkt ausschliessen. Da stimm ich dir dann vollkommen zu, aber ob das Kennzeichen nu 20 oder nur 13cm hoch ist....... :roll:

Na also geschmierter Tüv!

Dann behalte doch bitte solche Aussagen für Dich oder prahle damit bei den VW-Fahrern.

26.03.2005 00:14:31

Wo liest du was von geschmierter Tüv ?
Ich geb dir Brief und Siegel drauf das alles an meinem Wagen 100%ig legal ist und keinem Polizisten oder TÜV Prüfer auch nur einen Angriffspunkt gibt.

Is wie bei meinem Beispiel mi den Scheinwerfern.
Das Schreiben das ricky2000 erwähnt hat haben sie mir nämlich auch vorgehalten, aber nachdem ich die Reinigungsanlage und automatische Leuchtweitenregulierung nachgerüstet hatte, erfüllte mein Wagen alle Anforderungen und einer Eintragung stand nichts mehr im Weg. Einfach per Einzelabnahme. Was ist daran nicht legal?

PS.: Tut mir wirklich leid, dass du mein gewähltes Beispiel, welches ich einfach sehr passend für eine zweifelhafte Eintragung fand, als Prahlen aufgefasst hast. Das lag nicht in meiner Absicht.

28.03.2005 02:17:39

oh man da ist man eine weil nciht mehr da und schon sone Spacken gemeinschaft redet doch alle nicht so ein wirre zeug es ist schön wern der eine oder anderwas eingetragen bekommt aber Postet doch am besten nur sachen die auch ohne Vitamin B funktioniren wie zb. Scheinwerfen von der Originalen Sv in ne Gs zu bauen da Brauch man nciht bettel oder flehen das sogar GANZ LEGAL sowas ist ne gute info aber der rest ist doch hünerscheiße.

PS: Kleines kennzeichn """kann""" kann aber wircklich nur duch NORMALE ausnahme erteilt werden z.B das die Blinker zu nah aneinandere sind wenn die sehn das die weiter auseinander gehn wir d euch gesagt das ihr die Blinker versetzten müßt aber warum der ganze streß? nimmt doch einfach das 22X20 Blech das ist klein genug und macht auch kein streß neben bei ist das ncoh nach Din wird nur nicht mehr so oft verbaut warum auch immer?

28.03.2005 10:33:53

in der neuen Biker News ist ein Artikel über kleine Kennzeichen. Vielleicht hilft dir der ja weiter.
Hab den Artikel zwar nur überflogen, aber wenn ich mich richtig erinnere wirst du ein kleines 80er Kennzeichen nur bekommen wenn es bauartbedingt nicht anders machbar ist. Und das müsstest du bei der GS erstmal nachweisen

29.03.2005 00:15:57

sach ich doch als beispiel Blinker und das wir schwer genug

Suzirider 29.03.2005 16:19:17

AAAlso, mein Ex hat heute seine Bandit umgemeldet, und hat ein 20 auf 22 Kennzeichen bekommen. Hat allerdings mehr gekostet-- Keine Ahnung, ob das weiterhilft...*Schulterzuck*

Cherry 29.03.2005 17:12:23

Naja, kleine Kennzeichen sind immer auch ne Frage der Mithilfe von Zulassung und Schildermachen.
Meine erste Suzi hatte HBN-AK3 als Kennzeichen. Das ganze mit Standardschrift auf einem 25er Blech, ob Euro oder noch normal weiß ich garnichtmehr... Jedenfalls fand ich die Kennzeichengröße erträglich, hatte mir aber auch damals keine allzugroßen Gedanken darum gemacht.
Als ich dann 2001 Suzi Nr.2 kaufte, war die mit einem 28er Kennzeichen verziert, obwohl es genauso wie bei mir 6Stellig (3 Kreis + 1 Buchstabe + 2 Zahlen) war. Sowas wollte ich natürlich nach der Anmeldung auf mich nicht wieder haben, also hab ich in der Zulassungsstelle gefragt. Das Kennzeichen von Suzi2 unterscheidet sich nur in einem Buchstaben von Suzi1, laut Aussage der Frau am Schalter also ein klarer Fall für ein 25er Blech. Nachdem aber ne Freundin von mir ein ebenfalls 6 stelliges Kennzeichen auf einem 20er bekommen hat (WAK-J21 glaub ich), dachte ich mir, da muß doch noch was gehen. Schildermacher(in) dazu: "Na eigentlich gibts Engschrift nur, wenns technisch nicht anders geht... Aber egal, ich probier mal, das ganze auf ein 22er Blech zu packen." Und siehe da, es paßte (unter zuhilfenahme engerer Buchstaben :-)). Darüber war dann natürlich die Dame von der Zulassung garnicht erbaut. Kommentar: "Das ist aber das falsche Kennzeichen..." Ich sah mich schon wieder zum Schildermacher laufen und ein neues holen. Aber nach kurzer Bedenkzeit bekam ich dann doch meine Plaketten auf das kleine Blech geklebt.
Will sagen: Es gibt kulante Sachbearbeiter und es gibt Paragraphenreiter. An wen man kommt, ist oftmals Glückssache.
Und dann gibts gerüchteweise Landkreise, wo auch für richtige Moppeds Kennzeichen für Leichtkrafträder ausgegeben werden (die ganz kleinen). Ob das Gerücht stimmt, und wie die damit bei der Rennleitung durchkommen, weiß ich nicht.

