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Elektrogesetz / Händler?
Weiß da jemand detailliert Bescheid oder ist selber Händler von Elektronikgeräten?
Dann bitte melden! Danke... |
schreib doch einfach mal, was du wissen willst, mit der info dass jemand sowas verkloppt wirste sicher net glücklich werden =)
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Jo, verstehe auch nicht, was er will.
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Zitat:
Also: Kann mir mal jemand genau erklären, wie kleinere Händler sich lizensieren können bzgl. der Entsorgung von Altgeräten. (Müssen Sie ja ab nächstes Jahr) Reicht es, wenn der Großhändler lizensiert ist? Im Elektrogesetzt steht herzlich wenig über die Umsetzung, |
In unserem Landkreis erfolgt die Rücknahme über die Recyclinghöfe, die von einem zertifiziertem Entsorgungsfachbetrieb betrieben werden. (mein Arbeitgeber) Ich glaube nicht das kleine Handler eine Lizenz für die Rücknahme brauchen. Der Händler wird sich nicht die Mühe machen wollen die Geräte an die einzelnen Hersteller zurückzuschicken. Er wird
höchstens als Sammelstelle zur verfügung stehen, und die Geräte von einer Entsorgungsfirma abholen lassen. Die Hersteller werden anteilig Ihrer verkauften Gerate die Kosten tragen und über den Preis an die Kunden weitergeben. Meines Wissens soll der Gesetzgeber aber auch noch nicht genau wissen wie das System in der Praxis funktionieren soll! Thomas |
Re: Elektrogesetz / Händler?
Zitat:
ruf mal hier an: 07261 / 931-0 und verlange einen Abfallberater. Die machen den Müll hier bei uns im Rhein-Neckar-Kreis, geben Dir aber bestimmt Auskunft. |
Danke,
es soll ja ab nächstes Jahr irgendwie so geregelt werden, dass man als Verbraucher sein Gerät einfach an Sammelstellen abgibt. Die Kosten hierfür sollen vom Hersteller getragen werden. Hersteller ist nach Elektrogesetzt: (11) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig 1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, 2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder 3. Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt. (12) Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet Was mich jetzt interessiert, ob es überhaupt Großhändler geben wird, die lizensiert sind oder nicht? Dann wäre das Problem für den kleinen Händler ja gegessen, wenn er dort einkauft, oder muss er sich trotzdem (wegen der Erfassung) lizensieren?? |
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