Cherry

Drunken Master 29.03.2005 17:24:12

das gerücht stimmt, hab mal ne Buell XB9S mit 125er Kennzeichen gesehen !

CCAA 29.03.2005 18:52:38

Naja oder wie bei nem Kumpel von mir gesehen: Man hat ne Kombination mit einem Buchstaben und zwei Zahlen und bekommt bei sich noch Engschrift zugelassen, dann hat man nen Kennzeichen mit ner 18er breite.

Cherry 29.03.2005 20:39:55

Zitat:

Zitat von CCAA
Naja oder wie bei nem Kumpel von mir gesehen: Man hat ne Kombination mit einem Buchstaben und zwei Zahlen und bekommt bei sich noch Engschrift zugelassen, dann hat man nen Kennzeichen mit ner 18er breite.

tjoar... das geht halt nur in Kleinstädten mit einstelligem Kennbuchstaben wie z.b. Köln. Dann der eine Buchstabe oben, die beiden Plaketten daneben, und noch 3 Stellen in die zweite Zeile. In Berlin z.b. biste da schlechter dran, dort gibts so viele Fahrzeuge, daß auch die Moppeds (meistens) deutlich mehr als die 3 Stellen in die zweite Zeile kriegen, so daß mit solchen schmalen Kennzeichen nix möglich ist.
Da bin ich mit meinen 3 Buchstaben Landkreiskennung schon froh, daß sie es auf nen 22er bekommen haben, aber das ist dafür wenigstens schön gleichäßig gefüllt *gg*

Cherry

29.03.2005 20:46:44

Ich hab ein 6-stelliges Kennzeichen, halt 2 Kreis, 2 Buchstaben, 2 Zahlen. Habe dem Schildermacher gesagt, bitte ein 22x20, und schon hatte ich das :wink:

hier fährt allerdings auch eine R1 mit 125er Kennzeichen rum...

i.doc 29.03.2005 20:57:31

jaja - ihr da oben aufm Land.. *kopfschüttel*

*g*

29.03.2005 21:39:21

*räusper*

Ist es so schlimm nen Kennzeichen zu haben was zwei Zentimeter breiter ist? Oder gar 2,2?
Hoho schlimm...

Tze wenn man nichts zu tun hat zum sich drum kümmern, sucht man sich was, hm? ;)

Also mir ist eigentlich egal was meine gs für nen Nummernschild hat, so lang es nicht breiter ist als die gs selber ;)

Lax 29.03.2005 21:40:49

siehst und bei ner breite von 22cm ist das schon erreicht

deshalb hab ich nen 20er mit einem bustaben und 2 ziffern 8)

killed2 29.03.2005 21:43:24

Zitat:

Zitat von Lax
deshalb hab ich nen 20er mit einem bustaben und 2 ziffern 8)

2 Buchstaben und eine Ziffer. Kommt aber aufs gleiche raus ;-)

i.doc 29.03.2005 23:01:28

hab ne zeitlang überlegt, ob ich meine GS hier in Essen anmelden soll...
Werd mal beim Strassenverkehrsamt anfragen und wenn die mir nicht bestättigen können, dass ich max ne 2-1 / 1-2 Kombi krieg (1-1 wäre natürlich klasse), bleibt das Moped halt in GE angemeldet (mit ner 2-1 Kombination)

30.03.2005 00:26:18

naja Amicelli hat schon recht so willd ist es nicht aber wenn man es haben könnte wäre es auch nett immer hin wir das ja schwerer gesehn lol.

Und für den einen oder anderen wäre das vom vorteil warum aber wenn man natürlich oderentlich fährt weiß ich auch nciht ""rotwert""


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